R1 RN09 Betriebserlaubnis entzogen

Yamaha YZF R1

Hallo,

ich habe eine R1 (RN09 / 2003) mit einem Endschalldämpfer von Fechter. Ich habe die Maschine so gekauft, aber keine Papiere oder Infos zum Endschalldämpfer. Im Kaufvertrag steht nur Shark Auspuff mit EG-ABE. Für mich sieht er eher aus wie ein HURRIC-Rac 1. Fotos sind im Anhang. Der Endschalldämpfer ist mit Schlagbuchstaben gekennzeichnet. S.H. e3. 1004 - bei Fechter findet man dazu entsprechende Dokumente.

Ich bin mit der R1 angehalten worden und die Maschine wurde beschlagnahmt und abgeschleppt. Der Grund ist "Schalldämpfer hinten Zulässigkeit nicht nachgewiesen". Die Betriebserlaubnis wurde zwischenzeitlich entzogen. Ich habe mit der Gutachterin gesprochen und sie sagt, dass was da auf dem Endschalldämpfer eingestanzt ist, wäre kein echtes e-Prüfzeichen (Foto im Anhang). Sie sagt, das e oder E muss in einem Kreis oder Viereck sein.

Der Endschalldämpfer wurde vor 2007 montiert. Ich habe die R1 in diesem Zustand seit 2017 und ich hatte noch nie ein Problem bei TÜV und HU. Nicht einmal eine Nachfrage wegen des Endschalldämpfers.

Ich habe bei Fechter ein Ticket aufgemacht und hoffe zügig eine Antwort zu bekommen.

Hat jemand von euch Erfahrungen mit solchen Themen gemacht? Kennt jemand zulässige Endschalldämpfer die nur mit Schlagbuchstaben gekennzeichnet sind? Vielleicht ist es eine Fälschung und bei der Hauptuntersuchung haben es die Gutachter 16 Jahre lang übersehen und die von letzter Woche hat recht?

Vielen Dank für eventuell sachdienliche Hinweise und viele Grüße
ST

R1 Endschalldämpfer
R1 Endschalldämpfer
R1 Endschalldämpfer
120 Antworten

Zitat:

@nichich schrieb am 30. Juli 2023 um 09:04:39 Uhr:


... dein abwertender Kommentar interessiert mich aber gar nicht.

Das war nicht abwertend gemeint, vier Punkte ist voll das Kompliment für seinen Beitrag. Richtig Informativ. Ich wäre total froh, wenn ich nur einen Rechtsanwalt hätte, der so viel substanzielles beizutragen hätte. Nicht.

Die Zeichen S.H. e3. 1004 (auch mit dem . nach e3) habe ich schon an Endschalldämpfern gesehen. Sie stehen aber nicht für EWG Richtlinie, sondern geben einen Hinweis auf das Herstellerland (Made in China)! 😉

Bei solchen "Aktionen" habe ich die 2x die es vorgekommen war direkt einen Rechtsanwalt mit meiner Vertretung in der Sache beauftragt und auch Beschwerde gegen die Beamten erhoben.

Der Schalldämpfer war ja hier noch nicht einmal zu laut. Was soll so etwas? Eine Aufforderung zur Vorführung mit legaler Abgasanlage hätte vollkommen ausgereicht.

Bei mir wurde übrigens beide Male der regelkonforme Zustand der Fahrzeuge seitens des Gutachters bestätigt und es wurden die direkten Kosten aus der Staatskasse bezahlt. Die Kosten für Mietfahrzeuge nicht. Durchgeklagt hatte ich das wegen des lt. Rechtsanwalt nicht zu geringen Risikos dann nicht.

Die Beschwerden mögen zu einer künftig etwas vorsichtigeren Handlungsweise bei den Polizeibeamten beigetragen haben, ich weiß es nicht. Zu hoffen wäre es.

Viel Erfolg und nicht unterkriegen lassen!

Vorweg: Ich bin juristischer Laie, habe aber aufgrund meiner Lebenserfahrung ein paar Kenntnisse.

Beschlagnahme. Gibt es meines Wissens in Deutschland nicht. Jetzt mal abgesehen von der Abschöpfung kriminell erwirtschafteten Vermögens. Aber natürlich werden Sachen und auch Fahrzeuge sichergestellt. Z. B. zur Beweissicherung.

Bei der Kennzeichnung, die ungefähr die Qualität einer von einem Grundschüler gefälschten elterlichen Unterschrift hat, finde ich es nicht abwegig das Fahrzeug zur Beweissicherung sicherzustellen. In den 90er Jahren habe ich das zig mal im Auftrag der Polizei gemacht.

Ob der oder die Beamten ein Fahrzeug zur Beweissicherung sicherstellen ist meines Wissens eine Ermessensfrage. Auf die natürlich das freundliche, zurückhaltende und einsichtige Auftreten des TEs ganz sicher keinen Einfluss hatte...

Wenn nach der Begutachtung durch einen Sachverständigen die Mängel dokumentiert worden sind kann der TE seinen Hobel natürlich wiederhaben.

Gruß Michael

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Zumal das ja gar nicht zur Routinekontrolle gehört.
Würden die jedesmal alle Punkte der vollständigen Betriebserlaubnis durchgehen, würde die TÜV-Prüfung Tage dauern und tausende Euro kosten.
So etwas fällt halt nur auf, wenn man explizit danach sucht oder es sich geradezu aufdrängt (Lautstärke, Abgaswerte, ..)
Manchem Motorradhelden fällt es ja nicht einmal auf, wenn bei seinem eigenen Bike der Silencer verloren gegangen ist.
Also warum soll der Prüfer unbezahlte Extraarbeit machen? Gibt nur Ärger!

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