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R170 230K Reifenbindung

Mercedes SLK R170

Hallo,

der Vorbesitzer von meinem SLk hatte einen Hang zu dicken Schluffen, somit rollt der kleine derzeit vorne auf 225/40R18 und hinten auf 255/35R18.

Die Felgen sind samt Reifenbindung eingetragen, auf Grund des Alters wird es inzwischen schwierig passende Reifen zu finden (bzw. wer will so ein Uraltprofil!?) eingetragen sind Dunlop SP9000; Conti CSC sowie Michelin Pilot Sprt TL

Ich hab schon etwas gegoogelt aber nichts gefundne was mir "rechtssicherheit" giebt.

Kann man sich die Bindung inzwischen austragen lassen? Gibt es "Unbedenklichkeitsbescheinigungen" von anderen Herstellen?

Hab keine Lust deshalb mit einem motivierten Ordnungshüter (denke hier vor allem ans Ausland...)

Danke und Grüße

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13 Antworten

Die Reifenbindung ist auch bei meiner 16" Serienbereifung v205.../h225...16 eingetragen.

Diese Reifenbindung war mit dem EU-Recht nicht vereinbar und ist rechtlich unbeachtlich, da für das Fahrzeug eine EG-Typengenehmigung vorliegt.

Auf meinem SLK fahre ich bereits 3 Reifensätze Hankook, also eine Reifenmarke, die nicht im alten Fahrzeugschein genannt war. Seit 2009 auf 95tkm nie Probleme damit gehabt, weder mit TÜV noch Polizei im In- und Ausland.

Die genaue Rechtsgrundlage kenne ich nicht, lässt sich aber sicher googeln.

Zur Not kannst du auch beim TÜV, ADAC o.ä. nachfragen, falls dir meine Auskunft nicht ausreicht.

Es gibt auch die Reifenbindungen aus Gründen der Freigängigkeit. Das hängt jetzt davon ab, wie das genau in deinen Fahrzeugpapieren eingetragen ist. Diese Reifenbindungen sind nach wie vor gültig und durch die EU Richtlinie nicht aufgehoben.

Zur Aufhebung der generellen Reifenherstellerbindung habe ich das hier gefunden:

"Aufhebung der Reifen-Fabrikatsbindung:

Aufgrund eines Beschwerdeverfahrens der Europäischen Kommisson gegen die BRD hat das BMVBW das KBA angewiesen, mit Wirkung vom 01.03.2000 auf Eintragungen von Reifen-Fabrikatsbindungen bei Neufahrzeugen zu verzichten. Die vorhandenen Eintragungen bezüglich Fabrikatsbindung verlieren zum gleichen Termin ihre rechtliche Verbindlichkeit und sind nur noch als Empfehlungen zu betrachten.

Begründung der Europäischen Kommission:

Konsequente Anwendung der Reifenrichtlinie 92/23 EEC und damit u.a. Beseitigung unnötiger Handelshemmnisse im Markt."

Quelle: Posting von accpralle (ehemaliger Reifenhändler) http://mbslk.de/modules.php?...

Zu Ollis berechtigten Einwand habe ich das hier gefunden:

"...um das Gesagte noch zu vervollständigen, kann der TÜV trotz Aufhebung der Reifenbindung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers für die jeweilige Felge an der bereits per Teilegutachten freigegebenen Felgen/Reifenkombination für das entspr. Fahrzeug fordern! Und zwar dann, wenn im Felgengutachten unter Auflagen und Hinweise folgendes steht: Die Verwendung dieser Reifenkombinationn ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Für meine BRABUS Felgen hatte der TÜV eben diesen Nachweis/Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers gefordert."

Quelle: Posting von Convertible http://mbslk.de/modules.php?...

Als Randnotiz:

hatte meinen SLK auch schon mit 17" 225 /245 von Conti gekauft; -jetzt abgerüstet auf 16" 205 Goodjear.

Ich muß sagen: endlich wieder ein schönes entspanntes Fahren mit etwas Komfort.

Ok, meine erster Eindruck hat sich bestätigt, sooo leicht ist es doch nicht;)

Bei mir steht:

Zu 15.1-15.3: A.Gen. Vo 225/40ZR18 A. LM-Rad KRS 6217H 8,0J*18H2 ET35, Hi 255/35ZR18 A. LM-RAD KRS 7222H 9,5Jx18H2 ET42 * Aufl.: K. Schneeketten verwendbar orig. Bef. Mat. Verw., VUH nur Reiefen EINSE Herst. u. Profiltyps zul. Reifenfülldruck d. Reifenherstellers beachten, Empf. Reifenfabr. Dunlop SP9000, Conti CSC, Michelin Pilot Sport TL nur met. Vent. Zul

 

Nächstes Problem: Eintrag vorne und hinten gleiches Profil --> Die Vorderachse ist quasi neu besohlt

Ja eigentlich wäre mir ein, zwei Nummern kleiner auch lieber. Leider sind die Felgen schon ziemlich angeschrammt, somit nichts mehr wert und für das alte Auto noch mal in Felgen investieren... ne, da bin ich unmotiviert..

so, Thema hat sich geklärt, hab gerade mit dem "Obertüvler" gesprochen:

-Allgemeine Empfehlung des Fahrzeugherstellers ist nicht mehr binden.

-"Sondergröße" (Felgen die mittels Gutachten eingetragen wurden): Sind noch bindend, da die Außenkonturen bei gleicher Reifengröße variieren können. Heißt entweder die gleichen wieder oder beim Hersteller nachfragen was als Nachfolger tauglich wäre, montieren und zur Prüfstelle und eintragen lassen

Nicht schön für mich aber klingt logisch und nachvollziehbar

Zitat:

@Snowfi schrieb am 13. September 2017 um 11:15:16 Uhr:

Nicht schön für mich aber klingt logisch und nachvollziehbar

Was spricht denn dagegen, die Räder wieder auf das Originalformat zurück zu rüsten?

Ich hatte ohnehin den Eindruck, dass Du die 18-Zöller nicht unbedingt haben wolltest, so kam das für mich jedenfalls in Deinem Eröffnungsbeitrag rüber.

Zitat:

@tomato schrieb am 13. September 2017 um 11:36:35 Uhr:

Zitat:

@Snowfi schrieb am 13. September 2017 um 11:15:16 Uhr:

Nicht schön für mich aber klingt logisch und nachvollziehbar

Was spricht denn dagegen, die Räder wieder auf das Originalformat zurück zu rüsten?

Ich hatte ohnehin den Eindruck, dass Du die 18-Zöller nicht unbedingt haben wolltest, so kam das für mich jedenfalls in Deinem Eröffnungsbeitrag so rüber.

Da hast Du Recht, klar schaut es "gut" aus aber entspannt fahren ist anders...

Blöd ist dass wir vor zwei Jahren (5tkm) die Vorderachse neu besohlt haben, sprich Felgen&Reifen einen gewissen Wert haben, wenn ich die jetzt verschrammten Felgen aber verkaufe werde ich relativ wenig dafür bekommen..

Und eigentlich will ich in das Auto nur noch "technisch sinnvoll" investieren. Also eigentlich wiederstrebt es mir einfach da noch mal neue Felgen zu kaufen;)

Zitat:

@Snowfi schrieb am 13. September 2017 um 10:51:41 Uhr:

Ok, meine erster Eindruck hat sich bestätigt, sooo leicht ist es doch nicht;)

Bei mir steht:

Zu 15.1-15.3: A.Gen. Vo 225/40ZR18 A. LM-Rad KRS 6217H 8,0J*18H2 ET35, Hi 255/35ZR18 A. LM-RAD KRS 7222H 9,5Jx18H2 ET42 * Aufl.: K. Schneeketten verwendbar orig. Bef. Mat. Verw., VUH nur Reiefen EINSE Herst. u. Profiltyps zul. Reifenfülldruck d. Reifenherstellers beachten, Empf. Reifenfabr. Dunlop SP9000, Conti CSC, Michelin Pilot Sport TL nur met. Vent. Zul

Den entscheidenden Passus habe ich mal in deinem Posting markiert: Empf. Reifenfabr. Das ist ja nur eine Empfehlung, also für dich nicht bindend, auch wenn es dir der "OberTÜVler" so gesagt hat.

Beim R170 empfiehlt es sich besonders vorne und hinten den gleichen Reifentyp zu fahren, dazu kann ich dir nur dringend raten. Welche Reifen hast du vorne drauf und welche DOT (Herstellungsdatum) haben die Reifen?

Naja, schmalere Reifen sind doch technisch sinnvoll, schonen sie doch das Fahrwerk. Und es gibt auch gebrauchtes Zeug für einen schmalen Taler.

Habe mal einen Satz orginal 16" für 40,- gekauft. Absolut unverschrammt aber mit Lackablösungen.

Jup, die "kleinen" sind sinnvoller also am liebsten wäre mir eine mittlere breite auf 17" fände ich einen schönen Kompromiss aus Optik, Funktion und "stressfrei" (Spurrillen, Einparken...)

Stimmt, eigentlich ist es "nur" eine Empfehlung..

Vorne sind Michelin Pilot Sport3 drauf, dürften jetzt so 3 Jahre drauf sein also eine 13er oder 14er DOT sein... also zum Wegschmeißen leider noch zu gut;)

Die 255/35 ZR18 bekommst du noch als PS3, die meisten sind aber Runflat Reifen, die du nicht nehmen darfst. Daher Aufpassen, oder alternativ den PS4 nahmen.

Zitat:

@5124_graef schrieb am 13. September 2017 um 10:42:22 Uhr:

Als Randnotiz:

hatte meinen SLK auch schon mit 17" 225 /245 von Conti gekauft; -jetzt abgerüstet auf 16" 205 Goodjear.

Ich muß sagen: endlich wieder ein schönes entspanntes Fahren mit etwas Komfort.

Da kenne ich auch welche, die deshalb auf 16" zurückgegangen sind

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