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Probleme wegen TÜV

Themenstarteram 7. April 2009 um 12:25

Wenn mein Golf erst im September kommt, und ich im Mai mit meinem jetzigen Wagen TÜV habe, könnte es dann zu Problemen kommen wenn ich ihn bis September weiterfahren würde? Also von wegen Auto ist nicht mehr fahrtüchtig und verkehrstauglich, also auch keine Umweltprämie?

Andere Variante, wenn ich ihn schon im Mai verschrotten würde, müsste ich ihn dann zuerst abmelden, oder erst verschrotten? Wäre das zeitlich für die bafa ok, 4 Monate vorher nen Wagen zu verschrotten bevor man die Zulassungsscheien des neuen hat?

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20 Antworten
am 7. April 2009 um 12:32

Google hilft zumindest bei erster Frage:

http://www.bussgeldkataloge.de/ubussgeld.html

Habe selbiges Problem, wobei es sich bei mir wahrscheinlich nur um 1 oder 2 Monate handeln würde, wenn ich den Golf bestelle.

Wenn du allerdings mit abgelaufenem TÜV erwischt wirst und die Polizei eine Mängelkarte erstellt, musst du soweit ich weiss, zum TÜV.

Simple Lösung: Falls machbar Auto stehen lassen und TÜV "vergessen".

Solange Du den Pkw nicht im öffentlichen Verkehr bewegst, dürfte es keine Probleme mit Strafgeldern und co. geben und auch keine Nachforderungen bezüglich: Geh doch mal zum TÜV.

Falls Du allerdings auf den Wagen in der Zeit dringend angewiesen bist, bleibt nur, die Fahrten auf ein Minimum zu reduzieren und hoffen, daß Du nicht erwischt wirst.

Themenstarteram 7. April 2009 um 12:37

Die paar euro Bußgeld schocken mich nicht so sehr. Fragt sich nur wie das mit der bafa wäre.

Aber normalerweise dürfte sowas ja kein Hinderungsgrund für die Umweltprämie sein, oder?

Themenstarteram 7. April 2009 um 12:39

Zitat:

Original geschrieben von Michael Gehrt

Simple Lösung: Falls machbar Auto stehen lassen und TÜV "vergessen".

Solange Du den Pkw nicht im öffentlichen Verkehr bewegst, dürfte es keine Probleme mit Strafgeldern und co. geben und auch keine Nachforderungen bezüglich: Geh doch mal zum TÜV.

Falls Du allerdings auf den Wagen in der Zeit dringend angewiesen bist, bleibt nur, die Fahrten auf ein Minimum zu reduzieren und hoffen, daß Du nicht erwischt wirst.

Das mit dem Fahrten auf ein Minimum reduzieren wird sowieso passieren, da es größere Probleme beim starten des Wagens gibt, und das sehr lästig auf dauer ist.

laut den busgeldkatalog, also 55€ für alles. Das wäre es mir wert.

Ob Dein Wagen bei der Verschrottung noch TÜV hatte oder nicht, interessiert die BAFA überhaupt nicht! Blöd wärst Du allerdings, wenn Du den noch kein Jahr auf Deinen Namen hättest und verschrottest, dann siehst Du keinen Euro, ist klar.

TÜV und AU kannst Du 2 Monate überziehen, danach wird es nicht nur teuer, sondern Du kannst auch bei einer Verwicklung in einen Unfall gewaltige Probleme bekommen!

am 7. April 2009 um 12:45

Meines Wissens gibt es mit der BAFA keine Probleme... der Wagen muss nur bis zur Verschrottung angemeldet sein. Ob er TüV hat, ist nicht wichtig. Wurde hier zumindest im Forum mal geschrieben.

am 7. April 2009 um 12:47

Meiner soll auch im Mai zum Tüv :(

- Antriebswellen zerschlissen, Fahrersitz an 2 Punkten aus Halterung gerissen, Öl im Kühlwasser, Bremsen müssen neu, Rost Rost Rost

Zur Zeit habe ich keinen Plan welches Auto ich kaufen soll und ich denke die Abwrackprämie, die die Gebrauchten so teuer und die neuen mit so einer langen Lieferfrist belegt ist nicht ganz unschuldig ;)

Themenstarteram 7. April 2009 um 12:49

Zitat:

Original geschrieben von Käfer1500

Ob Dein Wagen bei der Verschrottung noch TÜV hatte oder nicht, interessiert die BAFA überhaupt nicht! Blöd wärst Du allerdings, wenn Du den noch kein Jahr auf Deinen Namen hättest und verschrottest, dann siehst Du keinen Euro, ist klar.

TÜV und AU kannst Du 2 Monate überziehen, danach wird es nicht nur teuer, sondern Du kannst auch bei einer Verwicklung in einen Unfall gewaltige Probleme bekommen!

Klaro, läuft über einem jahr auf meinen Namen.

Naja, teuer wirds eigentlich bis 8 Monate TÜV Überziehung eigentlich nicht. Ok, Unfall sollte während der Zeit nicht unbedingt passieren.

Zitat:

Original geschrieben von Käfer1500

Ob Dein Wagen bei der Verschrottung noch TÜV hatte oder nicht, interessiert die BAFA überhaupt nicht! Blöd wärst Du allerdings, wenn Du den noch kein Jahr auf Deinen Namen hättest und verschrottest, dann siehst Du keinen Euro, ist klar.

TÜV und AU kannst Du 2 Monate überziehen, danach wird es nicht nur teuer, sondern Du kannst auch bei einer Verwicklung in einen Unfall gewaltige Probleme bekommen!

Wenn Du mehr als zwei Monate überziehst wird die Zulassungsstelle Dich auffordern, innerhalb einer gewissen Frist den TÜV Nachweis vorzulegen; anderenfalls wird das Auto stillgelegt und damit ist die Abwrackprämie weg.

 

O.

Themenstarteram 7. April 2009 um 13:08

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Zitat:

Original geschrieben von Käfer1500

Ob Dein Wagen bei der Verschrottung noch TÜV hatte oder nicht, interessiert die BAFA überhaupt nicht! Blöd wärst Du allerdings, wenn Du den noch kein Jahr auf Deinen Namen hättest und verschrottest, dann siehst Du keinen Euro, ist klar.

TÜV und AU kannst Du 2 Monate überziehen, danach wird es nicht nur teuer, sondern Du kannst auch bei einer Verwicklung in einen Unfall gewaltige Probleme bekommen!

Wenn Du mehr als zwei Monate überziehst wird die Zulassungsstelle Dich auffordern, innerhalb einer gewissen Frist den TÜV Nachweis vorzulegen; anderenfalls wird das Auto stillgelegt und damit ist die Abwrackprämie weg.

O.

Wo steht das denn?

am 7. April 2009 um 13:09

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Zitat:

Original geschrieben von Käfer1500

Ob Dein Wagen bei der Verschrottung noch TÜV hatte oder nicht, interessiert die BAFA überhaupt nicht! Blöd wärst Du allerdings, wenn Du den noch kein Jahr auf Deinen Namen hättest und verschrottest, dann siehst Du keinen Euro, ist klar.

TÜV und AU kannst Du 2 Monate überziehen, danach wird es nicht nur teuer, sondern Du kannst auch bei einer Verwicklung in einen Unfall gewaltige Probleme bekommen!

Wenn Du mehr als zwei Monate überziehst wird die Zulassungsstelle Dich auffordern, innerhalb einer gewissen Frist den TÜV Nachweis vorzulegen; anderenfalls wird das Auto stillgelegt und damit ist die Abwrackprämie weg.

O.

Stimmt nicht!

Ich habe mal als Dienstleister bei einer Firma gearbeitet, da war ein Fahrzeug aus der Flotte bereits 7 Monate über den Tüv Termin und es kam nichts erst recht keine Stillegung.

Die Aufforderung kommt afaik erst nach 6 oder 9 Monaten und auch erst dann, wenn Dich einer im Straßenverkehr mit der abgelaufenen Plakette erwischt. Alles andere ist maximal Geldstrafe+Punkte und Rückdatierung des neuen TÜV-Ablaufs.

Zitat:

Original geschrieben von Gagner

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

 

Wenn Du mehr als zwei Monate überziehst wird die Zulassungsstelle Dich auffordern, innerhalb einer gewissen Frist den TÜV Nachweis vorzulegen; anderenfalls wird das Auto stillgelegt und damit ist die Abwrackprämie weg.

O.

Wo steht das denn?

Kommt drauf an was du meinst. Das Auto muss wg. der Abwrackprämie auf jeden Fall zuerst auf den Schrottplatz (wg. Bescheinungen vom Schrotthändler) und darf erst dann abgemeldet werden, sonst nix Abwrackprämie. Dumm, wenn das Auto vorher durch die Behörden stillgelegt wird.

Nur so ein spontaner Gedanke: Kfz mit Saisonkennzeichen

- gelten von der Abwrackprämie her als durchgehend zugelassen.

- müssen falls der TÜV in die "Nicht-Saison" fällt erst im ersten "Saison"-Monat zum TÜV. Aber ob eine derartige Umstellung sich negativ auf die Abwrackprämie auswirkt, weiß ich nicht.

Tipp: Im letzten Monat, wo das Auto noch TÜV hat, auf jeden Fall zum TÜV gehen. Wenn's nicht klappt, hat man noch einen Monat Zeit sich um die Reparaturen zu kümmern (wenn es nicht zu schlimm ist). Man bekommt dann eine Bescheinigung (die natürlich immer im Auto sein sollte), wo dann auch die Polizei keinen Stress macht. Ich vermute stark, dass das so kein Problem ist, wenn das Auto dann erst im Monat nach dem TÜV-Termin verschrottet.

Informiert euch mal!

notting

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