Raser-Urteil
Trotz aller Tragik des Raser-Unfalles von der A5 kommt mir bei dem Urteil einiges zum Nachdenken hoch:
Wie kann man jemanden verurteilen , der von niemand als Fahrer des mutmaßlichen Dränglerfahrzeuges erkannt worden ist.
Niemand konnte sich das genaue Kennzeichen des Fahrzeuges merken.
Niemand konnte eine Berührung des angeblichen Tatfahrzeuges mit dem verunfallten Fahrzeuges feststellen.
Der Angeklagte streitet eine Beteiligung ab.
Fragen über Fragen.
In der Rechtsprechung steht :
"Im Zweifel für den Angeklagten "
Dieses Urteil sollte wohl ein Exempel statuieren,
auf dem Rücken eines Angeklagten , der schon durch Medien und Presse vorverurteilt wurde.
Aber wie schon gesagt : Die Tragik des Unfalles hat wohl die Wogen sooo hoch getrieben, das ein gerechtes Urteil unmöglich wurde.
Tragisch / Tragisch/tragisch
70 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von chamberlain
verschoben wurde, schaut mal rein da, jede Menge "die arme Frau"-Argumentierer
.....DIE "ARME FRAU" IST JETZT TOT; UND IHR KIND IST AUCH TOT :::: WAS FÜR MENSCHEN SEID IHR EIGENTLICH ?
Fahrt doch auf Rennstrecken, aber da bringt ihr nichts !!
Gruß an die Anderen !
Und was kann Rolf dafür wenn sie sich dermaßen erschrickt????
sieh doch auch mal die andere Seite.....du hättest genau so der angebliche Raser sein können!!!!!
C_g
Re: the irony of it all
Zitat:
Original geschrieben von TresXF
@ tempomat
ironie & zynismus war noch nie die stärke dieses forums 😉
hierzu hab ich noch was:
TOLLE IRONIE.....echt.
C_g
Hi an alle,
ist ja wirklich ein heikles Thema.
Aber vorab muss ich noch kurz auf die Beiträge von Tempomat eingehen! Wer den guten alten Tempomat länger kennt und schon die eine oder andere verbale Auseinandersetzung mit ihm hatte , der versteht seine Beiträge wahrscheinlich eher richtig zu deuten. Denke nicht, dass Tempomat das so gemeint hat, wie es hier von vielen verstanden wurde. Er neigt gerne zu überspitzer und polemischer Darstellung und das kann dann manchmal als überspitzter Zynismus gedeutet werden. Aber im Grunde seines Herzens ist ein ganz Lieber und immer als starker Vertreter der Schwachen vor Ort zu finden.
So, und jetzt zum eigentlichen Thema.
Nimmt man mal die Spitzen der Beiträge in die eine und in die andere Richtung weg, dann bleibt im Wesentlichen übrig, das die ganze Situation absolut dumm gelaufen ist.
Natürlich schimpfen die „Rolf-Vertreter“ auf die Frau und die „Frauenvertreter“ auf Rolf. Für mich ist aber Fakt, dass beide Fehler gemacht haben und das dürfte mittlerweile unumstritten sein, auch wenn sich alles nur auf Medieninfos und Indizien stützt.
Ich wünsche mir, dass solche Verkettungen von vielen unglücklichen Umständen hoffentlich nicht mehr oft zusammentreffen und die Schnellfahrfraktion mehr Rücksicht auf die Anderen nimmt, aber auch die „Langsamfahrer“ Verständnis für die Gegenpartei hat und nicht andere für ihr „teilweise“ Fehlverhalten bzw. „ihr jetzt fahre ich da – Denken“ verantwortlich machen.
Hoffe das war jetzt verständlich
Gruß Lomax
Schön gesagt!
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Es herrscht in Deutschland teilweise keine Geschwindigkeitsbegrenzung. Es lässt sich also aus der Tat "Rasen" keine Gesetzesübertretung herleiten.
Zumal hat "Raser Rolf" die Fahrerin nur genötigt, nicht aber ihren Wagen berührt.
Weiterhin ist der genaue Tathergang nicht vollständig geklärt: Permanent fahren Raser mit 250 + dicht auf andere Fahrzeuge auf und KEINER der Bedrängten verreisst das Steuer, auch Mütter mit ihren Kindern nicht.
So tragisch der Unfall auch ist und so gefährlich Rasen in unangebrachten Situationen sein kann - das Urteil ist gerecht.
Und was kann Rolf dafür wenn sie sich dermaßen erschrickt????
Der arme Rolf !
Offensichtlich muß man jemand nicht berühren - und wer Frauen kennt weiß das - um ihn zu erschrecken und so wie in dem Fall zu falschen Reaktionen zu bringen. Es gibt viele Möglichkeiten der Gewaltausübung und Drohung die keine Nähe zum Opfer erfordern, sei doch nicht so (zweck) naiv ....
sieh doch auch mal die andere Seite.....du hättest genau so der angebliche Raser sein können!!!!!
Nein !!!
Ich hätte nicht der Raser sein können !!!!!
Ich fahre mittlerweile über 800 000km ohne Unfall, klar, nicht so schnell wie die Raser, aber ich habe Familie, bin verantwortungsbewußt und Mensch geblieben, auch mit dem größeren Auto !
Außerdem: Mit der Nummer "das hättest du auch so gemacht oder sein können" - damit kannst du alle Taten bzw. Straftaten rechtfertigen !
Gruß
C_g
Zu irgendwechen aüßerungen das jmd den tod verdient hat ist glaub ich nichts zu sagen. es macht nur nachdenklich!!!
aber zum fall: was ich nicht verstehe ist, dass es in unserem gesetzt die regelung gibt, dass man sein fahrzeugr immer sicher behersschen können muß )daher ist es auch verboten unter alkoholeinfluss zu fahren). und mir muß mal jemand erklären, wie ein solcher unfall überhaupt passieren kann. die dame wurde nicht von hinten gerammt also hat sie das ausweichmanöver in tatherrschaft begangen. wenn nunmal hierbei ein unfall geschieht ist es irgendwo ihre schuld. oder wie wäre sost der fall, wenn man auf der landstraße mit 100 auf eine ältere person trifft, die mit 60 nterwegs ist und wegen meinem erscheinen eine solche angst bekommt, dass sie von der straße abkommt??? sie muß doch deswegen keine selbstgefährdung begehen. auf der bab sehe ich das genauso. auch wenn ich von ausgehe, dass "turbo rolf" mehr als 250 gehfahren ist (testfahrzeug) muss ich doch damit fertigwerden, dass von hinten jemand kommt und nötigt. dies darf einfach nicht dem nötigendem angelastet werden. weiter finde ich das sterfmaß bescheuert. er bekommt eine hohe freiheitstrafe und "nur" 1 1/2 jahre fahrverbot. in meinem augen ist eine strafe (so steht es auch im gesetzt) dazu da, um die allgemeinheit vor dem täter zu schützen. aber er ist sicherlich kein gefährlicher mensch höchstens im auto. also in meinen augen wäre eine geldstrafe angemessen mit einem langen fahrverbot.
Zitat:
Original geschrieben von Lomax007
und immer als starker Vertreter der Schwachen vor Ort zu finden.
Wußte ich's doch! Ein Vertreter der Guten!
Richtig!
Deshalb, nehmt euch ganz schön in acht!
Zitat:
Original geschrieben von Black Biturbo
Zu irgendwechen aüßerungen das jmd den tod verdient hat ist glaub ich nichts zu sagen. es macht nur nachdenklich!!!
aber zum fall: was ich nicht verstehe ist, dass es in unserem gesetzt die regelung gibt, dass man sein fahrzeugr immer sicher behersschen können muß )daher ist es auch verboten unter alkoholeinfluss zu fahren). und mir muß mal jemand erklären, wie ein solcher unfall überhaupt passieren kann. die dame wurde nicht von hinten gerammt also hat sie das ausweichmanöver in tatherrschaft begangen..
Hallo!
Ich zitiere mich einfach mal selbst aus einem anderen Thread.
Zitat:
Und zu allen, die hier großspurig die Unerfahrenheit der Frau anprangern: viele auch sehr erfahrene Autofahrer überschätzen sich maßlos, was die souveräne Beherrschung von Extremsituationen angeht.
Reflexe und Schreckreaktionen lassen sich kaum trainieren!
Wenn man sein Auto unter normalen Bedingungen im Griff hat, dann heisst das noch lange nicht, dass man das auch im Schreck kann.
Wenn man in den Rückspiegel sieht und dann dort ein Auto erblickt, dass vielleicht 50m hinter einem mit 100Km/h mehr auf einen zuheizt, dann reagiert auch ein geübter Autofahrer irrational.
Alles andere ist Stammtischgewäsch.Mein Vater hatte auch mal auf der linken Spur plötzlich einen Mclaren F1 mit ca. 250-300 im Rückspiegel. Da war auch keine Zeit, zu überlegen, wie wohl die maximalen Seitenführungskräfte der Reifen beim Ausweichen sein werden. Da heisst es nur: weg hier oder ich bin im Arsch!
Vor einigen Tagen habe ich in der Zeitung "Die Welt" einen Artikel zum Thema Rolf gelesen. Dort wurde der Tathergang so beschrieben, dass Rolf mit einem Abstand von 20m auf die Fahrerin aufgefahren ist. Diese hat darauf die linke Spurt frei gemacht, woraufhin Rolf übeholt hat. Dann ist die Fahrerin wieder nach links gezogen, hat Rolf überhoeln sehen und hat übermäßig stark wieder nach rechts korrigiert und ist ins schleudern gekommen. Das Ergebnis kenn wir ja leider.
Sollte es sich tasächlich so zugetragen haben, dann bin ich froh, dass mir sowas noch nicht passiert ist.
Es gibt in der STVO die beiden schönen Sätze
(sinngemäß)
"Man hat sein Fahrverhalten stets den Straßenverhältnissen anzupassen und muß immer mit Fehlern anderer rechnen."
und
"Niemand darf über ein unvermeidbares Maß hinaus belästigt oder beeinträchtigt werden."
Zum ersten Satz:
Wenn auf einer dreispurigen Autobahn immer mal wieder abwechselnd alle drei Spuren mit Geschwindigkeiten bis zu 160km/h benutzt werden, dann ist es absolut unverantwortlich, mit 250km/h oder mehr da durchbrettern zu wollen.
ich muß damit rechnen, daß vor mir jemand einen Fehler macht und bei derartig hoher Differenzgeschwindigkeit habe ich keine Möglichkeit mehr, zu reagieren. Außerdem verlangt es von den anderen Verkehrsteilnehmern ein übermäßig hohes Maß an Aufmerksamkeit und Vorsicht, damit dem Raser niemand zu nahe kommt. Niemand hat ein Recht, diese Aufmerksamkeit von allen anderen zu verlangen. Das ist pure Anmaßung.
Es wurde ja schon gesagt. "Die hat nur kurz gekuckt, ob die linke Spur frei ist und nicht damit gerechnet, daß jemand hundert Meter hinter ihr im nächsten Augenblick schon draufhängt."
Der Raser hat hier alle Reserven verschenkt, deshalb kam es zur Katastrophe.
Damit ich nicht falsch verstanden werde: Niemand ist ein Raser, weil er 250km/h fährt.
Er ist nur dann ein Raser, wenn er dadurch leichtfertig ein höheres Unfallrisiko verursacht, denn das ist einfach nicht erlaubt. (Beeinträchtigung anderer)
Wer am Straßenverkehr teilnimmt übernimmt Verantwortung für sich und andere.
Diese Verantwortung bedeutet:
ICH MUSS DIE KONTROLLE ÜBER DIE SITUATION BEHALTEN, AUCH DANN NOCH WENN ANDERE FEHLER MACHEN !
Dazu mal ein paar Beispiele:
Nachts auf einer sonst leeren Autobahn mit 2 Spuren pro Richtung fährt eine Kolonne LKWs auf der rechten Spur. Mit welcher Geschwindigkeit würdet ihr daran vorbeiziehen ?
Meine Antwort: 140km/h maximal !
Wenn ein LKW unachtsam ausschert knallt´s andernfalls !!! In dem Fall sähe es für den PKW-Fahrer schlecht aus, daher sollte er im eigenen Interesse handeln.
Viel schlimmer wird es aber, wenn andere gefährdet werden:
3-spurige Bahn, rechts voraus ein LKW, dahinter ein PKW mit ca. 50m Abstand.
Mit welcher Geschwindigkeit kann ich da gefahrlos dran vorbeiziehen ?
Ich muß damit rechnen, daß der PKW ausschert. Ich habe aber noch eine Spur zum Ausweichen, also kann ich ruhig so schnell überholen, daß ich noch in der Lage bin, rechtzeitig die Spur zu wechseln. Ich würde sagen 170km/h wären verntwortbar. Am besten nehme ich aber gleich die 3. Spur, dann kann ich die beiden langsameren getrost sich selbst überlassen und kann mit rund 200km/h vorbeiziehen. Bin ja weit genug weg, daß nix passieren kann.
Das gleiche auf 2-spuriger Bahn:
Da ich auch hier damit rechnen muß, daß der PKW-Fahrer nicht aufpaßt, kann ich nur so schnell vorbeiziehen, daß ich immer noch bremsen kann wenn es sein muß: 140km/h würde ich als angepaßt bezeichnen.
2-spurige Bahn tagsüber, freie Sicht auf 500m voraus, kein anderes Fahrzeug in Sicht und auch keine Auffahrten, wo ein andere Fahrzeuge plötzlich auftauchen könnten: 250km/h sind o.k.
Das gleiche, aber eine Auffahrt voraus:
Gas weg, 200km/h sind genung. Es ist ein beliebtes Spiel, daß ein PKW dicht gefolgt von einem zweiten auf die Autobahn auffährt und der zweite SOFORT links rüberzieht um zu überholen. Dabei wird ein mit 250km/h von hinten andonnernder PKW leicht übersehen.
Wenn ich die Auffahrt aber auch einsehen kann und sichergestellt ist, daß da keiner kommt, dann kann ich auch durchzischen.
Alles in allen sollte deutlich werden, daß gerade derjenige, der schneller fahren und überholen will, ein hohes Maß von Verantwortungsbewußtsein mitbringen sollte, das übrigens vom Gesetzgeber auch erwartet wird.
Absolut unaktzeptabel ist eine Aussage wie "Wenn die blöde Kuh meine Geschwindigkeit falsch eingeschätzt hat, dann ist sie schuld an dem Unfall"
Wenn der blöde Ochse seine Geschwindigkeit der Verkehrssituation angepaßt hätte, wie es übrigens VORGESCHRIEBEN ist, dann hätte es auch mit der "blöden Kuh" keinen Unfall gegeben.
Noch kurz zu dem zweiten, oben zitierten STVO-Satz:
Die Autobahnen dienen dem gesellschaftlich anerkannten Zweck der Mobilität.
Sie dienen nicht dem Zweck, (motor-)sportlicher Betätigung und sie dienen auch nicht dem Zweck, sich Hochgefühle durch Schnellfahren zu verschaffen.
Falls einer dieser Aspekte im Rahmen der allgemeinen Verkehrsregeln OHNE JEDE BEEINTRÄCHTIGUNG DRITTER verwirklicht werden kann, dann kann das gesellschaftlich geduldet werden.
Aber NIEMAND HAT EINEN ANSPRUCH DARAUF, DIE ÖFFENTLICHEN STRASSEN ZUR SELBSTBEFRIEDIGUNG ZU MISSBRAUCHEN !
Das gilt übrigens auch dann wenn man es aus Termingründen besonders eilig hat.
Der eigene (zu knapp gelegte) Termin kann kein Grund sein, andere zu bedrängen. Die können nix dafür und man kann aus diesem Grund auch kein anderes Verhalten der anderen einfordern als im "Normalfall".
Andere zu behindern ist natürlich grundsätzlich auch nicht erlaubt. Falls es vorkommt, ist es aber der brühmte "Fehler Anderer", der von einem selbst durch eigenes Verhalten ENTSCHÄRFT merden muß; keinesfalls durch z.B. dichtes Auffahren noch verschärft werden darf.
Auf der Straße läuft es, so gut wie es läuft.
Niemand hat da was zu erzwingen oder Anspruch darauf, daß es besser läuft.
Wer mit dieser Einstellung in den Straßenverkehr geht, wird sehr streßfrei unterwegs sein und vermutlich keine drei Minuten später als ein notorischer Raser und Drängler ankommen.
Ein solcher würde dagegen die Allgemeinheit beeinträchtigen und gefährden, um im Einzalfall einer z.B. Nötigung ein paar Sekunden Zeitgewinn für seine eigene Terminplanung herauszuholen.
Im juristischen Sprachgebrauch nennt man das -glaube ich- "Niedere Beweggründe".
Von daher:
Keine Gnade mit dem Raser, falls kein begründeter Zweifel an dem ihm vorgeworfenen Verhalten besteht.
In dem Fall hätte er eine grob fahrlässige Tötung in zwei Fällen zu verantworten, nur weil er es eilig hatte, auch wenn sein Opfer evtl. besser hätte reagieren können.
Ich kann ja auch nicht mit einer automatischen Waffe im Wald rumballern und dann sagen "Ihr habt doch bestimmt die Schüsse gehört, warum hab ihr euch denn nicht sofort auf den Boden gelegt ? Selber schuld, wenn ihr was abkriegt."
Segeln, nicht semmeln !
ZBb5e8
Zitat:
Original geschrieben von ZBb5e8
Keine Gnade mit dem Raser, falls kein begründeter Zweifel an dem ihm vorgeworfenen Verhalten besteht.
Das ist grundsätzlich falsch - vor Gericht sollte nur ein Grundsatz zählen: Schuldig nur, wenn NACHWEISLICH Schuld am Tod der Frau und ihres Kindes - aber in der Praxis weiß man ja nicht mal, ob er überhaupt der Fahrer des "drängelnden Wagens" war...
Hier gilt (nach gesundem Menschenverstand): Im Zweifel für den Angeklagten, denn Zweifel gibt es genug!
Ansonsten stimme ich deinen Ausführungen oben zum größten Teil zu, kurz gesagt: Gehirn einschalten - und nicht immer mehr Schilder aufstellen!
Genau, das mit dem "kein begründeter Zweifel" war auch exakt so gemeint.
Wenn man wirklich ausschließen kann, daß er unschuldig ist...
Etwas von hinten durch die Brust ins´s Auge formuliert - zugegeben.
Also so:
Wenn ihm ohne Zweifel nachgewiesen werden kann, daß ...
Und dann muß man natürlich noch differenzieren:
Kann man ihm fahrlässiges Verhalten nachweisen ?
-> Dann dafür das passende Strafmaß.
Kann man die Tötung zweifelsfrei auf sein Fehlverhalten zurückführen ?
-> Im Strafmaß berücksichtigen
Hat er grob fahrlässig gehandelt; d.h. sich von möglichen Konsequenzen seines Fahrstils nicht beeindrucken lassen, obwohl sie ihm bewußt gewesen sein müssen (wie könnte er das als KFZ-Versuchingenieur leugnen ?) ?
-> Strafmaß
Hat er evtl. vorsätzlich brenzlige Situationen aufkommen lassen, um sich den Kick zu verschaffen, da er sich in 1,9t Auto mit 10 Airbags ja ziemlich sicher fühlen konnte ?
-> ...
Mit "Keine Gnade" meinte ich dann wiederum, sich nicht auf solche Argumente wie "Er stand beruflich unter Druck" oder "Er wollte das ja gar nicht" oder "Er sollte noch eine Chance bekommen" einzulassen.
Mein Eindruck ist schon, daß er eine ordentliche Portion Dreck am Stecken hat, und ich würde mich freuen, wenn die Geschichte andere zum Nachdenken bringt.
Ein schlechtes Signal wäre, wenn er aus Mangel an Beweisen frei gesprochen werden müßte.
Das würde sicherlich einige Drecksäcke ermutigen, ebenfalls auf eine entsprechend schlechte Beweislage zu setzen und sich weiter daneben zu benehmen.
Daher meine harte Law-and-Order Predigt, obwohl ich sonst sowas gar nicht mag.
Aber das Urteil darf natürlich nur den vorliegenden Fall behandeln, und nicht die gesellschaftlichen Auswirkungen werten.
Sollte ein Freispruch herauskommen, wäre es gut, wenn die Verkehrsminister durch andere Maßnahmen deutlich machen würden, daß ein solches Verhalten keinesfalls hinnehmbar ist.
Z.B. durch verstärkte Zivilstreifen.
Hab halt auch schon selbst einiges auf der Bahn erlebt, was nicht lustig war und bedaure dann immer, daß das keine staatsanwaltliche Kamera gesehen hat.
Es gibt offenbar einfach immer wieder Leute, die glauben, die ganze Welt ist nur dazu da, ihnen zu dienen. (Autobahnen bauen, Platz machen, wegschauen)
MfG ZBb5e8
Alle Zeugen fahren vollgas, selbst die Frau mit ihrem Kind fährt vollgas, doch der einzige, der nicht vollgas fährt und 40-20m auffährt (laut Spiegel), der ist der "Raser". Derjenige, der NICHT aus irrationalen Gründen das Steuer verrissen hat, der wird bestraft, obwohl keine echten Beweise vorliegen. (hier riechts ein bisschen nach Bananen in dieser Republik, kann das sein?)
Leute, wenn jeder der mir 20m oder weniger auffährt ins Gefängnis müsste, dann wären unsere Gefängnisse in Deutschland so voll, dass wir schon Gefangenenlager bräuchten...
Tja, was bleibt da noch zu sagen? Hängt en bloss auf, den dreckeligen Mörder da!
(ich hoffe man hat hier und da die Ironie erkennen können)
Übrigens:
Das dümmste Schwein im ganzen Land, ist und bleibt der Denunziant.
ich meld mich auch nochmal zu wort... 😉
morgens um 5 oder 6 war diese autobahn leer, so dass man ohne probleme 250 fahren kann. wurde ja gesagt...also erübrigt sich hierüber schonmal ne diskussion.
ob der jetzt mit 250, mit 300 oder mit 350 über diese autobahn gebretter wäre ist egal, er hat ja angeblich so gebremst das er ca. 20 m abstang zu der frau gehabt hat.
und dieser abstand ist mehr als ausreichend. (wenn auch nicht nach dem gesetz)
aber schaut mal auf die autobahn, 20 m abstand ist i.o.
ich bin sicher wenn er nur 170 gefahren wäre, wär er freigesprochen worden. aber das gericht ist meiner meinung nach "gezwungen" worden ihn schuldig zu sprehcen aufgrund des großen medienrummels, dass sich die bildzeitungsleserklasse wieder aufregen kann über die bösen raserbonzen mit 500 ps starken autos. nach denen gehört man ja schon eingesperrt nur weil man so ein auto hat oder 250 fährt wenns frei ist...
das gericht hat ihn schuldig gesprochen, dass an ihm ein exempel statuiert wird, dass es keinen freibrief für raser gibt...
wäre sein schuld bewiesen und die lage klar gehört er auch schuldig gesprochen, aber nicht aufgrund von indizien...