Rechtliche Frage zum Kaufrücktritt

Audi A6 C7/4G

Hallo zusammen, man kennt mich ja hier als Nockenwellen und Kühlmittel V6 TDI Profi.
Von der juristischen Seite habe ich allerdings keine Ahnung und deshalb frage ich euch mal ..... vllt liest ja auch ein Jurist mit.

Folgendes: A6 ( 3.5Jahre alt, 67000km) vor 5 Wochen gekauft, Audihändler GWplus, Vertraglich schriftlich festgehalten:
Smartrep kleiner Lackschaden, Tüv neu, Inspektion neu, Zulassung etc

Bei Abholung gesehen..... Tüv nicht neu sondern schon 3 Monate alt ( Verkäufer drauf angesprochen, " ja der ist doch fast aktuell"😉

Alle sichtbaren Flüssigkeiten auf min ( Verkäufer drauf angesprochen...." musst du nen Auftrag vorn machen lassen.... sollen die auffüllen, aber in der Werkstatt ist jetzt keiner mehr )

Also schonmal festhalten Tüv und Insp nicht gemacht aber im MMi zurückgesetzt.

Heimweg, längere Strecke ( Samstags mittags).... alles Betriebswarm: Getriebe fiepst bei Gaswegnahme, bei leichten Bodenunebenheiten langsame Fahrt poltert die Achse vorne wie Sau. Zuhause Kühlmittel, Öl und Scheibenwasser aufgefüllt...... bisher 1600km den Wagen und schon 3x Kühlmittel nachgefüllt. Gestern schreit mich dann noch die AdBlue Lampe an " in 2400km", also auch nicht aufgefüllt.

Fazit: 2x vertraglich nicht eingehalten
3x große Mängel ( Getriebe, Achse, Kühlmittelverlust/verbrauch 2.0tdi)

Ach ja, und den Ersatzwagen soll ich auch selber zahlen.

Eig besteht doch schon durch die vertraglich nicht eingehaltenen Sachen ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag ?

Beste Antwort im Thema

Ey, verrat doch nicht alles 😉 der " neue" wird ein 320er Biturbo A6 Avant 3x S line, Luftfederung, Pano Dach, LED, Tornadograu, 20 Zoll, 4 Z Klima usw

288 weitere Antworten
288 Antworten

"Herr Gutachter, das Auto macht komische Geräusche. Ja, Probefahrt habe ich gemacht, aber da hatte ich wohl die Ohren nicht geputzt."

Und ein Austausch alleine ist sicherlich kein Mangel.

Aber viel Spaß. Hoffentlich ist genug Geld im Sparschwein für Anwalt und Gutachter.

Ärgere dich nicht zu sehr, hast eh keine Chance.

Das Leben ist kurz

Zitat:
@DucMonstertreiber schrieb am 26. Juli 2025 um 18:39:18 Uhr:
Gibt es Unterlagen zum Getriebe? Ansonsten ist es ein verschwiegener Mangel wenn es direkt danach zu Problemen kommt. Gekauft wie gesehen stimmt nicht und ohne jeglicher Gewährleistung ist auch nur bedingt möglich. Ab zum Gutachter und evl nen Anwalt einschalten.

Mal als grundsätzlicher Hinweis zur Thematik verschwiegener Mängel. Der Mangel muss arglistig verschwiegen worden sein. Es muss umgangssprachlich "absichtlich" erfolgt sein. Ein Verkäufer kann einen Käufer rechtlich gesehen nicht fahrlässig betrügen, der Täter muss das Opfer wissentlich und geplant durch Täuschung in einen Irrtum versetzen oder diesen aufrechterhalten.

Man muss dem Verkäufer also zweifelsfrei nachweisen können, dass der Mangel bekannt war um verschwiegen worden zu sein.

Bei einem Händler wird Fachkenntnis vorausgesetzt. Da ist das dramatisch leichter und es kommt zudem noch die gute alte Gewährleistung ins Spiel, die ein Händler nicht so einfach wie eine Privatperson ausschließen kann.

Bei einer Privatperson die nicht zufällig KFZ-Gutachter o.ä. ist ("berufliche Kenntnisse" muss man aber auch belegen können.) musst Du Sachbeweise haben wir zum Beispiel einen TÜV-/ Inspektionsbericht in dem steht "XY ist kaputt, muss repariert werden." oder eine Mail an Dritte im Sinne von "Ich verkaufe das Auto jetzt jemandem dem ich davon nichts sage." oder ein beweisbares Geständnis des Verkäufers "Ja, wusste ich, ist jetzt aber Dein Problem."

Wenn das Differential kaputt war/ist und repariert wurde oder auch nur ein Reparaturversuch unternommen wurde und der Verkäufer nicht zweifelsfrei wusste, dass noch ein Defekt vorliegt war der Wagen für ihn mängelfrei. Ob die Reparatur bei Audi in Deutschland, einer Freien in Polen oder einer Tankstelle in Lampukistan gemacht wurde ist dabei komplett nebensächlich.

Selbst wenn er schon dreimal das Differential hat wechseln lassen aber davon ausging, dass es beim Verkauf in Ordnung war ist das aus seiner Sicht ein mängelfreies Auto.

Eine Reparatur muss nicht in einem Kaufvertrag stehen, sie ist auch für den Fahrzeugwert (rechtlich) unerheblich. Die reparierte Sache ist ja rechtlich durch den Reparateur in den Ursprungszustand versetzt worden. Der Verkäufer muss keinen Differentialtausch, keinen Austausch einer Antriebswelle, keinen Wechsel einer Bremsscheibe oder ähnliches erwähnen.

Der einzige Unterschied ist bei "Unfallschäden" zu sehen bei denen von außen sichtbare Teile ausgetauscht wurden oder deren Reparaturkosten 750 Euro übersteigen. Aber das gilt nur für Schäden, die nicht durch sachgemäßen Gebrauch oder Verschleiss entstanden sind.

Also ein Parkplatzrempler bei dem ein Kotflügel lackiert wurde ist kein Unfallschaden wenn die Reparatur z.B. nur 200€ als Smart Repair gekostet hat.

Wenn bei einem älteren Auto wegen Rost Teile getauscht wurden ist das ebenfalls kein Unfallschaden und muss auch nicht in den Kaufvertrag.

Worauf will ich hier hinaus?

Wenn Du den Käufer nicht zweifelsfrei beweisen kannst, dass er von einem Mangel wusste, hat dieser rechtlich betrachtet absolut nichts falsch gemacht.

Ein Beispiel welches den gefühlten Irrsinn aufzeigt aber das rechtliche Dilemma aufzeigt kommt aus 2017:

LG Limburg, Urteil vom 15.09.2017 – 2 O 407/15

(nachfolgend: OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 18.05.2018 – 8 U 198/17)

"In der – objektiv unrichtigen – Erklärung des privaten Verkäufers eines Gebrauchtwagens, das Fahrzeug weise keinen Rost auf, liegt dann keine arglistige Täuschung durch „ins Blaue hinein“ gemachte Angaben, wenn der Verkäufer keine äußerlichen Rostspuren wahrgenommen hat und er auch nicht von Dritten, zum Beispiel anlässlich einer Hauptuntersuchung oder einer Reparatur des Fahrzeugs, auf Rost hingewiesen wurde."

Da wurde ein knapp 20 Jahre alter Mercedes privat verkauft bei dem an Domen, Schwellern etc. strukturell gefährlicher Rost vorlag.

Das Gericht hat aber dem Verkäufer Recht gegeben, der "kein Rost" in den Vertrag geschrieben hatte. Warum?

"Gegen das Vorliegen eines Schadens an den Schwellern des Fahrzeuges bei Gefahrübergang spricht zudem, dass diese auch bei einer laienhaften Besichtigung des Fahrzeugs erkennbar sind. Wären diese daher bereits bei Gefahrübergang vorhanden gewesen, wäre es plausibel, dass diese dem Kläger bereits bei der Besichtigung des Fahrzeugs aufgefallen wären."

Heißt also: Wenn der Defekt für den Verkäufer erkennbar gewesen wäre, wäre er auch für den Käufer erkennbar gewesen und dieser hätte ihn bei der Besichtigung sehen müssen. Da der Käufer aber das Fahrzeug gekauft hat, muss es rechtlich gesehen in Ordnung gewesen sein. Natürlich ist das nicht über Nacht strukturell verrostet. Aber Verkäufer und Käufer wird der selbe Zustand als Laie zugesprochen.

Heißt im Fall hier:

Wenn es Dir beim Kauf nicht auffällt, geht man so lange davon aus, dass es der Verkäufer auch nicht wusste bis der Käufer mit Sachbeweisen das Gegenteil beweist. Wenn der Verkäufer in den Kaufvertrag geschrieben hätte"kein Defekt am Differential." wäre das immer noch kein Betrug o.ä. solange es keinen Beweis gibt, dass er wusste dass das Differential kaputt ist.

Das Klischee bleibt also bestehen: Recht haben heißt nicht Recht bekommen.

Ohne Rechtsschutz würde ich in dem Fall kein Risiko eingehen , wie dir bereits geschrieben wurde stehen deine Chancen nahe 0.

Deine Antwort