R e t t u n g s g a s s e , unbekannt ? oder gar ein Fremdwort ?

Mercedes B-Klasse W246

Hallo,

ich war dieser Tage auf der Autobahn im Stau
und habe mich sofort ganz links, bei zwei Spuren,
eingeordnet.
Was macht mein Hintermann ?
Er versuchte sich zwischen mir und meinem rechten Nebenmann,
der ganz rechts fuhr, uns in der Mitte zu überholen.
Durch mein lautes Hupen und meines rechten Nebenmannes,
brach er sein Vorhaben ab.
Im Rückspiegel konnte ich sehen, dass sich auch ein LKW auf der
linken Spur befand, desweiteren war auch einigen PKW-Fahrern
der Begriff " Rettungsgasse " ein Fremdwort.

Dieses von mir beschriebene Verhalten halte ich für unmöglich.
Mittlerweile sollte der Begriff " Rettungsgasse " allen Autofahrern
ein Begriff sein..

Gruß
summercap

Beste Antwort im Thema

Hallo,

ich war dieser Tage auf der Autobahn im Stau
und habe mich sofort ganz links, bei zwei Spuren,
eingeordnet.
Was macht mein Hintermann ?
Er versuchte sich zwischen mir und meinem rechten Nebenmann,
der ganz rechts fuhr, uns in der Mitte zu überholen.
Durch mein lautes Hupen und meines rechten Nebenmannes,
brach er sein Vorhaben ab.
Im Rückspiegel konnte ich sehen, dass sich auch ein LKW auf der
linken Spur befand, desweiteren war auch einigen PKW-Fahrern
der Begriff " Rettungsgasse " ein Fremdwort.

Dieses von mir beschriebene Verhalten halte ich für unmöglich.
Mittlerweile sollte der Begriff " Rettungsgasse " allen Autofahrern
ein Begriff sein..

Gruß
summercap

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Zitat:

@Frank170664 schrieb am 27. Oktober 2017 um 11:52:21 Uhr:


Vielleicht findet ja jemand eine Regelung in der STVO die das weiterfahren für Motorradfahrer außer der von mir genannten verbietet.

Irgend wie kommt Ihr mir alle Ignorant vor. Ich habe einmal meine Frage von weiter oben selbst zitiert. Wo steht es bitte, dass ich in einer Rettungsgasse den Platz mit einem Motorrad nicht nutzen darf. Wo steht dass ich die stehenden oder sehr langsam fahrenden Fahrzeuge nicht überholen darf.

Den Gesetzestext zur Bildung der Rettungsgasse kenne ich, der Untersagt mir aber das weiterfahren nur wenn ich eine Behinderung für Rettungsfahrzeuge darstelle. Bei einer Standard Autobahn 2 Spuren kann ich schon wegen den Abmessungen der Fahrspur mit dem Mopped keine Behinderung sein. 3 spurig wird in der Rechnung noch besser.

Insofern doch bitte die Fraktion, die sagt es sei verboten, bitte mit Gesetzestext belegen. Ich lasse mich gerne überzeugen.

Wie in vielen anderen Fragen der Rechtsprechung auch, gibt es wohl nicht den konkreten Wortlaut, der etwas explizit verbietet oder erlaubt. Laut Wikipedia sind aber offensichtlich schon mehrere Gerichte zu der Überzeugung gelangt, daß ein Durchschlängeln durch stehende oder langsamfahrende Fahrzeugkolonnen, sowie ein Benutzen der Rettungsgasse durch Motorräder ein unzulässiges Rechtsüberholen darstellt.

Außerdem: Warum arbeiten Motorradfahrerverbände an einer Petition, die es Motorradfahrern gestatten soll, sich legal durch einen Stau zu bewegen? Ich sag's dir: Weil es bisher nicht erlaubt ist.

Nachtrag:
Ich habe noch was gefunden, aktueller Bußgeldkatalog: "Sich als Motorradfahrer im Stau an anderen Fahrzeugen vorbeigeschlängelt" 100€ + 1 Flens

Jeder legt sich die Gesetze aus, wie sie ihm passen und die meisten Vorteile bringen. Ok, es gibt auch Verkehrsteilnehmer die anders handeln, sind leider die Minderheit

Zitat:

@NeuerBesitzer schrieb am 26. Oktober 2017 um 14:58:27 Uhr:


Was ist aber u.A. auch mit einer Vorbildfunktion ? Gerade auch Du ;-) Was ist das für ein Maßstab wenn man, zu Recht, von allen anderen Verkehrsteilnehmern erwartet dass diese eine 1A Rettungsgasse bilden wenn man selbst hinterm Steuer eines Einsatzfahrzeuges sitzt aber dann, wenn man auf der "anderen Seite" ist, sich seine eigenen Regeln zurecht strickt ? Passt für mich nicht zusammen.

Jetzt mal bitte halblang. Deiner Meinung nach komme ich einer Vorbildfunktion nur nach, indem ich bei jedem durch die RG fahrenden Biker gleich Blutdruck und dicke Halsvenen bekomme? Vielleicht am besten schon hier im Forum wo alles nur rein virtuell geschieht? Was ist denn das für ne Logik? Wo habe ich mir außerdem Regeln zurecht gestrickt? Ich habe nie Zweifel daran gelassen, daß das Befahren der RG durch Biker verboten ist und auch verboten bleibt, egal wie heiß oder kalt es draußen ist.

Kein Vorbild weil nicht dauernd das Messer zwischen den Zähnen oder wie? Soso...

Gruß
Jürgen

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Hallo Bahnfrei.
Was du auf dem friedlichen Bild alles siehst!🙂
Mir scheint dein "Sanitäter" ein Polizist zu sein da ich meine an seinem Gürtel rechts eine Schusswaffe zu erkennen. Er beobachtet wohl deine Partymeile. Trotzdem stellt sich die Frage:"was gibt es hier zu fotografieren?" Gehen nicht die Sanitöter rechts neben den Einsatzfahrzeugen in Deckung vor dem Fotografen? Auch unsere Zeitung echauffiert sich über Gaffer hat aber im Anschluss das Foto der kompletten Unfallstelle abgebildet.

Gruß

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 25. Oktober 2017 um 15:04:03 Uhr:



Zitat:

@TomF31 schrieb am 25. Oktober 2017 um 13:31:26 Uhr:


Schau mal das Bild im Anhang ..... die Fahrzeuge darauf stehen ganz offensichtlich und was machen die noch? Richtig, sie bilden eine Rettungsgasse ..... 😉

Die Fahrzeuge bilden eine Rettungsgasse. Aber was befindet sich in dieser? Eine Partymeile? Und ganz wichtig: Ein Reporter, der einen Sanitäter, posiert vor seinem Rettungsfahrzeug, fotografiert! Ich hoffe doch, das ist selbst jemand von der Rettungsmannschaft.

Du Schduagadr kennsch de sicher ned en Ulm aus🙂

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 25. Oktober 2017 um 15:28:21 Uhr:



Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 25. Oktober 2017 um 15:04:03 Uhr:


... Eine Partymeile? Und ganz wichtig: Ein Reporter, der einen Sanitäter, posiert vor seinem Rettungsfahrzeug, fotografiert! ...

Nenene, das ist alles nur gestellt für eine der nächsten SoKo-Folgen. Oder Tatort. Oder so. 😁

Wo ist das denn? Der Südosten von Ulm, stadtauswärts B28 vor der Auffahrt zur A7?

Zitat:

@Levi 67 schrieb am 28. Oktober 2017 um 01:08:19 Uhr:



Nachtrag:
Ich habe noch was gefunden, aktueller Bußgeldkatalog: "Sich als Motorradfahrer im Stau an anderen Fahrzeugen vorbeigeschlängelt" 100€ + 1 Flens

Den musst du mir zeigen. Zumindest finde ich diesen nicht in den aktuellen 44 Seiten des Bußgeldkataloges.

Aber ich kann es ja auch selbst auflösen. Zum Befahren der Rettungsgasse gibt es nichts, aber auch gar nichts. In der Rechtssprechung wird ausschließlich in diesen Fällen mit dem Überholverbot gearbeitet. Und hier genau genommen mit entweder rechts überholen, oder aber zu wenig Seitenabstand.
Beides expliziet beim Durchschlängeln im Stau.
Und der Sonderfall der eintreten kann ist die Rettungsgasse.

Ich erkläre es euch auch gerne. Die Standardfahrbahn einer Autobahn ist mindestens bei 2 Spuren 3,75m breit. Fahren jetzt die Fahrzeuge im Stau in einer Rettungsgasse ganz rechts, habe ich auf der rechten Fahrbahn genug Platz zum vorbeifahren. Fahre ich auf der linken Spur, wird ein rechts überholen daraus.

Das einzige was jetzt noch kommen könnte ist zu wenig Abstand beim Überholen, Bußgeld 30,-Euro. Das riskiere ich dann mal gerne. Bei einer dreispurigen Autobahn entfällt aber auch das, da sind es rechte Fahrbahn 3,75m und mittlere 3,5m, 2 Fahrzeuge ab verbleiben immer 1,5m Abstand.

Was aber immer noch bleibt, kommen Rettungsfahrzeuge, darf ich nicht behindern. Das hatten wir aber schon hinreichend.

Aber trotz aller Aktionen in den Medien bin ich gefühlt in jedem Stau (und hier im Ruhrpott ist das eher die Normalität als die Ausnahme) der einzige der rechts oder links ranfährt, wenn es sich staut. Insbesondere die LKW Kolonne rechts bewegt sich keinen mm nach rechts, da kann man noch so weit links fahren, da kommt keiner durch. Vielleicht sollte man die nicht gebildete Rettungsgasse auch ohne tatsächlichen Bedarf sanktionieren?

Gruß, Pistensau

Zitat:

@Frank170664 schrieb am 28. Okt. 2017 um 12:33:10 Uhr:


Den musst du mir zeigen.

Schau mal hier https://www.bussgeldkatalog.org/stau/ rein.

Zitat:

@Frank170664 schrieb am 28. Oktober 2017 um 12:33:10 Uhr:


Aber ich kann es ja auch selbst auflösen. Zum Befahren der Rettungsgasse gibt es nichts, aber auch gar nichts. In der Rechtssprechung wird ausschließlich in diesen Fällen mit dem Überholverbot gearbeitet. Und

Da ist doch erst mal folgendes zu klären.

Ist die Rettungsgasse im Zustand des sich bildens, dann bewegen sich die Fahrzeuge noch.

Ein sich bewegendes Fahrzeug wird überholt, oder irre ich mich.

Ist die Rettungsgasse gebildet, dann stehen doch die Fahrzeuge, oder?

Somit wird doch aus dem Überfholen ein Vorbeifahren, oder irre ich mich.

Sollte ich es falsch sehen lasse ich gerne meine Wissenslücke füllen.

An einem verkehrsbedingt Wartenden vorbeizufahren ist ueberholen.

Eventuell hast du ja die Auszüge aus den bei Wikipedia zitierten Beschlüssen der unterschiedlichen Gerichte nicht gelesen. Dort steht ganz klar "zwischen stehenden oder noch in Bewegung befindlichen Fahrzeugkolonnen".

Wer's nicht glaubt, kann es ja mal ausprobieren und sich dann selbst anzeigen.

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 28. Oktober 2017 um 14:56:40 Uhr:


An einem verkehrsbedingt Wartenden vorbeizufahren ist ueberholen.

Ja, es ist überholen, siehe StVO §7, Absatz 2a

Zitat:

(2a) Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen.

Die Rettungsgasse ist rechts neben der linken Spur zu bilden. Laut dem oben genannten Auszug dürfen Motorräder also durch die Rettungsgasse überholen.

Da müsst ihr also schon eine andere Argumentation finden, warum das verboten ist. Ich vermute zwar auch, dass das nicht erlaubt, überlasse es aber gerne euch, dies argumentativ zu untermauern.

Also viel Erfolg. 😉 😁

Gruß

Uwe

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 28. Okt. 2017 um 15:12:27 Uhr:


Ich vermute zwar auch, dass das nicht erlaubt, überlasse es aber gerne euch, dies argumentativ zu untermauern.

Also viel Erfolg. ?? ??

DANKE!

Aber viel mehr, als aus Gerichtsbeschlüssen zu zitieren, fällt mir jetzt auch nicht ein.

Zitat:

@Pistensau1 schrieb am 28. Oktober 2017 um 12:51:49 Uhr:


Vielleicht sollte man die nicht gebildete Rettungsgasse auch ohne tatsächlichen Bedarf sanktionieren?

Keine schlechte Idee und dann hat man auch Zeit die Motorradfahrer zu kontrollieren.

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