Probleme mit dem FOH wegen Räder
Hallo, habe mal ein rechtliches Problem, vielleicht hat der ein oder andere einen Hinweis.
Ich hatte mir vor ein paar Monaten beim FOH einen gebrauchten Insignia gekauft, der auf 17 Zoll Alufelgen mit Allwetterbereifung stand. Diese Allwetterreifen wurden bei Kauf vom FOH aufgezogen, da ich mir privat dann Sommerreifen auf 19 Zoll Felgen gekauft habe, und die anderen im Winter nutzen wollte. Nun hat der gekaufte Insignia einen gravierenden Mangel gehabt, so das nach drei Nachbesserungsversuchen die Rückabwicklung in die Wege geleitet wurde.
Beim selben FOH habe ich mich nun für einen neuen gebrauchten Insignia entschieden, im Tausch gegen meinen plus eine Zuzahlung meinerseits. Dieses Fahrzeug steht auf 19 Zoll Sommerräder. Der Verkäufer hat von sich aus gesagt, das man ja die Allwetterräder vom Alten auf den Neuen umziehen könnte, und ich diese weiterhin als Winterreifen nutzen könnte. Dies wurde auch im Kaufvertrag festgehalten, dort steht, Räder vom EX auf den Neuen umziehen. Somit war das Thema für mich erledigt.
Einen Tag später rief mich der Verkäufer an, und fragte, auf welchen Rädern ich das Fahrzeug ausgeliefert haben möchte. Bedingt durch die Jahreszeit sagte ich natürlich, Winter bzw. Allwetterräder. Der Verkäufer sagte dann, das ich dann im Gegenzug entweder die Räder vom Neuen oder meine selbstgekauften Sommerräder drangeben müsste, da das alte Fahrzeug ja rollfähig sein müsste. Ich entgegnete, das dies mit mir nicht so vereinbart wurde, und ich dem FOH sicher nicht die Räder "schenken" werde. Es wurde leider keine Lösung gefunden, der FOH bestand darauf, das ich dafür zu sorgen habe, dass das alte Fahrzeug rollfähig sein müsste, ich bestand darauf, das mich das nix angeht, und ich nur den Vertrag erfüllt haben möchte.
Lange Rede kurzer Sinn, wer hat nun recht? Ich werde definitiv zur Geschäftsleitung der Hauptstelle gehen, evtl auch zum Anwalt, da ich nun noch Winterreifen kaufen muss, und das so meines Erachtens nicht vereinbart war.
Freue mich auf Eure Meinungen.
Beste Antwort im Thema
@-Pitt
Vieleicht solltest Du Dein sinnfreies Geschreibsel einstellen, damit ist allen am Meisten geholfen. Wenn ich mir Deine "Beitrags-Historie" so anschaue, sollte Dir mal jemand beibringen, daß Qualität mehr zählt als Quantität. Brauchbare Lösungsansätze/-vorschläge sind von Dir wohl eher nicht zu erwarten...
86 Antworten
Zitat:
Dennoch, ich habe nochmal geschaut, im Vertrag steht unter Sonstiges: Winterräder vom Ex Insignia, und das Kennzeichen des alten Fahrzeugs. Mehr nicht. So sollte man es doch in Frage stellen dürfen, warum man plötzlich eine Gegenleistung, hier in Form von anderen Rädern bringen muss.
Genau, hier werden die Winterräder ja nur sehr ganau spezifiziert (also anstatt zb "225/55/18 M+S auf Alus" steht halt drin "Winteräder vom Fahrezug XY"😉, daraus ergeben sich keinerlei Pflichten für den Käufer im Bezug auf das Altfahrzeug.
Es ist das Problem des Händlers den alten Insignia wieder mit Rädern auszustatten, wenn er diese abgebaut hat.
Die Sommerräder sind aber nicht weiter oben in der Ausstattungsliste o.ä. drin? Ist die Absprache mit den Rädern evtl. unter Zeugen passiert?
Zitat:
@CalibraAH schrieb am 4. Dezember 2016 um 07:17:09 Uhr:
Zitat:
Die Sommerräder sind aber nicht weiter oben in der Ausstattungsliste o.ä. drin? Ist die Absprache mit den Rädern evtl. unter Zeugen passiert?
Nein, eine Ausstattungsliste habe ich leider garnicht, weder in der verbindlichen Bestellung, noch dann im entgültigen Kaufvertrag. So wusste ich z.B. nicht (und scheinbar der FOH auch nicht, dass das Fahrzeug eine AHK hat, stand nirgends. War nur irritiert, weil das Parksystem auf mit AHK stand, da hab ich mal geschaut ) Auch das mit den Zeugen muss ich leider verneinen, im Gegenteil, die Verkäufer waren zu zweit, und ich alleine. Somit hab ich nur das, was im Vertrag steht.
Zitat:
@Corsar26 schrieb am 4. Dezember 2016 um 07:34:58 Uhr:
Nein, eine Ausstattungsliste habe ich leider garnicht, weder in der verbindlichen Bestellung, noch dann im entgültigen Kaufvertrag. So wusste ich z.B. nicht (und scheinbar der FOH auch nicht, dass das Fahrzeug eine AHK hat, stand nirgends. War nur irritiert, weil das Parksystem auf mit AHK stand, da hab ich mal geschaut ) Auch das mit den Zeugen muss ich leider verneinen, im Gegenteil, die Verkäufer waren zu zweit, und ich alleine. Somit hab ich nur das, was im Vertrag steht.
Zwar nicht optimal, aber ich sehe trotzdem Chancen, dass du im Zweifel Recht bekommst.
Du hast laut Kaufvertrag ja ein Auto gekauft - zu dem wie oben die anderen Kollegen schon gechrieben haben - auch 4 Räder gehören.
Und (wie so oft üblich) eben die Winterräder zusätzlich sind. Es steht ja auch nicht dabei, dass die Sommerräder im Gegenzug zurückgegeben werden müssen.
in ein paar monaten ist das thema so oder so geschichte und schnee von gestern 😁😁
freu mich schon auf dem sommer 😎
reini
ps: wünsch @lleneinen schönen 2. advent
Ähnliche Themen
Zitat:
@CalibraAH schrieb am 4. Dezember 2016 um 08:08:30 Uhr:
Zitat:
@Corsar26 schrieb am 4. Dezember 2016 um 07:34:58 Uhr:
Nein, eine Ausstattungsliste habe ich leider garnicht, weder in der verbindlichen Bestellung, noch dann im entgültigen Kaufvertrag. So wusste ich z.B. nicht (und scheinbar der FOH auch nicht, dass das Fahrzeug eine AHK hat, stand nirgends. War nur irritiert, weil das Parksystem auf mit AHK stand, da hab ich mal geschaut ) Auch das mit den Zeugen muss ich leider verneinen, im Gegenteil, die Verkäufer waren zu zweit, und ich alleine. Somit hab ich nur das, was im Vertrag steht.
Zwar nicht optimal, aber ich sehe trotzdem Chancen, dass du im Zweifel Recht bekommst.
Du hast laut Kaufvertrag ja ein Auto gekauft - zu dem wie oben die anderen Kollegen schon gechrieben haben - auch 4 Räder gehören.
Und (wie so oft üblich) eben die Winterräder zusätzlich sind. Es steht ja auch nicht dabei, dass die Sommerräder im Gegenzug zurückgegeben werden müssen.
Genau und laut Kaufvertrag hat auch der Händler ein Fahrzeug gekauft/zurückgekauft/gewandelt zu welchem 4 Räder gehören! Es wurde lediglich dem zugestimmt das der Kunder die Räder von Fahrzeug A auf B mitnehmen kann was jedoch noch nicht den Kaufvertrag erfüllt sondern erst wenn Fahrzeug A auch wieder 4 Räder besitzt! Kurzum: Ihr seid beide im Recht und in der Pflicht lt. Kaufvertrag ein fahrbares Auto zu liefern!
Zitat:
@Grafreini schrieb am 4. Dezember 2016 um 08:10:36 Uhr:
in ein paar monaten ist das thema so oder so geschichte und schnee von gestern 😁😁
freu mich schon auf dem sommer 😎reini
ps: wünsch @lleneinen schönen 2. advent
Da hast Du wohl recht. Blöderweise sind gerade jetzt die Temperaturen auf -9 Grad und weniger gefallen, da ist es ein ungutes Gefühl, noch mit Sommerreifen rumzufahren. 🙂
@CalbraAH
Deine Rechtsauffassung der zwei unabhängigen Verträge kann ich auch nachvollziehen. Will man da endgültig Bescheid wissen, wäre es wohl wirklich eine Sache der Anwälte.
Aber will man (und imsbesondere der TE) es soweit kommen lassen? Es gibt ja noch den gesunden Menschenverstand. Was will der TE mit 2 Sätzen Sommerreifen, wenn er eines nicht verkaufen will? Also reden wir von im besten Fall ein paar hundert Euro, die man gegen ein schlechtes Verhältnis zum FOH und eine große Menge Ärger tauscht. Muss jeder selbst wissen, ob es ihm das wert ist...
Salvatorisch gesehen stellt sich auch die Frage, wie der Passus mit den Reifen des Ex-Insis gemeint war. Ich denke, es war vom FOH nett gemeint, so wie die meisten es hier sehen und wurde im Vertrag unglücklich und mehrdeutig festgehalten.
Jetzt kann man darauf pochen, verbunden mit Ärger... muss man aber nicht.
@Corsar
Ich bin auch kein Fan von Anfeindungen und Unsachlichkeiten im Forum. Ich stelle mir aber die Frage, wie Du Deine Beiträge geschrieben hättest, wenn die Situationen von Dir und Deinem FOH getauscht wären...
@RealFlatmike ich verstehe Deine Aussagen durchaus. Jedoch, häng Dich nicht an den 2 Sätzen Sommerreifen auf. Dies, das habe ich schon geschrieben, hätte ich weder hier noch beim FOH sagen/schreiben müssen. Jedoch haben die Zubehörfelgen 1200 Euro gekostet, die originalen, was auf dem Neuen drauf sind, kosten lt. Konfigurator mehr als 1400 Euro (gebraucht immer noch meist 1000 Euro) Preislich stehen also beide in keiner Relation zu den Allwetterreifen, die vielleicht noch einen Wert von 4 oder wegen mir 500 Euro haben. Die Rückabwicklung des alten Fahrzeugs und der Kauf des neuen plus jetzt die Winterreifen haben Mehrkosten von fast 4000 Euro verursacht, die nicht geplant waren, natürlich ging ich davon aus, das der erst im September gekaufte Insignia eine Weile fährt und das Thema Autokauf erstmal erledigt ist. Da dem nun nicht so war, freut man sich doch über das Angebot, nicht nochmal Winterreifen kaufen zu müssen, einen Satz Sommerreifen verkaufen zu können und so wenigstens wieder etwas reinholen zu können. So habe ich es eben verstanden.
Du magst recht haben, das ich aus Sicht des FOH anders reagieren würde. Dennoch würde ich es unterlassen, den Kunden als Idioten, hinterfotzig, dreist oder was weis ich hinzustellen. (Was mein FOH nicht macht, nur mal angemerkt) Es mag durchaus sein, das ich total falsch liege, und alle anderen hier recht haben. Dies kann man aber auch anders sagen/schreiben, machst Du ja auch.
Zunächst, es ist deine Aufgabe, deine Frage zu einem Thema so zu stellen, dass sie von allen zweifelsfrei verstanden wird und keinen Interpretationsspielraum lässt. Vielleicht solltest du mal unter sachlichen Gesichtspunkten prüfen, ob das geschehen ist oder ob du bereits zu viele Emotionen hast in der Fragestellung einfließen lassen, da sonst evtl. jeder deine Beschreibung anders verstehen könnte.
Zitat:
@Corsar26 schrieb am 4. Dezember 2016 um 06:12:23 Uhr:
...
Dennoch, ich habe nochmal geschaut, im Vertrag steht unter Sonstiges: Winterräder vom Ex Insignia, und das Kennzeichen des alten Fahrzeugs. Mehr nicht. So sollte man es doch in Frage stellen dürfen, warum man plötzlich eine Gegenleistung, hier in Form von anderen Rädern bringen muss.
Vielleicht weil nichts von Sommerreifen in deinem Vertrag steht. Somit sollte es logisch sein das die beiden Insis das Schuhwerk tauschen. Aber ich will nicht wieder von vorne anfangen, gehe einfach zum Anwalt.
@Thirk Da hast Du recht, ich denke aber, ich habe es verständlich geschieben, wenn nicht, steht es jedem frei, nachzufragen. Eine Emotionalität kann ich dort nicht entdecken, lasse mich aber gerne drauf hinweisen.
Es steht, wie bereits mehrfach gesagt, von einer Ausstattung überhaupt nichts im Vertrag. Dir erscheint das logisch, mir eben nicht, da wie CalibraAH es geschrieben hat, die Rückabwicklung des Alten und der Kauf des Neuen zwei unterschiedliche Verträge sind.
Du musst mir das auch nicht nochmal erklären, ich verstehe und akzeptiere Deine Sichtweise, ein Forum ist zum Meinungsaustausch da. Wenn Du aber damit nicht umgehen kannst, das jemand eine andere Meinung hat, lass doch einfach das kommentieren. Vielen Dank.
Ein Forum ist zum Meinungsaustausch da und dennoch empfiehlst du mir das kommentieren zu lassen!?
Ein Forum ist zum Meinungsaustausch da und dennoch akzeptierst du Meinungen anderer User, die deiner widersprechen, nicht!?
Noch einmal mein Rat. Bist du der Meinung im Recht zu sein, suche einen Anwalt auf, der dein Recht durchsetzt. Das Ergebnis postest du hier, dann sind wir beim nächsten mal alle schlauer. Und wenn beim FOH künftig viele Fahrzeuge auf Ziegelsteinen aufgebockt rumstehen, wissen wir alle sofort warum. 😁
Ich würde nicht auf die Idee kommen dass es, so wie beschrieben, nicht um ein Zug-um-Zug-Rädertausch ginge, wäre m.M.n. lebensfremd wenn ein Auto ohne Räder zurück bleibt. Und ich stehe ja nicht allein da mit der Meinung.
Zitat:
@rufus608 schrieb am 4. Dezember 2016 um 15:29:20 Uhr:
Ich würde nicht auf die Idee kommen dass es, so wie beschrieben, nicht um ein Zug-um-Zug-Rädertausch ginge, wäre m.M.n. lebensfremd wenn ein Auto ohne Räder zurück bleibt. Und ich stehe ja nicht allein da mit der Meinung.
Also ich versuche es jetzt nocheinmal. Die Rückabwicklung ist eine Sache, der Neukauf eine andere. Beides hängt nicht zusammen, ich hätte mir auch erst das Geld auszahlen lassen können, und dann erst wieder ein Auto dort oder natürlich auch wo anders kaufen können. Gut, es hängt vielleicht insoweit zusammen, das, wenn das alte Auto nicht kaputt wäre, ich kein Neues gebraucht hätte. Der FOH hätte genausogut sagen können, hier, nehmen Sie diese Winterreifen da in der Ecke dazu So wie wahrscheinlich der ein oder andere beim Fahrzeugkauf irgendein Goodie rausgehandelt hat ( Okay, nein wahrscheinlich nicht, das wäre ja dreist usw, der arme Händler) Nun hat mir der FOH aber gesagt, hier, kannst die Räder vom Ex haben und das niedergeschrieben.
Aber gut, es ist wie es ist. Danke nochmal für den regen Meinungsaustausch 😉
Achso, thirk, ich akzeptiere sehr wohl andere Meinungen, oder heisst bei Dir, eine Meinung ist nur akzeptiert, wenn man ihr zustimmt? Aber ich will mich nicht mit Dir streiten, sorry für eine eventuelle falsche Wortwahl Dir gegenüber.
Danke für die verlorenen 10 Minuten.
Zitat:
@Corsar26 schrieb am 4. Dezember 2016 um 15:39:26 Uhr:
Zitat:
@rufus608 schrieb am 4. Dezember 2016 um 15:29:20 Uhr:
Ich würde nicht auf die Idee kommen dass es, so wie beschrieben, nicht um ein Zug-um-Zug-Rädertausch ginge, wäre m.M.n. lebensfremd wenn ein Auto ohne Räder zurück bleibt. Und ich stehe ja nicht allein da mit der Meinung.Also ich versuche es jetzt nocheinmal. ................................
Aber nicht für mich.