Radar kurz hinter der Raststättenausfahrt?
Hallöchen,
bin gedingsblitzt worden wo ich von der Raststätte auf die Autobahn
aufgefahren bin.Ist zwar kein Ding für mich da ich z.Z. 0 Punkte habe.
Mich interessiert eigentlich ob man sowas bezahlen muss.
Es war eine verkürzte Auffahrt und die Raststätte liegt in einer Baustelle, wo auf 80km/h begrenzt ist.
Blöderweise hab´ich die 80 ganz vergessen und natürlich wie man so auf
die Bahn fährt, Vollgas gegeben.Blick in den Rückspiegel, Blick nach vorne - und dann Vollbremsung nötig weil so´n Knippskasten da steht.
Vielleicht so 100m - 200m hinter der Auffahrt.
Wenn ich so auf die Bahn auffahre ist sicher nicht mein wichtigster Blick der auf den Tacho.
Es stand auch kein "Erinnerungsschild" mit 80km/h irgendwo rum.
Vermutlich fällt das unter "senilität schützt vor Strafe nicht", aber irgendwie fühlt man sich schon angeschmiert dabei.
Hat jemand schon mal sowas gehabt?
Vielen Dank!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Rancon
Von dir als erwachsenem Bürger, der mit einem Auto durch die Gegend düst, wird schon erwartet, dass du dich ungefähr daran erinnern kannst, wie schnell du fahren darfst. Ein neues Schild ist nur dann nötig, wenn man als Fahrer garnicht wissen kann, dass die Geschwindigkeit sich ändert.
Und wenn man sich am Steuer an der Raststätte gewechset hat? Meine Meinung nach soll eine Raststätte oder auch "nur" AB-Parkplatz wie ein Einfahrt betrachtet werden.
Gruß Piotr
17 Antworten
So nun habe ich mein Photo und für 20 Euronen reg ich mich nicht mehr auf.
Trotzdem bleibt da immer noch ein "voll über den Tisch gezogen" Gefühl.
Ich werde da mal ein Auge drauf haben....
Für diesen Betrag ist es den Schrieb zum Anwalt nicht wert und ich kann aus Erfahrung sagen, dass sehr penibel darauf geachtet wird, bei solchen Messungen keine angreifbaren Punkte zu übersehen, die die Messung ungültig machen könnten. Fehler passieren natürlich, da hat man dann ggf. durchaus Chancen, aber für ein VG... bei Owi und Punkten schon eher.
Grüße, -M-
Die entscheidende Frage wird sein, ob die Raststätte eine rückwärtige Zufahrt hat, also gleichzeitig auch als Auffahrt gelten kann. Hat die Raststätte keine Zufahrt, dann kann man sich auf Diskussionen einlassen, hat sie eine Zufahrt von hinten, dann können Fahrer auf diesem Weg nichts von der Beschränkung wissen und das Ticket sollte haltlos erteilt worden sein.