Rechtliche Frage zum Kaufrücktritt
Hallo zusammen, man kennt mich ja hier als Nockenwellen und Kühlmittel V6 TDI Profi.
Von der juristischen Seite habe ich allerdings keine Ahnung und deshalb frage ich euch mal ..... vllt liest ja auch ein Jurist mit.
Folgendes: A6 ( 3.5Jahre alt, 67000km) vor 5 Wochen gekauft, Audihändler GWplus, Vertraglich schriftlich festgehalten:
Smartrep kleiner Lackschaden, Tüv neu, Inspektion neu, Zulassung etc
Bei Abholung gesehen..... Tüv nicht neu sondern schon 3 Monate alt ( Verkäufer drauf angesprochen, " ja der ist doch fast aktuell"😉
Alle sichtbaren Flüssigkeiten auf min ( Verkäufer drauf angesprochen...." musst du nen Auftrag vorn machen lassen.... sollen die auffüllen, aber in der Werkstatt ist jetzt keiner mehr )
Also schonmal festhalten Tüv und Insp nicht gemacht aber im MMi zurückgesetzt.
Heimweg, längere Strecke ( Samstags mittags).... alles Betriebswarm: Getriebe fiepst bei Gaswegnahme, bei leichten Bodenunebenheiten langsame Fahrt poltert die Achse vorne wie Sau. Zuhause Kühlmittel, Öl und Scheibenwasser aufgefüllt...... bisher 1600km den Wagen und schon 3x Kühlmittel nachgefüllt. Gestern schreit mich dann noch die AdBlue Lampe an " in 2400km", also auch nicht aufgefüllt.
Fazit: 2x vertraglich nicht eingehalten
3x große Mängel ( Getriebe, Achse, Kühlmittelverlust/verbrauch 2.0tdi)
Ach ja, und den Ersatzwagen soll ich auch selber zahlen.
Eig besteht doch schon durch die vertraglich nicht eingehaltenen Sachen ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag ?
Beste Antwort im Thema
Ey, verrat doch nicht alles 😉 der " neue" wird ein 320er Biturbo A6 Avant 3x S line, Luftfederung, Pano Dach, LED, Tornadograu, 20 Zoll, 4 Z Klima usw
288 Antworten
Wenn Du den Wagen von privat gekauft hast, geh zum Anwalt. Asfaik übernimmt der Verkehrsrechtsschutz die Kosten.
Das Problem wird vermutlich sein, dass Du das Auto trotz der nicht eingehaltenen "Vereinbarungen" mitgenommen hast.
Bei den jetzt aufgetretenen Mängel, wirst auch Du beweisen müssen, dass diese vorher schon da waren und der Verkäufer dieses Dir vorsätzlich verschwiegen hat. Ich würde mal beim Anwalt vorsprechen, ob er überhaupt Chancen für Dich sieht.
Viel Erfolg
Ich lese raus, dass der Wagen in einem Autohaus gekauft wurde.
Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist im Rahmen der Gewährleistung möglich, aber auch nur, wenn der Händler aufgetretene Mängel nicht beseitigen kann.
Dabei darf er mW 2 Mal nachbessern, bis du den Rücktritt oder eine Kaufpreisminderung einfordern kannst.
Um das Verfahren ordnungsgemäß einzuleiten bedarf es einer schriftlichen Mängelanzeige und einer Fristsetzung zur Beseitigung. Beide Schreiben sollten am Besten von einem Juristen angefertigt werden. Sollte ein nachweislicher Mangel nicht behoben werden, kann dein Anwalt den Rücktritt einfordern.
@4f4f4f danke für die Antwort.
Und was ist mit den, vertraglich von beiden Parteien unterzeichneten, Vereinbarungen ? Nicht durchgeführter TÜV ( kann man ja immer noch sehen am Kennzeichen das es definitiv NICHT gemacht wurde). Also für mich ist das weglassen von Vertragsbestandteilen = Betrug. Zumal es extra ausgehandelt wurde und niemand mit mir Rücksprache gehalten hat ob es ok wäre das der Tüv 3 Monate alt ist.
Und zu einer Inspektion gehört das auffüllen von Flüssigkeiten laut Wartungsliste..... die ich auch nicht bekommen habe und es gibt auch keinen Eintrag im Servicenet Digitaler Serviceplan
@Arni 1984
Vorsicht mit der Betrugsunterstellung. Die von dir mitgeteilten Fakten erfüllen den Tatbestand des Betruges in keiner Weise. Solltest du dem Händler unterstellen, in Betrugsabsicht gehandelt zu haben, dann kann daraus schnell ein Bumerang werden.
Ansonsten schließe ich mich @4f4f4f an: Schriftliche Anzeige der Mängel, Fristsetzung, danach Versuch des Rücktritts. Ab dann mit rechtsanwaltlicher Unterstützung! Es ist aber auch nicht verkehrt, sich von Anfang an rechtlich beraten zu lassen... 😉
Betrug ist das mM nicht. Du hast den Fehler gemacht und den Wagen so akzeptiert/abgenommen. Das kann Dir hinsichtlich TÜV auf die Füße fallen.
Der Serviceplan ist ja nicht bei Übergabe zu prüfen.
Hier solltest Du den Service schriftlich einfordern und auf den Kaufvertrag verweisen
Hallo Arni,
So wie ich Dein geschriebens deute hast Du den Audi von einem freien Händler, richtig? Ergo befindest Du Dich in der Sachmängelhaftung. Und die Dinge die nicht in Ordnung sind, muss der Händler auf seine Kosten reparieren. Fahr wieder hin und reklamiere das Fahrzeug mit den entsprechenden Mängeln.
Aus Erfahrung würde ich das aber auch noch schriftlich machen. Wenn der Verkäufer keine Einsicht hat, schalte gleich Deinen Anwalt ein.
Ich habe auch so eine Odyssee hinter mir und würde heute alles anders machen, nämlich genauso wie ich es beschrieben habe. Viel Glück.
Gruß Marco
Zitat:
@Marco_HEF schrieb am 30. November 2019 um 09:24:25 Uhr:
Hallo Arni,
So wie ich Dein geschriebens deute hast Du den Audi von einem freien Händler, richtig? Ergo befindest Du Dich in der Sachmängelhaftung. Und die Dinge die nicht in Ordnung sind, muss der Händler auf seine Kosten reparieren. Fahr wieder hin und reklamiere das Fahrzeug mit den entsprechenden Mängeln.
Aus Erfahrung würde ich das aber auch noch schriftlich machen. Wenn der Verkäufer keine Einsicht hat, schalte gleich Deinen Anwalt ein.Ich habe auch so eine Odyssee hinter mir und würde heute alles anders machen, nämlich genauso wie ich es beschrieben habe. Viel Glück.
Gruß Marco
OK, habe jetzt in der Zwischenzeit gelesen das es sogar ein Audi Autohaus war. Um so besser. Dann sollte alles etwas komplikationsloser gehen wie bei einem freienHändler.
Gruß Marco
@Marco_HEF der Wagen ist vom Audi Zentrum ( Zweigstelle). Montag hab ich Termin und werde das ganze mal ansprechen bzw ein paar Zeilen schreiben, die ich mir von denen bestätigen lassen werde.
Zitat:
@Arni 1984 schrieb am 30. November 2019 um 09:30:48 Uhr:
@Marco_HEF der Wagen ist vom Audi Zentrum ( Zweigstelle). Montag hab ich Termin und werde das ganze mal ansprechen bzw ein paar Zeilen schreiben, die ich mir von denen bestätigen lassen werde.
In der Zeit wo ich geantwortet habe hast Du geschrieben. Wir sind sozusagen über Kreuz gekommen. :-)
Im ersten Beitrag steht Audi GW plus. Wie manche hier auf freien Händler oder von privat kommen versteh ich nicht.
Wenn es auch ein Gebrauchtwagen plus ist bietet Audi hier doch den Umtausch in ein gleichwertiges Fahrzeug an - wenn man nicht zufrieden ist. Innerhalb von 10 Tagen
Ich würde auf jeden Fall das auch ansprechen: Man sei sehr enttäuscht und würde den Wagen lieber umtauschen wenn die Mängel nicht beseitigt werden. Ich denke das Autohaus bemüht sich da gleich schneller - so ein Umtausch ist viel aufwändiger für das Autohaus als ein richtiger Werkstatt Termin.
Hallo Arnie,
hier mal meine Geschichte:
https://www.motor-talk.de/.../...e-unfassbare-geschichte-t6730069.html
Eigentlich nicht zu fassen was sich einige Audi-Händler mittlerweile erlauben (von einigen Ausnahmen sicher abgesehen).
Ich habe alles schriftlich angezeigt, gleich immer auf die Rechtsfolgen hingewiesen und so ordentlich Druck aufgebaut. Die müssen merken das man sich absolut auskennt und über seine Rechte Bescheid weiß.
Und wichtig ALLES schriftlich machen und die Fristen einhalten, damit man keine formalen Fehler macht.
Mir gefällt das auch nicht, aber was will man machen damit man am Ende nicht der Dumme ist?
Gruß
@ Arni 1984
die Rückgabe-Option bei GWplus beträgt 10 Tage und die sind leider vorbei ;
aber GWplus bedeutet ja auch Garantieverlängerung und nicht nur Gewährleistung, die man sowieso beim Händler hat;
also muss auf Garantie repariert werden;
auch bei der Gewährleistung hat man das Recht auf Nachbesserung (meist zweimalig), in den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast beim Verkäufer; - erst bei erfolgloser (mehrfacher) Nachbesserung ist dann eine Rückgabe (Wandelung) ggf. möglich;
ich würde das Fahrzeug ggf. mal beim ADAC o.ä. prüfen lassen, weil das alles einen komischen Eindruck macht:
das Poltern der Vorderachse ist typisch für ausgeschlagene Vorderachsaufhängung - auch die anderen Mängel sind typisch für höhere Laufleistungen, als das Fahrzeug sie angeblich hat;
ein Gutachter könnte auch feststellen, ob die Laufleistung stimmt ....
Der Händler hat das recht 2 mal nachzubessern, ist der Mangel nicht abstellbar kann vom Kaufvertrag zurückgetreten werden.