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Rechtliche Frage zum Kaufrücktritt

Audi A6 C7/4G
Themenstarteram 30. November 2019 um 6:48

Hallo zusammen, man kennt mich ja hier als Nockenwellen und Kühlmittel V6 TDI Profi.

Von der juristischen Seite habe ich allerdings keine Ahnung und deshalb frage ich euch mal ..... vllt liest ja auch ein Jurist mit.

 

Folgendes: A6 ( 3.5Jahre alt, 67000km) vor 5 Wochen gekauft, Audihändler GWplus, Vertraglich schriftlich festgehalten:

Smartrep kleiner Lackschaden, Tüv neu, Inspektion neu, Zulassung etc

 

Bei Abholung gesehen..... Tüv nicht neu sondern schon 3 Monate alt ( Verkäufer drauf angesprochen, " ja der ist doch fast aktuell")

 

Alle sichtbaren Flüssigkeiten auf min ( Verkäufer drauf angesprochen...." musst du nen Auftrag vorn machen lassen.... sollen die auffüllen, aber in der Werkstatt ist jetzt keiner mehr )

 

Also schonmal festhalten Tüv und Insp nicht gemacht aber im MMi zurückgesetzt.

 

Heimweg, längere Strecke ( Samstags mittags).... alles Betriebswarm: Getriebe fiepst bei Gaswegnahme, bei leichten Bodenunebenheiten langsame Fahrt poltert die Achse vorne wie Sau. Zuhause Kühlmittel, Öl und Scheibenwasser aufgefüllt...... bisher 1600km den Wagen und schon 3x Kühlmittel nachgefüllt. Gestern schreit mich dann noch die AdBlue Lampe an " in 2400km", also auch nicht aufgefüllt.

 

Fazit: 2x vertraglich nicht eingehalten

3x große Mängel ( Getriebe, Achse, Kühlmittelverlust/verbrauch 2.0tdi)

Ach ja, und den Ersatzwagen soll ich auch selber zahlen.

 

Eig besteht doch schon durch die vertraglich nicht eingehaltenen Sachen ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag ?

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 24. Januar 2020 um 20:01

Ey, verrat doch nicht alles ;) der " neue" wird ein 320er Biturbo A6 Avant 3x S line, Luftfederung, Pano Dach, LED, Tornadograu, 20 Zoll, 4 Z Klima usw

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Zitat:

@Atomickeins schrieb am 6. August 2021 um 14:06:57 Uhr:

@PhL1989 :

Garantie und Beweislastumkehr sind zweierlei Dinge. Die Beweislastumkehr für 6 Monate betrifft nur die Gewährleistung.

Die Garantie gilt für die ganze Zeit der vereinbarten Dauer und in dem vereinbarten Umfang.

War der Gewährleistung ist das leider so die erste halbes Jahr musst du nichts beweisen aber wie gesagt die geben dir gar keine Unterlagen nur mündlich und ab der sechsten Monat musst du beweisen das ist das Fehler in den ersten halbes Jahr war.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Rücktritt vom Kaufvertrag oder?!' überführt.]

Zitat:

@PhL1989 schrieb am 6. August 2021 um 14:10:17 Uhr:

Stimmt du hast recht!

Daran hab ich auch gedacht, als ich es schon abgeschickt hatte. Gut dann hat er sicher nur eine 1 jährige Garantie. Also sollte das ganze auch darüber abgewickelt werden können. Umso besser! :)

Ja sicher ich recht aber sie stellen sich quer und die wollen kein Cent zahlen:mad: Und das regt mich richtig auf Mann kauft ein Audi direkt vom Audi Händler und die machen sowas

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Rücktritt vom Kaufvertrag oder?!' überführt.]

Zitat:

@Atomickeins schrieb am 6. August 2021 um 14:21:23 Uhr:

Ja, aber offensichtlich gibt es da Probleme, weil Glas wohl nicht zu seinem Garantieumfang gehört.

Meine Frontscheibenheizung für den Spurhalteassistent ist aktuell auch defekt (Unterbrechung/Kurzschluss nach Plus) und meine bevorzugte Audi-Werkstatt hat trotz noch gültiger Werksgarantie den Einwand das die Scheibe schon mal erneuert wurde. Da bin ich auch mal gespannt wie das ausgeht. Aktuell steht mein 4G erstmal in der Werkstatt wegen einem defektem Steuergerät vom Kühlerlüfter und der Fehler mit der Frontscheibenheizung soll auch gleich mal überprüft werden.

Ja das Problem habe ich doch auch die Kamera Heizung ist defekt ein elektrisches Fehler und es ist ein Garantiefall aber leider das Ding ist direkt an der Frontscheibe verbaut mein Anwalt sagt das ist nicht ihre Fehler das Audi so das Teil verbauen, Das ist echt nervig was sie mit uns machen :mad:

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Rücktritt vom Kaufvertrag oder?!' überführt.]

Auf den Kosten bleibst du nicht sitzen wenn sie in die Anzeige nicht geschrieben haben das Irrtümer vorbehalten sind.

Haben sie das geschrieben hast du weniger Chancen was zu bekommen.

Habe einen ähnlichen Fall gehabt. Viele Extras die nicht drin waren sind mir nachher aufgefallen. Das hat 3 Jahre gedauert und letztendlich kam es zu einer gerichtlichen Einigung. Sonst hätte das bestimmt noch ein Jahr gedauert denke ich.

 

[Beitrag editiert - Legale Tipps werden bevorzugt - MT-TEAM]

 

Du bist ja so auch schon fast ein Jahr gefahren damit. Kann ja nicht so schlimm gewesen sein.

Aber ich verstehe dich schon. Ist ärgerlich. Man bezahlt etwas und bekommt es nicht.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Rücktritt vom Kaufvertrag oder?!' überführt.]

Könnt ihr bitte einmal diese Versicherungsgeschichte außen vor lassen? Es gibt keinen Glasschaden!

 

Daher ist es Versicherungsbetrug, die Scheibe über die Versicherung abzurechnen. Insofern werden alle Andeutungen diesbezüglich gelöscht.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Rücktritt vom Kaufvertrag oder?!' überführt.]

Zitat:

@BuMo schrieb am 6. August 2021 um 15:01:36 Uhr:

Zitat:

@Atomickeins schrieb am 6. August 2021 um 14:21:23 Uhr:

Ja, aber offensichtlich gibt es da Probleme, weil Glas wohl nicht zu seinem Garantieumfang gehört.

Meine Frontscheibenheizung für den Spurhalteassistent ist aktuell auch defekt (Unterbrechung/Kurzschluss nach Plus) und meine bevorzugte Audi-Werkstatt hat trotz noch gültiger Werksgarantie den Einwand das die Scheibe schon mal erneuert wurde. Da bin ich auch mal gespannt wie das ausgeht. Aktuell steht mein 4G erstmal in der Werkstatt wegen einem defektem Steuergerät vom Kühlerlüfter und der Fehler mit der Frontscheibenheizung soll auch gleich mal überprüft werden.

Ja das Problem habe ich doch auch die Kamera Heizung ist defekt ein elektrisches Fehler und es ist ein Garantiefall aber leider das Ding ist direkt an der Frontscheibe verbaut mein Anwalt sagt das ist nicht ihre Fehler das Audi so das Teil verbauen, Das ist echt nervig was sie mit uns machen :mad:

Wenn deine Garantie die fahrzeugelekteik abdeckt bist du sowieso fein raus.

Ob die elektrik an der Scheibe mit dran ist oder am Gummi vom Reifen da kannst du ja nix für.

Wenn für die reperatur eines elektrik Bauteils die Scheibe mit gewechselt werden muss ist deren (der Garantie) sein Problem.

Lass dein Anwalt ein Brief an das autohaus verfassen mit der Bitte um reperatur des elektrischen Fehlers mit Abrechnung durch die Versicherung. Wenn die darauf nicht reagieren dann hast du 3 Optionen.

Auto behalten und damit leben.

Auto reparieren lassen wenn die zustimmen.

Auto zurück geben und 3 tausend Euro verkraften.

Du hast das Auto halt benutzt. Das kostet halt.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Rücktritt vom Kaufvertrag oder?!' überführt.]

Zitat:

@BuMo schrieb am 6. August 2021 um 15:01:36 Uhr:

Zitat:

@Atomickeins schrieb am 6. August 2021 um 14:21:23 Uhr:

Ja, aber offensichtlich gibt es da Probleme, weil Glas wohl nicht zu seinem Garantieumfang gehört.

Meine Frontscheibenheizung für den Spurhalteassistent ist aktuell auch defekt (Unterbrechung/Kurzschluss nach Plus) und meine bevorzugte Audi-Werkstatt hat trotz noch gültiger Werksgarantie den Einwand das die Scheibe schon mal erneuert wurde. Da bin ich auch mal gespannt wie das ausgeht. Aktuell steht mein 4G erstmal in der Werkstatt wegen einem defektem Steuergerät vom Kühlerlüfter und der Fehler mit der Frontscheibenheizung soll auch gleich mal überprüft werden.

Ja das Problem habe ich doch auch die Kamera Heizung ist defekt einen elektrischen Fehler und es ist ein Garantiefall aber leider das Ding ist direkt an der Frontscheibe verbaut mein Anwalt sagt das ist nicht ihre Fehler das Audi so das Teil verbauen, Das ist echt nervig was sie mit uns machen :mad:

Ja, ich finde das auch nervig aber wie sollte man die Scheibe im Bereich der Kamera denn sonst aufheizen? Eine aufgeklebte Heizung wäre sicher nicht so effektiv wie eine eingelassene Heizung und in den Heckscheiben der meisten Autos funktionieren die Heizungen ja auch meist ein Autoleben lang.

Eigentlich habe ich meinen alten 11 Jahre alten A6 4F verkauft, weil da zum Schluss laufend was defekt war und hatte gehofft das ich mit einem relativ jungen 4G für 46.000 € erstmal Ruhe habe. Das war aber wohl nichts....

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Rücktritt vom Kaufvertrag oder?!' überführt.]

Zitat:

@cic55 schrieb am 6. August 2021 um 15:10:28 Uhr:

Zitat:

@BuMo schrieb am 6. August 2021 um 15:01:36 Uhr:

 

Ja das Problem habe ich doch auch die Kamera Heizung ist defekt ein elektrisches Fehler und es ist ein Garantiefall aber leider das Ding ist direkt an der Frontscheibe verbaut mein Anwalt sagt das ist nicht ihre Fehler das Audi so das Teil verbauen, Das ist echt nervig was sie mit uns machen :mad:

Wenn deine Garantie die fahrzeugelekteik abdeckt bist du sowieso fein raus.

Ob die elektrik an der Scheibe mit dran ist oder am Gummi vom Reifen da kannst du ja nix für.

Wenn für die reperatur eines elektrik Bauteils die Scheibe mit gewechselt werden muss ist deren (der Garantie) sein Problem.

Lass dein Anwalt ein Brief an das autohaus verfassen mit der Bitte um reperatur des elektrischen Fehlers mit Abrechnung durch die Versicherung. Wenn die darauf nicht reagieren dann hast du 3 Optionen.

Auto behalten und damit leben.

Auto reparieren lassen wenn die zustimmen.

Auto zurück geben und 3 tausend Euro verkraften.

Du hast das Auto halt benutzt. Das kostet halt.

Wahre Worte :)

Ja da er auch gemacht, Audi hat nur vorgeschlagen da Auto zurückzunehmen, und Laufleistung habe sie auf Neuwagen berechnet 600€ mehr als Gebrauchtwagen, nicht mal das kriegen sie geschissen oder wollen wieder betrügen.

 

3000€ natürlich muss ich dann zahlen aber wenn ich die 3000€ zahle dann kriege ich leider keinen competition für den Preis daher weiß ich nicht was ich machen soll wenn Sie die Sache einfache machen und auf Garantie Vorschriften eingehen dann haben wir keine Probleme aber nein sie stellen sich quer und krumm und sie wollen Nix bezahlen und die kamera nicht reparieren und wird Rechtsstreit bis vor Gericht geht wahrscheinlich :(

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Rücktritt vom Kaufvertrag oder?!' überführt.]

Zitat:

@cic55 schrieb am 6. August 2021 um 15:03:14 Uhr:

Auf den Kosten bleibst du nicht sitzen wenn sie in die Anzeige nicht geschrieben haben das Irrtümer vorbehalten sind.

Haben sie das geschrieben hast du weniger Chancen was zu bekommen.

Habe einen ähnlichen Fall gehabt. Viele Extras die nicht drin waren sind mir nachher aufgefallen. Das hat 3 Jahre gedauert und letztendlich kam es zu einer gerichtlichen Einigung. Sonst hätte das bestimmt noch ein Jahr gedauert denke ich.

 

[Beitrag editiert - Legale Tipps werden bevorzugt - MT-TEAM]

 

Du bist ja so auch schon fast ein Jahr gefahren damit. Kann ja nicht so schlimm gewesen sein.

Aber ich verstehe dich schon. Ist ärgerlich. Man bezahlt etwas und bekommt es nicht.

Wir sind vierköpfige Familie Mann Frau und zwei Kinder und wir wollten kein Auto von privat oder komischen Händler kaufen wir dachten da sind wir bei Audi genau richtig, Das Auto gekauft und fehlende Ausstattung hab ich auch gesehen hab ich auch gelassen ich hab mich damit nicht rum geärgert aber jedes Mal wenn was kaputt geht dann machen Sie nun mündlich verarschen betrügen und jetzt wollen sie gar nichts machen obwohl mein Recht ist und das ist echt nervig und deswegen mache ich jetzt alles auf einmal auch die fehlende Ausstattung, so wie sie zu mir ist sind warum soll ich nett bleiben jetzt mal ehrlich :D

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Rücktritt vom Kaufvertrag oder?!' überführt.]

Zitat:

@Atomickeins schrieb am 6. August 2021 um 15:33:26 Uhr:

Zitat:

@BuMo schrieb am 6. August 2021 um 15:01:36 Uhr:

 

Ja das Problem habe ich doch auch die Kamera Heizung ist defekt einen elektrischen Fehler und es ist ein Garantiefall aber leider das Ding ist direkt an der Frontscheibe verbaut mein Anwalt sagt das ist nicht ihre Fehler das Audi so das Teil verbauen, Das ist echt nervig was sie mit uns machen :mad:

Ja, ich finde das auch nervig aber wie sollte man die Scheibe im Bereich der Kamera denn sonst aufheizen? Eine aufgeklebte Heizung wäre sicher nicht so effektiv wie eine eingelassene Heizung und in den Heckscheiben der meisten Autos funktionieren die Heizungen ja auch meist ein Autoleben lang.

Eigentlich habe ich meinen alten 11 Jahre alten A6 4F verkauft, weil da zum Schluss laufend was defekt war und hatte gehofft das ich mit einem relativ jungen 4G für 46.000 € erstmal Ruhe habe. Das war aber wohl nichts....

Du ehrlich

Ein Freund von mir hat ein Audi A5 vor 2 Jahren von privat gekauft sein Auto läuft bis jetzt aber noch perfekt aber mein Rechtsanwalt sagt heutzutage leider sind fast alle Händler so da ist man nicht immer auf der sicheren Seite

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Rücktritt vom Kaufvertrag oder?!' überführt.]

Zitat:

@Polmaster schrieb am 6. August 2021 um 15:09:49 Uhr:

Könnt ihr bitte einmal diese Versicherungsgeschichte außen vor lassen? Es gibt keinen Glasschaden!

 

Daher ist es Versicherungsbetrug, die Scheibe über die Versicherung abzurechnen. Insofern werden alle Andeutungen diesbezüglich gelöscht.

Hallo Polmaster

Ja das hat mir auch der Audi Filialleiter vorgeschlagen einfach Kfz Versicherung anrufen und als Steinschlag melden und die 150€ Selbstbeteiligung bezahlt er von seiner eigenen Tasche sogar :cool: wo er das gesagt hat ich wusste dass da was faul ist und die wollen wieder von mein Versicherung Geld verdienen und meine Versicherung Prozente gehen hoch damit Audi Geld verdient aber das mache ich nicht das ist nicht richtig

LG Burak

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Rücktritt vom Kaufvertrag oder?!' überführt.]

Uff

 

@TE

 

Der Wert deines Fahrzeugs hat sich durch Abnutzung gemindert.

Du hast den Wert gemindert. Warum soll Audi deine Kilometer bezahlen?

Du hast das Auto genutzt und abgenutzt.

 

Mein Gott im Notfall kostet es halt ne Scheibe. Auto kostet eben Geld.

 

Gewährleistung Beweislast ist abgelaufen. Und auch berechtigt, da Mangel nicht bei Übergabe bestand.

 

Klar kann man sich daran ewig abarbeiten. Ist es das Wert?

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Rücktritt vom Kaufvertrag oder?!' überführt.]

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 6. August 2021 um 18:38:12 Uhr:

Uff

 

@TE

 

Der Wert deines Fahrzeugs hat sich durch Abnutzung gemindert.

Du hast den Wert gemindert. Warum soll Audi deine Kilometer bezahlen?

 

Mein Gott im Notfall kostet es halt ne Scheibe. Auto kostet eben Geld.

 

Gewährleistung Beweislast ist abgelaufen. Und auch berechtigt, da Mangel nicht bei Übergabe bestand.

Wer sagt das nicht richtig ist die Kilometer zu bezahlen? Aber das funktioniert nicht, jedes Mal ein Auto zu kaufen und Händler möchte nicht reparieren und dann musst du 3000 € bezahlen immer wieder so funktioniert das alles nicht!!

Ich glaube sie haben entweder nicht richtig gelesen oder sie sind Millionär :D die Scheibe kostet allein 1500€ ohne Einbau also da bist du über 2000€ Von dein eigener Tasche obwohl Audi die Scheibe ersetzen MÜSSEN!! Also bezahlst du trotzdem von dein eigener Tasche ?

 

Im Kaufvertrag Garantie steht ( sobald das Auto innerhalb von 12 Monaten elektrisch oder mechanisches Funktion verliert übernimmt die Versicherung den gesamten Kosten) :)

LG Burak

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Rücktritt vom Kaufvertrag oder?!' überführt.]

Zitat:

@BuMo schrieb am 6. August 2021 um 18:46:21 Uhr:

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 6. August 2021 um 18:38:12 Uhr:

Uff

 

@TE

 

Der Wert deines Fahrzeugs hat sich durch Abnutzung gemindert.

Du hast den Wert gemindert. Warum soll Audi deine Kilometer bezahlen?

 

Mein Gott im Notfall kostet es halt ne Scheibe. Auto kostet eben Geld.

 

Gewährleistung Beweislast ist abgelaufen. Und auch berechtigt, da Mangel nicht bei Übergabe bestand.

Wer sagt das nicht richtig ist die Kilometer zu bezahlen? Aber das funktioniert nicht, jedes Mal ein Auto zu kaufen und Händler möchte nicht reparieren und dann musst du 3000 € bezahlen immer wieder so funktioniert das alles nicht!!

Ich glaube sie haben entweder nicht richtig gelesen oder sie sind Millionär :D die Scheibe kostet allein 1500€ ohne Einbau also da bist du über 2000€ Von dein eigener Tasche obwohl Audi die Scheibe ersetzen MÜSSEN!! Also bezahlst du trotzdem von dein eigener Tasche ?

 

Im Kaufvertrag Garantie steht ( sobald das Auto innerhalb von 12 Monaten elektrisch oder mechanisches Funktion verliert übernimmt die Versicherung den gesamten Kosten) :)

 

Ach ja und Das ist nicht das erste Mal immer wieder passiert was und sie tun so ob sie damit tun haben

Handelt so ein Händler?

LG Burak

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Rücktritt vom Kaufvertrag oder?!' überführt.]

Bei mir war es ähnlich bezüglich defekter Frontscheibenkameraheizung.

Auch ich habe im September letzten Jahres meinen Wagen gekauft und sofort nach Kauf mit VCDS ausgelesen.

Hierbei habe ich bereits festgestellt, dass vom Steuergerät bei der Heizung "Kurzschluss nach Plus" erkannt worden ist und das bereits im Juni, also rund 3 Monate vor Kauf.

Es gab noch weitere Fehlereinträge, die ebenfalls vor dem kauf bestanden, aber das tut für die Betrachtung der defekten Heizung nichts zur Sache.

Ich habe die Logs protokolliert und den Audi-Partner meines Vertrauens und den Verkäufer, ein VW-Autohaus rund 500km entfernt, damit konfrontiet.

Der Fehler der Heizung wurde gelöscht, aber sonst nichts diesbezüglich gemacht, denke ich.

Im Mai habe ich nochmal ausgelesen und der Fehler der Heizung war wieder da, ich denke der Fehler kommt nur wenn die Heizung auch wirklich eingeschaltet werden soll, bin mir aber nicht sicher.

Im Zuge eines Werkstattaufenthalts wurde auf den Fehler hingewiesen und der Servicemitarbeiter meinte nur, dass er das mit Audiklären müsse.

nach einigen Wochen habe ich nachgehakt und mir wurde bestätigt Scheibe muss ersetzt werden.

 

Daraus folgt:

- Der Fehler bestand bereits vor dem Kauf, also nicht meine Sache

- Da der Wagen innerhalb der Herstellergarantie ist, 5 Jahre 100tkm, interessiert es mich ebenfalls nicht

- Die Scheibe muss entweder der Verkäüfer oder Audi bezahlen, mir egal wer.

 

Für deinen Fall wäre gut zu wissen, wurde besagter Fehler innerhalb der Gewährleitungszeit bzw. Grauchtwagengarantie erkannt?

Gibt es darüber Protokolle?

Falls beides zutrifft, darf entweder der Verkäufer oder die Gebrauchtwagengarantie bezahlen.

 

Einen Teilkaskoschaden daraus zu konstruieren ist Betrug.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Rücktritt vom Kaufvertrag oder?!' überführt.]

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