Probleme mit dem adaptivem LED Licht?

Ford Mondeo Mk5 (BA7)

Ich bin gestern Abend das erste Mal bei Dunkelheit gefahren. Habe mich vorher schon richtig darauf gefreut, endlich mein neues LED Licht ausprobieren zu können. Allerdings muss ich sagen, dass ich zum Teil echt nicht zufrieden war. Gefühlt hat das Licht bei 100 KMH auf der Landstraße lediglich 50 m weit geleuchtet. Danach war es abrupt Stock dunkel. Da bei 100 KMH die Reaktionszeit schon mindestens 30 m beträgt, ist das für mich definitiv zu kurz ausgeleuchtet. In Kombination mit dem Fernlicht war es hingegen richtig klasse! Habe noch nie so ein helles und auch in den Seiten gut ausgeleuchtetes Licht gesehen.
Meine Frage ist nun, ist das vielleicht eine Störung meines Systems, (funktioniert die adaptive leuchtweiten Regulierung nicht) oder habe ich einfach nur zu viel erwartet? Wie ist das bei euch mit der Ausleuchtung ohne Fernlicht?

Beste Antwort im Thema

Ich kann ehrlich gesagt soviel Unmut über das LED-Licht nicht verstehen.
Voraus gesetzt es liegt kein Fehler vor.
Ich beobachte nicht ständig was die Scheinwerfer treiben, weil mir die Straße und eventuelle Gefahren wichtiger sind beim fahren. Aber ich freue mich darüber, dass ich bisher in wirklich jeder Situation und Geschwindigkeit eine exzellente Ausleuchtung der Fahrbahn, des Fahrbahnrandes, des angrenzenden Bereichs habe und dennoch nie mit Lichthupe belästigt werde und somit anscheinend trotz meiner guten Sicht keine anderen Verkehrsteilnehmer störe.

Wenn da jemand Effekte wie in einer Disko erwartet mit herum tanzenden Lichtkegeln, war wohl tatsächlich die Erwartung anders als die Realität.

Man kann aber sicher davon ausgehen, dass die Darstellung in der Broschüre übertrieben ist.
Das muss aber fast so sein, weil man ja die Unterschiede deutlich zeigen will.
Real kann man nicht einfach die Leuchtweite drastisch erhöhen bei über 100 km/h z.B. weil dann automatisch Blendung des Gegenverkehrs entstehen würde.

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Äh - und was soll uns das jetzt sagen? Doch nicht legal???

www.stvo.de/strassenverkehrsordnung/101-17-beleuchtung

STVO $17, Absatz 3

Nebel2

Hier Auszug aus der StVO / Deutschland.
Interessant sind alle Punkte aber hier zum Thema, siehe Punkt 3.

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

I. Allgemeine Verkehrsregeln

§17 Beleuchtung

(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.

(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig ist entsprechend langsamer zu fahren.

(2a) Wer ein Kraftrad führt, muss auch am Tag mit Abblendlicht oder eingeschalteten Tagfahrleuchten fahren. Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, ist Abblendlicht einzuschalten.

(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

(4) Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandte Fahrzeugseite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht. Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen. Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle, einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke, dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden.

(4a) Soweit bei Militärfahrzeugen von den allgemeinen Beleuchtungsvorschriften abgewichen wird, sind gelb-rote retroreflektierende Warntafeln oder gleichwertige Absicherungsmittel zu verwenden. Im Übrigen können sie an diesen Fahrzeugen zusätzlich verwendet werden.

(5) Wer zu Fuß geht und einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen an Holmen oder Handfahrzeuge mitführt, hat mindestens eine nach vorn und hinten gut sichtbare, nicht blendende Leuchte mit weißem Licht auf der linken Seite anzubringen oder zu tragen.

(6) Suchscheinwerfer dürfen nur kurz und nicht zum Beleuchten der Fahrbahn benutzt werden.

UPS, da war ich wohl zu langsam "brasil1997" hatte es schon beantwortet. Hatte den Seitenwechsel im Forum nicht gesehen.

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OK, Etzel88 u. brasil1997: Ihr habt Recht, mein Satz "Standlicht ist ein Standlicht u. kein Fahrtlicht." stimmt so nicht.
Euer Satz "Man darf die Nebelscheinwerfer auch mit nur Standlicht fahren." stimmt so aber auch nicht.
Mein Satz gilt nur bei Dunkelheit.
Eurer gilt nur am Tage.
Das muss man dann in beiden Fällen mit dazu sagen bzw. schreiben.
Haben wir dann alle was gelernt.

Und ich habe bemerkt das viele,die keine Tagfahrlichter haben,weil es entweder cool aussieht oder ....,mit eingeschalteten Nebelleuchten herumfahren.

Beim Mondeo Mk1 war das so, dass die Nebler nur ab Lichtschalterstellung Standlicht an gingen.
D.h. bei Stand- oder Fahrlicht konnte man sie zuschalten, mit Stellung '0' waren sie aus.
Hat man dann mit Einführung des Weltautos leider abgeschafft. Obwohl der Mk1 ja wie der Name schon sagt eigentlich auch schon als Weltauto kam.

Wo steht da was von Tag und Nacht als Einschränkung in der STVO? Da steht: "auch bei Tag muß mit Licht gefahren werden wenn . . . ", dies bedeutet nicht, daß dies nachts verboten ist.

Habe es noch nicht getestet, aber bei TFL gehen die Nebler doch gar nicht an?

MK ist übrigens die Abkürzung für Mark (englisch) und bedeutet Typ/"Evolutionsstufe" hat also nichts mit Weltauto zu tun.

Ich vermute, er meinte im Zusammenhang mit Weltauto nicht Mk, sondern Mondeo.

Und Nebellicht ohne Nebel sieht nicht cool, sondern dämlich aus.

Zitat:

@Sepp Dietrich

Und Nebellicht ohne Nebel sieht nicht cool, sondern dämlich aus.

Wie es aussieht, ist doch egal. Wirklich dämlich ist ausschließlich das Verbot, die NS nach eigenem Gusto zu benutzen. Sie blenden den Gegenverkehr nicht und leuchten die Straße im Nahbereich incl. Randstreifen aus. Schon mal einen Wildunfall gehabt ? Ich ja und seitdem interessiert mich in Alleen bei einsetzender Dämmerung die StVo herzlich wenig.

Gruß
MM

Zitat:

@MontagsMondi schrieb am 4. Oktober 2015 um 20:19:07 Uhr:



Wie es aussieht, ist doch egal. Wirklich dämlich ist ausschließlich das Verbot, die NS nach eigenem Gusto zu benutzen. Sie blenden den Gegenverkehr nicht und leuchten die Straße im Nahbereich incl. Randstreifen aus. Schon mal einen Wildunfall gehabt ?

Und Du fährst dann auch brav mit max 30? Denn wenn Du schneller fährst bringt Dir die bessere Ausleuchtung im Nahbereich rein gar nichts da Du vor dem Aufprall gar nicht mehr reagieren kannst.

NSW reichen max 20m. Wären bei 30km/h knapp 2,5 Sekunden um Anzuhalten, bei 50 rund 1,5 Sekunden reicht nicht mehr und bei 80 ca 0,9Sekunden, ergo würdest Du schon bei 80 Ungebremst in das Wild rauschen. Selbst bei 50 reichts nicht mehr.

NSW bieten bezüglich Wild eine Scheinsicherheit die man mit ein bisschen Rechnen leicht wiederlegen kann.

Lieber im Wald aufmerksam mit Fernlicht fahren wenn Möglich, dann sieht man das Wild oft schon so rechtzeitig das man gemütlich anhalten kann, oder mit höchster Aufmerksamkeit langsam vorbeifahren.

Einfach mal in einer ruhigen Ecke Standlicht mit NSW ausprobieren und sehen wie gering die Reichweite ist. Ein aufmerksamer Fahrer hat seinen Blick VOR der Ausleuchtungsgrenze der NSW.

und wie schnell fährt man dann wenn man im Ausleuchtbereich der Nebelfunzeln von ca. 5m noch anhalten können will? Habe de LEDs beim starkem Schneefall bzgl. Eigenblendung noch nicht testen können, aber wegen mir kann man die Nebler locker weglassen weil total sinnlos.

Zitat:

@Sir Donald

Und Du fährst dann auch brav mit max 30? Denn wenn Du schneller fährst bringt Dir die bessere Ausleuchtung im Nahbereich rein gar nichts da Du vor dem Aufprall gar nicht mehr reagieren kannst.
NSW reichen max 20m. Wären bei 30km/h knapp 2,5 Sekunden um Anzuhalten, bei 50 rund 1,5 Sekunden reicht nicht mehr und bei 80 ca 0,9Sekunden, ergo würdest Du schon bei 80 Ungebremst in das Wild rauschen. Selbst bei 50 reichts nicht mehr.
NSW bieten bezüglich Wild eine Scheinsicherheit die man mit ein bisschen Rechnen leicht wiederlegen kann.
Lieber im Wald aufmerksam mit Fernlicht fahren wenn Möglich, da sieht man das Wild oft schon so rechtzeitig das man gemütlich anhalten kann, oder mit höchster Aufmerksamkeit langsam vorbeifahren.

Einfach mal in einer ruhigen Ecke Standlicht mit NSW ausprobieren und sehen wie gering die Reichweite ist. Ein aufmerksamer Fahrer hat seinen Blick VOR der Ausleuchtungsgrenze der NSW.

Natürlich fahre ich keine 30 aber eben auch keine 80, wenn nicht unbedingt nötig. Bei aller Theorie und Rechnerei sagt meine eigene Erfahrung etwas Anderes und sei es nur um des eigenen Sicherheitsgefühls wegen. Ich fahre in der Regel mit Tempomat, den rechten Fuß immer im Stand by auf der Bremse.
Was ich nicht kapiere, ist die deutsche Regulierungswut. NS an oder aus, spielt für den Gegenverkehr keine Rolle ( Ausnahme Regenwetter) und deshalb sollte es jedem selbst überlassen sein, sie zu benutzen und aus dem Alter wo mich interessiert, wie cool das Licht aussieht, bin ich mindestens 30 Jahre raus.

Gruß
MM

Zitat:

@brasil1997 schrieb am 4. Oktober 2015 um 12:08:54 Uhr:


Wo steht da was von Tag und Nacht als Einschränkung in der STVO?
Da steht: "auch bei Tag muß mit Licht gefahren werden wenn . . . ", dies bedeutet nicht, daß dies nachts verboten ist.

Stimmt, habe das "auch" glatt überlesen.

Hatte heute morgen noch keinen Kaffee ;-)

Dass man Nebler auch mit nur Standlicht fahren darf, war mir echt neu.

Zitat:

MK ist übrigens die Abkürzung für Mark (englisch) und bedeutet Typ/"Evolutionsstufe" hat also nichts mit Weltauto zu tun.

Ich bezog mich auf "

Monde

o" - heißt Welt; der Name wurde damals in Bezug auf Weltauto so von Ford gewählt.

Zitat:

@MontagsMondi schrieb am 4. Oktober 2015 um 21:08:54 Uhr:


Natürlich fahre ich keine 30 aber eben auch keine 80, wenn nicht unbedingt nötig. Bei aller Theorie und Rechnerei sagt meine eigene Erfahrung etwas Anderes und sei es nur um des eigenen Sicherheitsgefühls wegen.

Wie Ich sage, Scheinsicherheit.

Dieser Bereich vor dem Auto ist absolut nicht Wichtig, denn was dort auftaucht wird Überfahren. Wenn man seinen Blick aber so weit wie Möglich nach Vorne richtet sieht man das Wild viel früher und hat noch eine Reaktionszeit.

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