Rechtliche Frage zum Kaufrücktritt
Hallo zusammen, man kennt mich ja hier als Nockenwellen und Kühlmittel V6 TDI Profi.
Von der juristischen Seite habe ich allerdings keine Ahnung und deshalb frage ich euch mal ..... vllt liest ja auch ein Jurist mit.
Folgendes: A6 ( 3.5Jahre alt, 67000km) vor 5 Wochen gekauft, Audihändler GWplus, Vertraglich schriftlich festgehalten:
Smartrep kleiner Lackschaden, Tüv neu, Inspektion neu, Zulassung etc
Bei Abholung gesehen..... Tüv nicht neu sondern schon 3 Monate alt ( Verkäufer drauf angesprochen, " ja der ist doch fast aktuell"😉
Alle sichtbaren Flüssigkeiten auf min ( Verkäufer drauf angesprochen...." musst du nen Auftrag vorn machen lassen.... sollen die auffüllen, aber in der Werkstatt ist jetzt keiner mehr )
Also schonmal festhalten Tüv und Insp nicht gemacht aber im MMi zurückgesetzt.
Heimweg, längere Strecke ( Samstags mittags).... alles Betriebswarm: Getriebe fiepst bei Gaswegnahme, bei leichten Bodenunebenheiten langsame Fahrt poltert die Achse vorne wie Sau. Zuhause Kühlmittel, Öl und Scheibenwasser aufgefüllt...... bisher 1600km den Wagen und schon 3x Kühlmittel nachgefüllt. Gestern schreit mich dann noch die AdBlue Lampe an " in 2400km", also auch nicht aufgefüllt.
Fazit: 2x vertraglich nicht eingehalten
3x große Mängel ( Getriebe, Achse, Kühlmittelverlust/verbrauch 2.0tdi)
Ach ja, und den Ersatzwagen soll ich auch selber zahlen.
Eig besteht doch schon durch die vertraglich nicht eingehaltenen Sachen ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag ?
Beste Antwort im Thema
Ey, verrat doch nicht alles 😉 der " neue" wird ein 320er Biturbo A6 Avant 3x S line, Luftfederung, Pano Dach, LED, Tornadograu, 20 Zoll, 4 Z Klima usw
288 Antworten
Kurze Frage an die Rechtsabteilung: ich hatte eine Fertigstellungsfrist von 14 Tagen gesetzt, diese läuft am 16.12. aus und ausser der Diagnose von Polternden Querlenkern ist an dem Auto noch nichts gemacht worden....garnichts..... nichtmal was bestellt etc
Wie verfahre ich am Montag weiter ?
Zitat:
@Arni 1984 schrieb am 10. Dezember 2019 um 17:35:57 Uhr:
Kurze Frage an die Rechtsabteilung: ich hatte eine Fertigstellungsfrist von 14 Tagen gesetzt, diese läuft am 16.12. aus und ausser der Diagnose von Polternden Querlenkern ist an dem Auto noch nichts gemacht worden....garnichts..... nichtmal was bestellt etcWie verfahre ich am Montag weiter ?
Offensichtlich ist es dem Autohaus egal, oder sie nehmen dich nicht ernst.
Ich würde nun auch härtere Geschütze auffahren, wobei es ja noch ein paar Tage sind.
Meine Einschätzung ist, dass sie dir am Montag mitteilen, dass du das Auto abholen kannst. Ob sie bis dahin alle Mängel abgestellt haben, wage ich zu bezweifeln...
Ich habe, in den von denen gestempelten und unterschrieben, Mängelbericht rein geschrieben das ich ihnen bis zum 16. Zeit gebe UND den Wagen nicht entgegennehmen werde wenn nicht alle Mängel beseitigt sind.....also Arsch lecken mit " kannste holen kommen....aaaber wir brauchen den noch mal"
Also könnten die Theoretisch am Montag sagen das an der Kiste sämtliche Mängel behoben sind (was wahrscheinlich nicht so ist) ,und man kann nichts machen ausser sie Reparatur Versuch zwei durchführen zu lassen was ja wieder Zeit kostet, verstehe ich das richtig?
Zitat:
@manni580 schrieb am 10. Dezember 2019 um 20:53:12 Uhr:
Ich meinte auch eher, dass sie es einfach nicht machen.
Ja das meine ich ja auch.
Aber dann müsste man ja eigentlich wieder eine neue Frist zur zweiten Mängelbeseitigung erheben oder wie...
Wenn der Fehler sich kaschieren lässt und zum Zeitpunkt der Übergabe nicht mehr auftritt, könnten sie es so machen wie HagenV6 schreibt.
Würde mir bestätigen lassen, was alles genau gemacht/gewechselt/behoben wurde, für den Fall, dass nach ein paar Wochen das Problem wieder kommt.
PS: am besten auch einen Zeugen mitnehmen
@Arni_1984 kannst du nochmals alle Fehler auflisten?
Inspektion nicht durchgeführt laut Kaufvertrag
Tüv nicht neu laut Kaufvertrag
110er Check nicht gemacht laut Kaufvertrag
Getriebe heult im Schubbetrieb ab 67kmh.... sofort nachvollziehbar
Fahrwerk poltert VR bei langsamer fahrt.....hört man sofort
Kühlmittel schon 3x nachgefüllt....säuft er
Also ich hatte auch eine Frist gesetzt und das ganze bin an einen Anwalt abgegeben. Dieser hat jetzt bis 21.12 eine Frist gesetzt und wenn sie sich nicht rühren, wonach es wieder aussieht soll ich wählen ob Rückgabe, bestehen auf Reparatur, oder Minderung.
Zitat:
@Arni 1984 schrieb am 10. Dezember 2019 um 20:44:19 Uhr:
Ich habe, in den von denen gestempelten und unterschrieben, Mängelbericht rein geschrieben das ich ihnen bis zum 16. Zeit gebe UND den Wagen nicht entgegennehmen werde wenn nicht alle Mängel beseitigt sind.....also Arsch lecken mit " kannste holen kommen....aaaber wir brauchen den noch mal"
dann war das der erste Versuch der Nachbesserung; falls erfolglos, steht schon die zweite Nachbesserung an;
je länger das von der Werkstatt als verschleppt wird und Nachbesserung erfolglos ist, umso näher kommt die Wandelung/Rückgabe....
Die Fehlersuche geht weiter, immerhin hab ich den Super Polo gegen einen flammneuen Sportsvan iQ drive mit allem zipp und zapp tauschen können...... der Rest bleibt abzuwarten
Nö, man versucht ein neues Getriebe von Audi frei zu bekommen....... ich glaub den Sportsvan hab ich nächstes Jahr noch