Radkastenbeleuchtung im ausgeschaltetem zustand erlaubt?

VW Golf 1 (17, 155)

Hallo, wollte mal fragen ob Radkastenbeleuchtung im ausgeschaltetem zustand erlaubt ist sie angebaut zu haben? Die wischerdrüsen sind ja auch erlaubt solange sie nicht eingeschaltet sind....oder würde man da mit den grün-weißen probleme bekommen, auch wenn sie keine vorrichtung bzw schalter finden sie einzuschalten?
thx im vorraus für antworten

Beste Antwort im Thema

In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.

Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:
die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs

die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren

bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können

das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend
Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.

ich denke, das kann man 1:1 für radhausbeleuchtung übernehmen. und das beleuchtete wischerdüsen erlaubt sind, ist mir neu...

ich würd´s lassen... sieht außerdem peinlich aus, wie ich finde...

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sicher hab ich recht kennn mich ja in der sache sehr gut aus

ja. das bleibt nicht verborgen. 

Zitat:

der spoiler ist eingetragen hat eine herstellerkennzeichnung von vw da orginal im Corrado verbaut anhand diese rnummer ist die abe zurückverfolgbar die das teil hat

Ich kenn mich da nicht so aus, aber gilt die abe dann nicht nur fürn corrado? Kann mir doch nicht auch einfach was von nem anderen auto anbauen nur weil es für des eigentliche auto eine abe hat oder?

Komisch das hier so ein raues verhalten an den tag gelegt wird bzw so grob mit den anderen umgegangen wird wobei man doch eigentlich alles locker erklären könnte, wozu ist ein forum sonst da, normalerweiße um fragen zu stellen und anderen zu helfen und nicht zum streiten oder derartiges was hier in dem tread abläuft 🙁

tschüss ^^

das nennt sich:in der hitze des gefechts.
das ist bei uns eben so.
mußt du nicht ganz so eng sehen.
so kommen wir zu ergebnissen.
das ist kein rauher ton.
das sind fachchinesisch und schrauberlatein. 

also ganz normales fachsimpeln.

ist ja auch kein forum für strickmuster.

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Zitat:

ist ja auch kein forum für strickmuster.

Lol^^

Zitat:

Original geschrieben von Heinzhassel



Zitat:

der spoiler ist eingetragen hat eine herstellerkennzeichnung von vw da orginal im Corrado verbaut anhand diese rnummer ist die abe zurückverfolgbar die das teil hat

Ich kenn mich da nicht so aus, aber gilt die abe dann nicht nur fürn corrado? Kann mir doch nicht auch einfach was von nem anderen auto anbauen nur weil es für des eigentliche auto eine abe hat oder?

Komisch das hier so ein raues verhalten an den tag gelegt wird bzw so grob mit den anderen umgegangen wird wobei man doch eigentlich alles locker erklären könnte, wozu ist ein forum sonst da, normalerweiße um fragen zu stellen und anderen zu helfen und nicht zum streiten oder derartiges was hier in dem tread abläuft 🙁

tschüss ^^

damit mans woanders legal anbauen kann muss man ne eintragung machen und die hab ich. de rspoiler ist in meinen fahrzeugpapieren per§21 abnahme eingetragen wie oft muss ich das noch sagen das der eingetragen ist

Zitat:

Original geschrieben von Himeno


... wie oft muss ich das noch sagen das der eingetragen ist

Ca. so oft, wie Du auch immer die Eintragung von Xenon-Anlagen in G2-Papieren für ungültig erklärst (weil trotz Eintragung ein Umbau eben illegal/ ungültig sein kann ... . ).

Zitat:

Original geschrieben von Himeno


griffschalenbeleuchtung ausssen?
ich hab nur innen dir griffschalen beleuchtet komisch das das was anderes ist

??? ich meine das hier:

Flurbeleuchtung

ist ja wohl außen, wie man auf den bildern sehen kann..

Zitat:

Original geschrieben von Himeno 


 

der spoiler ist in meinen fahrzeugpapieren per §21-abnahme eingetragen. wie oft muss ich das noch sagen, daß der eingetragen ist?

schreib es in deine signatur und gut ist.

Zitat:

Original geschrieben von Matthias_VER



Zitat:

Original geschrieben von Himeno


... wie oft muss ich das noch sagen das der eingetragen ist
Ca. so oft, wie Du auch immer die Eintragung von Xenon-Anlagen in G2-Papieren für ungültig erklärst (weil trotz Eintragung ein Umbau eben illegal/ ungültig sein kann ... . ).

da sind ja faktoren die die eintragung wieder ungültig machen

Noch mal zur Erinnerung:

Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:

* die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs

* die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren

* bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können

* das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend

Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu!

Wenn ich mir n Knicklicht an die Felge klebe , ist das auch illegal ?? 😕😁😁

sorry leute musst grad mal sein 😁

Zitat:

Original geschrieben von Heizölgaser


Der Themenersteller hat nichts anderes gefragt, als ob es erlaubt ist, eine Beleuchtungsvorrichtung ins Radhaus zu bauen, diese im öffentlichen Verkehrsraum aber nicht zu betreiben (nur für Showeffekte auf Privatgrundstücken)

Klare Antwort: Ja, darf er natürlich! Ich kann mir ans Auto bauen was ich will, solange es die Betriebserlaubnis nicht beeinträchtigt - und das würde es hier nur, wenn er die Beleuchtung betreiben würde!!!

Noch mal zu den "Grün-Weißen" (oooh, das ist also auch schon eine Beleidigung!) - ich kann mir übrigens auch "Polizei" auf mein Auto lackieren, wenn´s mir paßt - "Polizei" ist nämlich kein geschützter Begriff in Deutschland! In dem Sinn, Balle flach halten...

Geile Scheiße, sone Planlosigkeit in der Sache liest man selbst hier selten! 😁

Zum Thema legal - illegal: Is schon lustig wie sich manche Menschen drüber aufregen können.

*editiert von Matze80* 5.9.2008 18:05

Jedes mal wird hier fast mit der Todesstrafe gedroht, weil irgendwas nicht erlaubt oder am Rande der Legalität ist, aber Leute... Ihr fahrt 18 Jahre alte Autos. Welches davon ist denn bitte ständig in einem technisch einwandfreien Zustand?

Zum Topic: Es ist verboten. Man darf sich ja auch keine Varta Volksstrom aufs Dach schnallen und die anschließen.

Möglicherweise interessiert das erstmal keine Sau, das kann auch für Jahre gutgehen. Aber wenn die Rennleitung (<-- ich find den Begriff nicht abwertend!) mal schlechte Laune hat, dann zahlste!

Was genau ist für dich in meinem Beitrag "Planlos"?

Mit deiner Aussage zu H. gebe ich dir in allen Punkten recht!

Schlechtes Beispiel mit der Batterie - dadurch veränderst du die vorgeschriebene Höhe des Fahrzeuges...

Schöne Grüße

weil deine aussage einfach mal falsch ist!

du darfst es auch nicht im ausgeschalteten zustand haben. punkt. ist doch ausreichend erläutert worden (weiter oben)

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