Q7/Q8 TFSI e ab 2022 kein Steuervorteil - Reichweite unter 60km

Audi Q7 2 (4M)

Hallo zusammen,

Ich spiele derzeit mit dem Gedanken mir einen Q8 60 TFSI e als nächsten Firmenwagen zu holen. Ein großes Argument ist ganz klar der Steuervorteil auf die reduzierten 0,5%.

Bei mir steht ein neuer Firmenwagen erst im Februar nächsten Jahres an. Ab 2022 müssen Hybride jedoch 60km Reichweite schaffen um in den Genuss der Förderung zu kommen. Q7 und Q8 liegen ja gerade mal bei maximal 49 km.

Bei den aktuellen Lieferzeiten dürften hier ja einige Besteller in den nächsten Monaten in eine Auslieferung in 2022 rutschen und somit die Förderung ebenfalls nicht mehr bekommen? Ausschlaggebend ist hier das Datum der Erstzulassung. Meine Konfiguration würde z.B. bei heutiger Bestellung schon bei Auslieferung im Oktober liegen. Heißt einige sind bald unmittelbar betroffen und rutschen in 2022.

Ist das allen bewusst, bzw. ist zu erwarten, dass Audi bei der Reichweite nochmal nachlegt? Etwas schwer vorstellbar, dass Audi hier außerhalb eines Modelljaheswechsels noch so gewaltig technisch nachrüstest.

Was mein ihr dazu?

253 Antworten

In diesem Jahr gibt es vom Staat noch 3750€ Bonus und nächstes Jahr nur noch die Hälfte...

...um das Thema mit der Versteuerungsfrage ab 2022 nochmal anzufeuern:

Habe bei unserem Car-Management (Konzern, ca. 1.000 Dienstwagenberechtigte) nachgefragt wegen Lieferzeiten (und damit EZ): Q7 55 eTFSI würde ich noch dieses Jahr im November bekommen, Q8 als 55 e TFSI liegt die LZ derzeit bei 8 Monaten, d.h. der käme dann Jan/ Feb 2022 bestätigt, vermutlich aber noch Ende 2021 (wäre aber nicht garantiert).

Hab dann gesagt, dass mir das zu riskant ist, wegen der Versteuerung ist, dass ich nachher regulär versteuere wegen weniger als 60 km elektrisch. Da kam dann die Aussage, ich solle mir überhaupt keine Sorgen machen, wenn ich den dieses Jahr bestelle, auch wenn der in 02/2022 kommt, hätte ich auf jeden Fall die günstigere Versteuerung. Kam auch wie aus der Pistole geschossen und ohne Zögern, hätte man so auch allen anderen Kollegen gesagt, die gefragt hätten: Selbst wenn das MJ22 (was dann ab 08/2021 läuft) mit der EZ nach 2022 rutscht, da gäbe es eine Ausnahmegenehmigung vom KBA, weil der Wagen in 2021 als förderfähig gelistet wäre. Erst die neu in 2022 bei KBA gemeldeten Fahrzeuge/ Facelifts müssten natürlich die 60 km schaffen.
Außerdem soll ich mal überlegen, Q7 & Q8 laufen fast alle als Firmenfahrzeuge, wenn Audi von 01/2022 bis 08/2022 keine Hybride mehr absetzen würde, dann könnten da ein paar Manager ihren Hut nehmen.

Tja, die Aussage ist teils widersprüchlich zu dem, was einem das Internet erzählt. Naja, aber anderseits kann ich mir sowas durchaus vorstellen. Ansonsten würde wahrscheinlich auch Audi reagieren und die Autos auf 60 km pimpen ab 2022, ansonsten würden sie auf denen sitzen bleiben...

Gruß, Andreas

Zitat:

@Andreas_AC1973 schrieb am 18. März 2021 um 14:40:53 Uhr:


...
Außerdem soll ich mal überlegen, Q7 & Q8 laufen fast alle als Firmenfahrzeuge, wenn Audi von 01/2022 bis 08/2022 keine Hybride mehr absetzen würde, dann könnten da ein paar Manager ihren Hut nehmen.

Tja, die Aussage ist teils widersprüchlich zu dem, was einem das Internet erzählt. Naja, aber anderseits kann ich mir sowas durchaus vorstellen. Ansonsten würde wahrscheinlich auch Audi reagieren und die Autos auf 60 km pimpen ab 2022, ansonsten würden sie auf denen sitzen bleiben...

Gruß, Andreas

Sehe leider nicht das es da eine Ausnahme gegen ein geltendes Gesetzt geben wird, es sind einfach zu wenige betroffen, außer q7und 8 schaffen die anderen bei Audi ja die 50mg co2.
Mercedes hat gar keine Probleme mit den neuen Grenzwerten. VW auch nicht.

Hallo zusammen,

ich stehe vor demselben Problem. Mein aktueller XC90 Firmenwagen läuft Anfang Dezember 2021 aus und geht zurück, d.h. ich brauche einen Nachfolger.

Den Q7 60 TFSIe habe ich probegefahren und finde ihn super. Allerdings hat er nur 40km elektrische Reichweite und einen CO2 Wert von 59-62g, d.h. ab 2022 würde er in dieser Konfiguration also aus der 50% Besteuerung für die Firmenwagen raus.

Jetzt haben wir April, d.h. bis Dezember sind es noch 8 Monate - keine Ahnung wie lange die Lieferfrist für einen Q7 TFSIe aktuell ist. Aber aufgrund der Lieferprobleme in der Halbleiterindustrie kann es ja immer wieder Verzögerungen geben (und auch wegen der anhaltenden Corona Pandemie).

D.h. es erscheint mir nicht unwahrscheinlich dass die Auslieferung nach 2022 rutscht und damit die Steuerbegünstigung futsch ist.

Nachfrage beim Audi Händler haben nix ergeben, die haben keine Daten ob im Laufe 2021 die elektrische Reichweite und/oder der CO2 Ausstoß optimiert wird. D.h. es ist echt ein Blindflug und geht voll auf mein Risiko - ich bestelle ja jetzt eine Konfiguration die so auf dem Papier steht.

Hat irgendwer noch weitere Infos ob/wie Audi hier verbindlich was macht oder wie die rechtliche Situation ist (die o.g. Aussage mit einer Ausnahmeregelung für Autos die in 2021 gebaut wurde und in 2022 ausgeliefert werden kann ich nirgends validieren!!)

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...ich stand vor dem selben Problem, habe jetzt dennoch einen Q8 Hybrid bestellt. Zum einen gehe ich davon aus, dass mit dem MJ 22 hier ein Upgrade kommt, dass Q7/ Q8 weiterhin begünstigt sind. Alles andere wäre für mich schwer vorstellbar, 90% der Autos laufen doch im Leasing als FW, dann können sie die alle einstampfen. Zum anderen würde es nicht gut in die Strategie passen alles auf Elektro, und dann als einziger deutscher Premiumhersteller nicht die Vorgaben zu erfüllen. Ist aber nur meine persönliche Meinung.

Ich hatte dann bestellt, als es von Seiten unseres Car Management die Zusage gab, dass wenn Q7/ Q8 nicht unter den vergünstigten Satz fallen, dann müssen wir die Autos nicht abnehmen (in dem Fall bleibt VW Leasing darauf sitzen), dann fahre ich mein aktuelles Auto weiter und müsste dann neu bestellen. Aber wie gesagt, ich gehe nicht davon aus, dass dies passiert...

Gruß, Andreas

Das ist natürlich eine komfortable Situation wenn Du hier keine Abnahmeverpflichtung hast falls das Auto doch nicht unter die Steuererleichterung fallen würde.

Eine nochmalige Rücksprache mit dem Audi Großkundenbetreuer hat ergeben, dass Audi wohl auf jeden Fall die Reichweite auf 60km zum 01.01.2022 hochschrauben würde - schriftlich und mit einer „Garantie“ gibt es das aber nicht. Dh ich trage also das komplette Risiko, sowohl für Lieferverzug (falls der Q7 in der 2021er Konfiguration nach 2022 rutschen würde) als auch für den Fall dass ein 2022er Upgrade die 60km nicht trifft oder zu spät kommt.

Der Großkundenbetreuer meinte aber, dass wenn wir jetzt noch im April bestellen, das Auto auf jeden Fall noch dieses Jahr geliefert werden würde - ob ich das bei der aktuellen Situation am Halbleitermarkt und Corona allerdings glauben will weiß ich nicht so richtig.

Aktuell tendiere ich daher leider weg vom (favorisierten Q7 60e) hin zum steuerlich unproblematischen X5e bzw GLE - da hab ich diese Scherereien definitiv nicht an der Backe.

Zitat:

@GuitarHero2K7 schrieb am 12. April 2021 um 11:44:01 Uhr:


Das ist natürlich eine komfortable Situation wenn Du hier keine Abnahmeverpflichtung hast falls das Auto doch nicht unter die Steuererleichterung fallen würde.

Eine nochmalige Rücksprache mit dem Audi Großkundenbetreuer hat ergeben, dass Audi wohl auf jeden Fall die Reichweite auf 60km zum 01.01.2022 hochschrauben würde - schriftlich und mit einer „Garantie“ gibt es das aber nicht. Dh ich trage also das komplette Risiko, sowohl für Lieferverzug (falls der Q7 in der 2021er Konfiguration nach 2022 rutschen würde) als auch für den Fall dass ein 2022er Upgrade die 60km nicht trifft oder zu spät kommt.

Der Großkundenbetreuer meinte aber, dass wenn wir jetzt noch im April bestellen, das Auto auf jeden Fall noch dieses Jahr geliefert werden würde - ob ich das bei der aktuellen Situation am Halbleitermarkt und Corona allerdings glauben will weiß ich nicht so richtig.

Aktuell tendiere ich daher leider weg vom (favorisierten Q7 60e) hin zum steuerlich unproblematischen X5e bzw GLE - da hab ich diese Scherereien definitiv nicht an der Backe.

Ja so geht es mir auch gerade. Aber der X5 ist noch mal ne Halbe-Klasse unter Q7 vom Platz. Finde für so ein Auto hat er erstaunlich wenig Platz.
Der GLE als R6 mit dem E-Paket wäre mega. 🙂

Ich benötige mal etwas Input.

Kurz zu Orientierung, ich hab am 18.02. einen Etron GT und einen Q8 55 TFSIe bestellt.
Für den GT habe ich 3 Wochen später einen schriftliche Leasingestätigung erhalten, alles gut soweit.
Auf der Bestellung für den Q8 war das 3. Quartal als unverbindlicher Liefertermin angegeben.
Der Q8 wurde wegen des Steuervorteils bestellt und so auch dem Händler mitgeteilt.

Dann kam die Info dass sich der Liefertermin auf 12/21 verschiebt aber man könnte mir den Leasingbetrag um ein paar EURO reduzieren, ich müsste nochmal eine neue Bestellung unterschreiben. Auf der neuen Bestellung war dann auch 12/21 als unverbindlicher Liefertermin vermerkt.
Die neue Bestellung habe ich nicht unterschrieben.
Stand heute habe ich für den Q8 weder eine AB noch eine Leasingbestätigung.
Der Händler sagt er habe alles ordnungsgemäß weitergeleitet und auch schon per mail reklamiert.
Ich habe nun die Befürchtung das der Q8 eben doch nicht mehr dieses Jahr geliefert wird und der Steuervorteil somit weg ist.
Falls Audi nicht die Reichweite anpasst

Kann passieren. Alles Glaskugel lesen 😉

Gerade die Information von meinem Verkäufer bekommen, dass alle Hybride seit Februar mit dem 17 KW Akku produziert werden, also mit 60 Km Reichweite. Kann das jemand bestätigen? Ich wollte eigentlich mit der Bestellung noch warten und nächstes Jahr ausliefern lassen.

Das bringt vielleicht im Q5 was, Q7 und Q8 haben doch schon den 17,3 kWh und kommen damit keine 60 km.

Die Batterie hat nach Audi Homepage 17,9 kW (Brutto), aber damit erreicht er die gut 40 km. Wenn das einigermaßen linear ist (Reichweite zu Batteriegrösse), dann müsste die so 25 kW haben.

Also der Akku ist etwas größer geworden, aber von 60 km sind wir weit entfernt.

Zitat:

@frecherchris schrieb am 16. April 2021 um 18:17:12 Uhr:


Gerade die Information von meinem Verkäufer bekommen, dass alle Hybride seit Februar mit dem 17 KW Akku produziert werden, also mit 60 Km Reichweite. Kann das jemand bestätigen? Ich wollte eigentlich mit der Bestellung noch warten und nächstes Jahr ausliefern lassen.

Wenn das auch für den Q7 gilt wäre das natürlich top, aber die Audi Homepage zeigt davon leider nichts. Und in der Tat müsste die Batterie ja fast 50% größer werden, tippe mal das dies auch deutlich aufs Gewicht gehen würde. Mir ist das Thema echt zu heikel, da ich in 1-2 Wochen final bestellen muss wird es bei mir wohl auf den X5e hinauslaufen - auch wenn der bisserl kleiner ist als der Q7, aber zumindest ist es ein 6-Zylinder und kein 4-Zylinder wie der GLE Hybrid

Zitat:

@tourtour schrieb am 7. März 2021 um 08:49:01 Uhr:


Bei mir steht ein neuer Firmenwagen erst im Februar nächsten Jahres an. Ab 2022 müssen Hybride jedoch 60km Reichweite schaffen um in den Genuss der Förderung zu kommen. Q7 und Q8 liegen ja gerade mal bei maximal 49 km.

Nur zur Richtigstellung:

Man ließt in der letzten Zeit häufiger Beiträge mit der Frage, ob Plug-In Hybride auch ab 2022 weiter gefördert werden, wenn die Mindestreichweiten für das rein elektrische Fahren angehoben.

Da es immer hilfreich ist sich an der Quelle zu informieren hier der entsprechende Auszug aus der Förderrichtlinie:

Zitat:

Von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge sind solche, deren maximale CO2-Emission je gefahrenen Kilometer 50 Gramm nicht übersteigt oder eine bestimmte Mindestreichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine erreicht.

Quelle:

BAnz AT 05.11.2020 B1

- 3.1, Absatz 2

Es heißt dort eindeutig "oder" und nicht "und".

Somit greift die Reichweite nur, wenn der kombinierte Verbrauch über 50g CO2 liegt.

Laut Internetseite hat der Q7 TFSIe einen WLTP Normverbrauch von 55g bis 68g CO2. In dem Fall greift dann tatsächlich die Reichweite.

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