Rechtliche Frage zum Autoverkauf...
Hallo zusammen,
weiß echt nicht mehr weiter...hoffe ihr könnt mir helfen...wusste auch nicht wo ich es reinschreiben soll...bitte um verständniss.
habe vor kurzem unseren Zweitwagen bei ebay verkauft. Ich habe in der Beschreibung vermerkt, das Spassbieter 30% des Kaufpreises zahlen müssen, notfalls, das ich es einklagen werde.
Widergaberecht, Garantie, Sachmängelhaftung etc wurden ausgeschlossen.
Nun zum Vorfall:
Es kamen zwei Personen um den Wagen abzuholen, die allerdings einfach wieder in den Wagen stiegen und wegfuhren, angeblich sei das PKW nicht wie beschrieben (was aber auf keinen Fall stimmt).
Er wollte was am Preis machen bin aber schon vorher 150€ runtergegangen. Ich habe zur Ausstattung geschrieben, das das Fahrzeug Winterreifen hat und auf den Bildern sah man das auch. Er wollte jedoch zusätzlich Sommerreifen haben. Er meinte er sei kein KFZ Mechaniker und hat sich den Auspuff angeschaut und sah angeblich ein "Loch", was ich nicht sah bzw. nicht wusste, habe immernoch nicht nachgeschaut.
Nun meine Frage.
- der Käufer hat das Fahrzeug gekauft und vorher noch nichteinmal angesehen, habe aber geschrieben, wer sich das Fahrzeug anschauen möchte, soll sich bei mir melden und das hat er nicht
-er hat das Fahrzeug gekauft und müsste es auch nehmen, er kauft ein Fahrzeug und bezahlt nicht, da habe ich doch rechte als Verkäufer, denn ich meine, meine kosten, meine zeit, wer kommt für diese auf?
-was würdet ihr an meiner Stelle machen?
Würde mich über hilfreiche Antworten freuen.
Mfg
32 Antworten
Zitat:
ich möchte dich mal sehn wenn du auf 180 bist...
Dann mache ich aber gewiss hier keinen solchen Aufriss wie du, das ist ja schon peinlich...
Zitat:
Original geschrieben von gehtdoch
hatte ein langes Telefonat mit dem Käufer und wir haben uns letztendlich geeinigt das ganze sein zu lassen. Im Nachhinein denke ich war das eine gute Entscheidung, denn ich habe bereits weitere Interessenten und bin gespannt wann das Fahrzeug verkauft wird.PS. am Anfang war ich einfach nur verärgert über das Verhalten, doch nun sind wir uns einig, er nimmt das Fahrzeug nicht und ich kann es jetzt weiterverkaufen.
Ach und meine ebay Gebühren hab ich nun auch wieder. Von daher ist jetzt alles in ordnung.
Na also! Gut so. Ich weiß, ja, dass sowas ärgerlich ist, aber die Einfache Lösung (TM) ist eben meist zu bevorzugen.
Gruß
Stephan