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Pumpe Düse auf Kulanz HILFE!?

Themenstarteram 3. Mai 2010 um 18:04

Hallo ihr lieben,

habe ein Passat Kombi Diesel 170 PS,Baujahr Mai 2007,

im Februar dieses Jahres bei einem freien Händler gekauft 149 tkm.

Bis jetzt gefahrene KM 5000.

Heute zeigte der Bordcomputer Motorfehler an, und das Auto springte nicht mehr an.

Habe das Auto in die VW Werkstatt in München Scheiblingerstrasse abschleppen lassen.

Dort bekam ich ein Kostenvoranschlag - Pumpe düse DEFEKT PLUS Leitungssatz müssen ausgetauscht werden. Kosten 1200 Euro !!!!

!!! Die Aussage" das geht nicht auf Kulanz " !!! ( DAS AUTO IST NOCH NOCHT 3 JAHRE ALT)

da ich meine letzte Inspektion 12 tkm zu spät gemacht habe fand ich ja der Hammer !!!!

Ja und nun habe ich Wiederspruch eingelegt, muss jetzt bis zu 8 Tage warten bis sie Entscheiden von VW bekommen.

Die Gebrauchtwagen Garantie die ich vom Händler bekam (Intec Premium Garantie) ist für Pumpe Düse nicht zuständig meinten die am Telefon. Habe trotzem Kostenvoranschlag an die geschickt. Noch keine Antwort bekommen.

Wollte eure Meinung dazu hören, kann ich da Klagen? Und wenn ja? Händler oder VW Direkt?

Was sollen wir machen, das Auto haben wir 3 Monate und schon so ein hoher Schaden?

Vielen Dank an alle

Ewa

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19 Antworten

Da Du beim Händler gekauft hast, solltest Du Gewährleistung haben.

Und die PumpeDüse-Elemente sollten da in jedem Fall drunter Fallen.

 

Btw., falsches Unterforum ;)

am 3. Mai 2010 um 18:19

Hallo,

abgesehen davon, dass Du im falschen Forum postest (3C wäre richtig) sehe ich den Sachverhalt folgendermassen:

1.) Kulanz ist eine freiwillige Liestung des Herstellers und läuft unabhängig von Garantie oder Gewährleistung.

2.) Dein freier Händler hat Dir mind. eine 1 jährige Gewährleistung auf den Wagen gegeben. Innerhalb von 6 Monaten liegt die Beweislast beim Händlr danach gilt die Beweislastumkehr.

Garantie ist eine freiwillige Leistung des Händlers. Er muss Dir das Auto nicht mit Garantie verkaufen.

Viele Händler versuchen Garantie mit Gewährleistung gleich zu setzen, das ist jedoch falsch.

Die Gewährleistung greift in solchen Fällen unabhängig von vereinbaten Garantien.

3.) Richtig wäre also, das Du den Schaden gegen Deinen Händler geltend machst.

Die Chancen stehen dazu innerhalb der ersten 6 Monate (Gewährleistung, siehe Punkt 2) recht gut.

4.) Auf Kulanz klagen ist Quatsch, siehe Punkt 1

 

Gruss domian

Zitat:

Original geschrieben von ewa183

Die Gebrauchtwagen Garantie die ich vom Händler bekam (Intec Premium Garantie) ist für Pumpe Düse nicht zuständig meinten die am Telefon.

Bei den Garantiebedingungen von INTEC, die mir vorliegen, ist Pumpe-Düse-Einheit

enthalten.

Grüße Klaus

Themenstarteram 3. Mai 2010 um 18:45

Vielen Dank, Also Intec meinte bei Premium ist das nicht dabei! Nur bei der Besseren Variante ist es dabei :-)

Das hab ich jetzt auch in den Bedingungen erst gesehen - der Aufbau

des Faltblattes ist (wohl mit Absicht ) sehr verwirrend.

Grüße Klaus

Was mich aber wundert: Wie können die feststellen, daß ein PD-Element

nicht mehr funktioniert, wenn der Leitungssatz defekt ist ?

Themenstarteram 3. Mai 2010 um 19:41

Ich bin leider nicht vom Fach habe wenig wissen uber diese Dinge.

( Bin eine Frau die nur das nötige von Autos weiss :-)

ADAC hat Fehlersuche gemacht und es kam raus Einspritz Ventil ohne Funktion.

Andere blöde Frage kann das ein Mader gewesen sein, dann könnte ich mit meiner Versicherung in Kontakt tretten.

Fraglich nur, ob der Händler nicht doch, trotz der zusätzliche abgeschlossenen Intec-garantie, Gewährleistung geben muss.

Natürlich muss der Händler Gewährleistung geben. Die Garantieversicherung (Intec) ist nur ein Zusatz der dem Händler einen Teil seiner Kosten ersetzt. Ich würde an deiner Stelle mal kurz zum Anwalt gehen, und ihn ein Schreiben an den Händler aufsetzen lassen. Ich vermute der Händler wird danach nicht lange herum machen und zahlen.

Themenstarteram 4. Mai 2010 um 13:50

Mein Händler wird den Schaden beheben.

Doch er meint es kommt eine Gebrauchte Pumpe Düse rein. Dann habe ich ja wieder keien Garantie?

Darf er das, ist das Rechtens?

am 4. Mai 2010 um 16:33

Sofern es nicht über die Garantieversicherung abgewickelt wird, greift die gesetzliche Gewährleistung, die kann KEIN Händler ausschliessen.

Der Händler kann jedoch, wie hier bereits angedeutet, durchaus ein Gebrauchtteil verbauen.

In der Praxis ist das jedoch eher unüblich, da der Händler sich mit Gebrauchtteilen ggf. wieder Ärger einhandelt, rechtlich ist das jedoch ok.

Die Gewährleistung verlängert sich durch den Einbau neuer oder gebrauchter Teile jedoch nicht grundsätzlich.

Gruss domian

Zitat:

Original geschrieben von ewa183

Hallo ihr lieben,

habe ein Passat Kombi Diesel 170 PS,Baujahr Mai 2007,

im Februar dieses Jahres bei einem freien Händler gekauft 149 tkm.

Bis jetzt gefahrene KM 5000.

!!! Die Aussage" das geht nicht auf Kulanz " !!! ( DAS AUTO IST NOCH NOCHT 3 JAHRE ALT)

da ich meine letzte Inspektion 12 tkm zu spät gemacht habe fand ich ja der Hammer !!!!

Vielen Dank an alle

Ewa

was ich nicht verstehe ist, ihr habt das Auto erst seit 5000 km und die Inspektion ist um 12 000 km überzogen ?? also wie ihr den Wagen gekauft habt war die Inspektion schon überfällig ??

Themenstarteram 5. Mai 2010 um 21:47

Ja die Inspektion war schon um 9 tkm überfällig, wir haben sie nach 3 Monaten gemacht mit 12tkm überfällig.

Mein Händler hat das Auto immernoch nicht repariert es steht immernoch bei VW und wurde noch nicht geholt.

Wie lange hat er Zeit den Mängel zu reparieren.

Kann ich Ausfallkosten verlangen oder einen Leihwagen nehmen.

Hat er im Vertrag "scheckheftgepflegt" angegeben?

Themenstarteram 5. Mai 2010 um 22:04

Nein, nur das nötigste steht da drin.

Fahrzeugnummer,Baujahr, Kilometer, Preis

auch nichts von ausstattung und so weiter

obwohl Highline.....

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