Q7/Q8 TFSI e ab 2022 kein Steuervorteil - Reichweite unter 60km
Hallo zusammen,
Ich spiele derzeit mit dem Gedanken mir einen Q8 60 TFSI e als nächsten Firmenwagen zu holen. Ein großes Argument ist ganz klar der Steuervorteil auf die reduzierten 0,5%.
Bei mir steht ein neuer Firmenwagen erst im Februar nächsten Jahres an. Ab 2022 müssen Hybride jedoch 60km Reichweite schaffen um in den Genuss der Förderung zu kommen. Q7 und Q8 liegen ja gerade mal bei maximal 49 km.
Bei den aktuellen Lieferzeiten dürften hier ja einige Besteller in den nächsten Monaten in eine Auslieferung in 2022 rutschen und somit die Förderung ebenfalls nicht mehr bekommen? Ausschlaggebend ist hier das Datum der Erstzulassung. Meine Konfiguration würde z.B. bei heutiger Bestellung schon bei Auslieferung im Oktober liegen. Heißt einige sind bald unmittelbar betroffen und rutschen in 2022.
Ist das allen bewusst, bzw. ist zu erwarten, dass Audi bei der Reichweite nochmal nachlegt? Etwas schwer vorstellbar, dass Audi hier außerhalb eines Modelljaheswechsels noch so gewaltig technisch nachrüstest.
Was mein ihr dazu?
253 Antworten
Habe mir am 10.03.2021 ein Q8 TFSI E bestellt.
Laut Verkäufer soll der September (6 Monate ab Bestellung) da sein.
Wenn ich das Auto noch dieses Jahr zulasse habe ich doch keine Probleme zwecks Förderung und Steuervorteile.
Habe ich da was verpasst ???
Dann ist alles gut.
Absolut, wenn das Auto in 2021 zugelassen wird passt es perfekt.
Mein Thema ist, dass ich bis zum 5.12.21 an meine bestehendes KFZ gebunden bin, d.h. ich kann erst zum
6.12.21 ein neues Fahrzeug leasen.
Und ab dem 01.01.22 gilt die neue 60km (od 49g CO2) Regel und damit hab ich genau 25 Tage “Puffer” zwischen Auslaufem des alten Vertrags und dem Cut-off Date für die 40km (welche der Q7 ja erfüllt - aber halt nicht die 60km).
Und die erste Indikation vom Leasingpartner war, dass eine Bestellung im April 21 (also jetzt) zu einer Lieferung im Dezember 21 führt (den Lieferzeiten von Audi geschuldet) - es ist also echt auf Kante genäht.
Was mir nicht ganz klar ist: Es wird oft von Erstzulassung geschrieben, im EStG steht bezüglich der Ermittlung der Bemessungsgröße aber das Wort "Anschaffung", siehe § 6 Abs.1 Nr. 4 Abs. 2 Nr. 2:
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__6.html
"soweit Nummer 3 nicht anzuwenden ist und bei Anschaffung nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2022 bei der Ermittlung der insgesamt entstandenen Aufwendungen die Anschaffungskosten für das Kraftfahrzeug oder vergleichbare Aufwendungen nur zur Hälfte zu berücksichtigen; bei extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen muss das Fahrzeug die Voraussetzungen des § 3 Absatz 2 Nummer 1 oder 2 des Elektromobilitätsgesetzes erfüllen, oder"
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...ich hatte es so verstanden, dass man das Wort "Anschaffung" verwendet hat, um es nicht auf Neuwagen zu beschränken. Wobei Anschaffung auf Seiten des Arbeitgebers sowohl Leasing wie Kauf sein kann.
Bedeutet ganz praktisch: Wenn ein Arbeitgeber ein Fahrzeug (Hybrid) kauft, dass bereits 2018/ 2019 EZ hatte, dann aber auf jemand anders zugelassen war, und dieses erfüllt die Kriterien, dann gilt auch hier für den Dienstwagen-Nutzer die vergünstigte Versteuerung mit 50% BLP. Die Frage ist, wie relevant ist der Fall, da ja nahezu alle FW Leasingfahrzeuge sind (idR also Neuwagen).
Heiß auch die Anschaffung ist der Stichtag, wenn der vor dem Datum ist, gilt für die gesamte Nutzungsdauer die vergünstigte Bemessungsgrenze. So lese ich das...
Das Problem ist für die, die jetzt bestellen müssen und nicht wissen wann sie das Fahrzeug bekommen, bzw. das noch nichts über MJ 2022 bekannt ist. Wenn man so lange wartet, bis da die Fakten auf dem Tisch liegen (dann kurz vor Sommer) und die Info da ist, dass MJ 2022 die 60 km oder die CO2-Grenze schafft, dann ist es für die Bestellung zu spät, bzw. man rutscht weit nach 2022 rein.
Ich hab bei Bestellung Ende März auch einen LT 09-2021 bekommen, mittlerweile geht der Trend bei den Hybriden scheinbar auch zu kürzeren LZ hin..
Gruß, Andreas
Zitat:
@Andreas_AC1973 schrieb am 19. April 2021 um 10:36:01 Uhr:
...Ich hab bei Bestellung Ende März auch einen LT 09-2021 bekommen, mittlerweile geht der Trend bei den Hybriden scheinbar auch zu kürzeren LZ hin..
Gruß, Andreas
Interessant, ich habe am 29.03 einen Q8 55 TFSI e bestellt und LT 12-2021. Welches Modell hast du denn bestellt und wann Ende März?
Zitat:
Interessant, ich habe am 29.03 einen Q8 55 TFSI e bestellt und LT 12-2021. Welches Modell hast du denn bestellt und wann Ende März?
...auch ein Q8 55 TFSIe, schon mit so dies und dem an Ausstattung.
Bestellung erfolgt bei mir via Car-Management über VW Leasing, als Firmenwagen. Da wir aber Teilkonzern von VW sind werden hierfür bestimmte Bestellkontingente reserviert (habe ich mal so mitbekommen). Hatte ich schonmal erlebt, bei einem T6 mit recht langen Lieferzeiten (wenn Du den beim Händler bestellst), ich hatte den nach 2 Monaten.
Verstehe, da bin ich als klein-kunde etwas weiter unten in der Priorität 🙂
Was für Leasing Angebote habt ihr denn bekommen ???
Habe bei meinem Q8 bei einem Nettobetrag von 107.000€ eine mtl. Leasing rate von 860€
Zitat:
@Marian94 schrieb am 19. April 2021 um 17:55:16 Uhr:
Verstehe, da bin ich als klein-kunde etwas weiter unten in der Priorität 🙂
...nö, das nicht, hat einen ganz praktischen Hintergrund. Wenn die Lieferzeit zu lange ist fahren wir die Vorgänger-Fahrzeuge einfach weiter. Die haben dann einen niedrigeren Restwert als berechnet, heißt damit verliert die VW Leasing dann Geld, wenn sie die Nachfolger nicht rechtzeitig ausliefert. Daher (so vom Höhrensagen) werden wohl rollierend ein gewisses Kontingent an konzerninternen FW mit in das Programm eingeplant und dann abgerufen.
Wenn aber bestimmte Ausstattungsmerkmale nicht lieferbar sind, dann trifft mich das genau so. Am Ende werde ich sehen, wann der Wagen zur Abholung dann tatsächlich bereit steht. Ins MJ21 rutsche ich hoffentlich nicht mehr rein, da ich nach wie vor davon ausgehe, dass die 22er Modelle doch eine größere Reichweite bekommen.
Ich habe letzte Woche einen Q8 55 tfsi e bestellt mit Wunschliefertermin 30.11. da wir in der Firma diese Woche noch einen weiteren bestellen wollen hat sich heute unser Verkäufer bei mir gemeldet. Er meinte wir sollen die Bestellung für den zweiten zügig machen, da er von Audi die Info bekommen hatte das der derzeitige tfsi e nicht mehr lange zu bestellen sei. Ob das mit dem Modellwechsel zu tun hat weiß ich natürlich nicht. Ich wollte hier nur kurz die Info weitergeben. Wir haben Den zweiten Q8 dann gleich bestellt. Die Preise sind im Moment wirklich top.
Fyi aber ohne Gewähr dass das was mit den Steuervorteilen zu tun hat. Unser Fuhrpark Mgmt hat bekannt gegeben, dass ab dem 29.04. bis zum 4. Quartal keine q7/8 Hybrid mehr bestellt werden können.
Guten Morgen,
ich habe am Freitag ebenfalls eine Info von Audi erhalten: wenn ich noch bis Ende April bestelle kommt das Fahrzeug sicher noch in 2021, danach geht es nicht mehr.
Das zielt also in dieselbe Richtung was tobs777 geschrieben hat.
Ob ich mich darauf aber verlassen will und das Risiko eingehe? Muss ich mir heut überlegen, die Bestellung muss ja dann bis spätestens Freitag raus...
Zitat:
@tobs777 schrieb am 26. April 2021 um 08:17:00 Uhr:
Fyi aber ohne Gewähr dass das was mit den Steuervorteilen zu tun hat. Unser Fuhrpark Mgmt hat bekannt gegeben, dass ab dem 29.04. bis zum 4. Quartal keine q7/8 Hybrid mehr bestellt werden können.
...bei uns exakt das gleiche. Volkswagen Leasing?
Muß mal nachfragen, was der Hintergrund ist, vermute aber in der Tat die Lieferengpässe.
Zitat:
@Andreas_AC1973 schrieb am 26. April 2021 um 11:01:51 Uhr:
Zitat:
@tobs777 schrieb am 26. April 2021 um 08:17:00 Uhr:
Fyi aber ohne Gewähr dass das was mit den Steuervorteilen zu tun hat. Unser Fuhrpark Mgmt hat bekannt gegeben, dass ab dem 29.04. bis zum 4. Quartal keine q7/8 Hybrid mehr bestellt werden können....bei uns exakt das gleiche. Volkswagen Leasing?
Muß mal nachfragen, was der Hintergrund ist, vermute aber in der Tat die Lieferengpässe.
Ja, VW Leasing 😉