Rechtliche Frage zum Kaufrücktritt
Hallo zusammen, man kennt mich ja hier als Nockenwellen und Kühlmittel V6 TDI Profi.
Von der juristischen Seite habe ich allerdings keine Ahnung und deshalb frage ich euch mal ..... vllt liest ja auch ein Jurist mit.
Folgendes: A6 ( 3.5Jahre alt, 67000km) vor 5 Wochen gekauft, Audihändler GWplus, Vertraglich schriftlich festgehalten:
Smartrep kleiner Lackschaden, Tüv neu, Inspektion neu, Zulassung etc
Bei Abholung gesehen..... Tüv nicht neu sondern schon 3 Monate alt ( Verkäufer drauf angesprochen, " ja der ist doch fast aktuell"😉
Alle sichtbaren Flüssigkeiten auf min ( Verkäufer drauf angesprochen...." musst du nen Auftrag vorn machen lassen.... sollen die auffüllen, aber in der Werkstatt ist jetzt keiner mehr )
Also schonmal festhalten Tüv und Insp nicht gemacht aber im MMi zurückgesetzt.
Heimweg, längere Strecke ( Samstags mittags).... alles Betriebswarm: Getriebe fiepst bei Gaswegnahme, bei leichten Bodenunebenheiten langsame Fahrt poltert die Achse vorne wie Sau. Zuhause Kühlmittel, Öl und Scheibenwasser aufgefüllt...... bisher 1600km den Wagen und schon 3x Kühlmittel nachgefüllt. Gestern schreit mich dann noch die AdBlue Lampe an " in 2400km", also auch nicht aufgefüllt.
Fazit: 2x vertraglich nicht eingehalten
3x große Mängel ( Getriebe, Achse, Kühlmittelverlust/verbrauch 2.0tdi)
Ach ja, und den Ersatzwagen soll ich auch selber zahlen.
Eig besteht doch schon durch die vertraglich nicht eingehaltenen Sachen ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag ?
Beste Antwort im Thema
Ey, verrat doch nicht alles 😉 der " neue" wird ein 320er Biturbo A6 Avant 3x S line, Luftfederung, Pano Dach, LED, Tornadograu, 20 Zoll, 4 Z Klima usw
288 Antworten
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 20. Oktober 2021 um 22:41:51 Uhr:
Und ich glaube davon nichts, solange ich es nicht selber gesehen habe, oder du mir Bilder von den Federn zeigst.
Stört mich nicht, und würde mich auch nicht wundern wenn du es nicht machst. 🙂Und du hast jetzt neue Federn verbaut?
Wie das denn jetzt? Wie willst du im Nachhinein arglistige Täuschung nachweisen?
Kommen noch mehr Salami Scheiben?
Ich bin ja heute erst auf den Vorbesitzer gestoßen und habe all die Geheimnisse vom Auto erfahren, habe es davor auch nicht wissen können
Zitat:
@Coacoa schrieb am 20. Okt. 2021 um 23:0:59 Uhr:
Garantie hat die Schrottkiste keine mehr beim Audi
Da der Wagen vom Händler ist hast du 1 Jahr Gewährleistung, da übernimmt aber die GW Garantie nichts wenn der Wagen Leistungsgesteigert ist.
Guck mal in deinen Kaufvertrag, da stehen immer so JA/ Nein Aussagen
....der Wagen den ersten Motor hat
...... der Wagen gewerblich genutzt wurde
...... der Wagen unfallfrei ist
.....der Wagen eine Leistungssteigerung besitzt ( Ja/ Nein)
Steht bei dir NEIN dann kannste den Eimer zurückgeben wenn er wirklich gechippt sein sollte
...und du bist dir sicher dass er "sein" ehemaliges Fahrzeug erkannt hat.
Du hattest ja bereits die Fahrwerksfedern gewechselt... Hoffentlich hat er den Audi nicht an der Farbe erkannt...
Hat er dir auch ein Bild vom ehemaligen Kennzeichen gezeigt? Das sollte ja im Fahrzeugbrief stehen...
Zitat:
@jam123 schrieb am 21. Oktober 2021 um 09:23:13 Uhr:
...und du bist dir sicher dass er "sein" ehemaliges Fahrzeug erkannt hat.
Du hattest ja bereits die Fahrwerksfedern gewechselt... Hoffentlich hat er den Audi nicht an der Farbe erkannt...
Hat er dir auch ein Bild vom ehemaligen Kennzeichen gezeigt? Das sollte ja im Fahrzeugbrief stehen...
Hat er alles, ist definitiv sein Fahrzeug.
Zitat:
@Arni 1984 schrieb am 21. Oktober 2021 um 07:56:23 Uhr:
Zitat:
@Coacoa schrieb am 20. Okt. 2021 um 23:0:59 Uhr:
Garantie hat die Schrottkiste keine mehr beim AudiDa der Wagen vom Händler ist hast du 1 Jahr Gewährleistung, da übernimmt aber die GW Garantie nichts wenn der Wagen Leistungsgesteigert ist.
Guck mal in deinen Kaufvertrag, da stehen immer so JA/ Nein Aussagen
....der Wagen den ersten Motor hat
...... der Wagen gewerblich genutzt wurde
...... der Wagen unfallfrei ist
.....der Wagen eine Leistungssteigerung besitzt ( Ja/ Nein)
Steht bei dir NEIN dann kannste den Eimer zurückgeben wenn er wirklich gechippt sein sollte
Danke für die Info, werde mir heute noch ein mal ganz detailiert den KV durchlesen, bin mir aber sehr sicher dass da von Austauschmotor und Leistungssteigerung nichts vermerkt ist. Ich werde den Wagen zum Prüfstand fahren oder eventuell beim Audi auslesen lassen mir das schriftlich aushändigen lassen und den Eimer dem Händler zurückgeben.
🙁
na dann das machen, was Arni geschrieben hat (in der Hoffnung dass man das Chiptuning per Diagnose erkennt)...
Der Diagnosetester erkennt das.... Motorsteuergerät 01, Geführte Funktionen, Gewährleistungsabfrage.....das Programm durchklicken und beenden und versenden
5min später über FiN in Elsapro gehen und unter Fahrzeugdaten, Gewährleistungsinformationen nachsehen....fertig
Zitat:
@Arni 1984 schrieb am 21. Oktober 2021 um 12:28:24 Uhr:
Der Diagnosetester erkennt das.... Motorsteuergerät 01, Geführte Funktionen, Gewährleistungsabfrage.....das Programm durchklicken und beenden und versenden5min später über FiN in Elsapro gehen und unter Fahrzeugdaten, Gewährleistungsinformationen nachsehen....fertig
Die Diagnose bzw. das auslesen kann ich dann direkt beim Audi machen? Brauche ich dafür einen Grund, Argument oder reicht es wenn ich Verdacht auf Leistungssteigerung habe und ich diesbezüglich eine Diagnose machen möchte? Wird man da auch feststellen können das zum früheren Zeitpunkt mal eine Softwareoptimierung stattgefunden hat, falls der Händler vor dem Verkauf nicht doch wieder die Originale Software draufgespielt hat?
Leute, ich habe am Freitag die Leistungsmessung gemacht und Bingo, 270 statt 218PS. Das Diagramm habe ich bei mir zu Hause liegen. Wie sieht jetzt die Gesetzeslage bezüglich des Rücktritts vom Kaufvertrag aus. Könnte ich theoretisch den Händler morgen anrufen und ihm sagen dass ich ihm seine scheiss Kiste zurückgebe? Im Falle dass er meinen Wunsch ablehnt muss ich gerichtlich vorgehen? Wie sieht es mit Schadenersatz aus, habe das Auto knapp einen Monat und habe für neue Winterreifen, Anmeldung usw... knapp 2000€ investiert. Kann ich mir da was erhoffen?
Du wirst wahrscheinlich nicht um einen Anwalt herumkommen. Aber vielleicht läßt sich das in einem persönlichen Gespräch klären.
Zitat:
@Coacoa schrieb am 24. Okt. 2021 um 21:0:14 Uhr:
Leute, ich habe am Freitag die Leistungsmessung gemacht und Bingo, 270 statt 218PS. Das Diagramm habe ich bei mir zu Hause liegen.
Was denn für eine? (Verfahren)
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 24. Oktober 2021 um 22:50:34 Uhr:
Zitat:
@Coacoa schrieb am 24. Okt. 2021 um 21:0:14 Uhr:
Leute, ich habe am Freitag die Leistungsmessung gemacht und Bingo, 270 statt 218PS. Das Diagramm habe ich bei mir zu Hause liegen.
Was denn für eine? (Verfahren)
Insoric
Insoric ist sehr ungenau, und ist auch nicht verwertbar.
Du brauchst für rechtliche Schritte einen kalibrierten Allrad-Prüfstand.
PS: Viele Motoren streuen nach oben, ein Beweis des Tuning ist das nicht.
Wie ist denn nun der aktuelle Stand, warst du beim Auslesen des Steuergeräts?
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 31. Oktober 2021 um 16:41:53 Uhr:
Insoric ist sehr ungenau, und ist auch nicht verwertbar.Du brauchst für rechtliche Schritte einen kalibrierten Allrad-Prüfstand.
PS: Viele Motoren streuen nach oben, ein Beweis des Tuning ist das nicht.
Wie ist denn nun der aktuelle Stand, warst du beim Auslesen des Steuergeräts?
Okey, gut zu wissen. Was ratest du mir wo ich denn die Leistungsmessung machen kann? Ich bin mir sicher dass ein Tuning gemacht wurde weil es mir der Vorbesitzer auch bestätigt hat nur bräuchte ich jetzt wie du schon sagst für rechtliche Schritte einen Beweis. Soll ich es beim Audi machen, das auslesen?
Wurde von @Arni 1984 am 21.10. beschrieben.