Räder Eintragung, TÜV konforme Möglichkeiten

Audi TT 8N

hallo Gemeinde,
da im Forum des Öfteren Fragen zu TÜV konformen möglich machbaren Reifen / Felgen Kombination am TT auftauchen, wäre es sinnvoll diverse Daten zusammenzufassen um bei Bedarf Hilfestellung geben zu können.
Im Sinne der Comunity will ich daher eine umfassende "Datenbank" zu dieser Thematik aufbauen und hoffe darauf, dass Ihr Euch rege daran beteiligt und Eure Daten preisgeben werdet.
Dazu wären folgende Daten von Euch gefragt:

Fahrzeugtyp TTF oder TTQ (nicht mehr, nicht weniger da Roadster und Coupe im Wesentlichen gleich sind)
Felgenhersteller / Typ
Felgendimension: Felgenmaß, Einpresstiefe (ET)
Reifendimension und Marke xxx/xx/xx
event. montierte Distanzscheiben: Hersteller, Stärke pro Seite, vo., hi.
event. montierte Lochkkreisadapter: Hersteller, Stärke pro Seite, vo., hi.

Aufgrund der fortan gesammelten Daten kann man verlässlich zuverlässige Aussagen an Hilfesuchende Leute weitergeben.
Ihr wißt ja: Fakten, Fakten, Fakten
Danke im Voraus für Euer, hoffentlich reges, mitwirken

edit: Die Reifenmarke hatte ich vergessen... sollte aber mit aufgeführt sein, weil die Reifen oftmals trotz gleicher Breite unterschiedlich auf der Felge aufbauen.

351 Antworten

Ich bin mit 225er Winterreifen einen ganzen Winter in einer Mittelgebirgsregion rumgefahren. Kein Problem.

Zitat:

Original geschrieben von lautehupe_TT
Wenn ich eine Freigabe vom Reifen-Hersteller bekomme, muss ich dann mit dieser zum TÜV um das nachtragen zu lassen, oder ist das gar nicht nötig?

> Sehr geehrter M.Örf,
> wir bedanken uns fuer Ihr Interesse an den Produkten unseres Hauses.
> Gemaess Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen mit, dass bei Montage von Reifen
> mit einer von den Kfz-Papieren abweichenden Geschwindigkeitskennzeichnung,
> laut Strassenverkehrszulassungsordnung (StVZO) §36 folgende Punkte be
> achtet werden muessen:
> Wenn im Fahrzeugschein die Geschwindigkeitskennzeichnungen W oder Y
> eingetragen sind, besteht die Moeglichkeit auch Reifen mit der
> Geschwindigkeitskennzeichnung ZR zu verwenden.
> Vorher ist die Tragfaehigkeit der ZR - Reifen an Hand einer Reifenfreigabe
> des jeweiligen Reifenherstellers zu ueberpruefen.
>Ist die Tragfaehigkeit ausreichend, so muss ein Neueintrag in die
> Fahrzeugpapiere durch einen amtlich anerkannten Sachverstaendigen oder
> Pruefer erfolgen.
> Fuer weitere Fragen stehen wir Ihnen auch gerne telefonisch, unter der
> kostenfreien Rufnummer
> 0800 - 130 5131, zur Verfuegung.
> Mit freundlichen Gruessen
> Goodyear GmbH & Co. KG
> i.A. Joerg Wendt
> Reifentechnik und Kundenservice

Wie gesagt, schreibe vorab eine E-Mail oder rufe mal beim TÜV an.
Ich sage: eintragen lassen.
Irgendwelche Vermutungen oder Halbwahrheiten helfen Dir nicht weiter.

Zitat:

Original geschrieben von neuromancer
Ich bin mit 225er Winterreifen einen ganzen Winter in einer Mittelgebirgsregion rumgefahren. Kein Problem.

@neuromancer
das sehe ich genau so.... Es geht aber um die Eintragung der Räder 😉

ok, danke danke erstmal für die Hilfe. Nun hab ich eine Grundlade um weiter zu verfahren!

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@Hupe
... ich glaube auch, dass sie eingetragen werden müssen ... da sie bei mir extra aufgeführt sind (der 3.2er darf ja nur ab 17" fahren, deswegen 205/50HR17 auf 6x17 und 225/45HR17 auf 7,5x17ET32) ... ich hab aber auch VR-Winterreifen gekauft, damit ich auch im Winter bis 240 darf 😉
Tragkraft paßt natürlich auch!

Gruß
ralle

Hallo moerf!

Wenn die Reifengrösse identisch ist und lediglich der Geschwindigkeitsindex kleiner ist, so reicht bei Winterreifen ein Aufkleber im Sichtbereich des Fahrers. Auf diesem muss dann die max. Geschwindigkeit der aufgezogenen Reifen stehen.
Diese Regelung ist laut §36StVZO ausdrücklich zugelassen. Eine Eintragung ist definitiv nicht erforderlich.

Bei Sommereifen ist das natürlich nicht zulässig.

MfG

WesTT

Zitat:

Original geschrieben von WesTT


Hallo moerf!

Wenn die Reifengrösse identisch ist und lediglich der Geschwindigkeitsindex kleiner ist, so reicht bei Winterreifen ein Aufkleber im Sichtbereich des Fahrers. Auf diesem muss dann die max. Geschwindigkeit der aufgezogenen Reifen stehen.
Diese Regelung ist laut §36StVZO ausdrücklich zugelassen. Eine Eintragung ist definitiv nicht erforderlich.

Bei Sommereifen ist das natürlich nicht zulässig.

MfG

WesTT

Also nochmal das ich es auch kapiere 😁

Ich ziehe mir 225/45/17 Winterreifen mit Index V drauf und es reicht dann ein Aufkleber?

ja!

😉

So ich hab gerade eine kleine Disjussion per ICQ einem anderen MTler gehabt!

Im Anhang findet Ihr meinen FZG Schein.

Laut diesem darf ich 16" mit einem max. Index von H sowie M&S fahren.

Dazu noch 17" mit einem Index von Y.

Also kann ich doch jetzt mit Aufkleber auf meine 17"er 225/45/17V Winterreifen draufgeben, oder täusche ich mich da?

Zitat:

Original geschrieben von lautehupe_TT
Nun hab ich eine Grundlade um weiter zu verfahren!

..ich will ja nicht unken, aber an deiner Stelle hätte ich am Nachmittag schon dreimal beim TÜV angerufen.
Wenn ich sage: "eintragen" dann sage ich das deshalb, weil jeder hier irgendwas Anderes erzählt.
Habe ja Anfangs geschrieben : Mail an den Hersteller - Reifenfreigabe - TÜV Anfrage.... Dann hatte ich etwas von einem Geschwindigkeitsaufkleber geschrieben... Überdies meinen Schriftverkehr mit Good Year gepostet.. ok, der bezieht sich auf einen anderen Geschwindigkeitsindex. Aber eines ist doch klar?
Der deutsche Amtsschimmel wiehert wo er kann und so laut er kann.
Wenn du in eine Kontrolle kommst und der Sheriff ist schlecht drauf, löhnst Du unter Umständen 🙁
Was braucht man also noch mehr als diese Auskünfte.. Rufe morgen früh mal beim TÜV an und mache Dich dort sachkundig.
Bin auch gespannt was die Ingenieure 😁, rechtsverbindlich!, sagen werden.

Zitat:

Original geschrieben von WesTT
Diese Regelung ist laut §36StVZO ausdrücklich zugelassen. Eine Eintragung ist definitiv nicht erforderlich.

@WesTT,
vielen Dank für diese Auskunft.
Ich kannte / kenne diese Regelung noch nicht !! Bin daher mit Aussagen im Forum dementsprechend vorsichtig und teile nur Vorschläge zur Selbsthilfe mit.

Damit dürfte und sollte für @Hupe dann alles klar sein!

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_36.php

Zitat:

wenn die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch.....

ich habe meinen Reifenhändler mal gefragt und er meinte, ich könne auf meinen eingetragenen Felgen alle eingetragenen Größen genauso als Winterreifen fahren, müsste nur bei niedrigerem Geschwindigkeitsindex als VMax einen Aufkleber am Tacho haben!

Also könnte ich 205/55-16, 225/45-17 und 225/40-18 fahren

Moin Junx,
... hat jemand ne Idee, warum dann bei mir die 225/45R17 91Y in Feld 20/21 aufgeführt sind, und extra nochmal zusätzlich unten aufgeführt als 225/45R17 91H M+S ?

Gruß
ralle

Zitat:

Original geschrieben von trekuslongus


Moin Junx,
... hat jemand ne Idee, warum dann bei mir die 225/45R17 91Y in Feld 20/21 aufgeführt sind, und extra nochmal zusätzlich unten aufgeführt als 225/45R17 91H M+S ?

Gruß
ralle

91 ist die Traglast des Reifens. H ist der Geschwindigkeitsbereich. Wenn ich mich nicht irre bis 210 km/h und M+S bedeutet Matsch+Schnee. Das heisst dann wohl, dass es dein Auto auch ab Werk mit Winterreifen im Format 225/45 geben kann.

😉

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