Raser-Urteil

Mercedes

Trotz aller Tragik des Raser-Unfalles von der A5 kommt mir bei dem Urteil einiges zum Nachdenken hoch:

Wie kann man jemanden verurteilen , der von niemand als Fahrer des mutmaßlichen Dränglerfahrzeuges erkannt worden ist.
Niemand konnte sich das genaue Kennzeichen des Fahrzeuges merken.
Niemand konnte eine Berührung des angeblichen Tatfahrzeuges mit dem verunfallten Fahrzeuges feststellen.
Der Angeklagte streitet eine Beteiligung ab.
Fragen über Fragen.
In der Rechtsprechung steht :
"Im Zweifel für den Angeklagten "

Dieses Urteil sollte wohl ein Exempel statuieren,
auf dem Rücken eines Angeklagten , der schon durch Medien und Presse vorverurteilt wurde.
Aber wie schon gesagt : Die Tragik des Unfalles hat wohl die Wogen sooo hoch getrieben, das ein gerechtes Urteil unmöglich wurde.
Tragisch / Tragisch/tragisch

70 Antworten

Ironie?

Hallo liebe Autoenthusiasten!

Habe jetzt jeden Beitrag zum Thema durchgelesen. Selbst hier scheiden sich die Geister, genau wie in der breiten Öffentlichkeit.
Aber wenn man sagt, die Frau + armes Kind hätten den Tod verdient, daß hat selbst mit Ironie nichts zu tun. Das lasse ich mal so stehen, ohne Worte ! Egal, wie es gemeint ist ! Ich denke so, da ich schon mal ein Familienmitglied durch einen schweren Unfall verloren habe. DAS MAL DAZU !!!
Vor Gericht fand ein reiner Indizienprozess statt. Das heißt, dort konnte man sich nur auf Zeugenaussagen berufen. Alle Mitglieder dieses Forums können nur mutmaßen, wie der Unfallablauf geschehen ist, mehr nicht ! Aber nach meiner Meinung bringt das nichts!

Ich muss aber auch zugeben, daß ich zweigeteilter Meinung bin:
Ich bin viel auf Autobahnen unterwegs. Und was dort teilweise gedrängelt wird, geht mir schon lange auf den Zeiger. Ich foinde auch, daß diese Drängelheinis hart bestraft werden sollten (unabhängig von dem Prozess)
Andererseits denke ich, daß die arme Frau falsch reagiert hat. Ich hätte auch schon diverse Male verunglücken können, als ich bedrängt wurde.....

Nicht, daß ich jetzt falsch verstanden werde. Das Urteil finde ich so auch nicht gut, da es sich um ein reines Medienurteil handelt, daß ein Zeichen setzten sollte. In dem Fall kann man auch diesen Rolf als Opfer bezeichnen.....

Aber der Straßenverkehr kann wirklich nur reibungslos ablaufen, wenn man gegenseitig Rücksicht nimmt. Ich kann ja auch Leute verstehen, die ordentlich PS unter der Habe haben,daß sie die auch gerne mal ausfahren wollen. Würd ich ja auch so machen. Aber nur bei einer geringen Verkehrsdichte. Linkespurblokierer gehen mir auch auf´n Sack, aber es ist für mich noch lange kein Grund, nahe aufzufahren, oder mich mit aller Wucht zu nähern, um den Kofferraum ins Handschuhfach befördern zu wollen.

Nehmt alle ein wenig Rücksicht, auch auf schwächere Teilnehmer des Straßenverkehrs. Nicht nu PS-Boliden haben anrecht auf die linke Spur.

LG Simon

PS: Bin selber Fan von leistungsstarken Autos. Aber Kraft bedeutet auch VERANTWORTUNG dem Schwachen gegenüber.

Zitat:

Original geschrieben von RoadRunnerZ28


ob der jetzt mit 250, mit 300 oder mit 350 über diese autobahn gebretter wäre ist egal, er hat ja angeblich so gebremst das er ca. 20 m abstang zu der frau gehabt hat.
und dieser abstand ist mehr als ausreichend. (wenn auch nicht nach dem gesetz)
aber schaut mal auf die autobahn, 20 m abstand ist i.o.

Hi roadrunner

Nun wird es ja für denjenigen, der derartige Geschwindiketien nicht fährt oder fahren kann einfach von der Theorie her immer schwieriger abzuschätzen, wieviel Bremsweg man braucht, um aus deinen genannten Geschwindigkeiten so weit runter zu bremsen bis, bei einem Abstand anzukommen (20m), bei dem man dann die 100km/h erreicht hat, die der Vordermann fährt.
Das muß aber einer wie du ja nun genau können, wenn du ganz cool feststellst, dass der gesetzluich vorgeschriebene Abstand von 50m zuviel und 20m i.o. sind.
Fage: Wieviel Meter braucht man, nehmen wir mal nen kräftigen Porsche oder deinen V8 den kennst du ja genau, um auf Geschwindigkeiten von 250;300;350km/h auf 100km/abzubremsen.

@ Tempomat

Nur zur Info - die Frau war mit 150 km/h auf der linken von 3 leeren Spuren unterwegs. Sogesehen also nur noch eine Differenz von max. 100 km/h.

Bzgl. Abstand - 20m bei Tempo 150 kosten 100 € und 1 Punkt (weniger als 3/10 des halben Tachowertes - Bußgeldkatalog Nr. 12.6.3).

Wäre als Strafe für "Turbo-Rolf" angemessen gewesen. 😛

Das "schnelle" Auffahren auf den Vordermann unter Beibehaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitabstands ist nicht strafbar.

Ich darf mal kurz das Verhalten der KIA-Fahrerin rechtlich bewerten:

Zitat:

Verhindert ein Autofahrer durch "beharrliches" Linksfahren auf freier Autobahn mit nur mäßiger Geschwindigkeit, dass er von einem anderen überholt wird, so handelt er "sittlich missbilligenswert, verwerflich und sozial unerträglich" und erfüllt damit den strafbaren Tatbestand der Nötigung.
(Oberlandesgericht Düsseldorf, 2b Ss 1/00 - 10/99 I)

Grüßle

Frank

20 m halt ich für i.o. weil es einfach der realität entspricht. viel mehr abstand halten die wenigsten, da sonst z.b. ständig einer von der rechten spur reinzieht. dieser abstand reicht bei 120 kmh auch aus um vorrausschauend fahren und geg. noch bremsen zu können. find ich zumindest.

wenn ich z.b. 200 fahr hab ich natürlich kein abstand von 20 m, sonder das 3 oder 4fache...

der bremsweg steigt natürlich proportional an zur geschwindigkeit, ist klar. ein auto von 300 kmh runter zu bremsen ist ein gewaltiger unterschied wie ein auto von 200 kmh runterzubremsen...

ich würd mal behaupten bis 250 kmh hat mal alles noch gut im griff (mit so einem auto), auch das bremsen. besagter mercedes amg hat so eine gute bremsanlage das man ruckzuck den wagen abbremsen kann...es ist ein unterschied ob man eben mit nem porsche oder amg 250 sachen fährt, oder z.b. mit nem golf vr6...diese autos bzw. bremsanlagen sind viel gefährlicher in diesen geschwindigkeiten.

wie lang ich brauch um von 250 abzubremsen?
😁 mit dem auto fahr ich nicht so schnell, max 200 das reicht, ist ein cruiser. von 200 auf 100 gehts sehr fix, allerdings hab ich auch eine bremsanlage von einer corvette...an bremsen sollte man nie sparen denn sie retten dein hintern 😉

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Trotzdem kann man sich angewöhnen, Rücksicht auf andere verkehrsteilnehmer zu nehmen, oder? Ob 20m Abstand oder nicht.Ob 500PS, oder nicht.

Wie gesagt, ich liebe auch schnelle Autos. Aber die Pseudobesitzer der linken Spur gehen mir genauso auf den Sack, wie das unnötige Blockieren auf der linken Spur.

Dieses Urteil finde ich in der Form nicht gut, weil ich finde, daß da eine gehörige Portion Rechtssicherheit verloren geht. Es handelt sich immer noch um ein Indizienprozess....

Genausowenig finde ich es gut, daß man gesetzliche Regelungen bis zur Grenze der Legalität ausnutzen muss, um die Karre möglichst lange auf hohen Tempo zu halten und das andere möglicht schnell Platz machen.

Ich finde diese Haltung sehr egoistisch..., ohne jmd persönlich angreifen zu wollen. Es handelt sich hier lediglich um erine meinung, mehr nicht.

Besten Gruß Simon

Zitat:

Original geschrieben von NOMDMA


Bzgl. Abstand - 20m bei Tempo 150 kosten 100 € und 1 Punkt (weniger als 3/10 des halben Tachowertes - Bußgeldkatalog Nr. 12.6.3).

Wäre als Strafe für "Turbo-Rolf" angemessen gewesen. 😛

Das "schnelle" Auffahren auf den Vordermann unter Beibehaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitabstands ist nicht strafbar.

Ich darf mal kurz das Verhalten der KIA-Fahrerin rechtlich bewerten:

Grüßle
Frank

Ist nicht dein Ernst?

Hey, du bist doch sonst immer so allwissend. 😉
Selbstverständlich erhöhen sich die Strafen, wenn sich durch das Fehlverhalten eine Gefährdung, Nötigung oder gar wie hier ein Personenschaden ergibt, dann ist es nämlich nicht nur ein Verkehrsvergehen, sondern oft eine Straftat. Du kannst doch nicht einfach die kausalen Zusammenhänge auseinanderreissen ("1. Mann zu dicht aufgefahren, 2. Frau zufällig von der Straße abgekommen"😉

Wenn man eine rote Ampel überfährt und eine Oma auf dem Fahrrad muss deshalb bremsen und fällt deshalb hin, dann ist das auch nicht nur ein Rotlichtverstoß.
Nimm mal die Scheuklappen runter.

Und spätes, dichtes Heranbremsen aus hohen Geschwindigkeiten ist selbstverständlich nicht zulässig, auch wenn es nicht explizit erwähnt wird. Der Mindestabstand beträgt ja nicht nur 1/2 des Tachowertes, sondern muss laut StVO (§4) so sein, dass man hinter dem vorausfahrenden Fahrzeug anhalten können muss, wenn es stark bremst. Das wäre dann wohl ausgeschlossen, selbst wenn man 30, 40 oder sogar 80m, 150m hinter dem Vorausfahrenden noch 120 km/h schneller ist.
Zudem würde dieses Heranbremsen eben wie hier geschehen von jedem Verkehrsgericht als unnötige Gefährdung ausgelegt werden (wie du weisst, muss man laut StVO Gefährdungen jederzeit verhindern).

Ob das in der Praxis jeder so handhabt oder vielleicht nach subjektivem Empfinden etwas anderes "üblich" ist, spielt keine Rolle, wenn erst einmal etwas passiert ist. Dann zählt nur das Gesetz.

Gruß

Argumentation?

Bei manchen Argumenten geht mir echt langsam die Hutschnur durch. Ist denn auch bei manchen PS-freaks das einzelne Menschenleben nichts wert?

Hauptsache die Kiste ist in voller Fahrt und der Rest ist ein Hindernis. Wenn man es militärisch ausdrückt, eine Art Hindernis mit weichem Inhalt?

Da wird tatsächlich diskutiert, wie nah man auffahren kann, damit man die Scheiß-möre nicht unnötig abbremsen muss?

Ich will keinen persönlich angreifen. Aber ich bin Rettungssanitäter. Will auch nicht behaupten, daß die meisten Unfälle durch zu nahes Auffahren entstehen. Aber ich hab bis jetzt genug erlebt.

Wie gesagt, ich bin genauso Enthusiast schneller Autos. Aber hohe Motorleistung sollte sehr wohl überlegt eingesetzt werden. Ist die Straße voll, dann können sich auch sogenannte PS-Heinies zurückhalten. Gerade beim Ferienverkehr. Da gibt es genug Leute, die fühlen sich unsicher beim fahern. Und fangt jetzt bitte nicht an mir erzählen zu wollen, daß die im Straßenverkehr nichts zu suchen haben, damit eine bestimmte Klientel ja möglichst eine freie Bahn hat.

Ich weiß wie es ist, auf die Autobahn mit Blaulicht zu fahren, um Menschenleben zu retten !!

Also gebt euch mal mit den übrigen Verkehrsteilnehmern solidarisch. Am Verkehr teilzunehmen hat nur den Zweck, von A nach B zu gelangen. Mehr nicht.

Wie gesagt, ist nur eine Meinung eines unwichtigen Menschenlebens.

LG Simon

@ Ricky2000

Zitat:

Selbstverständlich erhöhen sich die Strafen, wenn sich durch das Fehlverhalten eine Gefährdung, Nötigung oder gar wie hier ein Personenschaden ergibt, dann ist es nämlich nicht nur ein Verkehrsvergehen, sondern oft eine Straftat.

Inwiefern eine "Gefährdung" vorliegt, wenn bei Tempo 150 der Mindestabstand auf 20m unterschritten wird, sei mal dahingestellt. Eine Nötigung seitens des MB-Fahrers lag hier definitiv nicht vor (siehe Urteil).

Der Personenschaden wirkt sich lediglich auf das Strafmaß aus, hat aber nichts damit zu tun, ob tatsächlich eine Verkehrsgefährdung vorlag bzw. zweifelsfrei bewiesen werden kann.

Zitat:

Du kannst doch nicht einfach die kausalen Zusammenhänge auseinanderreissen

Wieso nicht? Das zuständige Landgericht hat das auf 20m Auffahren als Ursache des Fahrfehlers der Frau festgelegt - ich behaupte das Gegenteil. Kannst Du eine von beiden Behauptungen widerlegen?

Zitat:

Wenn man eine rote Ampel überfährt und eine Oma auf dem Fahrrad muss deshalb bremsen und fällt deshalb hin, dann ist das auch nicht nur ein Rotlichtverstoß.

Könntest Du mir bitte erklären, wieso man gegen einen Baum fahren muss, wenn sich auf der AB von hinten ein Fahrzeug bis auf 20m nähert?

Wenn dem so wäre, dann müsste ich bei meinen knapp 70tkm/Jahr ziemlich oft gegen einen Baum fahren. 😛

Zitat:

Und spätes, dichtes Heranbremsen aus hohen Geschwindigkeiten ist selbstverständlich nicht zulässig, auch wenn es nicht explizit erwähnt wird.

Sei doch bitte so freundlich und nenne uns den Paragraphen aus der StVO, der festlegt, dass spätes Bremsen unter Einhaltung des gesetzlichen Sicherheitsabstandes strafbar ist.

Zitat:

Der Mindestabstand beträgt ja nicht nur 1/2 des Tachowertes, sondern muss laut StVO (§4) so sein, dass man hinter dem vorausfahrenden Fahrzeug anhalten können muss, wenn es stark bremst.

Du meinst wohl gerade die Betonwand, die urplötzlich aus der Asphaltdecke der AB hervorschießt und das vorausfahrende Fahrzeug zu einer unvorhergesehenen Vollbremsung zwingt? 😛

Und falls es Dir entgangen sein sollte - nahezu jedes moderne Fahrzeug > 150 PS verzögert heutzutage mit Werten > 10 m/s²!
Wie gut oder schlecht ein 15 Jahre alter Golf oder Opel Kadett verzögert, interssiert mich ehrlich gesagt keine Bohne - im Zweifel rauscht er mir halt ins Heck und ich muss auf meine Pustetüten vertrauen - hauptsache meine Bremsen funktionieren (und das auch bei weit über 200)!

Zitat:

Das wäre dann wohl ausgeschlossen, selbst wenn man 30, 40 oder sogar 80m, 150m hinter dem Vorausfahrenden noch 120 km/h schneller ist.

Nimm Dir mal eine Formelsammlung und versuche auszurechnen, wie schnell der MB 30 oder 40m hinter dem KIA gewesen sein muss, wenn er 20 m hinter ihm 150 km/h schnell war (sprich gleiche Geschwindigkeit hatte). 😛

Zitat:

Zudem würde dieses Heranbremsen eben wie hier geschehen von jedem Verkehrsgericht als unnötige Gefährdung ausgelegt werden (wie du weisst, muss man laut StVO Gefährdungen jederzeit verhindern).

Dir scheint entgangen zu sein, dass der Vorsitzende des Bundes der Verkehrsrichter das Urteil bemängelt und eher mit einem Freispruch aufgrund mangelnder Beweise gerechnet hat!?

Zitat:

Ob das in der Praxis jeder so handhabt oder vielleicht nach subjektivem Empfinden etwas anderes "üblich" ist, spielt keine Rolle, wenn erst einmal etwas passiert ist. Dann zählt nur das Gesetz.

Warten wir doch einfach mal die Verhandlung vor dem OLG ab.

Grüßle
Frank

@ Simon1974

Der Unfall ist in den frühen Morgenstunden auf einer leeren dreispurigen AB passiert - gibt es idealere Bedingungen um schnell zu fahren?

Grüßle
Frank

Also lieber Frank !

Keiner weiß genau, wie der Unfall passiert ist. Ich möchte weder die frau, die dabei gestorben ist kritisieren, ´noch den in den Medien bekannt gewordenen Raserrolf ! Wirklich nicht. Ich hab ja das Glück, daß ich eine Freundin habe, die Porsche fährt. Natürlich hab ich die Kiste auch bis zum Abwinken gefahren. Es hat ja auch total Spaß gemacht mit 280 zu brettern, wenn die Autobahn sehr frei ist. Mir geht es jetzt auch nicht um diesen Rolf. es geht mir nur um Rücksichtnahme des Stärkeren dem Schwächeren gegenüber. Wenn ich den Porsche fahre, dann ist das hammergeil. Aber ich halte mich anderen Verkehrsteilnehmern fern ! Darum gehts mir nur.

Und was tatsächlich zwischen diesem Rolf und der Getöteten abgespielt hat, weiß keiner. Da kann man unendlich spekulieren. Ich hab ja auch gesagt, daß ich dieses Urteil nicht gut finde ! Obwohl jemand getötet wurde, handelte es sich trotzdem um ein Indizienprozess, was ein Zeichen setzen sollte..

Dieses Urteil finde ich nicht konform zu unserem Rechtsstaat, weil Medienurteil. Wo bleibt da die Rechtssicherheit? Besonders in Bezug zum Grundsatz, in dubio pro reo.

Nur Rücksicht nehmen, um mehr geht es mir nicht.

Gruß Simon

@ Simon1974

Hallo Simon,

ich denke nicht, dass eine der hier postenden Personen ein Plädoyer für Aggresivität oder Rücksichtslosigkeit im Straßenverkehr gehalten hat. Den meisten hier stösst es einfach etwas bitter auf, dass die Schuldfrage bereits am nächsten Tag durch die Bloed-Zeitung geklärt wurde und die Richter des Amts- wie Landgerichts sich daran orientiert haben.

Grüßle
Frank

Hallo Frank, nochmals.

Da sind wir uns doch einig. Aber es gab Aussagen hier, die ich nicht als gut empfinde, nachwievor.....

Betrachtet alle Verkehrsteilnehmer. Von mir aus vom SL65 AMG bis zum 1985ér Fiat Panda.

Der Inhalt ist der Gleiche. Und der nennt sich Mensch !

Was mich auch gestört hat:

Der Prozeß war ja schon von vornherein in der Bloed-Zeitung geklärt.
Schuldig musste der "Turbo-Rolf" sein.

Und manche von Euch glauben das ja auch.

ABER: In jedem Rechtsstaat gibt es eine UNSCHULDSVERMUTUNG.
Das heisst, das jeder solange als unschuldig gilt, bis ihm ein Vergehen bzw. Verbrechen bewiesen ist und er rechtskräftig verurteilt ist.

In diesem Fall ist es aber wohl nicht so. Es kann genauso der Chef von diesem Rolf gewesen sein.
Ich halte die sogenannten Beweise nicht für stichhaltig.

Da wir alle wohl nicht dabei waren, sollten wir wohl lieber sehr bescheiden sein, was eine Verurteilung anbelangt.

Warten wir mal ab, was die nächste Instanz bringt.

Zitat:

Original geschrieben von NOMDMA


@ Ricky2000

Sei doch bitte so freundlich und nenne uns den Paragraphen aus der StVO, der festlegt, dass spätes Bremsen unter Einhaltung des gesetzlichen Sicherheitsabstandes strafbar ist.

Was erzählst du denn da? Ich schrieb doch: dichtes, spätes Heranbremsen! Natürlich darfst du 200m hinter jemandem in die Eisen steigen, wie du willst, solange du niemanden beim "unnötig starken" Bremsen gefährdest.
§4 sagt wörtlich: "Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird"

Zitat:

Du meinst wohl gerade die Betonwand, die urplötzlich aus der Asphaltdecke der AB hervorschießt und das vorausfahrende Fahrzeug zu einer unvorhergesehenen Vollbremsung zwingt? 😛

Du brauchst dich garnicht lustig zu machen. Es darf auch einfach nur ein Stauende oder stockender Verkehr sein.

Zitat:

Nimm Dir mal eine Formelsammlung und versuche auszurechnen, wie schnell der MB 30 oder 40m hinter dem KIA gewesen sein muss, wenn er 20 m hinter ihm 150 km/h schnell war (sprich gleiche Geschwindigkeit hatte). 😛

Wir können gerne mal ausrechnen, wieviel Abstand man halten müsste, damit man hinter einem Auto, das von 150 bremst, aus 250 noch bremsen kann:

Ich bin sogar so nett und gebe dem Auto mit 150 (weil Autos, die 150 fahren in deiner Welt ja immer alt und rostig sind und von schreckhaften Frauen ohne Kohle gefahren werden) nur eine 9m/s² Bremse und dem tollen 250km/h Auto eine 10m/s² Bremse.

Das vorherfahrende Auto braucht aus 150 km/h ca. 85m bis auf 0.
Das moderne 250 km/h-Auto braucht auch mit der tollen Bremse saubere 240m. Dazu kommt natürlich noch die Reaktionssekunde, die weitere 69m kostet. Macht 85m zu 309m (=224m Abstand). Und du glaubst, man könne sich also punktgenau auf 20m heranbremsen? Zudem waren es laut Gutachten maximal 20m. Das war nicht der exakte Wert!

Schönen Gruß, gute Nacht!

@ Ricky2000

Zitat:

Was erzählst du denn da? Ich schrieb doch: dichtes, spätes Heranbremsen!

Und ich schrieb "unter Beibehaltung des Sicherheitsabstandes".

Zitat:

§4 sagt wörtlich: "Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird"

Und wo liegt dann das Problem im Fall KA? "Turbo Rolf" hat genau dies doch getan!?

Zitat:

Du brauchst dich garnicht lustig zu machen. Es darf auch einfach nur ein Stauende oder stockender Verkehr sein.

Ich weiß ja nicht was, Du so alles bei Tempo 200 oder mehr machst, aber ich schau i.A. geradeaus und beobachte den Verkehr 500m vor mir - also mehr als genug Platz, um gemütlich auf 0 km/h herunterzubremsen.

"Turbo Rolf" hat dies übrigens auch getan und ist brav auf die Bremse gestiegen.

Zitat:

Das vorherfahrende Auto braucht aus 150 km/h ca. 85m bis auf 0.

Rechnen schwach? Ich komme auf 96,45 m Anhalteweg, wenn wir von einer Bremsverzögerung von 9 m/s² ausgehen (ziemlich gute Verzögerung für einen KIA *gg*).

Das schnelle Fahrzeug benötigt bei üblichen 11 m/s² 219,20 m Bremsweg, um aus 250 km/h zum Stehen zu kommen (aus Tempo 150 übrigens nur 78,91m).

Schrecksekunde? Kann ich nur auf die obige Antwort verweisen! Ich halte bei hohen Tempi die Augen auf die vor mir liegende Fahrbahn gerichtet und spiel nicht am Navi rum. 😛

Deine Konstruktion ist übrigens etwas unrealistisch, da die KIA-Fahrerin keine Bremsung durchgeführt hat und die AB leer war. Bleibt also nur das gemütliche runterbremsen von 250 auf 150 km/h übrig. Dafür reicht im Zweifel ein leichtes Antippen der Bremse.

Zitat:

Und du glaubst, man könne sich also punktgenau auf 20m heranbremsen?

Meine Fahrzeuge haben zwar nur eine ein eingetragene Vmax von 220 bzw. 236 km/h - damit klappt das aber ohne Probleme.

Zitat:

Zudem waren es laut Gutachten maximal 20m.

Die Gutachten beruhen durchweg auf Spekulationen. Sicher ist nur, dass es keine Feindberührung gab, der MB gebremst hat und dass der KIA vor dem Abflug mit 150 km/h gefahren ist.

Der ganze Rest ist "Spekulatius" und Phantasie der Gutachter (es gibt übrigens unterschiedliche Gutachten mit verschiedenen Interpretationen des Unfallhergangs - welches stimmt?).

Grüßle
Frank

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