Rechtliche Frage zum Kaufrücktritt
Hallo zusammen, man kennt mich ja hier als Nockenwellen und Kühlmittel V6 TDI Profi.
Von der juristischen Seite habe ich allerdings keine Ahnung und deshalb frage ich euch mal ..... vllt liest ja auch ein Jurist mit.
Folgendes: A6 ( 3.5Jahre alt, 67000km) vor 5 Wochen gekauft, Audihändler GWplus, Vertraglich schriftlich festgehalten:
Smartrep kleiner Lackschaden, Tüv neu, Inspektion neu, Zulassung etc
Bei Abholung gesehen..... Tüv nicht neu sondern schon 3 Monate alt ( Verkäufer drauf angesprochen, " ja der ist doch fast aktuell"😉
Alle sichtbaren Flüssigkeiten auf min ( Verkäufer drauf angesprochen...." musst du nen Auftrag vorn machen lassen.... sollen die auffüllen, aber in der Werkstatt ist jetzt keiner mehr )
Also schonmal festhalten Tüv und Insp nicht gemacht aber im MMi zurückgesetzt.
Heimweg, längere Strecke ( Samstags mittags).... alles Betriebswarm: Getriebe fiepst bei Gaswegnahme, bei leichten Bodenunebenheiten langsame Fahrt poltert die Achse vorne wie Sau. Zuhause Kühlmittel, Öl und Scheibenwasser aufgefüllt...... bisher 1600km den Wagen und schon 3x Kühlmittel nachgefüllt. Gestern schreit mich dann noch die AdBlue Lampe an " in 2400km", also auch nicht aufgefüllt.
Fazit: 2x vertraglich nicht eingehalten
3x große Mängel ( Getriebe, Achse, Kühlmittelverlust/verbrauch 2.0tdi)
Ach ja, und den Ersatzwagen soll ich auch selber zahlen.
Eig besteht doch schon durch die vertraglich nicht eingehaltenen Sachen ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag ?
Beste Antwort im Thema
Ey, verrat doch nicht alles 😉 der " neue" wird ein 320er Biturbo A6 Avant 3x S line, Luftfederung, Pano Dach, LED, Tornadograu, 20 Zoll, 4 Z Klima usw
288 Antworten
Einen A6 mit so viel Technik zu kaufen ist immer riskant!
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass Audi genau weiß, wie sie spätere Regressansprüche vermeiden können, z.B. durch Zurückhalten von Unterlagen oder Abgabe von nur mündlichen Erklärungen.
Wenn das Auto gefällt, behalten, wenn nicht, dann abgeben.
Und für die Zukunft: Leasen! Dann können die da dran rumpfuschen, wie sie möchten. Nach 3 Jahren bekommen sie das Teil zurück und ich muß mich nicht ärgern.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Rücktritt vom Kaufvertrag oder?!' überführt.]
Zitat:
@BuMo schrieb am 06. Aug. 2021 um 10:56:49 Uhr:
Soo die Frage hier ist was soll ich machen? Eigentlich bin ich mit dem Wagen zufrieden Audi die wollen den Wagen zurücknehmen um wieder für 30.000 zu verkaufen und die haben wieder was gewonnen und ich habe 3000 € verloren, also 27.000€ kriege ich zurück.
Du hast die 3000€ nicht verloren. Du bist sie abgefahren. Das wäre sonst eine Milchmädchenrechnung.
Versuch die Scheibe reparieren zu lassen, das sollte ja Audi auch übernehmen - ohne Rücknahme. Dazu bist du nicht verpflichtet.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Rücktritt vom Kaufvertrag oder?!' überführt.]
Du hast doch selber alle Optionen aufgezählt.
Entweder in den sauberen Apfel beißen und Auto mit 3000 Euro miese zurück geben oder drauf hoffen das die Sache instandgesetzt wird.
Ich kann dir aus Erfahrung sagen das Wertminderung durch Klage min 3 Jahre dauert. Gib das Auto zurück und sei glücklich. Meine Meinung.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Rücktritt vom Kaufvertrag oder?!' überführt.]
Wozu hast Du den Anwalt?
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Rücktritt vom Kaufvertrag oder?!' überführt.]
20 000 ist schon nen Brett und dann noch den vollen Preis zurück bekommen wollen? Da bin ich voll bei Audi!
Und zur Ausstattung? Stehen da nicht immer solche Klauseln, dass die Beschreibung Irrtümer und Fehler beinhalten kann.. Damit sind sie sicher auch fein raus. Außerdem hast du dir das Auto angeschaut. Und wenn ich weiß welche Ausstattung ich will, prüfe ich auch ob diese tatsächlich vorhanden ist.
Die Garantiefrage ist auch noch zu klären. Nach 6 Monaten ist Beweislastumkehr. Wenn der Fehler also nie vorher beanstandet wurde, musst du beweisen, dass der Fehler schon bei Kauf vorhanden war.
[Beitrag editiert - Legale Tipps sind erwünscht - MT-TEAM]
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@PhL1989 :
Garantie und Beweislastumkehr sind zweierlei Dinge. Die Beweislastumkehr für 6 Monate betrifft nur die Gewährleistung.
Die Garantie gilt für die ganze Zeit der vereinbarten Dauer und in dem vereinbarten Umfang.
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Stimmt du hast recht!
Daran hab ich auch gedacht, als ich es schon abgeschickt hatte. Gut dann hat er sicher nur eine 1 jährige Garantie. Also sollte das ganze auch darüber abgewickelt werden können. Umso besser! 🙂
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Ja, aber offensichtlich gibt es da Probleme, weil Glas wohl nicht zu seinem Garantieumfang gehört.
Meine Frontscheibenheizung für den Spurhalteassistent ist aktuell auch defekt (Unterbrechung/Kurzschluss nach Plus) und meine bevorzugte Audi-Werkstatt hat trotz noch gültiger Werksgarantie den Einwand das die Scheibe schon mal erneuert wurde. Da bin ich auch mal gespannt wie das ausgeht. Aktuell steht mein 4G erstmal in der Werkstatt wegen einem defektem Steuergerät vom Kühlerlüfter und der Fehler mit der Frontscheibenheizung soll auch gleich mal überprüft werden.
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Zitat:
@peter_4G schrieb am 6. August 2021 um 11:23:31 Uhr:
Einen A6 mit so viel Technik zu kaufen ist immer riskant!Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass Audi genau weiß, wie sie spätere Regressansprüche vermeiden können, z.B. durch Zurückhalten von Unterlagen oder Abgabe von nur mündlichen Erklärungen.
Wenn das Auto gefällt, behalten, wenn nicht, dann abgeben.
Und für die Zukunft: Leasen! Dann können die da dran rumpfuschen, wie sie möchten. Nach 3 Jahren bekommen sie das Teil zurück und ich muß mich nicht ärgern.
Hallo Peter
Mein Anwalt sagt geben Sie den Wagen zurück aber jetzt mal ehrlich du kannst doch nicht jedes Mal ein Auto kaufen und wenn was kaputt geht sitzt du auf deine Kosten obwohl das ein Garantiefall ist!!! Diese Verbrecher 🙁
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Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 6. August 2021 um 12:03:32 Uhr:
Zitat:
@BuMo schrieb am 06. Aug. 2021 um 10:56:49 Uhr:
Soo die Frage hier ist was soll ich machen? Eigentlich bin ich mit dem Wagen zufrieden Audi die wollen den Wagen zurücknehmen um wieder für 30.000 zu verkaufen und die haben wieder was gewonnen und ich habe 3000 € verloren, also 27.000€ kriege ich zurück.
Du hast die 3000€ nicht verloren. Du bist sie abgefahren. Das wäre sonst eine Milchmädchenrechnung.Versuch die Scheibe reparieren zu lassen, das sollte ja Audi auch übernehmen - ohne Rücknahme. Dazu bist du nicht verpflichtet.
Selbstverständlich bin ich die 20.000 km gefahren aber sie würden auch nicht jedes Mal ein Auto kaufen und der Händler betrügt und verarscht dich und bezahlst immer wieder nur die gefahrene Kilometer da bist du in 2-3 Jahren locker 10.000 € los und kann man nicht immer wieder ein Auto kaufen es ist schon kompliziert für sie wohl Garantie Rechte einzuhalten
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Zitat:
@cic55 schrieb am 6. August 2021 um 12:04:36 Uhr:
Du hast doch selber alle Optionen aufgezählt.
Entweder in den sauberen Apfel beißen und Auto mit 3000 Euro miese zurück geben oder drauf hoffen das die Sache instandgesetzt wird.Ich kann dir aus Erfahrung sagen das Wertminderung durch Klage min 3 Jahre dauert. Gib das Auto zurück und sei glücklich. Meine Meinung.
3 Jahre? 🙄z
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Zitat:
@UliBN schrieb am 6. August 2021 um 13:11:26 Uhr:
Wozu hast Du den Anwalt?
Mein Anwalt Er macht schon sein Job er hat Audi angeschrieben und sie haben jetzt Vorschlag gemacht 3500 € muss ich zahlen um den Wagen zurückzugeben oder wir gehen vor Gericht!!
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Zitat:
@PhL1989 schrieb am 6. August 2021 um 13:16:17 Uhr:
20 000 ist schon nen Brett und dann noch den vollen Preis zurück bekommen wollen? Da bin ich voll bei Audi!Und zur Ausstattung? Stehen da nicht immer solche Klauseln, dass die Beschreibung Irrtümer und Fehler beinhalten kann.. Damit sind sie sicher auch fein raus. Außerdem hast du dir das Auto angeschaut. Und wenn ich weiß welche Ausstattung ich will, prüfe ich auch ob diese tatsächlich vorhanden ist.
Die Garantiefrage ist auch noch zu klären. Nach 6 Monaten ist Beweislastumkehr. Wenn der Fehler also nie vorher beanstandet wurde, musst du beweisen, dass der Fehler schon bei Kauf vorhanden war.
[Beitrag editiert - Legale Tipps sind erwünscht - MT-TEAM]
Sorry aber ich bin nicht immer dicke Autos gefahren ich wusste sogar vieles nicht und manche Ausstattung funktionieren und der Fall habe ich ein Audi nach circa drei Monaten gemeldet dass da Sachen fehlen, und ja Beschreibung was in der Internet steht zählt nicht da kann ein Händler ruhig schummeln aber wenn sie das Angebot an sie persönlich adressiert ist oder per E-Mail dann zählt das (rechtskräftig) und das hast das Recht auch ein Minderungswert weil du hast schon dafür bezahlt ob nach ein Monat oder nach halbes Jahr oder nach einem Jahr das Geld solltest du zurückbekommen
Danke 🙂
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Rücktritt vom Kaufvertrag oder?!' überführt.]