Rechtliche Bestimmungen Winterreifen?

VW Touran 1 (1T)

Hallo Leute,

bei mir hat vor zwei Tagen der Pannenteufel zugeschlagen und hat mir einen platten Winterreifen an der Hinterachse beschert. Tire fit-Zeugs rein und ab zum Reifenhändler.
Der sagte: Vredestein-Reifen hab ich keinen da, aber ich verkaufe Ihnen einen Fulda mit ähnlichem Profil.

Meine Frage: Darf man denn sozusagen einen 3+1-Winterreifensatz fahren, oder muß ich mir jetzt auf die andere Seite auch einen Fulda draufmachen lassen? P.S.: Mit den Winterreifen bin ich noch nicht soooo viel gefahren, also ist die Abnutzung der Vredestein vernachlässigbar.

P.S.: Weiß jemand, wieviel das Tire-Fit-Zeug kostet?

55 Antworten

Das heißt, rein rechtlich dürftest Du VL 205er Sommerreifen, VR 195er Winterreifen, HL 195er Sommerreifen und HR 205er Winterreifen fahren, solange alle entweder radial oder axial aufgebaut sind.

Das stimmt mit Sicherheit so nicht, Reifen haben ringsrum gleicher Größe und Bauart zu sein.(Sondereintragungen über den Tüv, bzw. Exoten ala Lamborghini............ mal ausgenommen). Steht auch in deiner Zulassung, in den alten Dingern aber besser zu verstehen als in den neuen.

MfG

@GertE41:

Und welcher Satz soll das besagen? Solange Du in der Zulassung sowohl 195er als auch 205er eingetragen hast, dürftest Du rein rechtlich die von mir skizzierte Kombination fahren. Was natürlich (ich wiederhole es sicherheitshalber nochmal) vollkommen sinnlos und gefährlich wäre.

Es ist nur die Kombi Ziff. 20 und 21 erlaubt, oder(sh. bei Ziff. 22 mal genau vor die Reifengröße, dort steht das "oder"😉 Ziff. 22 und 23 erlaubt.
Übrigens eine Kombination Winterreifen und Sommerreifen achsweise ist auch nicht zulässig.

MfG

Zitat:

Original geschrieben von touranfaq


@GertE41:

Und welcher Satz soll das besagen? Solange Du in der Zulassung sowohl 195er als auch 205er eingetragen hast, dürftest Du rein rechtlich die von mir skizzierte Kombination fahren. Was natürlich (ich wiederhole es sicherheitshalber nochmal) vollkommen sinnlos und gefährlich wäre.

...die Bereifung muss Links und Rechts gleich sein. Soweit erlaubt, dürfen Vorne und Hinten unterschiedlichen Größen haben. Das muss erlaubt sein, sonst geht nicht!

Gruß
pmandel

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@GertE41:

Ok, das mit Achsweise sehe ich ein, aber warum keine Sommer/Winter gemischt pro Achse? STVZO schreibt nur gleichen Aufbau (Radial/Axial) vor...

Also Jungs, langsam verstehe ich die ganze Diskussion nicht - wo liegt das Problem:
Sommer = Sommerrefen
Winter = Winterreifen
Das ganze rundum und mit allem drum und dran...
Ist es so schwer zu verstehen...???

Gruß
pmandel

@pmandel:

Es geht darum, was rein rechtlich an (natürlich praktisch sinnlosen) Kombinationen erlaubt wäre.

Zitat:

Original geschrieben von pmandel


...die Bereifung muss Links und Rechts gleich sein. Soweit erlaubt, dürfen Vorne und Hinten unterschiedlichen Größen haben. Das muss erlaubt sein, sonst geht nicht!

Gruß
pmandel

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Die Bereifung hat in Größe und Bauform vorn und hinten, links und rechts gleich zu sein! Außer Notrad.

Nur nicht, wenn in Ziff. 20 und 21 unterschiedliche Größen eingetragen sind, oder im Zusatztext steht🙁Beispiel) auch gen. Ziff. 20: 225/35ZR19 auf Felge 8,5x19 in Komb.: Ziff. 21: 255/30ZR19 auf Felge 9,5x19 Hersteller AZEV Typ BS, Kennz., und so weiter

@Holgi

Die Quelle, wo ich dir das jetzt beweisen könnte, dass man nur 4 Sommerreifen oder 4 Winterreifen fahren darf, kann ich momentan nicht nennen, aber ich weiß, dass die DEKRA bei mir auf Arbeit Fahrzeuge deshalb schon durch die HU fallen ließ.

MfG

Hi Holgi
Selbst das Achsweise kann ich daraus nicht erlesen.
Da steht das schöne Wort "Oder".
Wenn ich vorne links 195/65/15 und vorne rechts 205/55/16 fahre, geht das für mich in Ordnung (nur rein rechtlich, würde ich nur im Pannenfall mit Ersatzrad machen!!!)
Ich daf schliesslich vorne 195er oder 205er fahren.
In meinen papieren steht nichts davon, das beide gleich sein müssen.
Bei meinem 260E/124er waren andere Rad/Reifen-Kombinationen nachgetragen, da stand im Nachtrag extra drinn, das diese Kombination nur auf alle 4 Räder gefahren werden darf.
Vermutlich war der Umfang deutlich anders als bei der originalen Bereifung, was auch erklären würde, warum bei den Rädern eine Tachoanpassung notwendig war, laut Teilgutachten.

Bei der Bereifung in meinem Fahrzeugschein, ist der Radumfang bei 15" und 16" fast identisch, da der Reifenquerschnitt bei den 16"ern kleiner ist.
Darauf bezieht sich vermutlich auch der Gesetzestext, solange Räder mit fast gleichem Umfang auf dem Auto sind, ist das OK.

Sonst müsste es ja auch schon unzulässig sein, auf einer Achse
einen neuen Reifen mit vollem Profil zu Fahren und einen Reifen kurz vor der Verschleissgrenze, ist es aber nicht!
Das ist aber ein heftiger Unterschied im Umfang, bei einer Differenz von 12mm im Durchmesser (bevor Fragen auf kommen: Unterschied von 6mm Profil, die sind oben und unten am Reifen, damit 12mm weniger Durchmesser).

Ich würde soetwas nicht fahren, nur im Notfall bei einer Reifenpanne und dann entsprechend vorsichtig.

Gruß Otti

Sorry, aber das ist Unsinn!
Lies deine Zulassung einfach mal richtig.

MfG

Zitat:

Original geschrieben von GertE41


Sorry, aber das ist Unsinn!
Lies deine Zulassung einfach mal richtig.

MfG

Habe ich, liegt direkt vor meiner Nase.

Da steht nichts drinn, das ich auf einer Achse die gleiche Reifengrösse fahren muss, auch nicht unter Bemerkung!

Gruß Otti

neue oder alte Zulassung?

MfG

Alte Zulassung.
Hast noch eine PN zum Thema.

Gruß Otti

Zitat:

Original geschrieben von GertE41


Es ist nur die Kombi Ziff. 20 und 21 erlaubt, oder(sh. bei Ziff. 22 mal genau vor die Reifengröße, dort steht das "oder"😉 Ziff. 22 und 23 erlaubt.

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So wie ich es hier schon schrieb ist es wirklich, lies mal ganz genau.

MfG

Richtig, da steht das "oder", und das lässt mir die Wahl!
Nach deiner Auffasung dürfte ja nicht mal Achweise unterschiedlich gefahren werden.
Das ist nicht so.
Habe selber etliche Jahre ein Auto gefahren, wo hinten die breite (Ziffer23)Bereifung und vorne die schmale Bereifung(Ziffer20) drauf war.
Hat weder bei der HU noch bei Polizeikontrollen zu Problemen geführt.
Man hat mir mehrfach gesagt, das es absolut zulässig ist.

Gruß Otti

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