Q7 Rückruf: Jetzt ist es soweit

Audi Q7 2 (4M)

Seit 2 Tagen erscheint die beigefügte Meldung in der Audi App. Also ist auch der Q7 wie die meisten anderen 3.0 TDI betroffen. Nach Rücksprache mit dem dem AZ haben die das auch schon bestätigt.

Beste Antwort im Thema

Audi hat momentan einfach kein ganz glückliches Händchen mit den Motoren - und die Kommunikation ist unter aller Kanone. Ich habe im 2017 für mehr als 1.5 Mio CHF bei denen Autos gekauft und im 2018 nochmal für knapp unter 800k CHF (nicht BLP, sondern "echt"😉. Wir haben komplett auf Diesel gesetzt und ich hätte auch keinen SQ7 als Benziner gekauft. Insbesondere der 4G BiTu war für mich DAS Auto - sparsam, genug Leistung, aber eben etwas zu wenig Anhängelast.

Ich stehe auf dem Standpunkt, dass Fehler passieren können und das schliesst in einem gewissen Rahmen auch etwaige Schummeleien mit ein - sofern man daraus lernt und mit dem Mist aufhört. Aber man muss einfach anders kommunizieren als Audi das tut. Klare Kante: So geht das.

Die Audi-Absätze brechen ein, ein Diesel ist heute für mich nur noch "leasbar" (kaufen würde ich keinen) und rede einfach mal mit Deinem Werkstattleiter beim nächsten Service: Die haben gerade auch ziemlich die Schnauze voll von den Diesel. Kurzum: Es wird Dir einigermassen schwer fallen heute einen Diesel-Neukunden zu finden, der ähnlich zufrieden wie vor 4 Jahren war. Und: Das ist ein Riesenproblem für ein Unternehmen, dass Diesel in seiner DNA hat.

Ich rede hier nicht von Problemen, die sich wahrscheinlich noch halbwegs einfach abstellen lassen wie ein Kettenspanner, sondern vom grundsätzlichem Motordesign. Wäre das mit der Ölvermehrung so einfach, gäbe es eine Lösung. Wären die Motoren früher sauber gewesen, würden sie heute nicht so viel AdBlue saufen. Und würde der EAV halten, hätte man die Leistung nicht drosseln müssen. Heute ist es so, dass ich beim Service mittlerweile explizit darauf hinweisen muss, dass ich KEINE Updates haben möchte, weil es in der Vergangenheit nur Verschlechterungen gab. Ich werde weder Proaktiv informiert noch gibt es eine Art "Info" warum irgendwas gemacht wurde. Einfach nur auf Nachfrage: "Ja, das stimmt schon. Wir müssen das machen. Kommt von oben." - würde ich das mit meinen Kunden machen, würden die mich bis ans Ende der Welt laden. Es gehört eine gute Portion Ignoranz und Selbstverliebtheit dazu, wenn man nach eigenen Fehlern so miserabel kommuniziert.

Bis heute kann mir niemand sagen, ob mein SQ7 noch irgendwann einen Rückruf bekommt oder nicht. Das kann doch wirklich nicht wahr sein. Ich habe nie bei einem Wagen auch nur eine Sekunde an Wandlung gedacht - dafür bin ich nicht der Typ. Bei einem Neukauf berücksichtige ich das aber sehr wohl und behalte im Hinterkopf keine Fahrzeuge mehr von Audi zu kaufen, sondern nur zu leasen (einige habe ich leider gekauft - mit eklatantem Wertverlust).

An den meisten dieser "Emotionen" (bad vibrations 😁) trägt die Kommunikation Audis einen grossen Anteil.

Und Audi darf gerne die Kundenzufriedenheitsstatistik, die TPI samt betroffener Fahrzeuge und die Anzahl der Wandlungen (auch gerne mit zeitlichem Kontext) veröffentlichen: Das würde ich begrüssen. Solange Mutmasse ich aber nach bestem Wissen und Gewissen weiter - es darf nicht sein, dass man diese Kommunikationssperre noch belohnt! Und wenn ein Motor zu etwas auf Kurzstrecke "neigt", heisst das einfach nicht, dass 100% der Fahrzeuge betroffen sind.

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Tja, wie man vorstehend lesen kann wurden die Autokäufer von heute bereits gut erzogen 😉. Ich hielt es bisher für korrektes kaufmännisches Verhalten, Sachmängel nur einvernehmlich mit Kunden und nicht hinter deren Rücken " bei passender Gelegenheit" (z.B. bei Inspektionen) zu beheben. Bei vorgenannten Beispielen aus der Konsumgüterindustrie erfolgen Updates übrigens weder heimlich noch sind sie erzwungen - insofern "alles gut".
Beim VW-Konzern bin ich aber inzwischen, zugegeben 😉, "hypersensibel" bzw. habe als Konsument meine Entscheidung (nur aufgrund der "Kundenkonmunikationspolitik" der letzten Jahre) "nie wieder" bereits getroffen.

Zitat:

@tacho66 schrieb am 26. November 2018 um 09:44:26 Uhr:



Zitat:

@Konvi_II schrieb am 26. November 2018 um 09:25:37 Uhr:


Das sehe ich völlig anders: Ich habe zum Kaufzeitpunkt ein Produkt - zudem für extrem viel Geld - erworben "wie zum Kaufzeitpunkt gesehen und für gut befunden".
Wenn nachvertraglich Dritte etwas daran, aus welchen Gründen auch immer, ändern wollen oder müssen, hat man mich gefälligst wenigstens zu fragen ... und mich für den bisher offenbar vorhandenen Mangel zu entschädigen 😉.

Machst du denn IPhone Updates mit und willst du anschließend Entschädigung weil ja damit ein „Mangel“ behoben wurde?
Oder wenn Zuhause auf deinem SmartTV Updates aufgespielt werden?
Ist es heutzutage nicht normal das Hersteller ihre Produkte weiter optimieren, das in die Produktion einfließen lassen und/oder die Möglichkeit haben dies an den Kunden weiterzugeben?
Dann viel Spaß dabei, jedes Mal Entschädigung einzuklagen.
Vielleicht mal eine Info wenn du Entschädigung bekommen hast...😉

Genau so..... gut erklärt.

Ein Update dient einer WEITEREN Verbesserung oder einer Korrektur eines Mangels. Auch werden dadurch schon präventiv Ausfälle unterbunden, was zur Kundenzufriedenheit beiträgt. Was daran auszusetzen ist, statt froh darüber zu sein, dass dem Hersteller die Funktion und Produktverbesserung nicht gleichgültig ist, ist mir schleierhaft.
Ohne nachgelesen zu haben, werden diese Maßnahmen sicher auch im Kaufvertrag oder spätestens dem Servicevertrag als Vertragsbedingung zugrunde gelegt.

Wahrscheinlich liegt es auch mehr an der mittlerweile persönlich aufgebauten Antipathie zu VAG, die jede Möglichkeit der Kritik freudig aufgreift. 😉

Es geht zusammengefasst nur um die Kommunikation: Produktverbesserungen: Gerne (Wobei es doch eher Fehlerkorrekturen sind, denn umsonst gibt es bei keinem Hersteller etwas nach dem Kauf - was auch korrekt ist). Heimlich aber: Nie!

Die Werkstätten wissen doch meist selbst nicht welche Daten Sätze wo und in welchem Umfang verändert werden. Die erhalten ein Update und spielen es bei nächster Gelegenheit auf, wenn die Fahrgestell Nummer betroffen ist.

Sie erhalten auch nur eine lapidare Beschreibung der Maßnahme welche Funktion betroffen ist. Oft ist damit ja auch ein Mangel, der reklamiert wurde, ausgemerzt.

Verbesserungen können sehr wohl auch nachträglich zur Vereinheitlichung des Ausführungsstandes eingepflegt werden, z.B. weitere Menüpunkte etc. . Kostet gar nix.

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Zitat:

@Konvi_II schrieb am 26. November 2018 um 11:41:50 Uhr:


Es geht zusammengefasst nur um die Kommunikation: Produktverbesserungen: Gerne (Wobei es doch eher Fehlerkorrekturen sind, denn umsonst gibt es bei keinem Hersteller etwas nach dem Kauf - was auch korrekt ist). Heimlich aber: Nie!

Wenn es dir dabei besser geht, nenn es „Fehlerkorrekturen“.
Wenn es dann „heimlich“ passieren sollte bleibt es im Ergebnis eine Korrektur. Wo ist das Problem?
Ständig denken „mir könnte der Himmel auf den Kopf fallen“ oder in allem erstmal misstrauisch etwas schlechtes, hinterhältiges sehen wäre mir zu anstrengend und macht auch keinen Spaß.
Mich hat Audi bisher immer, über meinen freundlichen, informiert wenn ein Update „angeboten“ wird.
Ok, von den „heimlichen“ weiß ich natürlich nichts, allerdings fährt meine Quh auch mit den „heimlichen“ Updates sehr gut.
So halte ich mich dennoch für einen mündigen Kunden.
Das mache ich bestimmt nicht an irgendwelchen Updates für mein Auto fest. Bei aller Liebe am Ende des Tages gibt es bestimmt wichtigeres als mein Auto....

Was denn 😰 😛?

Offenbar gab es in erster Instanz einen Erfolg vor Gericht in dieser Sache :

https://www.anwalt.de/.../...ssiger-abschalteinrichtung-zu_151958.html

Also ich Blick da nicht mehr durch, haben wir nun eine unzulässige Abschaltvorrichtung oder nicht? Die erwähnte Meldung hatte ich auch in der App, ist aber nach kurzer Zeit wieder verschwunden. Müssten wir nicht langsam mal vom BKA eine Nachricht bekommen? Bei mir steht der Verkauf an und ich wüsste gerne was Tango ist....

Mir geht es ähnlich.... Angeblich sind alle V6 betroffen, auch A4. Aber halt nix offiziell.

Einfach ignorieren und fertig......

Mein Q7 hat nach FIN-Abfrage eine unerlaubte Abschaltvorrichtung und damit einen Mangel. Den erwartbaren Termin für eine "Softwareaktualisierung" werde ich vorerst nicht wahrnehmen. Wer kann mir versichern ,daß dann keine Folgeschäden drohen .
Ich denke ernsthaft an eine Rückabwicklung des Kaufes vom 1.9.2015 .

Gruß

Wie und wo könntest du das abfragen? Ich habe in 2 Wochen Inspektion und befürchte das dann Beweismittel durch Update gelöscht werden...

Zitat:

@puedo schrieb am 1. März 2019 um 11:29:31 Uhr:


Mein Q7 hat nach FIN-Abfrage eine unerlaubte Abschaltvorrichtung und damit einen Mangel. Den erwartbaren Termin für eine "Softwareaktualisierung" werde ich vorerst nicht wahrnehmen. Wer kann mir versichern ,daß dann keine Folgeschäden drohen .
Ich denke ernsthaft an eine Rückabwicklung des Kaufes vom 1.9.2015 .

Gruß

Geht es um den 200 kW Motor?

Zitat:

@Bernd075 schrieb am 1. März 2019 um 14:51:20 Uhr:



Zitat:

@puedo schrieb am 1. März 2019 um 11:29:31 Uhr:


... an eine Rückabwicklung des Kaufes vom 1.9.2015 . ...

Geht es um den 200 kW Motor?

Das Datum beantwortet Deine Frage. 😉

Ich gehe nicht vom Ultra aus. 😉

Zitat:

@BuddyArno schrieb am 1. März 2019 um 17:05:51 Uhr:



Zitat:

@Bernd075 schrieb am 1. März 2019 um 14:51:20 Uhr:



Geht es um den 200 kW Motor?

Das Datum beantwortet Deine Frage. 😉
Ich gehe nicht vom Ultra aus. 😉

Ich frage, weil meiner gemäß Abfrage auf der Homepage von Audi keine unzulässige Abschaltvorrichtung aufweist.
Glaube auch nicht, dass es genau so dort stehen würde.

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