Rechtliche Bestimmungen Winterreifen?
Hallo Leute,
bei mir hat vor zwei Tagen der Pannenteufel zugeschlagen und hat mir einen platten Winterreifen an der Hinterachse beschert. Tire fit-Zeugs rein und ab zum Reifenhändler.
Der sagte: Vredestein-Reifen hab ich keinen da, aber ich verkaufe Ihnen einen Fulda mit ähnlichem Profil.
Meine Frage: Darf man denn sozusagen einen 3+1-Winterreifensatz fahren, oder muß ich mir jetzt auf die andere Seite auch einen Fulda draufmachen lassen? P.S.: Mit den Winterreifen bin ich noch nicht soooo viel gefahren, also ist die Abnutzung der Vredestein vernachlässigbar.
P.S.: Weiß jemand, wieviel das Tire-Fit-Zeug kostet?
55 Antworten
Hallo,
Dianos hat recht!
Im Falle eines Unfalls wird nach der neuen Gestzlage
geprüft, ob die Bereifung den Verhältnissen
entsprechend gewählt worden ist. Eine Mischbereifung könnte dann richtig teuer werden....
Der Vergleich mit der Scheibe passt so nicht: Die Sch...fliegen hast du ja nicht extra für deine Scheibe bestellt und draufgemacht! Die
Mischbereifung schon.
Gruß
Easyline
_________________________________
Wer kranke Kühe ist, kriegt ISDN. (Kindermund?)
Zitat:
Original geschrieben von easyline
Eine Mischbereifung könnte dann richtig teuer werden....
Wenn es 4 Winterreifen sind, entspricht es der Gesetzeslage 😉
Gruß
Afralu
Zitat:
Original geschrieben von afralu
Wenn es 4 Winterreifen sind, entspricht es der Gesetzeslage 😉
Gruß
Afralu
Genau, auch nachzulesen beim
ADAC:
"Gesetzliche Vorschrift: Wenn die Reifendimensionen aller vier Räder gleich sind und/oder den Angaben in den Fahrzeugpapieren entsprechen, dürfen auf allen vier Radpositionen unterschiedliche Radialreifen also auch Sommer- und Winterreifen montiert werden. Lediglich das "Mischen" von Diagonalreifen (bei Pkw nicht mehr im Gebrauch) und Radialreifen an einem Fahrzeug ist als sogenannte "Mischbereifung" verboten."
Andreas
.....und genau so sehe ich es auch.
Das von mir gestellte Beispiel mit der Winschutzscheibe und die Fliegen ist natürlich schon Paradox - damit wollte ich nur sagen, das womöglich kein Gutachter sich auf eine Schuld der Autofahrer mit Mischbereifung (aber Winterreifen) eigelassen würde. Das wird zur einen Musterprozess führen und dort wird die Versicherung verlieren.
Zitat:
Original geschrieben von easyline
...
Die Sch...fliegen hast du ja nicht extra für deine Scheibe bestellt und draufgemacht! ...Gruß
Easyline
....und jetzt noch mal zur den Fliegen: klar sind sie nicht bestellt, aber du kannst ja auf dem Parkplatz anhalten und deine Windschutzscheibe sauber machen...wer es den macht...
Schönen Sonntag an alle
pmandel
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Zitat:
Original geschrieben von afralu
Wenn es 4 Winterreifen sind, entspricht es der Gesetzeslage 😉
Gruß
Afralu
Hmm ,
Hauptsache der Gutachter denkt auch so.
Woher weiß er eigentlich, was überhaupt Winterreifen sind ?
Die Gesetzeslage sagt es ihm definitiv nicht . Wer denn also? Wohl niemand verbindlich, er hat da seinen Ermessenspielraum, nach dem er beurteilen wird.
Zum Thema Winterreifen und Gesetzeslage:
Eine verbindliche Definition, was Winterreifen genau sind, wird in der neuen Vorschrift nicht getroffen.
Weder das Schneeflockensymbol noch das M+S -Kennzeichen sind hinreichend als verbindliches Kennzeichen für die neue Gesetzesvorschrift.
Das wird in der aktuellen Diskussion von Automobilclubs und einschlägigene Fachzeitschriften derzeit bemängelt.
Demnach ist derzeit die Gesetzeslage unklar. Und das ist belegbar zitierbar.
Und bei dieser ungewissen Situation würde ich mich nicht auf die angeblich klare Gesetzeslage verlassen. Aber jeder, wie er mag.
Gruß
Dianos
Zitat:
Original geschrieben von dianos
Hauptsache der Gutachter denkt auch so.
Woher weiß er eigentlich, was überhaupt Winterreifen sind ?
Guten Morgen,
na das ist jetzt aber Widerspruch in sich selber: Winterreifen sind Winterreifen und entsprechend gegenzeichnet:
Zitat:
Winterreifen sind mit dem M&S-Symbol (englisch: Mud and Snow, deutsch: Matsch und Schnee) und einer stilisierten Schneeflocke gekennzeichnet. Die Kennzeichnung "M&S" ist allerdings keine geschützte Kennzeichnung und kann daher auch auf nicht wintertauglichen Reifen angebracht werden, was teilweise auch geschieht. Die Reifenindustrie hat darauf reagiert, und das Schneeflocken-Symbol eingeführt. Dieses Symbol wird von der amerikanischen Straßenbehörde NHTSA an Reifen vergeben, die in einem Test eine gewisse Mindesttraktion auf Schnee und Eis erreichen.
Quelle: wickpedia.de
In diesem Falle wird wohl ein Gutachter genau zu wissen, wo er ein Reifen als Winterreifen erkennen kann... Und wenn das Schneeflocken-Symbol da ist, kann ja nichts passieren.
Lieber dianos, aus der Diskussion erkenne ich ein Bestreben nach 100%-tige Sicherheit... Die gibt es nicht - sonst muss du aufhören Auto zu fahren...
Sicher ist die jetzige Gesetzeslage etwas undurchsichtig - aber für denjenigen, der schon immer Winterreifen im Winter mit genügend Profil gefahren hat, ändert sich gar nichts. Denn: geeignete Bereifung im Winter sind ganz klar Winterreifen - nicht mehr und nicht weniger.
Gruß
pmandel
Zitat:
Original geschrieben von dianos
Hauptsache der Gutachter denkt auch so
Dann kannst du alle Umbauten am Fzg. die selbst durch Abnahme eingetragen sind, in Frage stellen. Selbst eingetragene Rad-/Reifenkombinationen können in Extremfällen zu einem Verhalten führen das kein Prüfer vorhersehen kann. Und dann ???
Gruß
Afralu
Also, rein rechtlich gesehen ist es so, wie von virginsuperstar oben zitiert:
§36 STVZO:
Maße und Bauart der Reifen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen.
(...)
An Kraftfahrzeugen (...) dürfen die Räder einer Achse entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein.
Das heißt, rein rechtlich dürftest Du VL 205er Sommerreifen, VR 195er Winterreifen, HL 195er Sommerreifen und HR 205er Winterreifen fahren, solange alle entweder radial oder axial aufgebaut sind.
Aber:
Sinnvoll und empfehlenswert ist das natürlich nicht!
Man sollte immer Reifen gleicher Marke und gleichen Typs auf allen vier Rädern fahren. Selbst bei vier gleichen Reifen reicht ein Monat Unterschied in der DOT-Nummer (Produktionsdatum) aus, dass die Reifen unterschiedlich hart sind und somit unterschiedlich haften, wodurch das Fahrzeug in eine Richtung ziehen kann. Gerade in Verbindung mit ABS und ESP ist es sehr gefährlich, wenn die Reifen auf einer Achse unterschiedlich haften, denn dies kann nicht ausgeglichen werden. Deshalb würde ich mich auf eine 3+1-Bereifung auf keinen Fall einlassen. Ich würde dann wenigstens zwei neue kaufen und dann zwei Vredestein und zwei Fulda fahren. Alles andere wäre mir zu gefährlich, auch wenn ich nur wenig fahre.
Zitat:
Original geschrieben von pmandel
Guten Morgen,
na das ist jetzt aber Widerspruch in sich selber: Winterreifen sind Winterreifen und entsprechend gegenzeichnet:
Zitat:
....
Winterreifen sind mit dem M&S-Symbol (englisch: Mud and Snow, deutsch: Matsch und Schnee) und einer stilisierten Schneeflocke gekennzeichnet. Die Kennzeichnung "M&S" ist allerdings keine geschützte Kennzeichnung und kann daher auch auf nicht wintertauglichen Reifen angebracht werden, was teilweise auch geschieht. Die Reifenindustrie hat darauf reagiert, und das Schneeflocken-Symbol eingeführt. Dieses Symbol wird von der amerikanischen Straßenbehörde NHTSA an Reifen vergeben, die in einem Test eine gewisse Mindesttraktion auf Schnee und Eis erreichen.
Quelle: wickpedia.de....Gruß
pmandel
Das Schneeflockensymbol ist nur in den USA geschützt.
In Deutschland ist das Schneeflockensymbol - genauso wie das MuS-Kennzeichen - nicht geschützt.
Und genau darin liegt das Problem. Jeder kann bzw. könnte es hier ungestraft auf den Reifen tun.
Bei Interesse wäre ich auch noch bereit, den entsprechenden Artikel, der das belegt und die rechtliche Unsicherheit in D diesbezüglich darlegt - heraussuchen.
Gruß
Dianos
Zitat:
Original geschrieben von dianos
Bei Interesse wäre ich auch noch bereit, den entsprechenden Artikel, der das belegt und die rechtliche Unsicherheit in D diesbezüglich darlegt - heraussuchen.
Gruß
Dianos
..Sage ich doch - du suchst in diese Diskussion nach den 100%-tige Sicherheit...! Da darfst du kein Auto fahren, lass es einfach sein........ist nicht bös gemeint - einfach nichts möglich
gruß
pmandel
Zitat:
Original geschrieben von pmandel
Lieber dianos, aus der Diskussion erkenne ich ein Bestreben nach 100%-tige Sicherheit... Die gibt es nicht - sonst muss du aufhören Auto zu fahren...
...
Gruß
pmandel
Nein, kein Bestreben nach 100%-tiger Sicherheit.
Aber das Thema des Threads heißt:
" Rechtliche Bestimmung bei Winterreifen " .
Und Überlegungen, die die rechtliche 'Unsicherheit ' aufzeigen, gehören dann schon genau zu diesem Thema.
Gruß
Dianos
......OK, ich habe mal was gefunden:
Sonderregelungen in einigen europäischen Ländern:
Ist "Winterausrüstung" (lt. Beschilderung) vorgeschrieben, dann erfordert dies Reifen mit M&S-Symbol. Insbesondere in Österreich wird darüber hinaus eine Profiltiefe von mindestens 4 mm gefordert - mit weniger Profil gelten derartige Exemplare schlichtweg als Sommerreifen. In Deutschland existiert diese Vorschrift zwar nicht, unterhalb ca. 4mm ist eine Wintertauglichkeit aber tatsächlich sehr eingeschränkt.
Quelle: http://www.reifen.de/kennungen.html
________________________________________________________
Schau bitte auch hier:
http://www.abc-recht.de/topthemen/gesetze/winterausruestung.php
und das hier ist sehr interresant:
Rechtstipp November 2006: Wieder einmal - Winterreifen
Obwohl Sie an dieser Stelle Anfang 2005 schon einmal über Winterreifen und deren rechtliche Konsequenzen informiert wurden, muss das Thema erneut aufgegriffen werden, nachdem der Gesetzgeber eine neue Vorschrift, nämlich § 2 Abs. 3 a StVO erlassen hat, lautend: "Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage."
Auf das Frostschutzmittel wird an dieser Stelle nicht näher eingegangen, dafür umso mehr auf die Reifen. Denn ungeeignete Bereifung wird mit EUR 20.- geahndet, bei Behinderung dem Doppelten und einem Punkt in Flensburg.
Was aber ein geeigneter Reifen, angepasst an die Wetterverhältnisse im Winter, ist, weiß niemand so recht. Eine gesetzliche Definition für Winterreifen existiert nicht, lediglich eine uralte europäische Richtlinie für M+S Reifen, die nicht weiterhilft. Dort heißt es, dass ein M+S Reifen durch größere Profilflächen gekennzeichnet ist, die voneinander durch größere Freiräume getrennt sind. Dass diese Definition eher auf sportliche Sommerreifen passt, zeigt bereits ein Blick auf die eigenen Pneus. Ein moderner Winterreifen aktuellen Standes mit Lamellentechnik entspricht schon optisch nicht dieser veralteten Definition.
Daher ist der von vielen geäußerte Tipp, Reifen mit M+S Symbol und Schneeflocken-Zeichen auf der Flanke im Winter aufzuziehen, auch kein Garant für geeignete Bereifung, da nicht wenige fernöstliche Hersteller ihre Sommerreifen, obwohl völlig winteruntauglich, mit dem M+S Symbol kennzeichnen.
Wer übrigens im Winter bei Minustemperaturen und trockener Fahrbahn auf Sommerreifen fährt, verhält sich korrekt, auch wenn die Reifenindustrie bereits seit Jahren predigt, dass Winterreifen bereits ab weniger als sieben Grad bessere Fahreigenschaften haben. Dass dies nachweislich falsch ist, haben unabhängige Tests ergeben. Danach ist der Bremsweg von Sommerreifen auch bei niedrigen Temperaturen bei Trockenheit und Nässe bis zu 25% kürzer als der von gleich breiten Winterreifen. Umgekehrt sieht es natürlich bei Schnee aus, wo auch der schlechteste Winterreifen nur etwa den halben Bremsweg eines Sommerreifens, und sei er noch so gut, benötigt. Gute Winterreifen stehen übrigens Sommerreifen in puncto Fahreigenschaften bei trockener und feuchter Fahrbahn nur noch relativ wenig nach, zumindest bei Kälte.
Wer also bei Fahrten in den winterlichen Bergen mit Sommerreifen nicht vorwärts kommt und auch noch den Verkehr behindert, kassiert sein Bußgeld und den "Flensburger Punkt" zu Recht, ansonsten sind - gerade im norddeutschen Flachland - meist keine Konsequenzen zu befürchten. Auch bei einem Unfall zahlt der Versicherer den Schaden am Fremdfahrzeug ebenso - wenn Vollkasko besteht - den am eigenen Wagen, es sei denn, grobe Fahrlässigkeit liegt vor. Dann allerdings - zum Beispiel mit abgefahrenen Sommerreifen auf Schnee und Eis - drohen Regresse und Haftungsausschlüsse.
Aufgrund der aktuell geänderten Gesetzeslage und den damit verbundenen Unklarheiten, ob und unter welchen Umständen welche Reifen erforderlich sind, erging eine Anfrage an das Bundesverkehrsministerium. Dieses beantwortete die Anfrage mit folgendem Zitat: "Geeignet sind Reifen, die technisch wirksam sind.".
Da auch das Bundesverkehrs-Ministerium nicht weiß, was eine geeignete Winterbereifung ist, daher rät, sich in Reifentests und anderen Veröffentlichungen schlau zu machen, darf mit großem Interesse auf die ersten Grundsatzurteile der Gerichte zu passender oder unpassender Bereifung im Winter gewartet werden.
Quelle: http://www.rechtlegal.de/aktuellesnews/publikationen/winterreifen.html
_________________________________
Letztendlich hast du Recht - alles ist bisschen schwammig zur Zeit. Aber du machst nichts falsches, wenn du dir 4 Markenwinterreifen aufziehst..
Gruß
pmandel
Auch wenn M+S keine geschützte oder rechtlich devinierte Bezeichnung ist, gelten sie laut StVZO als Winterreifen.
Hier ein Zitat aus §36:
"Bei Verwendung von M + S - Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M + S - Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch
1. die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,
2. die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht
überschritten wird."
Das ist der einzige Hinweis in der StVZO, den ich zum Begriff Winterreifen gefunden habe.
Würde mich mal brennend interessieren, was passiert, wenn jemand mit Reifen erwischt wird, wo M+S drauf steht und die ganz sicher nicht Eis- und Schneegeeignet sind. Kann der Polizist vor Ort das überhaupt beurteilen?)
Da wurde mal wieder ein "Gummiband-Paragraph" erfunden, der
nur den Gerichten zu mehr Arbeit verhilft, als wenn die nicht schon genug hätten.
Der Satz mit dem Frostschutz ist genau so toll.
Was helfen 100ml Frostschutz auf 5l Wasser!
Ist aber Frostschutz drinn!
Damit wäre bei dem Text, dem Gesetz genüge getan.
Da haben doch nur einige Leute etwas zusammen geschrieben um zu beweisen das ihr Arbeitzplatz unbedingt notwendig ist.
Sinn und Verstand hat das nicht, ist auch nicht wichtig.
Hauptsache da stehen mal wieder ein paar Worte mehr in der StVO.
Gruß Otti
Zitat:
Original geschrieben von pmandel
..
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Schau bitte auch hier:
http://www.abc-recht.de/topthemen/gesetze/winterausruestung.phpund das hier ist sehr interresant:
Rechtstipp November 2006: Wieder einmal - Winterreifen.......
Was aber ein geeigneter Reifen, angepasst an die Wetterverhältnisse im Winter, ist, weiß niemand so recht. Eine gesetzliche Definition für Winterreifen existiert nicht,.........
Daher ist der von vielen geäußerte Tipp, Reifen mit M+S Symbol und Schneeflocken-Zeichen auf der Flanke im Winter aufzuziehen, auch kein Garant für geeignete Bereifung, da nicht wenige fernöstliche Hersteller ihre Sommerreifen, obwohl völlig winteruntauglich, mit dem M+S Symbol kennzeichnen.
...
Aufgrund der aktuell geänderten Gesetzeslage und den damit verbundenen Unklarheiten, ob und unter welchen Umständen welche Reifen erforderlich sind, erging eine Anfrage an das Bundesverkehrsministerium. Dieses beantwortete die Anfrage mit folgendem Zitat: "Geeignet sind Reifen, die technisch wirksam sind.".
Da auch das Bundesverkehrs-Ministerium nicht weiß, was eine geeignete Winterbereifung ist, daher rät, sich in Reifentests und anderen Veröffentlichungen schlau zu machen, darf mit großem Interesse auf die ersten Grundsatzurteile der Gerichte zu passender oder unpassender Bereifung im Winter gewartet werden.
Quelle: http://www.rechtlegal.de/aktuellesnews/publikationen/winterreifen.html_________________________________
Letztendlich hast du Recht - alles ist bisschen schwammig zur Zeit. Aber du machst nichts falsches, wenn du dir 4 Markenwinterreifen aufziehst..
Gruß
pmandel
Hallo Pmandel,
besten Dank. Du hast die wesentlichen Quellen belegbar gefunden, auf die ich mich letztlich inhaltlich bezogen habe.
Gruß
dianos
Zitat:
Original geschrieben von Otti208
...
Würde mich mal brennend interessieren, was passiert, wenn jemand mit Reifen erwischt wird, wo M+S drauf steht und die ganz sicher nicht Eis- und Schneegeeignet sind. Kann der Polizist vor Ort das überhaupt beurteilen?)
Da wurde mal wieder ein "Gummiband-Paragraph" erfunden, der
nur den Gerichten zu mehr Arbeit verhilft, als wenn die nicht schon genug hätten.
....Gruß Otti
Der Polizist vor Ort kann das ganz sicher nicht beurteilen.
Wie du schon schreibst, wird das denn - im Streitfalle - bei Gericht entschieden. Und kann der Richter das denn selbst entscheiden ?
Und wenn nicht, wen wird er dann fragen ?
Den Gutachter. Und wie wird der denn wohl entscheiden ? Weiß man ' s ? ( siehe oben ) .
Vor Gericht und auf hoher See ist alles möglich.
Gruß
Dianos