Q4 und staatliche Förderung/Umweltbonus

Audi Q4 FZ

Sehe ich das richtig, dass ich einen Q4 35, Q4 40 oder einen Q4 35 Sportback kaufen muss, um die maximale staatliche Förderung bekommen zu können?

Kaufe ich eine größere Variante, verschenke ich 1.500 Euro an staatlicher Förderung?

Wie ich die "kleinen" 3 dann ausstatte, ist aber komplett egal?

577 Antworten

Was soll ich darauf noch antworten?
Der BaFa Preis muss zu deiner Rechnung passen, nicht zum ausgelieferten Modell.
Wer weniger Förderung haben will, der gibt halt MJ23 an obwohl er noch den MJ22 Preis zahlt.
Selbst für diese Leute hat die BAFA noch Mitleid und gewährt die höhere Förderung....

Bei mir ist ganz grausig. Q4 40 SUV MJ22 bestellt, MJ23 bekommen, Nettolistenpreis laut Rechnung 37244,05, inkl. Farbe 37792.

Das passt in keiner Weise zum Bafa-Wert.

Ich werde MJ22 auswählen und mal schauen was kommt..

Der BaFa NLP muss ja nicht getroffen werden, sondern unterboten. Jeder der Rabatt bekommt wäre ja sonst von der Förderung ausgeschlossen

Zitat:

@Thatsnotcool schrieb am 12. März 2023 um 07:11:30 Uhr:


Der BaFa NLP muss ja nicht getroffen werden, sondern unterboten. Jeder der Rabatt bekommt wäre ja sonst von der Förderung ausgeschlossen

Gibt es eine glaubhafte Quelle für diese Behauptung?

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Wie wenig hast du dich mit der Sache beschäftigt?
Die BaFa hat extra ein Merkblatt für die Förderung mit Beispielrechnungen erstellt. Da geht klar daraus hervor, dass der Rabatt den Schwellwert reduziert, dieser muss dann unterhalb des BAFA Listenpreises liegen. Nirgendwo steht, dass der BAFA Preis exakt getroffen werden muss.

Du meinst vermutlich diese Formulierung aus dem Merkblatt:

Zitat:

Vom BAFA-Listenpreis wird der entsprechende Fördersatz abgezogen. Somit ergibt sich der Schwellenwert, der für die Prüfung des Eigenanteils des Automobilherstellers am Umweltbonus maßgeblich ist. Wenn der Nettokaufpreis des Basismodells unter Berücksichtigung aller vom Automobilhersteller bzw. Händler gewährten Nachlässe und Rabatte den Schwellenwert unterschreitet, dann ist der Eigenanteil des Automobilherstellers am Umweltbonus nachgewiesen.

Es sollte wohl eher "nicht überschreitet" heißen.

Im Gesetzestext wird das Konzept des Schwellenwertes nicht erwähnt. Dort heißt es lediglich:

Zitat:

Der Bundesanteil am Umweltbonus wird nur gezahlt, wenn der Netto-Kaufpreis (exklusive Mehrwertsteuer) des Basismodells für den Endkunden nachweislich um mindestens den Herstelleranteil am Umweltbonus gemindert wird.

Quelle:

Link

Das Gesetz besagt also, dass die Vorgaben für die Kaufprämie erfüllt sind, wenn vom korrekten NLP des Basismodells nur der Herstelleranteil abgezogen wird und kein weiterer Rabatt gewährt wird. Damit würde man genau auf dem Schwellenwert landen und die Vorgabe des Unterschreitens wäre nicht erfüllt.

Daher wäre die Formulierung "darf den Schwellenwert nicht überschreiten" sinnvoller.

Das ganze zeigt gut wie wichtig es ist, dass das Autohaus eine korrekte Rechnung ausstellt, die zu dem jeweiligen NLP des Basismodells passt.

In der Beispielrechnung für Kauf wird der schwellwert dort m.W. auch unterschritten. Meiner Meinung nach kann man darunter liegen.
Leasing ist aber wieder anders gelagert, da man da häufig gar keine Rechnung mit dem Fahrzeugwert bekommt. Da liest die Bafa in der Bestellung nach, ob der Herstelleranteil gewährt wurde.
Thatsnotcool Aussagen, dass alles so eindeutig sein soll, kann ich daher nicht nachvollziehen.
Auf der Bafa Seite steht auch man muss die Leasingkalkulation einreichen.
Der Skoda Händler neulich meinte nein. Dann habe ich bei der Bafa nachgefragt, siehe da, das ist seit 2022 bei VAG nicht mehr notwendig- steht aber nirgendwo so explizit.
Sorry, aber einfach kann unser lieber Staat leider nicht.
Daher entstehen auch so viele Steuerschlupflöcher.

Ob ich nun sage, dass der Wert nicht überschritten werden darf, oder dass er unterboten werden muss, ist ja wohl das gleiche....bis auf die Ausnahme, dass er genau getroffen werden würde. Soll jetzt wirklich wegen einem Euro eine Diskussion angezettelt werden?

Bei staatlichen Dokumenten gilt immer: Ist etwas nicht exakt definiert, so darf es jeder auslegen wie er möchte. Meist interessiert es eh niemanden, und im Zweifel gibt es Gerichte.

Beim Schwellwert Unterschreitung mag es nicht glasklar in der Förderrichtlinie definiert sein, die beiligenden Dokumente sind aber unmissverständlich.

Ich kann bestätigen, dass der NLP des Basismodells ohne SA zum Zeitpunkt der Bestellung für die Höhe der Förderung relevant ist. Ich hatte meinen Q40 SUV im Sommer 2022, ca. zwei Wochen vor der Preiserhöhung (also MJ22) bestellt und das MJ23 im Dezember ausgeliefert bekommen. Die Förderung wurde in voller Höhe gewährt (6000€) ohne zusätzliche Bescheinigungen oder Nachfragen seitens BAFA. Man muss auf dem Antrag sowohl das Bestelldatum als auch das jeweilige (bestellte) Modell korrekt angeben. Der Herstelleranteil muss logischerweise ebenfalls auf der Rechnung ausgewiesen sein.

D.h. Du hast im Antrag „Q4 40 e-tron“ ausgewählt und auf der Rechnung 39915,97 EUR NLP stehen gehabt? Das wäre genau mein Fall, wenn Audi mir denn genau diese Rechnung auch so ausstellt.

Wenn weniger als 39915,97 auf deiner Rechnung stehen ist es auch in Ordnung.

Ok, danke - das klingt gut. Hoffentlich spielt Audi mit :-).

Hallo,
wie lange dauert es gerade bis man eine Antwort von derAuszahlung der Bafa bekommt?

In meinem Fall waren es jeweils ca. 6 Wochen von der Antragstellung bis zur Auszahlung. Der Bescheid kommt ein paar Tage früher per Post

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