Probleme mit Felgeneintragung und Mindesthöhe

Audi 80 B3/89

Guten Morgen zusammen.

Habe mir gestern meine Azev E 9x16 ET15 mit einer 215er 40 R16 Bereifung auf meinen B4 gebastelt. Soweit so gut. Nun habe ich mal den Meterstab an die Unterkante meiner Frontschürze gehalten weil dass die Tiefste Stelle an meinem Auto ist. Jetzt habe ich da nur 7,5 cm. Das ist doch zu wenig. Die Frontschürze ist eingetragen. Allerdings hat der TÜV Mensch 11 cm auf dem Schrieb vermerkt. Somit ist doch die Eintragung ungültig oder??? Das nächste ist, das ich für die Felgen kein Gutachten habe. Hat jemand sowas rum liegen???? Dann soll ich beim TÜV noch eine ET Freigabe vorlegen, weil angeblich da irgendwie was von der Orginal ET gegengerechnt wird. Das kann doch nicht so schwer sein auf einem B4 9x16 ET 15 eingetragen zu bekommen. Wie habt ihr dass eingetragen bekommen?

Helft mir bitte!

32 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Golf 1 Gabrio


Wenn ich mit den Felgen nicht mal zum TÜV fahren darf, wie soll ich die dann Eintragen lassen????????

in dem der tüv-mann in die werkstatt kommt in der du es anbauen lassen hast?(zB in der tuningwerkstadt wo ich bin so- musst es halt an dem tag davor machen lassen) oder das auto auf nen hänger und mim hänger zum tüv? oder fährst mit dein eingetragenen rädern montiert hin und die die du eintragen lassen willst im kofferraum und baust sie aufm tüvgeläde dran.

Zitat:

Original geschrieben von 5NIcK3Rs



Zitat:

Habe die Felgen ja schon montiert. Allerdings habe ich noch kein Gutachten. Wird mir ja zugeschickt. Was passiert wenn mich die Grünen jetzt aufhalten und ich keine Papiere habe für die Felgen. Diese Stammen ja von einem anderen B4. Kopie vom Schein oder Brief kann ich nicht machen, da mein Spezi das Auto nach Spanien verkauft hat.

da deine felgen nich eingetagen sind heißt das das dein fahrzeug keine betriebserlaubnis mehr hat und wenn da damit durch die gegen fährt verstößt du gegen BKat-Nr. 175

auszug aus dem Bußgeldkatalog:
"Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeuganhänger ohne die erforderliche EG-Typgenehmigung, Betriebserlaubnis, Zulassung oder außerhalb des auf dem Saisonkennzeichen angegebenen Betriebszeitraums oder nach dem auf dem Kurzzeitkennzeichen oder nach dem auf dem Ausfuhrkennzeichen angegebenen Ablaufdatum auf einer öffentlichen Straße in Betrieb gesetzt 3 Punkte und 50€ "

diese regel tritt auch in kraft wenn man ein fahrwerk einbaust oder die felgen aufzieht und mit dem kfz unterwegs bist zum tüv/dekra und wirst unterwegs mit dem fahrzeug angehalten. es gibt da auch nich die ausrede "ich bin gerade aufm weg zum eintragen". evtl. hast du ja aber nen guten tag (und der beamte auch) und du kommst nochmal ohne punkte davon.

Naja du kannst aber Glück haben, das dich die neue Regelung bissl rettet.
Dort steht ja das die Beamten dir nachweisen müssen das du die Rad kombi nicht Fahren darfst.
Früher musste man ja selbst beweisen das man diese Fahren darf.

Das ist aber nur mit den neuen Papieren so weil da nur noch 1 Reifengröße angegeben ist.

Weiß aber nicht wie das die netten jungs jetzt sehen wenn sie dich anhalten.

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