Radkastenbeleuchtung im ausgeschaltetem zustand erlaubt?
Hallo, wollte mal fragen ob Radkastenbeleuchtung im ausgeschaltetem zustand erlaubt ist sie angebaut zu haben? Die wischerdrüsen sind ja auch erlaubt solange sie nicht eingeschaltet sind....oder würde man da mit den grün-weißen probleme bekommen, auch wenn sie keine vorrichtung bzw schalter finden sie einzuschalten?
thx im vorraus für antworten
Beste Antwort im Thema
In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.
Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:
die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend
Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.
ich denke, das kann man 1:1 für radhausbeleuchtung übernehmen. und das beleuchtete wischerdüsen erlaubt sind, ist mir neu...
ich würd´s lassen... sieht außerdem peinlich aus, wie ich finde...
58 Antworten
In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.
Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:
die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend
Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.
ich denke, das kann man 1:1 für radhausbeleuchtung übernehmen. und das beleuchtete wischerdüsen erlaubt sind, ist mir neu...
ich würd´s lassen... sieht außerdem peinlich aus, wie ich finde...
1.) Jegliche Beleuchtung in Zusammenhang mit Tuning (ausser der Ersatz der SerienBeleuchtung mit zugelassenen Artikeln) ist illegal. Das betrifft Unterbodenbeleuchtung genauso wie Wischerdüsen, beleuchtete Lautsprecher in der Heckablage, Radkästen etc.
2.) Warum willst Du Deinen Radkasten mit einer Beleuchtungsausrüstung ausstatten, wenn diese gar nicht funktionsfähig ist? Klingt doch schon nach Beschiss.
3.) "Wenn sie keine vorrichtung bzw schalter finden sie einzuschalten?" klingt ebenfalls nach Beschiss, da es suggeriert, dass eine versteckte Einschaltvorrichtung vorhanden ist.
4.) "die grün-weissen" ist für mich ein Indiz für mangelnden Respekt gegenüber den Beamten der Polizei. Die Polizei hat es mit Möchtegern-Schraubern und ihren illegalen Handlungen schwer genug. Leider ist das Vorgehen der Polizei gegen solche Aktivitäten zum Schutz der Allgemeinheit notwendig geworden. Wieviele von uns sind genervt von ausführlichen und ständigen Kontrollen seitens der Polizei. Diese finden nur statt, weil einige wenige Tuner sich nicht an die Vorschriften halten und so alle anderen Tuner und/oder Liebhaber unserer Fahrzeuggattung in Verruf bringen.
ich hoffe also, dass Deine Frage ausreichend beantwortet ist und Du nicht zu diesen schwarzen Schafen gehörst/wirst.
... recht hatta!
ausserdem das mit dem ausgeschaltet oder nicht angeschlossen und so weiter kann man eh knicken da beleuchtungssachen funktionieren müssen und somit tritt wieder das verbot wegen verändern des umrißbildes ein
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Leute, Leute also manchmal geht mir diese Klugscheißerei und Paragraphenreiterei hier echt auf den Zeiger! Sind komischerweise auch immer dieselben, die meinen sie wären die Einzigen die in der Lage sind Gesetzestexte richtig zu deuten. Jede andere Meinung wird anschließend niedergebrüllt oder Beschimpfungen vom Zaun gebrochen... wird hier auch noch kommen - abwarten!
Der Themenersteller hat nichts anderes gefragt, als ob es erlaubt ist, eine Beleuchtungsvorrichtung ins Radhaus zu bauen, diese im öffentlichen Verkehrsraum aber nicht zu betreiben (nur für Showeffekte auf Privatgrundstücken)
Klare Antwort: Ja, darf er natürlich! Ich kann mir ans Auto bauen was ich will, solange es die Betriebserlaubnis nicht beeinträchtigt - und das würde es hier nur, wenn er die Beleuchtung betreiben würde!!!
Noch mal zu den "Grün-Weißen" (oooh, das ist also auch schon eine Beleidigung!) - ich kann mir übrigens auch "Polizei" auf mein Auto lackieren, wenn´s mir paßt - "Polizei" ist nämlich kein geschützter Begriff in Deutschland! In dem Sinn, Balle flach halten...
heizölgaser du ahst aber ein problem wenn du aus dem privatgelände( abgesperrtes) in den bereich der stvzo fährt müsste er sie vorher demontieren da dort wieder die anlage funktionieren muss und damit ist die be erlöschen wenn er sie net demontiert.
demnach darf ers sie auf privatgelände anbauen und betreiben aber in dem bereich der stvzo muss er sie demontieren.
alleine der anbau lässt die BE erlöschen weil erstes kein zulassung, zweitens muss lichtkram funktionieren also nichts mit abklemmen, drittens veränderung des lichtbilds.
wenn ers betreiben will auf privatgelände bitte dort anbauen und anschalten aber beim verlassen abbauen und be wieder herstellen
Zitat:
Leute, Leute also manchmal geht mir diese Klugscheißerei und Paragraphenreiterei hier echt auf den Zeiger! Sind komischerweise auch immer dieselben, die meinen sie wären die Einzigen die in der Lage sind Gesetzestexte richtig zu deuten. Jede andere Meinung wird anschließend niedergebrüllt oder Beschimpfungen vom Zaun gebrochen... wird hier auch noch kommen - abwarten!
Hat schon angefangen. Der erste der hier schimpft und beleidigt bist du.... Und ich frage mich mit welchem Recht Du anfängst mich hier in eine Schublade zu stecken!? Mir scheint, da fühlt sich jemand in irgendeiner Form ertappt....
Zitat:
Der Themenersteller hat nichts anderes gefragt, als ob es erlaubt ist, eine Beleuchtungsvorrichtung ins Radhaus zu bauen, diese im öffentlichen Verkehrsraum aber nicht zu betreiben (nur für Showeffekte auf Privatgrundstücken)
Hat er nicht. Du liesst seine Frage am besten noch mal. Ausserdem wurde seine Frage klar und deutlich beantwortet.
Zitat:
Klare Antwort: Ja, darf er natürlich! Ich kann mir ans Auto bauen was ich will, solange es die Betriebserlaubnis nicht beeinträchtigt - und das würde es hier nur, wenn er die Beleuchtung betreiben würde!!!
Irrtum. Wurde oben alles bereits erläutert.
Zitat:
Noch mal zu den "Grün-Weißen" (oooh, das ist also auch schon eine Beleidigung!) - ich kann mir übrigens auch "Polizei" auf mein Auto lackieren, wenn´s mir paßt - "Polizei" ist nämlich kein geschützter Begriff in Deutschland! In dem Sinn, Balle flach halten...
Von Beleidigung hat hier niemand was gesagt. Lediglich von möglichem mangelndem Respekt. Was den Schriftzug auf Deinem Auto betrifft: Es würde suggerieren, dass Du Polizist wärest, wenn es in einem dem original ähnlichen Schriftzug ist. Inwieweit da was geschützt ist weiß ich nicht. Aber ich weiß, dass es sowas wie Amtsanmaßung gibt. Aber das steht hier nicht zur Debatte.
Ohne Worte - wie bereits erwähnt!! Bin dann raus, viel Spaß noch....
Ich wollte nur wissen ob ich sie montiert haben darf während ich rumfahre...ich wollte sie nicht auf der öffentlichen strasse einschalten sondern wie erkannt nur auf privatgelände und auch keine "versteckte" vorrichtung zum ein und ausschalten sondern mit einer fernbedienung die zuhausse bleibt während man unterwegs ist...hab mioch wohl ein wenig undeutlich ausgedrückt wie es rüber kommt, dachte aber auch nicht das es sooo von bedeutung ist des näher zu erklären.
Beleuchtete wischerdrüsen sind erlaubt, solange sie AUSGESCHALTET sind. und deshalb wollt ich des wissen, weil wohl niemand lust hat, jedes mal die dinge an\abzubauen und wieder neu zu verkabeln.
naja danke
falsch beleuchtete wischerdüsen sind auch ausgschaltet net erlaubt da alle lichttechnischen einheiten funktionieren müssen und sie somit das erscheinungsbild ändern sobald sie an sind und damit ALEINE DER ANBAU VERBOTEN DA KEINE ZULASSUNG. Genauso brauchen lichtechnische einheiten zum anbau alleine eine e prüfung was sie auch wieder verboten macht.
das gleiche gilt für UBB, beleuchtet krimskramsnach aussen udn blödsinnige radhausleuchten ( wozu braucht man sowas überhaupt) ALLES IM IM ANGEBAUTEN STATUS VERBOTEN EGAL OB AN ODER AUS UND FÜHRT ZUM ERLÖSCHEN DER BE.
Auf deinem privatgrundstück '(muss abgeschlossenes umzäuntes gelände sein alles andere ist auch stvzo bereich) kannste jeden scheiss machen den du willst. Willst du aber da raus musst du alles wieder der stvzo konform machen udn das heisst illegale anbauten udn beleuchtungskram einer kirmesbudemuss abgebaut werden
wenn du radkastenbeleuchtung willst brems nachts etwas mehr!
Zitat:
Original geschrieben von Heinzhassel
Ich wollte nur wissen ob ich sie montiert haben darf während ich rumfahre...ich wollte sie nicht auf der öffentlichen strasse einschalten sondern wie erkannt nur auf privatgelände und auch keine "versteckte" vorrichtung zum ein und ausschalten sondern mit einer fernbedienung die zuhausse bleibt während man unterwegs ist...hab mioch wohl ein wenig undeutlich ausgedrückt wie es rüber kommt, dachte aber auch nicht das es sooo von bedeutung ist des näher zu erklären.
Beleuchtete wischerdrüsen sind erlaubt, solange sie AUSGESCHALTET sind. und deshalb wollt ich des wissen, weil wohl niemand lust hat, jedes mal die dinge an\abzubauen und wieder neu zu verkabeln.
naja danke
Ich denke, dir war schon ganz klar, dass es nicht erlaubt ist. Und sowas wie "würde die auch nicht einschalten, nur auf Privatgelände" hört sich doch - mit Verlaub - etwas - sagen wir optimistisch an. Hand aufs Herz - früher oder später hieße es wohl dann "na ja, ist ja gerade kein anderer da, da kann man das ja mal einschalten. Die FB ist ja nun auch grad dabei..." usw, usw. Und um ja keine Unklarheiten zu lassen, sind alle diese Sachen am Auto nicht erlaubt - weder ausgeschaltet, noch versteckt, noch mit fehlender Fernbedienung, noch sonstwas.
Und irgendwie ist es auch nervig, immer wieder solche Fragen hier im Forum auftauchen zu sehen. Erst denken, dann posten!
Mir ist völlig klar, das ich nicht mit beleuchteten Radkästen rumfahren darf...mir war nur nicht klar, das ich sie nicht trotzdem angebaut lassen kann wenn ich auf der strasse fahre. Und ob ich sie anmache oder nicht das stand hier überhaupt nicht zur debatte und unterstellen lassen will ich mir hier auch nichts vonwegen hätte wenn und aber fernbedienung dabei keiner da und sowas...Meinungen wie "blödsinnige radhausleuchten ( wozu braucht man sowas überhaupt)" o.ä. war auch nicht gefragt
Ich wollt nur wissen, bevor ich mir die arbeit mache und alles montiere, ob ich damit rumfahren kann oder nicht..mehr nicht!
Schade das man nicht einfach ganz easy darauf antworten konnte, sondern jetzt so nen werk daraus machen musste das dieser tread eher nach streit als nach einer frage zu anbauten im ausgeschaltetem zustand klingt.......
Zu den wischerdrüsen die ich meine steht beim händler groß und breit geschrieben:
Zitat:
" Die LED - Spritzduesen sind nur im Ausgeschaltetem Zustand in der StVO zugelassen "
Falls dem nicht so ist, würde ich von irreführung sprechen was wohl auch nicht erlaubt ist oder? unter angabe von falschen tatsachen kunden zu locken ist meines erachtens nicht legal.
Und durch diese aussage kam ich auf meine frage!
bevor ihr euch hier zerfleischt..
ich dacht mit den beleuchtungen wie unterboden oder innenraum oder sonstiges darf man montiert haben wenn sie nur im abgestellten fahrzeug funktionieren also mit dem türkontaktschalter oder ähnlichem
berichtigt mich wenn ich falsch liege
gruß ruby