Radkastenbeleuchtung im ausgeschaltetem zustand erlaubt?

VW Golf 1 (17, 155)

Hallo, wollte mal fragen ob Radkastenbeleuchtung im ausgeschaltetem zustand erlaubt ist sie angebaut zu haben? Die wischerdrüsen sind ja auch erlaubt solange sie nicht eingeschaltet sind....oder würde man da mit den grün-weißen probleme bekommen, auch wenn sie keine vorrichtung bzw schalter finden sie einzuschalten?
thx im vorraus für antworten

Beste Antwort im Thema

In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.

Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:
die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs

die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren

bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können

das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend
Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.

ich denke, das kann man 1:1 für radhausbeleuchtung übernehmen. und das beleuchtete wischerdüsen erlaubt sind, ist mir neu...

ich würd´s lassen... sieht außerdem peinlich aus, wie ich finde...

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Zitat:

Original geschrieben von Heizölgaser


Was genau ist für dich in meinem Beitrag "Planlos"?

Weil er inhaltlich einfach falsch ist.

Jedenfalls teilweise. Richtig ist, dass man alles anbauen darf, was die BE des Autos nicht beeinträchtigt.

Allerdings beeinträchtigen solche Sachen die BE des Autos. Und dabei ist es egal, obs um UBB, Radhausbeleuchtung oder diese unglaublich hässlichen Wischerdüsen geht... es handelt sich um Beleuchtungen, die entweder nicht geprüft wurden, oder geprüft wurden aber nich bestanden haben.

Damit ist die Montage und der Betrieb im Bereich der STVZO untersagt.

Zitat:

Original geschrieben von Heizölgaser


Schlechtes Beispiel mit der Batterie - dadurch veränderst du die vorgeschriebene Höhe des Fahrzeuges...

2 Bier + Müdigkeit machten aus Volkssturm Volksstrom... es geht um nen Flakscheinwerfer.

Dann beleg mir das bitte, das allein der Einbau und nur der Einbau in den Radkasten illegal ist, dann glaube ich dir das. Das meine Aussage falsch ist kann jeder in den Raum werfen - die Erläuterungen zu den Gremien sind alle richtig und auch von mir verstanden - sie beziehen sich aber auf den Betrieb im Bereich der StVZO!

Z.B ist der Betrieb von blauen Neonröhren im Innenraum während der Fahrt ist verboten - es heißt aber nicht der "Einbau von blauen Neonröhren ist verboten!"

Im Innenraum kannste dir den Kram hinknallen, wo du willst. Es ist nämlich nicht definiert, wie ne Innenraumbeleuchtung auszusehen hat und welche Farbe sie haben muss. Wenn plötzlich Flugzeuge neben dir landen, dann könntest du trotzdem n Problemchen kriegen.

Du darfst dir doch aber auch keinen Heckmotor einbauen um dann zu sagen: "Der ist doch gar nicht an!"
Genau das gleiche mit NOS Anlagen.

Fakt ist, dass dus einschalten könntest. Und damit isses verboten.

Serial, sorry aber das kommt mir alles zu undefiniert daher und du kannst es auch nicht faktisch belegen. Du hast eine andere Ansicht dazu, fein. Aber das berechtigt dich nicht andere als "planlos" zu bezeichnen.

Auch das Beispiel mit dem Motor ist wieder nicht sachlich gewählt - der Einbau würde das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges übersteigen schon von daher wäre er faktisch verboten!
Was spricht dagegen, wenn ich mir den ganzen Unterboden mit LED´s beklebe und diese auch verkabele, das ganze aber nicht betreibe?! Schlepp mir einen TÜV-Prüfer an, der mir allen ernstes erzählt, ich würde keine Plakette bekommen, wenn de Led´s am Unterboden sind und du hast gewonnen! Ansonsten keep it real, please!

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Endlich mal wieder ein Thread der zur allgemeinen belustigung beiträgt 😉😁

Macht weiter so 😁😁😁

Zitat:

Original geschrieben von Heizölgaser


Auch das Beispiel mit dem Motor ist wieder nicht sachlich gewählt - der Einbau würde das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges übersteigen schon von daher wäre er faktisch verboten!
Was spricht dagegen, wenn ich mir den ganzen Unterboden mit LED´s beklebe und diese auch verkabele, das ganze aber nicht betreibe?! Schlepp mir einen TÜV-Prüfer an, der mir allen ernstes erzählt, ich würde keine Plakette bekommen, wenn de Led´s am Unterboden sind und du hast gewonnen! Ansonsten keep it real, please!

1. zulässiges gesamtgewicht überschreiten??? was wiegt denn bitte dein motor???

2. wie soll er dir denn jetzt nen prüfer anschleppen?? bau dir doch die led's an und fahr zum tüv. dann wirst du's sehen..dass es stimmt.🙄

Ich versuch nur, dir extreme Beispiele zu geben.

Such mal nach "Unterbodenbeleuchtung", da gibts ne Million Threads zu. Da steht einiges zum Verbot.

Ich hab auch grad schon beim TÜV angerufen, aber die 0900er Nummer für technische Fragen wars mir dann doch nicht wert. Also frag einfach mal nen TÜVer, der wird dir bestätigen, was hier schon auf Seite 1 steht.

und zum thema "ich da steht nirgens im gesetz, dass ich sie nicht anbauen darf. nur betrieben darf ich sie meinetwegen nicht"..
dazu reicht völlig allein schin der 1. satz des §49a:

§ 49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze
(1) 1An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.

Und diese müssen frecherweise auch noch funktionieren!

Zitat:

Original geschrieben von Edition82



§ 49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze
(1) 1An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.

Ahaaaaa, das akzeptiere ich als Begründung, das es verboten ist! Warum nicht gleich so?

Zitat:

Original geschrieben von Heizölgaser

Zitat:

Original geschrieben von Heizölgaser



Zitat:

Original geschrieben von Edition82



§ 49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze
(1) 1An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.
Ahaaaaa, das akzeptiere ich als Begründung, das es verboten ist! Warum nicht gleich so?

steht doch schon auf seite 1 hier!!! und da hattest du auch bloß dämliche kommentare dazu abgegeben!🙄🙄🙄

Zitat:

Original geschrieben von Ministry22


Wenn ich mir n Knicklicht an die Felge klebe , ist das auch illegal ?? 😕😁😁

definitv!

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Noch mal zur Erinnerung:

Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:

* die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs

* die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren

* bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können

* das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend

Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu!

Also ich gehöre sicher nicht zu denen die ne UBB oder ähnliches wollen (dafür bin ich wohl auch zu alt) aber wenn ich solche Ansichten von Fachgemien lese bin ich doch absolut erschrocken. Entweder muss man die Antwort genau zerpflücken "Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu" dies bedingt nicht ausgeschaltete UBB!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

weil die UBB ja unabhängig mit Spannung versorgt werden kann. So angenommen der Satz würde lauten "Fahrzeuge mit ausgeschalteter UBB zu".... dann frage ich mich doch sehr wie dabei auch nur eines der oben genannten Argumente begründet werden kann.

Desweiteren darf ich mal an Serienmäßige Motorraumbeleuchtungen(Audi...) von bestimmten Fahrzeugen erinnern. Diese würden diesen drei Argumenten auch bei geschlossener Motorhaube entssprechen.

Mir ist das Thema ziemlich egal, ich denke aber wenn bei ausgeschaltener Beleuchtung die unbedenklich montiert ist ein Strafbescheid erteilt würde könnte man durchaus mit entsprechender Ausdauer einen Gerichtsstreit herbeiführen.....

So und nun kommen wir alle wieder runter und beruhigen uns. Sowas ähnliches hat damals schon eine nette Frau im Kindergarten zu uns gesagt und so komm ich mir hier auch grad vor. 🙄

Ich denke hier ist genug geschrieben.

*closed*

Gruß

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