Probleme mit Felgeneintragung und Mindesthöhe

Audi 80 B3/89

Guten Morgen zusammen.

Habe mir gestern meine Azev E 9x16 ET15 mit einer 215er 40 R16 Bereifung auf meinen B4 gebastelt. Soweit so gut. Nun habe ich mal den Meterstab an die Unterkante meiner Frontschürze gehalten weil dass die Tiefste Stelle an meinem Auto ist. Jetzt habe ich da nur 7,5 cm. Das ist doch zu wenig. Die Frontschürze ist eingetragen. Allerdings hat der TÜV Mensch 11 cm auf dem Schrieb vermerkt. Somit ist doch die Eintragung ungültig oder??? Das nächste ist, das ich für die Felgen kein Gutachten habe. Hat jemand sowas rum liegen???? Dann soll ich beim TÜV noch eine ET Freigabe vorlegen, weil angeblich da irgendwie was von der Orginal ET gegengerechnt wird. Das kann doch nicht so schwer sein auf einem B4 9x16 ET 15 eingetragen zu bekommen. Wie habt ihr dass eingetragen bekommen?

Helft mir bitte!

32 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Golf 1 Gabrio


@fordrs6

wie und wo hast du das eingetragen bekommen?

Beim Tüv,das ist ein H&R Gewindefahrwerk und es steht bei der Eintragung keine Mindesthöhe...

Aha. Dann hab ich wohl n echtes Problem mit meinem festen 60/60. Ich glaub ich verkauf die Büchse.

Zitat:

Original geschrieben von Golf 1 Gabrio


Aha. Dann hab ich wohl n echtes Problem mit meinem festen 60/60. Ich glaub ich verkauf die Büchse.

Wieso 60/60 ist doch nicht das prob...deine Reifen auch nicht nur dein Ansatz an der Frontschürze könnte eines werden.

Also in meinem Gutachten sind die geänderten Höhen angegeben und auch eingetragen.

Beim GWFW steht eigentlich immer zu ziff.xx und dann von - bis. sonnst eben nur die neue Höhe.

Zitat:

Original geschrieben von Golf 1 Gabrio


Anderer Querschnitt ist Quatsch.

Du musst den Abrollumfang einhalten.

Abweichung darf nicht größer wie 2% sein.

Der Abrollumfang stimmt doch sowieso nicht mit dem 40er Querschnitt. Dann ist doch ein grösserer Querschnitt ein Schritt in die richtige Richtung oder?

Also von der Originalbereifung ( 195/65 R15) darf der Abrollumfang 2% abweichen.

Mehr nicht.

also Spielraum von 4% .

mfg MVP-Cruiser

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Das wird doch dann ne grössere Aktion. Tacho angleichen, Schauen das ich von irgendjemanden (evtl. hier im Forum) eine ET
Freigabe bekomme. War gestern bei einem der will nur für die ET Freigabe 125€. Das ist ein Tuner in unserer Gegend. Jetzt muss ich trotzdem nochmal dumm Fragen. Ein paar Leute haben gemeint ich soll die Reifen richtig aufpumpen und dann zum TÜV fahren. Evtl würde ich dann diese 4-5 mm hochkommen. Kriege dann die Felgen mit der Schürze eingetragen. Lasse dann wieder ab auf Normaldruck. Was passiert wenn mich die Grünen aufhalten und alles eingetragen ist, aber halt dann diese paar Millimeter abgehen? Stilllegung?

Zitat:

Original geschrieben von MVP-Cruiser


Achja der Tüv hat noch nie das Letzte Wort gehabt.
Das letzte Wort der unabhängige Gutachter der von den Beamten bzw. dem Richter beauftragt wird.

Niemand anders als ein AaS hat in Deutschland das Recht auf Grund von technischen Mängeln ein Fahrzeug endgültig still zu legen.

Und ein AaS darf ausschlielich an einem LBV arbeiten, was soviel heißt, dass in Westdeutschland der AAS des TÜV und in Ostdeutschland der AaS des DEKRA das letzte Wort hat.

Und ob der Tüv oder DEKRA mti diesem Wert hasuieren gehen, ist rechtlich völlig irrelevant. Es liegt im Ermessenspielraum des AaS, was als zugelassen erachtet wird und was nicht.

Und kein freier Gutachter dieser Welt hat das Recht dazu ein Fahrzeug stillzulegen. Nichtmal dann wenn er voneinem Richter beauftragt wird, eine Überprüfung des Fahrzeuges durchzuführen. Und jeder Richter, der einen freien Gutachter für diese hoheitlichen Aufgaben heranzieht, gehört sofort aus dem verkehr gezogen.

Desshalb gibt es ja den AaS (Amtlich anerkannter Sachverständiger für die die es nicht wiessen). Dies sind Vertrauenspersonen der Behörden und werden sowohl von der Polizei, als auch von Richtern beauftragt, derlei Begutachtungen durchzuführen. In wenigen Ausnahmefällen, werden auch andere Prüfer herangezogen, aber das ist eher die Ausnahme.

Aber wie ich ja schon häufig feststellen musste, ich bin doof.

Und nun etwas OT:

Zitat:

Alle Lichthupen spinner auf der AB werden Fotografiert und Kennzeichen vermerkt und Angezeigt *äätsch*

Ich hoffe für Dich, dass Du dabei das Blitzlicht Deiner Kamera nicht aktiv hast, denn das ich ein Gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr.

Und versuch mal ein Anzeige wegen Nötigung durch zu langsamen Fahrens durchzudrücken. Ist in Deutschland kaum möglich.

Und denke dran, Agression erzeugt immer gegen Aggression. Also, einfach mal durchatmen rechts rüber und den Spinner Spinner sein lassen.

Und nun wieder etwas näher zum Thema

Zitat:

Nötigung wäre schon wenn du um den Gulli schleichst ein anderer nicht davon ausgeht und ne Vollbremsung hinlegen muss. Dann hast du ihr laut gesetzt schon genötigt.

Wenn irgendjemand innerorts wegen irgendjemandem der mit 20km/h oder 30km/h unterwegs ist, eine Vollbremsung machen muss, ist er entweder virl zu schnell oder unaufmerksam Unterwegs gewesen. Und in beiden Fällen würde ich von einer Anzeige riesengroßen Abstand nehmen, denn das geht ganz schnell nach hinten Los.

Zitat:

Das wird doch dann ne grössere Aktion. Tacho angleichen...

Den Tacho musst Du erst angleichen lassen, wenn feststeht, dass er mehr als 7% vom Scalenendwert voreilt. Die 2% Abrollumfang sind dafür ein guter Anhaltspunkt, aber auch nicht mehr. Bei deiner Abnahme muss sich dass eh ein AaS anschauen. Und wenn Dir einer zu viele Auflagen macht, fahr zum nächsten, oder zu einem, der bei einem Tuner arbeitet. Dort wird es manchmal etwas teurer, aber auch einfacher.

Trotzdem, Grüße Syncro20VTurbo

Also ich muss ehrlich zugeben das mein Tacho recht Abendteuerliche Werte anzeigt. Was kostet sowas und wo ist das Machbar? Danke für Deine hilfreichen Antworten.

Noch n paar kleine Fragen:

Stoßstange habe ich jetzt mit Hängen und Würgen auf ca. 8,5 cm gebracht. Muss die Stoßstange jetzt nochmals abgenommen werden? Eingetragen ist sie ja schon gewesen. Allerdings mit der Angabe "ca. 110mm"

Habe die Felgen ja schon montiert. Allerdings habe ich noch kein Gutachten. Wird mir ja zugeschickt. Was passiert wenn mich die Grünen jetzt aufhalten und ich keine Papiere habe für die Felgen. Diese Stammen ja von einem anderen B4. Kopie vom Schein oder Brief kann ich nicht machen, da mein Spezi das Auto nach Spanien verkauft hat.

So und hier noch meine Abendteuerlichen Tachowerte. Man bedenke: 2 Liter, 115 PS, HA HA

Tachoangleichungen kann man z.B. bei VDO oder Bosch machen lassen. Einfach mal googlen.

Solange Deine Felgen nicht eingetragen sind, oder zumindest Papiere die eine solche ermöglichen nicht mitgeführt werden, fährst Du ohne Betriebserlaubnis. Je nach Einschätzung der Beamten kann das bis zu vorübergehenden Stillegung führen.
Von den Folgen eines Unfalls (kein Versicherungsschutz) ganz zu schweigen.

Manche Beamte lassen mit sich reden, wenn das Gesamtbild stimmig ist, und eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist, und Du glaubwürdig verischern kannst, dass das Gutachten unterwegs ist.
Das ändert aber nichts an dem Versicherungschutz, und es sind sehr viel wenns.

Es muss ja nichts passieren, aber es kann. Und desshalb würde ich lieber meine alten Felgen weiterfahren, bis alles für die Eintragung da ist.

Grüße Syncro20VTurbo

Ich werd vorrübergehend die alten Rims wieder drauf machen. Aber was ist nun mit der Stoßstange?

Was soll damit sein. 85mm ist doch ok. Irgendwie. Mir wärs auch zu tief, aber such dir einfach einen Prüfer der Dir das einträgt, und Du bist auf der sicheren Seite.
Ganz abgesehen davon, dass ich persönlich eh nicht auf so extrem weit runter und nach vorne gezogene Stoßstangen, bzw. Lippen steh, aber das ist ja zum Glück Geschmackssache.

Grüße Syncro20VTurbo

Du hast da was missverstanden (Oder ich). Schürze ist eingetragen. Allerdings mit 110mm. Ich wollte wissen, ob ich die Stoßstange nochmal abnehmen lassen muss, weil sich ja die Höhe um fast 40mm verändert hat.

Achso. Nein, das musst Du nicht extra machen lassen. Die neue Fahrzeughöhe und Bodenfreiheit kann im gleichen Zug abgenommen werden. Du solltest aber sicherheitshalber den Prüfer darauf hinweisen, dass er das alte Maß austrägt.

Wobei es in den meisten Bundesländern die eigentliche Eintragung in den Fahrzeugbrief ja gar nicht mehr gibt. Aber das ändert wenig am eigentlichen Prozedere.

Grüße Syncro20Vturbo

Zitat:

Habe die Felgen ja schon montiert. Allerdings habe ich noch kein Gutachten. Wird mir ja zugeschickt. Was passiert wenn mich die Grünen jetzt aufhalten und ich keine Papiere habe für die Felgen. Diese Stammen ja von einem anderen B4. Kopie vom Schein oder Brief kann ich nicht machen, da mein Spezi das Auto nach Spanien verkauft hat.

da deine felgen nich eingetagen sind heißt das das dein fahrzeug keine betriebserlaubnis mehr hat und wenn da damit durch die gegen fährt verstößt du gegen BKat-Nr. 175

auszug aus dem Bußgeldkatalog:
"Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeuganhänger ohne die erforderliche EG-Typgenehmigung, Betriebserlaubnis, Zulassung oder außerhalb des auf dem Saisonkennzeichen angegebenen Betriebszeitraums oder nach dem auf dem Kurzzeitkennzeichen oder nach dem auf dem Ausfuhrkennzeichen angegebenen Ablaufdatum auf einer öffentlichen Straße in Betrieb gesetzt 3 Punkte und 50€ "

diese regel tritt auch in kraft wenn man ein fahrwerk einbaust oder die felgen aufzieht und mit dem kfz unterwegs ist tum tüv/dekra und wird unterwegs mit dem fahrzeug angehalten. es gibt da auch nich die ausrede "ich bin gerade aufm weg zum eintragen". evtl. hast du ja aber nen guten tag (und der beamte auch) und du kommst nochmal ohne punkte davon.

Wenn ich mit den Felgen nicht mal zum TÜV fahren darf, wie soll ich die dann Eintragen lassen????????

Blöde Frage: Wieso probierst es nicht mit 8,5x17 und Gummi zB. 215/45/17😕
Hab die bei mir eingetragen bekommen.
Hatte vorher auch 215/40/16 und jetzt bin ich schätzungsweise 30 mm höher,
dann wär das ganze besser fahrbar, oder??

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