Q4 und staatliche Förderung/Umweltbonus

Audi Q4 FZ

Sehe ich das richtig, dass ich einen Q4 35, Q4 40 oder einen Q4 35 Sportback kaufen muss, um die maximale staatliche Förderung bekommen zu können?

Kaufe ich eine größere Variante, verschenke ich 1.500 Euro an staatlicher Förderung?

Wie ich die "kleinen" 3 dann ausstatte, ist aber komplett egal?

577 Antworten

Wenn ich das richtig lese, spielen die ganzen Preiserhöhungen und der NPL auf der Rechnung keine Rolle.
Es zählt nur der NPL, der bei Markteinführung galt - also 2021.
Was aber Strange in der Bafaliste ist, dass Mj23 wieder ein neuen Bafa-Nettolistenpreis hat. Das ist doch kein neues Modell mit neuer Markteinführung sondern nur ein Modelljahr.

Wenn ich der Logik folge, müsste die Bafa nur schauen, ob es das ausgelieferte Modell ein Mj23 ist. Beim 40er ist man dann automatisch über 40k laut Bafaliste, egal ob der 21er Preis auf der Rechnung steht oder nicht.

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Evtl. habe ich auch unrecht mit meiner These oben. In einem anderen Forum hat ein User einen 2022 NLP eines Q4 40 Mj23 eingereicht der bei 39 915 EUR lag. Der Bafa-Nettolistenpreis für das MJ23 liegt aber schon bei 43 000 EUR.
Er hat dennoch die Förderung für Fahrzeuge unter 40 000 NPL bekommen, weil eben das in Rechnung gestellt wurde.

Daher vermute ich, dass der Bafa NPL nur dazu dient zu bewerten, ob überhaupt eine Förderung ausgezahlt wird und wie hoch der Herstelleranteil sein muss.
Wenn der tatsächlich in Rechnung gestellte NPL unter den 40 000 liegt, gibt es auch den höheren Fördersatz - aktuell 4500 EUR statt 3000 EUR.

Das eben denke ich nicht. Die Bafa hat nur die Bezeichnung ungeschickt gewählt. Die hätten auch z.B. Q4 40 A und Q4 40 B nehmen können.
Ich denke es kommt schon darauf an zu welchem Preis man bestellt hat. Und das lässt sich zum einen an der Preiserhöhung fest machen die aus der Audi Preisliste hervor geht.
Oder die Bafa nimmt als Stichtag den Tag an dem die Audi AG das neue Modell auf der BAFA Fahrzeugliste hat eintragen lassen. Das dürfte sich aber eigentlich nicht groß unterscheiden.
Beim Bafa Antrag muss man auf jeden Fall auch das Bestelldatum angeben.
Wenn die Bafa berücksichtigen würde welcher Preis auf der Rechnung steht, könnte ja jeder Händler durch Rabatte den Nettopreis unter 40.000 drücken und somit die höhere Förderung für den Kunden ermöglichen.
Wäre schon schön, aber ich glaube leider nicht. Oder?

Rabatte würden eben nicht funktionieren, weil nur der Listenpreis herangezogen wird. Das Ist das was in den schönen PDF und Konfigurator steht. Von daher kann Audi da bestimmt nichts drehen. Es ist nur die Frage aus meiner Sicht, ob sie dir den ursprünglichen Preis aus der Bestellung in Rechnung stellen oder den neuen dann abzgl Rabatt.
In letzterem Fall würde die Bafa dann 1500 eur niedriger ausfallen da der Rabatt ja nicht zählt.
Folglich würde ich immer nur den Bestellpreis akzeptieren wenn es die Vertragsbedingungen zulassen.
Die Thematik ist aber auch nur beim 35 und 40er relevant.
45 und 50 lagen immer über den 40 k

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O.K. dann könnte der Händler eben den Listenpreis auf seiner Rechnung einfach niedriger ansetzen und dafür die Lieferkosten hoch setzen.
Denn der Händler kann ja grundsätzlich seine Rechnung gestalten wie er will denke ich. Also unabhängig von den schönen PDF und Konfigurator Angaben.
Und eben um dem vor zu greifen nimmt die BAFA immer den Bafa Listenpreis und sonst egal.
Wie gesagt wäre schön aber ist glaub nicht drin.
Und deshalb kommt es immer drauf an was für ein Auto bestellt wurde ein Audi, ein KIA, ein Mercedes oder eben beim Q4 40 das Mj 22 oder Mj 23.
Ich denke das muss man betrachten wie zwei verschiedene Autos. Oder?

Ich glaube nicht, dass man einfach einen anderen Listenpreis auf die Rechnung setzten kann. Das wäre ja Beihilfe zum Subventionsbetrug.

Was ich nicht kapiere, für den Bafa Listenpreis gilt der Zeitpunkt der Markteinführung. In der Bafaliste wird das Mj23 plötzlich zu einem eigenen Modell. Das ist es aber gar nicht, sondern nur eine Version des Modells in Abhängigkeit vom Produktionsjahr. Das ist ja keine Markteinführung eines Fahrzeugs.
Ist das hier nicht schon Rechtsbeugung der Bafa, den Q4 nach Modelljahr unterschiedlich zu listen? Bei anderen Autos wird auch nicht immer ein Modelljahr durchgängig gelistet, und jedes Auto hat Modelljahre…

Unverständlich, dass jeder Zweiter die Bafa Liste nicht kapiert. Das ist eine Liste, bei der die Hersteller Modelpreise anmelden können. Es ist ein Entgegenkommen der Bafa, das Hersteller mehrere Einträge für´s gleiche Modell anmelden dürfen.
Das erst ermöglicht, dass Kunden auch nach Kaufpreiserhöhung durch den Hersteller noch die Förderung nach alten Preis anmelden können und dann Anspruch auf einen höheren Förderbetrag haben.

Das hätte man gar nicht erst zulassen sollen, dann hätten die Hersteller bei Preiserhöhung vor der Wahl gestanden die alten Besteller zu enttäuschen oder die neuen Besteller ohne Prämie darstehen zu lassen. Das hätte sicher zu weit aus mehr Preisstabilität geführt als wir es jetzt sehen - jedes Jahr ein neues MJ und ein neuer Preis auf der Liste.

Das kommt glaube ich hin.
Allerdings ist den Herstellern, explizit Audi, der Kunde grade 3mal egal!

Ich habe folgendes an die Kundenbetreuung gesendet:
Sehr geehrte ……,

vielen Dank für Ihren Rückruf vom 17.01.23 zu Vorgangsnummer ……. Wie Sie uns damals mitteilten konnte die Kundenbetreuung leider keine Auskünfte zu den Modalitäten des Herstellers für die Gewährung des staatlichen Anteils am Umweltbonus 2022 bei Zulassung in 2023 erteilen. Sie Verwiesen auf den Audi Handelspartner.

Wie uns die Audi Zentrum ………. mittlerweile mitteilte gilt die Gewährung für:

Bestellungen die im Jahr 2021 getätigt wurden
Bestellungen die einen 1.LTK in 2022 bekommen haben.

Wie wir bereits ausführlich erläuterten konnten wir eine Bestellung in 2021 Aufgrund mangelnder Lieferbarkeit / Bestellbarkeit von Ausstattungsmerkmalen seitens Audi nicht tätigen (AHK).

Welche Bestellungen einen 1.LTK in 2022 bekommen konnten scheint der Willkür unterlegen zu haben und stößt in großen Kreisen der Kundschaft auf Unverständnis.

Ebenfalls große Kreise der Kundschaft die im ersten Halbjahr 2022 bestellt haben empfinden diese Ungerechtigkeit, da in dieser Zeit von staatlicher Seite unklar war in welcher Höhe die Bafa Förderung reduziert wird. Erst ab dem zweiten Halbjahr 2022 standen die Konditionen der reduzierten Bafa Förderung fest und Käufer konnten sich darauf einstellen.
Mit Vertrauen in die Lieferfähigkeit von Audi in 2022 tätigten viele dennoch im ersten Halbjahr 2022 ihre Bestellung.

Somit wäre es nur logisch und gerecht o.g. Gewährung für Bestellungen die im ersten Halbjahr 2022 getätigt wurden geltend zu machen unabhängig vom 1.LTK.

Nicht zuletzt angesichts der medial berichteten Rekord Gewinne und Margen aus 2022 des Konzerns wäre eine solche Gewährung angebracht, auch könnte man damit eine drohende Stornierungswelle der gebeutelten Kundschaft abwenden denn auch die unverbindlichen Lieferzeiten bleiben weiter schwer einzuhalten und ermöglichen damit weitestgehend Stornierungen.
Zudem sollte nicht vergessen werden das große Teile der Kundschaft nach dem Dieselskandal frisches Vertrauen in den Konzern geschöpft hatten das nun Aufgrund o.g. ungerechter, willkürlich erscheinender Gewährung noch weiter verloren geht.

Mit der Bitte um Weiterleitung an entsprechende Entscheidungsträger
und mit freundlichen Grüßen

Antwort telefonisch: Eine Weiterleitung wird keine Reaktion haben, als schuldiger wurden die Lieferkettenunterbrechungen aufgrund äusserer Einflüsse genannt, Ungerechtigkeit sei bekannt trotzdem sei die Entscheidung "in Stein gemeisselt"

Was soll man da noch sagen?

An den Bürgerdialog vom Wirtschaftsministerium habe ich das gesendet:

Gesendet: Donnerstag, 09. Februar 2023 um 14:59 Uhr
Von:
An: buergerdialog@bmwk.bund.de
Betreff: Aw: AW: Umweltbonus

Sehr geehrtes Team vom Bürgerdialog,

danke für ihre Antwort.
Ihre Angaben sind zutreffend, ausser im Koalitionsvertrag blieb mir eine ausdrückliche Verlängerung in ungeänderter Form des Umweltbonus für E-Autos verborgen.
Die von Ihnen angesprochene Verlängerung um ein Jahr als Übergangszeit wurde am 30.12.21 im Bundesanzeiger veröffentlicht und damit auch erst zu diesem Zeitpunkt rechtswirksam.

Wie schon gesagt war vor diesem Termin keine Planungssicherheit gegeben, denn Medienberichte sowie Veröffentlichungen auf diversen staatlichen Websites sind keinesfalls rechtsbindend. Das zeigen diverse Beispiele der Vergangenheit.

Die Lieferzeiten von E-Autos betragen jedoch 18 Monate bis sogar teilweise 22 Monate in der Zwischenzeit.

Die geänderte Regelung zum Umweltbonus wurde erst im Juli 2022 in die Resortabstimmung gegeben, am 17.11.22 formuliert und am 09.12.22 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Wer also im ersten Halbjahr 2022 ein E-Auto bestellt hat, dessen Lieferzeit sich immer noch weiter verzögert musste von dem von mir angesprochenen Schreiben von Herrn Michael Kellner MdB vom 13.04.22 mutmaßlich ausgehen.

Was soll es bringen mit dem Bafa in Kontakt zu treten wenn die Regelungen doch nun so vorgegeben sind, das Bafa wird sich an diese Regelungen halten und ein E-Auto das nicht geliefert ist kann nicht zugelassen werden somit ist die Förderung entsprechend um 40% kleiner wie schon beschrieben!?

Jedoch sollte Ihnen das soweit alles klar sein.
Ich vermute leider aufgrund Ihrer Argumentation, dass Ihnen die Modalitäten einer E-Auto Bestellung sowie der diversen Änderungen des Umwelbonus, die Termine dieser und der direkte Zusammenhang aufgrund der vorhandenen Komplexität in diesen Zeiten nur unzureichend geläufig sind.

Ich bitte um Weiterleitung des vollständigen Dialogs an das Büro von Herrn Robert Habeck.

Mit freundlichen Grüßen

Gesendet: Donnerstag, 09. Februar 2023 um 08:38 Uhr
Von: buergerdialog@bmwk.bund.de
An:
Betreff: AW: Umweltbonus

Sehr geehrter Herr,

 

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht.

 

Wir im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz schätzen es sehr, dass Sie sich die Zeit genommen haben, Ihre Fragen und Anmerkungen zum Umweltbonus an uns heranzutragen. Der Gedankenaustausch mit Bürgerinnen und Bürgern, durch den bisher bereits eine Vielzahl von Verbesserungen erreicht werden konnten, genießt in unserem Haus einen hohen Stellenwert.

Zunächst einmal möchten wir betonen, dass wir bedauern, für Sie telefonisch nicht erreichbar gewesen zu sein. Derzeit haben wir ein sehr hohes Anrufaufkommen zu verzeichnen, da sich sehr viele Bürger:innen über die Energiepreisbremsen und andere Themen des Hauses informieren.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir als Bundeswirtschaftsministerium grundsätzlich keine Rechtsauskünfte erteilen und auch keine abschließenden Aussagen über die Anwendung von Förderprogrammen in konkreten Sachverhalten treffen können. Die Frage der Förderfähigkeit hängt immer von allen konkreten Umständen des Einzelfalls ab, die im Rahmen der Antragstellung (beim Umweltbonus: vom BAFA) geprüft werden.

Gern unterstützen wir Sie mit allgemeinen Informationen.

Die Bundesregierung will den Umstieg auf saubere Mobilität vorantreiben. Daher hat das BMWK die Innovationsprämie für Elektrofahrzeuge zunächst um ein Jahr bis Ende 2022 verlängert und im nächsten Schritt die Richtlinie zur Förderung von E-Autos so angepasst, dass der Fokus der Förderung künftig auf noch mehr Klimaschutz liegt. Die Richtlinie wurde am 9.12.2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten (https://www.bmwk.de/.../...richtlinie-umweltbonus-elektroautos.pdf?...).

Die Bundesregierung hatte bereits auf die bestehenden Auslieferungsschwierigkeiten der Fahrzeughersteller reagiert und die Förderbedingungen für Käuferinnen und Käufer angepasst. So hat die Bundesregierung im Koalitionsvertrag festgelegt, dass die Innovationsprämie nicht wie zuvor vorgesehen am 31. Dezember 2021 endet, sondern unverändert und nahtlos nach der bisherigen Regelung bis zum 31. Dezember 2022 fortgeführt wurde.

Eine Übergangszeit wurde daher um ein ganzes Jahr gewährt und dies wurde auch kommuniziert. Hierfür bitte ich um Ihr Verständnis.

Bereits im Koalitionsvertrag (2021) war (wie oben ausgeführt) festgelegt worden, dass die Innovationsprämie nicht wie zuvor vorgesehen am 31. Dezember 2021 endet, sondern unverändert und nahtlos nach der bisherigen Regelung bis zum 31. Dezember 2022 fortgeführt wird und dass ab 2023 ein neues Förderdesign greifen sollte.

Sowohl auf der Homepage des BAFA als auch auf der Homepage des BMWK wurde das Ende der Förderung von extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen zum 31.12.2022 noch vor der Veröffentlichung der neuen Richtlinie kommuniziert. Die neue Richtlinie selbst wurde am 09.12.2022 im Bundesanzeiger und auf der Homepage des BAFA und des BMWK veröffentlicht.

Auf der BAFA Startseite gibt es seit Anfang Dezember 2022 eine Meldung zu den Änderungen beim Umweltbonus. Auf der BAFA Fachwebseite sind wesentliche Änderungen in einer gelben Hinweisbox dargestellt. Somit hatten die Bürgerinnen und Bürger sowie die Automobilhersteller und Automobilhändler ausreichend Zeit, sich über die Änderung bezüglich der Plug-in-Hybride zu informieren. Zudem wurde dies auch in der Presseberichterstattung breit aufgenommen.

 

Wir hoffen, dass Ihnen diese Erläuterungen weiter helfen.

 

Es steht Ihnen frei, sich noch einmal an das BAFA zu wenden, falls Sie einen konkreten Förder-Sachverhalt vortragen wollen (https://www.bafa.de/.../Kontakt_Einstieg_Formular.html?...), da das BAFA die Förderentscheidungen trifft.

 

Wir wünschen Ihnen alles Gute.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team vom Bürgerdialog

 

Referat LB5 - Bürgerdialog

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Scharnhorststr. 34-37

10115 Berlin

Telefon: 030 18615 0

Fax: 030 18615 5300

E-Mail: buergerdialog@bmwk.bund.de

Internet: www.bmwk.de

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Von:
Gesendet: Sonntag, 5. Februar 2023 11:25
An: Buergerdialog <buergerdialog@bmwk.bund.de>
Betreff: Umweltbonus

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

zunächst zu dem Bürgerdialog. Es war mir nach mehr als einer Woche bei täglichen Anrufen nicht möglich telefonisch den Bürgerdialog zu erreichen.

Ein Dialog lebt von direkter Antwort, was hier nicht gegeben ist. Dennoch wird auf Ihrer Homepage weiter der Dialog angepriesen und die entsprechende Telefonnummer publiziert. Eine Bezeichnung wie " Bürger-email-Chat" wäre wohl besser geeignet, klingt aber natürlich nicht entsprechen Wählerfreundlich.

 

Zum Umwelbonus:

 

Die Kürzung ist keinesfalls Geringfügig, bei einem Fahrzeug das sich knapp über der 40.000€ Schwelle befindet beträgt die Kürzung 4% des Fahrzeugpreises.

Letztendlich hat die Kürzung dazu geführt das wohlhabendere Bürger besser gefördert werden, diese mussten nicht abwegen wie eine Bestellung zu finanzieren ist sondern konnten diese weitestgehend unüberlegt tätigen und konnten damit eine schnellere Zulassung des Fahrzeugs erwirken.

Der Bürger der die Finanzierung genau durchplanen musste befindet sich im Nachteil, da die Verlängerung des Umweltbonus erst am 31.12.21 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde war vorher keine Planungssicherheit gegeben.

Bürger die aus diesem Grund im ersten Halbjahr 2022 die Betsellung aufgegeben hatten gingen von dem damaligen Informationsstand dem Entwurf von Herrn Michael Kellner MdB vom 13.04.22 (siehe Anhang) aus.

Dieser sieht eine geringfühgigere Kürzung für 2023 vor als sie nun tatsächlich umgesetzt worden ist, zudem ist dieser Entwurf unbürokratischer und manipulationsgeschützter als der letztlich umgesetzte.

Eine Übergangsregelung für Bestellungen die im ersten Halbjahr 2022 getätigt wurden wäre durchaus angebracht gewesen, da in diesem Zeitraum absolute Unklarheit herschte wie es mit dem Umweltbonus definitiv weiter geht.

Die Opposition hatte darauf mehrfach hin gewiesen.

 

Das E-Fahrzeuge marktetabliert sind ist ein Mythos, durch die Kürzung des Umweltbonus ist es wieder günstiger einen guten gebrauchten V8 zu erwerben als ein neues E-Fahrzeug von denen noch kein vernünftiger Gebrauchtmarkt vorhanden ist.

Da Herr Habeck ebenfalls mit einem V8 unterwegs ist, wäre dies keinesfalls unrühmlich.

Ebenfalls ein Mythos sind Lieferzeiten von E-Fahrzeugen unter 12 Monaten, was Herrn Habeck als Argument diente.

Die Förderung der U.S.A. von heimisch produzierten Fahrzeugen ist auch keinesfalls unrühmlich, sondern nur nachvollziehbar.

Deutschland war dem jedoch vorraus mit dem Umweltbonus + Innovationsprämie. Wären diese Förderungen in deren Höhe beibehalten worden und gleichzeitig manipulationssicher, für den Käufer panungssicher sowie ebenfalls auf die heimische Produktion abgeändert worden hätte Deutschland einmal einen Vorsprung gehabt.

Durch die aber tatsächlich umgesetzte Form der Änderungen und den damit verbundenen Rückzieher ist Deutschland selbstverschuldet wieder überholt worden.

 

Fazit:

Durch die Kürzung des Umwelbonus in der umgesetzten Form wurden Finanzen der Bürger die ihre Mobiltät durch Bestellung eines E-Fahrzeuges klimafreundlich gestalten wollen, die gleichzeitig aber finazielle Planungssicherheit benötigen und deshalb im ersten Halbjahr 2022 die verbindliche Bestellung tätigen mussten um 1500,-€ bis 2000,-€ geschmälert.

Und das nachdem sich wohlhabendere Bürger seit Mitte 2020 durch diverse Mehrfachbestellungen von E-Fahrzeugen und deren Wiederveräusserung die Taschen noch voller gemacht haben mit Steuergeldern der Mittelschicht die nun aus genannten Gründen nicht in den Genuß der hohen Förderung kommt oder gar die Bestellung stornieren muss.

 

Eine Stornierung einer Bestellung die im ersten Halbjahr 2022 getätigt wurde füllt die Taschen der Autoindustrie sowie der Autohäuser, die bereits Rekordgewinne erziehlten noch weiter, da durch mittlerweile inflationsbedingt gestiegene Fahrzeugpreise sowie gesunkener Rabatte noch deutlich höhere Margen erziehlt werden können.

 

Das Nachsehen dabei hat der klimafreundlich regional orientierte Mittelstand.

 

Vielen Dank Herr Habeck, ich sage NIE WIEDER GRÜN...EIN LEBEN LANG! Und damit bin ich nicht alleine.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Email Ende.

Ich sage der Finanzminister wollte einsparen und hat den Wirtschaftsminister, der nicht unbedingt der große Autofan ist, mit zu der gekürzten Richtlinie bewegt.
Wegen dem Fördertopf, wenn man den mit allen anderen anstehenden Ausgaben zur Zeit vergleicht ist er in seiner Höhe kaum Wert erwähnt zu werden.
Besser die hätten die Änderung so gestaltet das keiner der schon eine Entscheidung als Bestellung getroffen hat im nachhinein benachteiligt wird, hätte weniger Vertrauensverlust bedeutet.
Kannste beide vergessen Hersteller und Politik muss ich leider sagen.

Wer im ersten Halbjahr 22 bestellt hat und nun auf einen Teil der Prämie verzichten muss und wer Lust hat kann die entsprechenden Texte gerne raus kopieren, fallspezifisch abändern oder direkt unverändert an die entsprechenden Adressen senden.

Je mehr Leute das nicht auf sich sitzen lassen umso besser.
Ob sich was ändert???
Aber wenn man nichts tut ändert sich garantiert nichts!

Verstehe das Problem noch nicht ganz.
Steht auf der Fahrzeugrechnung nun ein NLP > 40 k?

Wenn nein, dann müsste es doch die vollen 4500 EUR Förderung geben, auch wenn man ein Mj23 mit NPL > 40k aus der Bafaliste auswählt.
So jedenfalls hat es einer in einem anderen Forum gemacht.

Oder hat Audi einen höheren NPL ausgewiesen?

Zitat:

@Thatsnotcool schrieb am 10. März 2023 um 13:31:14 Uhr:


Unverständlich, dass jeder Zweiter die Bafa Liste nicht kapiert. Das ist eine Liste, bei der die Hersteller Modelpreise anmelden können. Es ist ein Entgegenkommen der Bafa, das Hersteller mehrere Einträge für´s gleiche Modell anmelden dürfen.
Das erst ermöglicht, dass Kunden auch nach Kaufpreiserhöhung durch den Hersteller noch die Förderung nach alten Preis anmelden können und dann Anspruch auf einen höheren Förderbetrag haben.

Das hätte man gar nicht erst zulassen sollen, dann hätten die Hersteller bei Preiserhöhung vor der Wahl gestanden die alten Besteller zu enttäuschen oder die neuen Besteller ohne Prämie darstehen zu lassen. Das hätte sicher zu weit aus mehr Preisstabilität geführt als wir es jetzt sehen - jedes Jahr ein neues MJ und ein neuer Preis auf der Liste.

Wie meinst du das?
Man wählt bspw. einen 40er MJ23 mit NLP 43 k im Bafaantrag aus, reicht aber die Rechnung mit NLP 39 k ein und bekommt so 4500 EUR Förderung statt 3000?

Warum solltest du das machen?
Wenn du eine Rechnung unter 40.000€ NLP hast, dann wählst du natürlich das alte Q4 Model aus der BaFa Liste und bekommst 4500€ Förderung.

Wenn du eine Rechnung über 40.000€ NLP hast, wählst du den Q4 MJ23 aus der BaFa Liste und bekommst 3000€ Förderung.

Wenn du was anderes machst, bekommst du im besten Fall weniger Förderung als dir zusteht. Und im schlechtesten Fall gar keine Förderung.

Weder dich noch die BaFa interessiert es, was für ein Modell du geliefert bekommst. Es geht darum, das Model mit dem zu deiner Rechnung passenden NLP im Förderantrag auszuwählen.

Ist das wirklich so schwer zu verstehen?

Habe die Differenz von 1.500 von Audi innerhalb eines Monats zurück erstattet bekommen, falls es jemanden interessiert.
Bestellt war der Q4 in 10/21 und ausgeliefert in 01/23

Beim BAFA Anteil der Kaufprämie zählt nicht der individuelle NLP des Fahrzeugs, sondern der vom Hersteller gemeldete Nettolistenpreis des Basismodells in Deutschland.

Zitat:

@Thatsnotcool schrieb am 10. März 2023 um 23:11:05 Uhr:


Warum solltest du das machen?
Wenn du eine Rechnung unter 40.000€ NLP hast, dann wählst du natürlich das alte Q4 Model aus der BaFa Liste und bekommst 4500€ Förderung.

Wenn du eine Rechnung über 40.000€ NLP hast, wählst du den Q4 MJ23 aus der BaFa Liste und bekommst 3000€ Förderung.

Wenn du was anderes machst, bekommst du im besten Fall weniger Förderung als dir zusteht. Und im schlechtesten Fall gar keine Förderung.

Weder dich noch die BaFa interessiert es, was für ein Modell du geliefert bekommst. Es geht darum, das Model mit dem zu deiner Rechnung passenden NLP im Förderantrag auszuwählen.

Ist das wirklich so schwer zu verstehen?

Das ist nicht so eindeutig wie Du es darstellst. In einem anderen Forum hat ein User Anfang 2022 einen 40er zu 39 900 NLP bestellt und abgerechnet bekommen. Lieferung war ein Mj23. Bei der Bafa hat er Mj23 ausgewählt aber per Anschreiben dargestellt, dass er nur 39 k bezahlt hat. Daraufhin, hat er den höheren Fördersatz bekommen.

Daher ist die Frage, ob sich das Mj in der Bafaliste a) auf das ausgelieferte Modelljahr bezieht oder b) auf den NLP auf Rechnung der zu einem Modelljahr gehört.

Ich könnte mir vorstellen, dass man gar keine Förderung bekommt wenn man hier falsche Angaben vorsätzlich oder unwissentlich macht. Daher sollte das vorher eindeutig geklärt sein. Ich habe das nirgendwo schriftlich dargelegt gelesen.

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