Zitat:
@NDLimit schrieb am 1. Juni 2021 um 17:49:51 Uhr:
Nochmals für Dich markiert, was in der Ausgangsfrage stand.
Ich weiß schon, dass der Werkstatttyp das so behauptet hat, die Frage war an Dich, warum redest Du immer noch davon, dass irgendwer einen fiktiven TÜV-Bericht vor einem fiktiven Gericht hervorzaubert und einen fiktiven Rechtsverstoß damit belegt? 🙂
Zitat:
Ich habe lediglich gesagt, dass eine Eintragung im etwaigen Prüfbericht Probleme im Schadenfall verursachen kann. Auch habe ich nie abgestritten, dass der TE noch nicht beim TÜV war.
Es stimmt aber halt nicht. 🙂 Hast Du dafür irgendeinen Nachweis oder eine Quelle: 1. dass der TÜV das überhaupt vermerkt und 2. daraus irgendwelche Folgen entstehen? Das hat nur der Werkstattmann des Threaderstellers behauptet und es stimmt nicht.
Siehe auch:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 1. Juni 2021 um 14:57:19 Uhr:
Das Alter der Reifen allein ist nicht bedeutsam. Solange diese nicht erkennbar schadhaft sind, kann die Prüfplakette deshalb nicht verweigert werden. Wenn also die Verkehrstüchtigkeit auch mit alten unbeschädigten Reifen zu bescheinigen ist, dann ist das Alter allein im Schadensfall dann auch nicht geeignet, einen Leistungsausschluss in der VK/TK oder gar HP zu begründen.