R e t t u n g s g a s s e , unbekannt ? oder gar ein Fremdwort ?
Hallo,
ich war dieser Tage auf der Autobahn im Stau
und habe mich sofort ganz links, bei zwei Spuren,
eingeordnet.
Was macht mein Hintermann ?
Er versuchte sich zwischen mir und meinem rechten Nebenmann,
der ganz rechts fuhr, uns in der Mitte zu überholen.
Durch mein lautes Hupen und meines rechten Nebenmannes,
brach er sein Vorhaben ab.
Im Rückspiegel konnte ich sehen, dass sich auch ein LKW auf der
linken Spur befand, desweiteren war auch einigen PKW-Fahrern
der Begriff " Rettungsgasse " ein Fremdwort.
Dieses von mir beschriebene Verhalten halte ich für unmöglich.
Mittlerweile sollte der Begriff " Rettungsgasse " allen Autofahrern
ein Begriff sein..
Gruß
summercap
Beste Antwort im Thema
Hallo,
ich war dieser Tage auf der Autobahn im Stau
und habe mich sofort ganz links, bei zwei Spuren,
eingeordnet.
Was macht mein Hintermann ?
Er versuchte sich zwischen mir und meinem rechten Nebenmann,
der ganz rechts fuhr, uns in der Mitte zu überholen.
Durch mein lautes Hupen und meines rechten Nebenmannes,
brach er sein Vorhaben ab.
Im Rückspiegel konnte ich sehen, dass sich auch ein LKW auf der
linken Spur befand, desweiteren war auch einigen PKW-Fahrern
der Begriff " Rettungsgasse " ein Fremdwort.
Dieses von mir beschriebene Verhalten halte ich für unmöglich.
Mittlerweile sollte der Begriff " Rettungsgasse " allen Autofahrern
ein Begriff sein..
Gruß
summercap
907 Antworten
Dann brauche ich keine Gesetze und Regeln mehr, wenn die sich jeder so hinbiegt wie er möchte. So was nenne ich eine sich auflösende Gesellschaft.
Zitat:
@Frank170664 schrieb am 27. Okt. 2017 um 11:52:21 Uhr:
Nur um das einmal klar zu stellen, rum gejammert habe ich hier nicht. Wenn das bei dir so ankam, dann hast du nicht alle meine Postings im Beitrag gelesen, die in der Folge Sinn ergeben.
Das muss ich zugeben, ich habe diesen Thread nur sporadisch verfolgt und nicht versucht, einzelne Postings in die richtigen persönlichen Zusammenhänge zu bringen, da waren ja auch noch einige andere Schreiber dabei. Ich habe mich nur jedes mal über die Erklärungsversuche der Pro-Mopped-Fraktion gewundert.
Zitat:
@Thommy104 schrieb am 27. Oktober 2017 um 13:03:38 Uhr:
Als wenn "ihr" euch strikt an das Gesetz haltet. Wer im Glashaus sitzt.........
Warum sollte ich. Wenn du demnächst einen PKW auf einem Kradparkplatz parken siehst, bin ich das. Ich darf das, ich bin ja schneller weg und habe was dringendes zu tun. Warum soll ich erst mühsam einen anderen Platz suchen.
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Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 27. Oktober 2017 um 13:07:48 Uhr:
Zitat:
@Thommy104 schrieb am 27. Oktober 2017 um 13:03:38 Uhr:
Als wenn "ihr" euch strikt an das Gesetz haltet. Wer im Glashaus sitzt.........Warum sollte ich. Wenn du demnächst einen PKW auf einem Kradparkplatz parken siehst, bin ich das. Ich darf das, ich bin ja schneller weg und habe was dringendes zu tun. Warum soll ich erst mühsam einen anderen Platz suchen.
Weil du mit deinem Verhalten dann evtl. einen Motorradfahrer "behinderst" der eigentlich Anrecht auf den Parkplatz hätte! Wenn ein Mopedfahrer in der Rettungsgasse an dir vorbeifährt behindert dich das genau wie? Doch ein bisschen "Neiddebatte"?
Zitat:
@Frank170664 schrieb am 27. Okt. 2017 um 12:6:18 Uhr:
Zitat:
@Levi 67 schrieb am 25. Oktober 2017 um 21:42:37 Uhr:
Ich war selber schon mal in der Situation, zur Abwendung eines medizinischen Notfalls in einem Stau den Pannenstreifen bis zu einer Raststätte zu verwenden....
Auch darauf möchte ich eingehen. Entweder habe ich einen medizinischen Notfall, dann alarmiere ich die Rettungskäfte und warte, die sind im Regelfall schneller da wenn ich diese gleich informiere und nicht noch die Verantwortung für den Transport des Notfallpatienten übernehme.
Der Notfall war noch nicht eingetreten, wäre aber ohne Änderung der derzeitigen Rahmenbedingungen kaum mehr abwendbar gewesen.
Ohne jetzt zu sehr ins Detail zu gehen, aber als Vater eines Säuglings mit einem angeborenen schweren Herzfehler setzt man durchaus Prioritäten. Dazu gehört nicht, den Notfall erst eintreten zu lassen und dann auf den Rettungsdienst zu vertrauen.
Gruß,
Frank
Zitat:
@Frank170664 schrieb am 27. Oktober 2017 um 12:39:56 Uhr:
Zuerst einmal der Gesetzestext:Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.
Und genau da dreht sich alles darum, ist die Gasse offen oder aber nicht wenn ich da mit dem Motorrad fahre und bei Bedarf anhalten kann. Ist genug Platz für Rettungsfahrzeuge, kann ich wie weiter vorne schon beschrieben vorsichtig mit gemäßigter Geschwindigkeit links an den rechts stehenden Fahrzeugen vorbeifahren.
Kein Platz, dann muss auch das Motorrad stehen.
Also ich habe noch gelernt, das man ein Fahrzeug auf einer Spur hat und nichtsoviele wie auf den Asphalt passen. Aber ich lerne ja immer gerne dazu. Machen wir aus 2 Autobahnspuren einfach mal 4. Physisch passen da bestimmt 4 Autos drauf 🙂 Die Striche auf dem Boden sind ja bestimmt nur für diese Neumodischen selbstfahrenden Fahrzeuge.
Zitat:
@Reaver1988 schrieb am 27. Oktober 2017 um 13:33:00 Uhr:
Also ich habe noch gelernt, das man ein Fahrzeug auf einer Spur hat und nichtsoviele wie auf den Asphalt passen. Aber ich lerne ja immer gerne dazu. Machen wir aus 2 Autobahnspuren einfach mal 4. Physisch passen da bestimmt 4 Autos drauf 🙂 Die Striche auf dem Boden sind ja bestimmt nur für diese Neumodischen selbstfahrenden Fahrzeuge.
Davon steht im Gesetz nichts. Es ist möglichst weit rechts zu fahren, das steht drin. Und wenn auf der selben Spur noch genug Platz ist, darf man dort auch überholen und vorbeifahren. Klingt jetzt total verrückt aber man beweise mir das Gegenteil. 😉
Zitat:
Reaver1988 schrieb am 27. Oktober 2017 um 13:33:00 Uhr:
Also ich habe noch gelernt, das man ein Fahrzeug auf einer Spur hat und nichtsoviele wie auf den Asphalt passen. Aber ich lerne ja immer gerne dazu. Machen wir aus 2 Autobahnspuren einfach mal 4. Physisch passen da bestimmt 4 Autos drauf 🙂 Die Striche auf dem Boden sind ja bestimmt nur für diese Neumodischen selbstfahrenden Fahrzeuge.
Versteh ich auch nicht,
Roller mit 45km/h auf der 5m breiten Fahrspur. 80km/h erlaubt aber Überholverbot. Jetzt möchte ich den sehen der da nicht in der gleichen Fahrspur vorbeifährt.
Gibt es nicht? Doch, z.B. B42 zwischen Wiesbaden und Rüdesheim.
Lieber Reaver1988, überlege doch bitte was du schreibst. Und schreibe nicht das was du als Argument möchtest sondern das was der Realität im Straßenverkehr entspricht.
Wenn du in einer Stadt eine 5,80m breite Fahrspur hast, dann ist diese einspurig. Möchte aber einmal erleben., dass da nicht 2 Fahrzeuge neben einander fahren.
So weit ich noch weiß, ist das Überholen von einspurigen (Kraft-) Fahrzeugen durchaus erlaubt, wenn ausreichend Raum zur Verfügung steht.
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 27. Okt. 2017 um 12:24:04 Uhr:
Soweit ich das verstehe heißt das "Rettungsgasse" und nicht "Motorradgasse". Was haben da also Motorräder zu suchen? Fragen über Fragen.
Das ist nur eine einzige Frage. Nun gut, die Antwort lautet: Nichts!
Zufrieden?
Ich habe aber trotzdem Verstaendnis fuer die Motorradfahrer, wenn sie da durchfahren. Sie behindern mich ja nicht und andere auch nicht. Und die allermeisten anderen Pkw-Fahrer haben auch dieses Verstaendnis. Erlaubt ist es nicht, das ist richtig.
Hier im Thread geht es mMn aber mehr um eine erst gar nicht vorhandene Rettungsgasse. Und das IST ein Problem. Nicht die Motorradfahrer. Das ist doch nur ein Ablenkungsmanoever einiger Neidhammel hier.
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 27. Okt. 2017 um 19:43:44 Uhr:
Neidhammel
Der Begriff "Pragrafenreiter" würde mir hier besser gefallen, mir jedenfalls sind üblicherweise leichtfertige und von manchen für selbstverständlich erklärte Regelverstöße (auch in anderen Bereichen) eher ein Dorn im Auge, als daß einige wenige in einem Stau eventuell etwas flotter durch sind als ich. Die Grenzen zwischen Verständnis oder Ablehnung sind da aber durchaus fließend.
Und das gelingen einer wirkungsvollen RG ist sicher auch davon abhängig, daß sie von allen Beteiligten mitgetragen wird und sich die durchaus vorhandenen "Neidhammel" nicht dazu veranlasst sehen müssen, sich noch überflüssigerweise querzustellen.
Wenn sich ein "Neidhammel" bei Mopeds querstellt, ist dies vorsätzliche Nötigung und in Kaufnahme einer Gefährdung. Erschwerend kommt dazu, dass hier bei Motorradfahrer gefährdet werden, die ohne Blech drumrum noch stärker verletzt werden können. Da wären ein paar viele Monde FS-Entzug plus dreistelliger Anzahl an Tagessätzen durchaus angebracht!
Richter sind mit Recht ganz scharf auf Selbstjustiz von Möchtegern-Polizisten.
Deswegen empfinde ich die Verallgemeinerung zu Neidhammeln als etwas gewagt, nur weil einige versuchen, diverse Meinungen als nicht rechtmäßig zu kritisieren. Nur weil man eine etwas andere Meinung vertritt, stellt man sich auf der AB nicht automatisch quer. Weiter oben hatte ich auch schon meine eigene Einstellung, ungeachtet der Rechtslage, zum Thema geäußert.