Probleme mit Felgeneintragung und Mindesthöhe

Audi 80 B3/89

Guten Morgen zusammen.

Habe mir gestern meine Azev E 9x16 ET15 mit einer 215er 40 R16 Bereifung auf meinen B4 gebastelt. Soweit so gut. Nun habe ich mal den Meterstab an die Unterkante meiner Frontschürze gehalten weil dass die Tiefste Stelle an meinem Auto ist. Jetzt habe ich da nur 7,5 cm. Das ist doch zu wenig. Die Frontschürze ist eingetragen. Allerdings hat der TÜV Mensch 11 cm auf dem Schrieb vermerkt. Somit ist doch die Eintragung ungültig oder??? Das nächste ist, das ich für die Felgen kein Gutachten habe. Hat jemand sowas rum liegen???? Dann soll ich beim TÜV noch eine ET Freigabe vorlegen, weil angeblich da irgendwie was von der Orginal ET gegengerechnt wird. Das kann doch nicht so schwer sein auf einem B4 9x16 ET 15 eingetragen zu bekommen. Wie habt ihr dass eingetragen bekommen?

Helft mir bitte!

32 Antworten

Das mit den 8cm Bodenfreiheit bezieht sich normalerweise auf die Sicherheitsrelevanten Teile.
Ausgenommen davon sind Spoilerlippen, ect.
Und das mit den Felgen dürfte kein Problem sein.
Geh zu deinem Reifenhändler und hol Dir ein Gutachten für die Räder. Oder bezieh es übern Hersteller direkt.
Mfg Alex

Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können.

So sehen das die Tüver. ;-)
Denen is dat Wurscht wenn da drüber kommst ;-)
Schaffste das nicht pech gehabt.
Sowas kann die Renneleitung auch prüfen.

mfg MVP-Cruiser

Die 110mm sind nur ein Richtwert. Jeder Prüfer hat nach seinem ermessen zu prüfen.
Die Beschaffenheit von Fahrzeugen ist nach §30 der StVzO geregelt. Dort findet man keinen Absatz in dem die mindest Bodenfreiheit geregelt ist.

Im Absatz 1 ist ledigleich festgehalten
...Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, daß
1. ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt,...

Zu dem Gutachten. Das wird nicht so einfach. AZEF bietet für die genannte Größe und den B4 kein Gutachten an. Frag am besten mal an, wie Dir dort geholfen werden kann. Evtl. kann AZEV Dir ein Festigkeitsguachten schicken, mit dem Du eine Einzelabnahme bei einem AAS machen lassen kannst.

Grüße Syncro20VTurbo

Zitat:

Original geschrieben von Syncro20VTurbo


Die 110mm sind nur ein Richtwert. Jeder Prüfer hat nach seinem ermessen zu prüfen.
Die Beschaffenheit von Fahrzeugen ist nach §30 der StVzO geregelt. Dort findet man keinen Absatz in dem die mindest Bodenfreiheit geregelt ist.

Im Absatz 1 ist ledigleich festgehalten
...Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, daß
1. ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt,...

Grüße Syncro20VTurbo

Das mag sein.

Doch hat die Rennleitung ein solches Hinderniss zum Testen und auch die Prüfer.

Ermessen vom Tüv-Nord , Tüv-Rheinland sowie der Dekra und der Rennleitung ist mein oben genannter Text.

Flexible Teile dürfen durchaus an guten Tagen auch mal 8cm bodenfreiheit haben aber darunter geht nix mehr.

Selbst bei einem GUTEN TAG kann die Rennleitung dir an einem anderen SCHLECHTEN TAG dir da nen Strich durch die Rechnung machen.

Wie du schon sagtest Ermessensspielraum und der Tüver hat noch nicht das letzte Wort.

Aber mal ganz ehrlich.
Fahrbar ist das doch so oder so nicht.
In der Realität brauchst blos mal nen Feuerwehrschlauch mit Rampen liegen haben oder nen Bremshügel.
Dann ist da kein Durchkommen mehr.
Und solltest du damit den Verkehr behindern ....naja Rechtliches folgt.Kan man auch als Nötigung auslegen wenn hinter dir einer sich genötigt fühlt weil du den Bockmist verbaut hast.
Und solltest du dann noch die Ölwanne Beschädigen bist du sogar wegen Vorsatz im harmlosesten fall wegen grober Fahrlässigkeit.
Das Bezahlt dir keine Versicherung wenn da Öl von der Feuerwehr beseitigt wird.
Da du ja vorsätzlich und bewusst der gefahren dein Auto so tief gelegt hast und damit Vorsätzlich Umweltverschmutzung bzw grob Fahrlässig.

Also hier im Osten stehen die Beamten nur des Geldes wegen und wenn die Geld Brauchen suchen die bis die was finden.Da stört die jeder Pups....

mfg MVP-Cruiser

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Zitat:

Original geschrieben von MVP-Cruiser


Das mag sein.
Doch hat die Rennleitung ein solches Hinderniss zum Testen und auch die Prüfer.
Flexible Teile dürfen durchaus an guten Tagen auch mal 8cm bodenfreiheit haben aber darunter geht nix mehr.
Selbst bei einem GUTEN TAG kann die Rennleitung dir an einem anderen SCHLECHTEN TAG dir da nen Strich durch die Rechnung machen.
Wie du schon sagtest Ermessensspielraum und der Tüver hat noch nicht das letzte Wort.

Nunja, in Hamburg habe ich noch keine Testhindernisse gesehen. Und bei uns liegen Feuerwehrschläuche auch nicht auf der Trasse rum, und wenn, dann ist die Strasse gesperrt, den die meisten Hamburger kommen nicht damit klar, um große Hindernisse herumzufahren 😉

Die Rennleitung kann zwar das Auto still legen und/oder eine Begutachtung anordnen, aber das letzte Wort hat IMMER ein AAS. Und sollte in einem sochen Fall der AAS entscheiden, dass er persönlich verantworten kann, dass das Fahrzeug so am öffentlichen Strassenverkehr teilnimmt, hat der stillegende Beamte bei einem einigermaßen intelligenten Fahrzeughalter ein relativ großes Problem. Aus diesem Grund ist es in Hamburg üblich, Fahrzeuge nur dann Stillzulegen, oder eine Überprüfung anzuorndnen, wenn nachweislich gegen die StVzO vertoßen wird.

Ob das ganze Fahrbar ist oder nicht sei dahin gestellt. Es ist von einige Faktoren abhängig, die wiederum objektiv nur ein AAS prüfen kann/darf.
Dazu zählen z.B. der Radstand, die Stelle an der die Bodenfreiheit erreicht wird, Überhang etc.

Grüße Syncro20VTurbo

Da muss ich die Front wohl wieder weg machen oder Reifen mit nem anderen Querschnitt aufziehen. Wie das dann wieder aussieht.

Zitat:

Original geschrieben von Golf 1 Gabrio


Da muss ich die Front wohl wieder weg machen oder Reifen mit nem anderen Querschnitt aufziehen. Wie das dann wieder aussieht.

Anderer Querschnitt ist Quatsch.

Du musst den Abrollumfang einhalten.

Abweichung darf nicht größer wie 2% sein.

Front änern oder nicht so Tief legen 😁

Achja der Tüv hat noch nie das Letzte Wort gehabt.
Das letzte Wort der unabhängige Gutachter der von den Beamten bzw. dem Richter beauftragt wird.
Und hier wird ob du das glauben willst oder nicht fier wird Brutal stillgelegt.
Egal ob der Prüfer das eingetragen hat oder nicht.
Wenn du nen Auspuff dran hast der eingetragen ist mit z.B 85db und die Beamten messen nach und ergebniss ist 90db dann wars das.Da fährst hier keinen Meter mehr.
Immerhin sind das wieder 150€ wegen erloschener Betriebserlaubniss und Gutachter und Abschlepper haben auch noch Arbeit. 😁
Soll vielleicht auch als abschreckung gelten oder zugunsten der Abschlepper keine Ahnung.
Hier wird auch nicht gelasert in der City sondern da Steht heimlich nen Beamter hinterm Baum und guckt ob du angeschnallt bist oder ob Umbauten am Fahrzeug sind.
Die Spezis 300m weiter winken dann gleich mit der Kelle.
Und 8 Stellplätze wo die hocken gleichzeitig in einer City mit 60000 Einwohnern ist keine Seltenheit.

Fakt ist das Hinderniss muss er überfahren können. Kann er das nicht ist er Mode.
Und die Feuerwehr sperrt nicht gleich Straßen nur weil nen Schlauch drüberliegt.
Dafür haben die ja die Rampen zum Drüberfahren.

Aber da ja jeder selbst Verantwortlich ist und Rechenschaft dafür ablegen muss kann sich von mir aus auch der Rest der Welt ne Banane an den Kühler schrauben.
Ich muss hier nichts Provozieren und lebe echt ruhiger wenn de Grünen mich nicht rausfischen.

Ab und an hab ich das Gefühl als wenn einige ganz mit purer Absicht Spaß daran finden gegen Gesetze etc zu verstoßen.
Wird allmählich zum Volkssport was?Naja Jugendlicher Leichtsinn eben.
Sollte mich jedoch mal einer unschuldiger weise in irgendetwas hineinziehen auf der Straße dann gnade ihm gott.

mfg MVP-Cruiser

Alles nur dummer Mist!!! Fahre über Jahre einen Golf 2 16V mit einem Gewindefahrwerk von R&H mit 4,5 cm Bodenfreiheit von der Oelwanne bis zur Straße. Und keine Polizei hat es jeweils gestört,weil das Fahrwerk eingetragen ist. Selbst der Tüv alle 2 Jahre 0 Probleme!!! Und mit meinen Audi mit Gewinde 0 Probleme...Entweder Ihr wohnt falsch oder ich weis a net...

Bild.... 

Das sind aber mehr wie 4,5cm.

Wir Wohnen in Deutschland würd ich sagen.
Und mit deinem Golf kommst auch über keine Buckepiste 😁
Außerorts gehts ja aber innerorts 🙂
Die Städte haben eben kaum Geld für Straßen.
Deshalb wohl auch soviel Kontrollen um überhaupt was rein zubekomen.
Hier flattern sogarn Tickets aufn Sonntag vom Ordnunsamt ans Auto.
Jawohl Ordnungsamt nicht Polizei.
Die haben echt Langeweile oder eben akute Finanzprobleme.
SIehe auch Rostock oder Schwerin oder Stralsund.

Hehe und in Hamburg haben mich die Leute auch schon aus Auto geholt.
Aber stimmt die Standen nicht wegen irgendwas ,sondern aus der Fahrt heraus wegen Alkohol oder Drogen ;-) Allgemeine Kontrolle.

mfg MVP-Cruiser

Das sind genau 4,5 cm von der Oelwanne bis zur Straße... und hier in Chemnitz 0 Probleme. Aber auch nicht alle Straßen fahrbar,oder im Schritttempo----) 

Na wie gesagt die Dekra Tüv-Nord und Tüv-Rheinland tragen das nicht ein.Und hier wird auch von den Grün weißen gern mal nen Hinderniss hingelegt.
Dieses sind übrigens die Schlaurampen die die im Auto haben wie auch die Feuerwehr 🙂

Dekra und Tüv verweisen Sogar auf der Internetseite auf diese Werte und bei mir hatte der Tüver auch nen Hinderniss überfahren und mit Augenzu gerade so durgehen lassen.
Und das ist an einigen Stellen in der Stadt oder den meisten hier im Land schon zu Tief auch wenns zulässig ist.
Also nicht wirklich Fahrbar.
Aber wenigstens 8cm-11cm sollte sich jeder daran halten weil an diese Richtet sich der Ermessenspielraum.Ist doch garnich so viel und ne 60er Tieferlegung is auch drin.
Und immer bedenken Wer sein Fahrzeug Tieferlegt und dadurch den Verkehr behindert, gefährdet oder die Umwelt Verschmutzt bzw andere Teilnehmer nötigt wird immer mit Vorsatz/Grob Fahrlässig zur Rechenschaft gezogen.
Nötigung wäre schon wenn du um den Gulli schleichst ein anderer nicht davon ausgeht und ne Vollbremsung hinlegen muss. Dann hast du ihr laut gesetzt schon genötigt.
Und glaub mir ich persönlich bringe Nötigung immer zur Anzeige und andere denken auch so.
Alle Lichthupen spinner auf der AB werden Fotografiert und Kennzeichen vermerkt und Angezeigt *äätsch*
Und alle anderen die meinen Im Straßenverkehr wilde Sau zu spielen auch.
Ich habe keine Lust das meine Kinder von solchen Leuten mal angefahren werden etc.

Also immer vom Schlimmsten ausgehen und vorher nochmal drüber Schlafen. 😁

mfg MVP-Cruiser
mfg MVP-Cruiser

@fordrs6

wie und wo hast du das eingetragen bekommen?

mfg chris

Anderer Querschnitt ist Quatsch.

Du musst den Abrollumfang einhalten.

Abweichung darf nicht größer wie 2% sein.

Der Abrollumfang stimmt doch sowieso nicht mit dem 40er Querschnitt. Dann ist doch ein grösserer Querschnitt ein Schritt in die richtige Richtung oder?

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