Rechtliche Frage zum Autoverkauf...

BMW 3er E36

Hallo zusammen,

weiß echt nicht mehr weiter...hoffe ihr könnt mir helfen...wusste auch nicht wo ich es reinschreiben soll...bitte um verständniss.

habe vor kurzem unseren Zweitwagen bei ebay verkauft. Ich habe in der Beschreibung vermerkt, das Spassbieter 30% des Kaufpreises zahlen müssen, notfalls, das ich es einklagen werde.

Widergaberecht, Garantie, Sachmängelhaftung etc wurden ausgeschlossen.

Nun zum Vorfall:

Es kamen zwei Personen um den Wagen abzuholen, die allerdings einfach wieder in den Wagen stiegen und wegfuhren, angeblich sei das PKW nicht wie beschrieben (was aber auf keinen Fall stimmt).

Er wollte was am Preis machen bin aber schon vorher 150€ runtergegangen. Ich habe zur Ausstattung geschrieben, das das Fahrzeug Winterreifen hat und auf den Bildern sah man das auch. Er wollte jedoch zusätzlich Sommerreifen haben. Er meinte er sei kein KFZ Mechaniker und hat sich den Auspuff angeschaut und sah angeblich ein "Loch", was ich nicht sah bzw. nicht wusste, habe immernoch nicht nachgeschaut.

Nun meine Frage.

- der Käufer hat das Fahrzeug gekauft und vorher noch nichteinmal angesehen, habe aber geschrieben, wer sich das Fahrzeug anschauen möchte, soll sich bei mir melden und das hat er nicht

-er hat das Fahrzeug gekauft und müsste es auch nehmen, er kauft ein Fahrzeug und bezahlt nicht, da habe ich doch rechte als Verkäufer, denn ich meine, meine kosten, meine zeit, wer kommt für diese auf?

-was würdet ihr an meiner Stelle machen?

Würde mich über hilfreiche Antworten freuen.

Mfg

32 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Jazzbluegolf



Zitat:

Original geschrieben von MadMax1313


 
 
 

Zitat:

Original geschrieben von Jazzbluegolf



Zitat:

Original geschrieben von MadMax1313


 
 
Nur unseriöse Händler verkaufen Autos bei Ebay!
 
 
 
 
Glaube nicht das der Threadersteller ein Händler ist 😉
Und warum soll das ganze unseriös sein?
 
Wenn ich bei Ebay ein Auto anbiete und den vermeintlichen Käufern auch noch anbiete das Auto zu besichtigen, kann normalerweise nichts in die Hose gehen.
Windet sich der Käufer allerdings mit so fadenscheinigen Argumenten wie fehlender SR raus, würde ich gleich zum RA gehen, unabhängig davon ob ich eine RSV besitze oder nicht!

Ich bin der Meinung, dass der Ruf von Ebay nicht (mehr) der beste ist. Schon gar nicht für KFZ.

Für mich unseriös (MEINE MEINUNG).

Und es gibt dort oft Probleme, das Problem des TE ist an der Tagesordnung.

Ich bin betimmt keiner, der andere übern Tisch ziehen will, aber ob Anwalt oder sonst was, gerade bei (älteren) KFZ findet man versteckte Mängel, die nicht angegeben wurden. Da kannste dir deine Anwaltsgage sparen.

Und was wäre, wenn der "käufer" erst gar nicht zur Abholung erscheint??? Bei so genannten Spaßbietern??

Moin,

Diese 30% Formulierung kann man vergessen und sich GETROST sparen. Denn die ist rechtlich in D gar nicht haltbar. Wenn der Käufer vom Kauf zurücktritt (das Recht hat er durchaus unter gewissen Spielregeln) ... dann kann man vom Käufer ausschließlich den entstandenen Schaden fordern, und das auch nur dann ... wenn der Rücktritt vom Kauf aus nicht relevanten Gründen entstand. Das heißt ... du kannst bestenfalls die dir entstandenen Kosten fordern, also Ebaygebühren, sofern du für diese keine anderen Ersatzquellen hast, und die bietet dir Ebay ja an. Was bleibt ... den Käufer bei Ebay melden ... wenn solche Vorfälle sich häufen, wird der Vogel gesperrt. Alles andere kostet nur Geld, Nerven und Zeit ... auf Abnahme kannst du ihn zwar verklagen ... aber da wirst du mehr Geld drin versenken, als du wirst erstreiten können.

Von daher ... in der Tat sind andere Plattformen für einen Verkäufer RISIKOÄRMER, was die Kosten und den Frustfaktor angeht.

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach


Moin,
 
Diese 30% Formulierung kann man vergessen und sich GETROST sparen. Denn die ist rechtlich in D gar nicht haltbar. Wenn der Käufer vom Kauf zurücktritt (das Recht hat er durchaus unter gewissen Spielregeln) ... dann kann man vom Käufer ausschließlich den entstandenen Schaden fordern, und das auch nur dann ... wenn der Rücktritt vom Kauf aus nicht relevanten Gründen entstand. Das heißt ... du kannst bestenfalls die dir entstandenen Kosten fordern, also Ebaygebühren, sofern du für diese keine anderen Ersatzquellen hast, und die bietet dir Ebay ja an. Was bleibt ... den Käufer bei Ebay melden ... wenn solche Vorfälle sich häufen, wird der Vogel gesperrt. Alles andere kostet nur Geld, Nerven und Zeit ... auf Abnahme kannst du ihn zwar verklagen ... aber da wirst du mehr Geld drin versenken, als du wirst erstreiten können.
 
Von daher ... in der Tat sind andere Plattformen für einen Verkäufer RISIKOÄRMER, was die Kosten und den Frustfaktor angeht.
 
MFG Kester

Genau meine Rede!

Ähnliche Themen

Hallo nochmals zusammen,

war jetzt gestern beim Anwalt. Er war auch der Meinung das das so nicht geht. Ich soll jetzt einen Brief an den Herren schreiben und ihm eine Frist von 5 Tagen setzen um das Auto abzuholen. Sollte er sich diesmal nicht daran halten, wird er automatisch die weiteren Anwaltskosten etc. tragen müssen.

Bin also ganz entspannt was das angeht! 🙂

PS. hat jemand vllt. mal einen "Musterbrief" oder eine "Mustermahnung"? Weiß nicht genau was ich reinschreiben soll und wie das ungefähr aussehen soll?

Mfg

Chris

ach wie ist das jetzt eigentlich? habe vorhin eine Email von ebay bekommen, sie wollen die fälligen ebay Gebühren für das Fahrzeug. Das Fahrzeug hat der Käufer jedoch nicht abgeholt, wozu soll ich denn dann die Gebühren zahlen?? Und gerade wenig ist das ja auch nicht.

Wenn ich das jetzt über das Formular "nicht verkaufte Artikel" mache, muss der Käufer dem zustimmen, so das ich dann eine Gutschrift erhalte. Doch dem wird er sicher nicht zustimmen wollen, außerdem heißt es ja dann, es ist zu KEINER Transaktion gekommen, somit ist der Käufer auch nicht mehr verpflichtet das Fahrzeug abzuholen.

Bin ratlos, was würdet ihr an meiner Stelle machen??

Mfg

Chris

An deiner Stelle würde ich:
 
- Den Anwalt sein lassen
- Ebay melden, dass kein Verkauf stattgefunden hat
- mir den ganzen Zeitaufwand und die Nerven sparen
- das Kfz nochmal anbieten und fertig
 
 
Glaub mir, mehr als deine Gebühren wirst du vom Käufer eh nicht bekommen.
 
War der Preis eigentlich so sensationell gut, dass du ihn jetzt unbedingt an den loswerden willst.
Am Anfang hast du ja behauptet, du hättest den Wagen bei Ebay drin gehabt um ihn schnell los zu werden.
Die Anwaltaktion von dir wird jetzt aber wohl einige Zeit in Anspruch nehmen und den Verkauf nur hinausziehen.
Da könntest du das Auto bis dahin 2x verkaufen.
Glaub es mir einfach, Erfahrung meinerseits!

ja der Preis ist soweit ganz gut, jedoch seh ich mich gezwungen dies jetzt auch durchzusetzen. Ich habe ehrlich gesagt keine Lust mehr das Auto nocheinmal reinzusetzen etc. davon habe ich inzwischen genug. Ich regel das jetzt über meinem Anwalt und wir werden sehen was geschieht. Mir ist das inzwischen völlig egal, wie lange das Auto noch da steht. Doch die Arroganz und Art des Käufers zwingen mich zu diesem Verhalten. Einer muss diesen Typen mal zeigen, das das alles kein Spiel ist!

Mfg

Ich wünsche dir auf jeden Fall viel Erfolg und hoffe natürlich das du Recht bekommst.
 
Sag dann mal bescheid wie es ausgegangen ist.
 

@ Rotherbach:

Unter Az. 16 C 168/05 gibt es aber ein Urteil des Amtsgerichtes Bremen vom 20.10.05, welches eine solche Vertragsstrafe als wirksam ansieht. Dort wurde der Käufer zur Zahlung von 30% des Kaufpreseises verurteilt.

Hallo,
 
wollte mal fragen was daraus geworden ist? Würde mich brennend interessieren.

Na, was soll schon sein?! Wahrscheinlich ist er gegen jede Vernunft und gegen jeden Rat in diesem Fred - wie er es angekündigt hat - zum Anwalt gerannt, um "zu sehen, was nun passiert". Außerdem hat er sich inzwischen zwei Wochen über die Karre vor seiner Tür geärgert, die er längst hatte los sein wollen. Inzwischen hat er sich vielleicht noch etwas mehr geärgert, weil er angeboten bekommen hat, seine eBaykosten erstattet zu bekommt - aber nicht mehr. Lässt er es wirklich auf ein Verfahren ankommen, läuft es auf einen Vergleich raus, mit genau dem gleichen Erebnis + eine Lohnstunde seiner Arbeitszeit. In beiden Fällen bleibt er auf den Kosten für seinen Anwalt sitzen - mit dem Unterschied, dass sie im zweiten Fall höher ausfalllen.

Mit etwas Vernunft wäre seine Karre schon vor einer Woche verkauft gewesen, spätestens heute abgeholt worden. Weitere eBay-Gebühren wären auch nicht mehr entstanden. Aber nö: wir sind in Deutschland und da muss man sich auf Teufel komm raus wegen Knallerbsensträuchern gegenseitig die Advokaten auf den Hals hetzen - dass man die extra bezahlt, geht in den dicken Schädel schon nicht mehr rein. Zur niederen Belustigung der Nation schicken wir dann noch den Raab vorbei, dann können wir auch gleich noch billig Sendeminuten füllen.

angekotzt
Stephan

@Libero-Fan

kannst dich ruhig abregen und brauchst nicht angekotzt zusein...

@all

hatte ein langes Telefonat mit dem Käufer und wir haben uns letztendlich geeinigt das ganze sein zu lassen. Im Nachhinein denke ich war das eine gute Entscheidung, denn ich habe bereits weitere Interessenten und bin gespannt wann das Fahrzeug verkauft wird.

PS. am Anfang war ich einfach nur verärgert über das Verhalten, doch nun sind wir uns einig, er nimmt das Fahrzeug nicht und ich kann es jetzt weiterverkaufen.

Ach und meine ebay Gebühren hab ich nun auch wieder. Von daher ist jetzt alles in ordnung.

Gruß

Chris

Wozu machst du dann hier erst so einen Aufriss? 

Zitat:

Einer muss diesen Typen mal zeigen, das das alles kein Spiel ist!

Also alles nur wieder leere Worte und Panikmache!

@Ronn111

ich möchte dich mal sehn wenn du auf 180 bist...sowas sagt man halt mal. Der Käufer kam ja auch runter und ich wollte nun mal kooperativ sein.

Nun ja, ansich ist die Sache erledigt, also kann der Thread auch gleich mit geschlossen werden.

Gruß

Chris

Ähnliche Themen