Rechtliche Bestimmungen Winterreifen?

VW Touran 1 (1T)

Hallo Leute,

bei mir hat vor zwei Tagen der Pannenteufel zugeschlagen und hat mir einen platten Winterreifen an der Hinterachse beschert. Tire fit-Zeugs rein und ab zum Reifenhändler.
Der sagte: Vredestein-Reifen hab ich keinen da, aber ich verkaufe Ihnen einen Fulda mit ähnlichem Profil.

Meine Frage: Darf man denn sozusagen einen 3+1-Winterreifensatz fahren, oder muß ich mir jetzt auf die andere Seite auch einen Fulda draufmachen lassen? P.S.: Mit den Winterreifen bin ich noch nicht soooo viel gefahren, also ist die Abnutzung der Vredestein vernachlässigbar.

P.S.: Weiß jemand, wieviel das Tire-Fit-Zeug kostet?

55 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von GertE41


Das heißt, rein rechtlich dürftest Du VL 205er Sommerreifen, VR 195er Winterreifen, HL 195er Sommerreifen und HR 205er Winterreifen fahren, solange alle entweder radial oder axial aufgebaut sind.

Das stimmt mit Sicherheit so nicht, Reifen haben ringsrum gleicher Größe und Bauart zu sein.(Sondereintragungen über den Tüv, bzw. Exoten ala Lamborghini............ mal ausgenommen). Steht auch in deiner Zulassung, in den alten Dingern aber besser zu verstehen als in den neuen.

MfG

So und was mache ich mit meinem 205er Ersatzrad (Sommerreifen), wenn ich jetzt ein Rad wechseln muss und im Moment rundrum 195er Winterreifen fahre ??

Zitat:

Original geschrieben von Otti208


Habe ich, liegt direkt vor meiner Nase.
Da steht nichts drinn, das ich auf einer Achse die gleiche Reifengrösse fahren muss, auch nicht unter Bemerkung!

Gruß Otti

Die Zulasuung, die das erlaubt, würde ich gerne mal sehen. Das kann eigentlich nicht wahr sein.

Gruß
Dianos

Zitat:

Original geschrieben von virginsuperstar


So und was mache ich mit meinem 205er Ersatzrad (Sommerreifen), wenn ich jetzt ein Rad wechseln muss und im Moment rundrum 195er Winterreifen fahre ??

Ganz einfach:

Da würde ich Folgendes machen:

1) Ersatzrad benutzen und mit besonderer Sorgfalt weiterfahren und unverzüglich den defekten Reifen reparieren bzw. austauschen lassen.

2) und dabei würde ich annehmen, dass dieser Ausnahmefall auch durch entsprechende gesetzliche Regelungen gedeckt ist. Wenn es dann nicht so ist, wäre ich sehr verwundert.

Zitat:

Original geschrieben von dianos


Die Zulasuung, die das erlaubt, würde ich gerne mal sehen. Das kann eigentlich nicht wahr sein.

Gruß
Dianos

Zeige mir mal eine Zulasung die, das verbietet.

Selbst der Bu?geldkatalog der StVZo

sieht keinen Tatbestand in dieser Richtung.

Dort gibt es nur Tatbestände zur Mischbereifung mit Radial und Diagonal und zu geringer Profiltiefe.

Auch bei den ECE-Regelungen gibt es dazu keine Angaben.

Lediglicht bei den EWG-Richtlinien wird eine einheitliche Bereifung je Achse, bei der Erstausrüstung vorgeschrieben.

Um noch mal zum Ursprung des Threads zurück zu kommen.
In der ECE R-30
gibt es zumindest eine Vorgabe zur Kennzeichnung von Winterreifen und Ganzjahresreifen.
Danach sind M+S oder M&S als Kennzeichnung erlaubt.

Gruß Otti

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Zitat:

Original geschrieben von Otti208


Richtig, da steht das "oder", und das lässt mir die Wahl!
Nach deiner Auffasung dürfte ja nicht mal Achweise unterschiedlich gefahren werden.
Das ist nicht so.
Habe selber etliche Jahre ein Auto gefahren, wo hinten die breite (Ziffer23)Bereifung und vorne die schmale Bereifung(Ziffer20) drauf war.
Hat weder bei der HU noch bei Polizeikontrollen zu Problemen geführt.
Man hat mir mehrfach gesagt, das es absolut zulässig ist.

Gruß Otti

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Stimmt nicht, sorry.
Habe jeden Tag mit Reifen und Felgen zu tun, bin mit Michelin & Co bei Schulungen usw.
Ich werde aber jetzt nichts mehr dazu schreiben, da das an Ignoranz(das ist nicht als Beleidigung gemeint) grenzt, was hier gemärchelt wird.

@virginsuper.....

Wie ich schon schrieb: Pseudo-Notrad, also kannst du das fahren, ohne Probleme.
Stand selbst an der Ostsee, Sonntag früh, Plattfuß hinten links, was tun...................
Damals noch 17", Ersatzrad 15", 500km nach Hause, da kann dir keiner was.

MfG

Zitat:

Original geschrieben von GertE41


Stimmt nicht, sorry

Auf was beziehst du dieses "Stimmt nicht" ? Auf die Aussage das vorne und hinten unterschiedliche Größen gefahren werden dürfen ? Wenn dem so ist, dann nimm einfach mal einen Smart, den sieht man schliesslich täglich irgendwo 😉 Und da muß ich keinen Exoten dafür nehmen um zu sehen das es möglich ist.

Gruß

Afralu

Gugge ma a bissel weider uum.
In dem Fall ist quaaaaaasi der Smart ein Lamborghini: Eintragung beantragt über das KBA durch den Fahrzeughersteller, gibts beim BMW: 225 vorn, 255 hinten usw.
Davon abgesehen, wollte auf meinem Truthahn auch vorn 225/35ZR19 und hinten 255/30ZR19 fahren, geht ohne Probleme, habe nur davon abgesehen, da ich die Räder dann nicht mehr vorn und hinten tauschen kann.

Und nu iss guud

MfG

Habe in meinen Kfz-Scheinen eben mal nachgesehen, da ich auch einen Wagen besitze, der zweifelos unterschiedliche Größen vorne und hinten erlaubt.

Eigentlich ist das da alles klar geregelt:
Auf dem Fahrzeugschein sind die erlaubten Größen doch angegeben. Und zwar werden die Größen immer jeweils für beide Achsen aufgeführt.

Z. B.:

vorn : X
hinten : Y

oder

vorn: Z
hinten : U

Das bedeutet, man darf entweder die Kombination X/Y oder die Kombination Z/U fahren. Und genau darauf bezieht sich das ODER.

Gruß

Dianos

Richtitsch

MfG

Kann ich Dianos zustimmen, habe ich schon mal geschrieben:
Nur Achsweise dürfen unterschiedliche Reifengrößen gefahren werden - und nur dann, wenn das ausdrücklich erlaubt ist.
Letztendlich steht nicht UND, sondern ODER.

Ausgenommen sind Sonderfälle wie Plattreifen und dann logischeweise Ersatzrad in eine andere Maße.

Gruß
pmandel

Zitat:

Original geschrieben von pmandel


Kann ich Dianos zustimmen, habe ich schon mal geschrieben:
Nur Achsweise dürfen unterschiedliche Reifengrößen gefahren werden - und nur dann, wenn das ausdrücklich erlaubt ist.
Letztendlich steht nicht UND, sondern ODER.

Ausgenommen sind Sonderfälle wie Plattreifen und dann logischeweise Ersatzrad in eine andere Maße.

Gruß
pmandel

Ja , so ist es. Meinen 911 darf ich nicht anders fahren . Der hat vorne und hinten andere Reifendimensionen. Und nur die achsweise eingetragenen Kombinationen sind erlaubt ( wobei in diesem Falle sogar für die M+S-Reifen eine spezielle Kombination eingetragen ist).

Und selbstverständlich das Ersatzrad (Notrad mit andren Maßen ) im Pannenfalle ist erlaubt (Steht zwar so nicht im Schein, aber davon geh ich mal aus).

Gruß
Dianos

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