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Probleme mit DPF Ford Focus 1.5 TDCI

Ford Focus Mk3

Hallo Leute ich habe mich für einen Ford Focus Turnier entschieden hab aber jetzt folgendes Problem

Ich bin vor 2 einhalb Wochen einen Ford Focus 1.5 TDCI (2014er Baujahr, 154.000 km gelaufen) Probegefahren. Das Auto stand bei einem Ford Autohaus zum Verkauf.
Ansich fuhr sich das Auto sehr gut und ich habe auch während der Probefahrt keine Geräusche festgestellt die mir sorgen bereitet haben.

Da der Wagen jedes jahr zum service bei der Fordwerkstatt von diesem Autohaus war und einen sehr gepflegten Eindruck machte hab ich mich für den Wagen entschieden und meinte zum Händler, dass ich den Wagen nehme. (Das war an einem Donnerstag)
Der Händler meinte, dass ich den wagen am Dienstag der darauffolgende Woche fertig zugelassen und mit neuem TÜV abholen kann. Doch bis jetzt sind bald 3 Wochen vergangenen und ich habe den Wagen noch nicht abholen können.

Dann kam der Dienstag der darauffolgenden Woche und der Wagen war noch nicht fertig.
der Händler hatte mich angerufen und meinte erstmal dann am Telefon, dass sie dem wagen noch keinen TÜV Geben konnten weil der TÜV Prüfer krank war und sie mir dann Donnerstag wahrscheinlich den Wagen Bereit machen zur Übergabe. (Mit Zulassung neuem TÜV und allem).

Dann kam der Donnerstag und ich hatte dem Händler geschrieben dass ich an dem Donnerstag komme um den Wagen zu holen und dann meinte der Händlern wir konnten deinem Wagen immernoch keinen TÜV geben weil jetzt das abgaskontrollgerät vom Händler Kaputt gegangen ist und sie das Gerät erst Montag reparieren können und sie mir deshalb erst Mittwoch der dann darauffolgenden Woche den Wagen fertig Machen. (Ich hätte aber den Wagen auch nach 2 Tagen abholen können meinte der Händler ohne neuen TÜV) (der Wagen hat aber nur noch ein paar Monate TÜV weshalb ich mich dazu entschloss bis zum Mittwoch zu warten)

Dann kam der Mittwoch der darauffolgenden Woche und ich habe den Händler angerufen um ihn zu fragen ob der Wagen jetzt endlich mal fertig ist und dann meinte er (13 Tage nachdem ich mich entschieden habe für den wagen) dass der Wagen ein Problem hat mit dem Rußpartikelfilter und dadurch die Abgasuntersuchung vom TÜV nicht bestanden hat und der Wagen dadurch keinen neuen TÜV bekommen hat.(ehrlich gesagt kam mir der Wagen auch etwas schwächer vor bei der Probefahrt als andere 1.5 TDCI die ich bis dahin probegefahren bin)

Der Händler meinte aber auch am Telefon, dass der Wagen einen neuen Rußpartikelfilter bekommt und dass das Teil schon bestellt ist, Ich aber trotzdem den Wagen schon abholen kann mit aktuellem TÜV der nach ein paar Monaten abläuft und ich dann nochmal zu denen Fahren kann wenn ich zeit hab und sie mir dann den Rußpartikelfilter wechseln.
Ich meinte aber dann dass ich den Wagen nicht abhole bevor sie mir keinen neuen TÜV gegeben haben und mir den Rußpartikelfilter gewechselt haben.
Der Händler meinte dass es kein Problem ist. sie bauen mir das Teil ein und geben meinem Wagen Neuen TÜV und sie geben mir auch bei der Abholung die Nachweise mit, dass der Wagen die Abgasuntersuchung ohne Probleme bestanden hat und dass der Rußpartikelfilter gewechselt wurde.

Ich habe mit einem Mechaniker den ich kenne über diesen fall gesprochen und er meinte dass ich den wagen nicht nehmen soll weil er mir höchstwahrscheinlich probleme machen wird in naher Zukunft.
Er meinte, dass man zusätzlich zum Rußpartikelfilter auch das AGR Ventil wechseln muss und die Ansaugbrücke entweder reinigen oder wechseln muss damit der Wagen mir keine Probleme macht in naher Zukunft.
Er meinte auch dass die peogeot diesel probleme haben mit den AGR Ventilen und dass es keine guten Motoren sind

Meine Frage ist jetzt:

Was haltet ihr von dem Wagen glaubt ihr auch dass ich lieber die Finger von dem Wagen lassen soll oder ist das vielleicht doch kein Fehlkauf wenn der Händler mir die teile auswechselt.
Glaubt ihr es reicht nur den Rußpartikelfilter zu Wechseln oder müssen wirklich die Ansaugbrücke und das AGR Ventil auch neu.

Der Händler meinte auch noch am Telefon, dass es ja ein ford Autohaus ist und sie den Rußpartikelfilter auf jeden Fall wechseln werden und ich mir da überhaupt keine Sorgen machen muss.

Nochmal die Daten des Fahrzeugs
Ford Focus 1.5 TDCI 120 PS
Baujahr 2014 (einer der ersten mk3 Facelift)
154.000 Kilometer gelaufen
Der Wagen ist 1. Hand
Lückenlos scheckheftgepflegt bei Ford
Zahnriemen kam neu vor 3000 Kilometern

891 Antworten

mein FSP Prüfer hatte ich auch gefragt, dem war die Ford DPF Problematik völlig unbekannt, meinte ein paar Opel Astra hätten die Grenzwerte gerissen .. also kommt wohl eher darauf an was der einzelne Prüfer so prüft... Deine 18.300 liegen zwar weit unter dem Grenzwert, sind trotzdem recht hoch, intakte DPF bewegen sich teilweise im 10er Bereich...

Zitat:

@tartra schrieb am 29. April 2025 um 16:22:19 Uhr:


mein FSP Prüfer hatte ich auch gefragt, dem war die Ford DPF Problematik völlig unbekannt, meinte ein paar Opel Astra hätten die Grenzwerte gerissen .. also kommt wohl eher darauf an was der einzelne Prüfer so prüft... Deine 18.300 liegen zwar weit unter dem Grenzwert, sind trotzdem recht hoch, intakte DPF bewegen sich teilweise im 10er Bereich...

Bin selbst überrascht das der durchkam, weil die Grenze für die Übernahme durch Ford ja 160tkm sind. Mal schauen ob's in zwei Jahren dann endlich soweit ist.

evtl. hat dein Prüfer auch nur ein defektes Messgerät, daher fällt bei ihm keiner durch...Glück auch für dich...

😁😁

Zitat:

@Patrick3.0 schrieb am 7. Mai 2025 um 15:51:04 Uhr:


Heißt also wenn ich 164000km drauf habe bekomme ich keinen neuen dpf wenn ich beim nächsten tüv durchfalle ?
Nur weil erst jetzt richtig nach euro 6 geprüft wird fällt auf das die dpf reihenweise defekt sind ?

Vorher musst du ja noch zum Rückruf zu Ford, wie dann damit umgegangen wird wird sich zeigen.
Die 160000 km und 10 Jahre sind zuerst eine Garantieverlängerung auf den DPF, bedeutet nicht dass in allen anderen Fällen keine Kulanz gegeben wird.

Handelt Ford nicht gesetzeskonform?

Ist eine Abhilfemaßnahme wie Rückrufe von Kraftfahrzeugen im Anwendungsbereich der VO EU 2018/858, Artikel 53, Abschnitt 8, über die Genehmigung und Marktüberwachung gerechtfertigt, so sieht dieser Artikel vor, dass den Zulassungsinhabern der betroffenen Fahrzeuge eine Abhilfemaßnahme kostenlos zur Verfügung gestellt wird.

Die Rechtfertigung ergibt sich aus der vom KBA überwachten Abhilfemaßnahme 14555R, Ford Rückruf 24E06 und beinhaltet ein Softwareupdate und falls notwendig, die Erneuerung des DPF.

Diese gesetzliche Regelung gilt, falls der Fall gerechtfertigt ist, uneingeschränkt, dementsprechend auch für Fahrzeuge, die älter als 10 Jahre sind und/oder eine Laufleistung von mehr als 160.000 km aufweisen.

Wurden vor dem Erlass der Abhilfemaßnahme [Rückruf] Reparaturen auf Kosten des Inhabers der Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs durchgeführt, so erstattet der Hersteller diese Kosten bis zur Höhe der Kosten für die im Rahmen der Abhilfemaßnahme verlangten Reparaturen.

Zitat:@WalterE200-97 schrieb am 7. Mai 2025 um 20:04:25 Uhr:

Zitat: Handelt Ford nicht gesetzeskonform?Ist eine Abhilfemaßnahme wie Rückrufe von Kraftfahrzeugen im Anwendungsbereich der VO EU 2018/858, Artikel 53, Abschnitt 8, über die Genehmigung und Marktüberwachung gerechtfertigt, so sieht dieser Artikel vor, dass den Zulassungsinhabern der betroffenen Fahrzeuge eine Abhilfemaßnahme kostenlos zur Verfügung gestellt wird.Die Rechtfertigung ergibt sich aus der vom KBA überwachten Abhilfemaßnahme 14555R, Ford Rückruf 24E06 und beinhaltet ein Softwareupdate und falls notwendig, die Erneuerung des DPF.Diese gesetzliche Regelung gilt, falls der Fall gerechtfertigt ist, uneingeschränkt, dementsprechend auch für Fahrzeuge, die älter als 10 Jahre sind und/oder eine Laufleistung von mehr als 160.000 km aufweisen.Wurden vor dem Erlass der Abhilfemaßnahme [Rückruf] Reparaturen auf Kosten des Inhabers der Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs durchgeführt, so erstattet der Hersteller diese Kosten bis zur Höhe der Kosten für die im Rahmen der Abhilfemaßnahme verlangten Reparaturen.

Ich kann mit deinen Einwürfen wenig anfangen. Erst schreibst du monatelang im Juristendeutsch, dass Fahrzeuge ab 160.000 km mit keinen kostenlosen Austausch rechnen dürfen - um dann unvermittelt das Gegenteil zu behaupten.

@snah007
nicht umsonst hatte ich vor längere Zeit schon nachgefragt was denn seine Aufgabe hier ist, außer steter Verunsicherung und viel Geschwafel ist es inhaltlich dünn.

Auf eigene neue Erkenntnisse weise ich gerne hin.

Angenommen, ähnliche Äußerungen kämen aus der Feder eines Herstellers, und nein, das kann ich mir nicht vorstellen, dann wäre ich mir nicht sicher, ob der Hersteller erst jetzt mit den Bestimmungen der VERORDNUNG (EU) 2018/858 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30. Mai 2018, Artikel 53, Abschnitt 8

Zitat:

(8) Wenn eine Abhilfemaßnahme gemäß dem vorliegenden Artikel als gerechtfertigt gilt oder Gegenstand der in Absatz 5 oder Absatz 6 genannten Durchführungsrechtsakte der Kommission ist, so steht diese Maßnahme den Inhabern der Zulassung von betroffenen Fahrzeugen unentgeltlich zur Verfügung.

Wurden vor dem Erlass der Abhilfemaßnahme Reparaturen auf Kosten des Inhabers der Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs durchgeführt, so erstattet der Hersteller diese Kosten bis zur Höhe der Kosten für die im Rahmen der Abhilfemaßnahme verlangten Reparaturen.

konfrontiert wird oder ob die vorgenannten gesetzlichen Bestimmungen die Aktion DPF-Garantieverlängerung 24N13, begrenzt auf max. 10 Jahre nach Erstzulassung und 160.000 km, nicht tangieren oder ob in Kenntnis dieser gesetzlichen Bestimmungen zum Nachteil der Betroffenen gehandelt wird.

Es bleibt abzuwarten, ob es den Betroffenen gelingen wird, ihre Ansprüche zu begründen und geltend zu machen.

Hat schon jemand das neue Update DPF 24E06 aufgespielt?

Hallo zusammen, bei meinem Focus 1,5 tdci EZ 04/1916 wurde in 11/2023 der DPF auf meine Kosten getauscht, vor kurzem erneut auf Ford-Kosten wegen stark erhöhter Partikelwerte. Die Werkstatt wusste nichts von einem Rückruf bzw. Softwareupdate. Wurde schon jemand mit vergleichbarer Motorisierung über den Rückruf informiert?

Der Rückruf ist ganz offiziell beim KBA einzusehen, wende dich direkt an Ford

Hab ich bereits gemacht, bekam vor ca. 4 Wochen von Ford die Info, ich solle abwarten, obwohl ich die FIN angegeben hatte.

Zitat:
@Ducher99 schrieb am 17. Mai 2025 um 20:45:20 Uhr:
... bei meinem Focus 1,5 tdci EZ 04/1916 [2016] wurde in 11/2023 der DPF auf meine Kosten getauscht, vor kurzem [2025] erneut auf Ford-Kosten

Hallo zusammen und @Ducher99,

warum geht niemand auf deinen Erfahrungsbericht ein, obwohl dieser kaum überlesen werden kann?

Wurde in deiner Werkstatt nach dem erneuten DPF-Durchbrand eine AU später ein Befund festgelegt bzw. die Ursache erkannt oder ohne Rücksprache mit dem Hersteller nur ein neuer DPF eingebaut?

Die Rückrufaktion 24E06 datiert vom 17.12.2024.

Dann bleibt die Hoffnung, dass nach dem Softwareupdate eine dauerhafte DPF-Funktion Gewissheit wird.

Eine Abgasmessung wurde nicht durchgeführt, da nach Meinung der Werkstatt durch den verrußten Abgasstrang zu viele Partikel rausgelassen werden. Leuchtet mir ein. Hab das Endrohr innen gereinigt und werde im Auge behalten ob es sauber bleibt. Bis zur nächsten HU hab ich eh Gewährleistung, Stichwort Kettengarantie.

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