Q5 Hybrid TFSI e

Audi Q5 FY

Auf diversen Webseiten steht seit längerem, dass Mitte des Jahres 2017 der Q5 Hybrid in den Markt kommen soll. Weiß jemand Näheres? Datum? Preis?

Beste Antwort im Thema

Hallo Leute,

der 55ziger macht mega Freude, freue mich jeden Tag wenn ich einsteige erneut. Macht Euch keinen Kopf und lasst Euch vor allem nicht kirre machen. Die MC Mufftys muß es auch geben, aber wer den Hybriden gefahren ist, hat bis jetzt immer sehr überrascht, freudig reagiert. Die Ruhe im Auto ist einfach bombastisch, bei Bedarf überholt er souverän. Das alles harmoniert einfach klasse. Freut Euch drauf, schönes Wochenende Euch allen. 🙂

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Der Wirkungsgrad mag vielleicht besser sein, dennoch wenn eine große Masse schnell beschleunigt wird, wird zwangsläufig mehr Energie benötigt. Heißt aber nicht dass man schleichen muss ;-)

Zitat:

@G_Audi schrieb am 6. November 2020 um 18:00:47 Uhr:


Der Wirkungsgrad mag vielleicht besser sein, dennoch wenn eine große Masse schnell beschleunigt wird, wird zwangsläufig mehr Energie benötigt. Heißt aber nicht dass man schleichen muss ;-)

Falsch. Es wird beim schnelleren Beschleunigen zwar mehr Leistung benötigt, jedoch für einen kürzeren Zeitraum, da die Zielgeschwindigkeit eher erreicht ist. Betrachtet man das über den Zeitraum der langsameren Beschleunigung, ist die Energiemene gleich. Naja fast. Theoretisch im Vakuum...

Es kommt darauf an ob du nur auf eine bestimmte Geschwindigkeit beschleunigen oder auf einer bestimmten Strecke möglichst wenig Energie verbrauchen willst. Im zweiten Fall, der für die meisten von uns von Interesse sein sollte, ist die langsamere Beschleunigung und Verzögerung sinnvoller.

Deckt sich aber mit meinen Erfahrungen nicht. Ich habe jetzt reichlich 10.000 km weg und liege im Langzeitverbrauch bei 1,0 l/100km und 21,3 kWh/100km ich beschleunige beim Anfahren fast immer mit max. el. Leistung auf meine gewünschte Geschwindigkeit. Natürlich ist spielt die gefahrene Durchschnittsgeschwindigkeit und das vorausschauende Verzögern eine wesentliche Rolle im Verbrauch. Das elektrische Anfahren macht aus den von mir genannten Gründen keinen Unterschied ob langsam oder zügig. Außer im Verbrennermodus.

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Es kommt auch auf den Streckenprofiel an. Wenn man nach der Beschleunigung eine längere Strecke mit konstanter Geschwindigkeit fährt und nur wenige Beschleunigungs-/Verzögerungszyklen hat, fällt es kaum ins Gewicht. Anders sieht das in der Stadt mit vielen kurzen Zyklen aus.

Zitat:

@Yuna schrieb am 6. November 2020 um 13:13:16 Uhr:



Erschrocken bin ich bei der Anhängelast. 1.750 zzgl. 100 kg Stützlast sind nicht sehr üppig. Mit einem Pferdeanhänger und 2 Pferden wird es hier dann schnell mal ziemlich eng.

2 Pferde bei 1750kg ist nicht „ziemlich eng“ sondern unmöglich 🙄 - es sei denn, wir sprechen von Ponys und einem leichten Planenanhänger 😉. Das ist der Grund, warum es bei mir der 231PS Diesel geworden ist.

Für ein Pferd reicht die Anhängelast. Für 2 eventuell auch noch....aber nur wenn der Anhänger zu Hause bleibt....😉 Ich ziehe einen Wohnwagen mit 1700 kg. Das geht sehr gut. Die 252 PS reichen letztlich. Das Problem beim Hybrid ist das zulässige Zuggesammtgewicht. Akku und E-Antrieb mindern die Anhängelast um einige 100kg.

Hallo zusammen,

mein q5 tfsi e ist auf dem Weg zum Händler und soll in KW1/21 an mich ausgeliefert werden.

Jetzt hätte ich zwei wichtige fragen:

1. Steuerlich: Die durch Corona reduzierte Mehrwertsteuer schlägt sich ja auch auf den für die Geschäftswagensteuer relevanten Bruttolistenpreis nieder. Das Auto wird geleast. Was ist jetzt entscheidend für den MwSt-Satz: der Übergabetag, der Vertragsabschluss, die Zulassung? wie mache ich es richtig?

2. E-Kennzeichen. Der modellgepflegte tfsi e lässt ja noch auf sich warten. Hier soll die E-Reichweite ja auf über 50km gebracht werden, um den Anforderungen des Jahres 2021 gerecht zu werden. Ich will natürlich ein E-Kennzeichen und auch die Hybrid-Dienstwagenbesteuerung. Auch hier wieder die Frage nach den Stichtagen. Was gilt: Baudatum des Fahrzeugs, der Übergabetag, die Zulassung? Wie mache ich es richtig?

Danke vorab,

Gruß Cars10

Hallo,

steuerlich - auch schön auf der Internetseite des BMF nachzulesen - ist immer der Tag der "Leistungserbringung" für die anfallende Steuer maßgeblich. Was bedeutet: Egal wann du bestellst, es gilt die Steuer bei Lieferung.

Geliefert wird bei Autos dann, wenn das Fahrzeug durch Zulassung und Eigentums- bzw. Besitzübergang tatsächlich durch den Kunden nutzbar wird. Leasingraten sind nur niedriger, so lange die Steuer auch abgesenkt bleibt.

Sollte dein Q5 also in KW 1 übergeben werden, müsste theoretisch der 19% MwSt Satz anfallen.

Zu 2. kann ich dir leider nichts sagen.

Zu 2. Diese Anforderungen kenne ich nicht.

Bis 31.12.2021 gelten 50g CO2 oder 40km elektrisch gem EMoG für hälftigen geldwerter Vorteil.
Ab dann bis 31.12.2024 sind es 50g CO2 oder 60km elektrisch.
Ab dann bis 31.12.2030 sind es 50g CO2 oder 80km elektrisch.

Norm ist EStG p.6 s.4.

Wenn dann müssen sie mit dem Facelift die 60km für 2022 überschreiten oder die 50g CO2 in allen Ausstattungsvarianten sicherstellen.

Kann man alles hier nachlesen.

Danke!!!!

Zitat:

@wastl50 schrieb am 9. November 2020 um 16:39:17 Uhr:


Kann man alles hier nachlesen.

Na dann fang mal an mit lesen - beide Fragen werden dort nicht beantwortet und haben mit der Umweltbonus Förderung auch nix zu tun.

Zitat:

@cars10funk schrieb am 9. November 2020 um 09:02:33 Uhr:


Hallo zusammen,

mein q5 tfsi e ist auf dem Weg zum Händler und soll in KW1/21 an mich ausgeliefert werden.

Jetzt hätte ich zwei wichtige fragen:

1. Steuerlich: Die durch Corona reduzierte Mehrwertsteuer schlägt sich ja auch auf den für die Geschäftswagensteuer relevanten Bruttolistenpreis nieder. Das Auto wird geleast. Was ist jetzt entscheidend für den MwSt-Satz: der Übergabetag, der Vertragsabschluss, die Zulassung? wie mache ich es richtig?

Brauchst du nicht darum zu kümmern, wird dir automatisch vom LG richtig berechnet, zählt logischerweise ab dem Tage der Zulassung -ab da läuft ja auch erst der Leasingvertrag und die Ratenzahlung - und sollte, wenn keine Änderung beschlossen wird wieder 19% betragen.

2. E-Kennzeichen. Der modellgepflegte tfsi e lässt ja noch auf sich warten. Hier soll die E-Reichweite ja auf über 50km gebracht werden, um den Anforderungen des Jahres 2021 gerecht zu werden. Ich will natürlich ein E-Kennzeichen und auch die Hybrid-Dienstwagenbesteuerung. Auch hier wieder die Frage nach den Stichtagen. Was gilt: Baudatum des Fahrzeugs, der Übergabetag, die Zulassung? Wie mache ich es richtig?

Wenn dein Fahrzeug, wie für 2021 gefordert, wenigstens 40 km rein elektrisch zurücklegen kann kannst du es vom 01.01.-31.12.2021 zulassen um die Förderung zu bekommen (vorausgesetzt die restlichen Paramater z.B. Netto-Listenpreis stimmen)

Danke vorab,

Gruß Cars10

...jetzt muss ich doch nochmal nachfragen. Was darf der Hybrid kosten, damit die 50% Dienstwagenbesteuerung funktioniert?

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