Probleme im 447?
Nachdem ich hier schon mitlesen durfte sind mir bisher nur die Reifenprobleme aufgefallen oder gibt es noch andere gravierende Probleme wie Rost oder ähnliches was sich durch die Serie zieht?
Gruß
thomas
Beste Antwort im Thema
Er ist der Chef hier und alle die eine andere Meinung haben sind Einzelmeinungen und werden platt gemacht.
Ich lese von ihm nur negatives und ständig wiederholendes. Zu jedem Thema gibt er sein Senf dazu wie schlecht doch alles ist.
Stand der Technik und das beste oder nichts sind hier nur die Standardsprüche.
Schade das dieses Forum so abdriftet.
Ich verstehe dieses Forum für Hilfe, Anregungen, Ideen und Gemeinsamkeiten aber wenn hier so 2-3 immer nur in die vollen gehen, sich ständig negativ wiederholen nervt das schon echt.
@schoema Danke für den Link und den Hinweis mit den Reifen, denn genau so wird es wohl sein 😉
93 Antworten
Frage an die Runde:
Wer soll das denn bitte kontrollieren, ob der Bus überladen ist?
D? IT? A? Habe es in diesen Ländern noch nicht erlebt. Zumal würde fast jeder PKW mit Reisegepäck und Reisenden schnell an die Zuladungsgrenze kommen im Urlaub.
Das Nachwiegen auf der Autobahn, erledigen diese "Kollegen" für dich ... aber meist nicht kostenlos ...
p.s.: ... die Waage haben die stets "am Mann"
Kann ich jetzt meinen 2to Anhänger mit Boot nicht ziehen oder wie?
Haben heute unseren 22 VTS in den 4x4 mit elktr. ST und Panoramadach getauscht.
Alles bestens.
Gruß
Zitat:
@stratoman schrieb am 8. Oktober 2016 um 18:07:05 Uhr:
Kann ich jetzt meinen 2to Anhänger mit Boot nicht ziehen oder wie?Haben heute unseren 22 VTS in den 4x4 mit elktr. ST und Panoramadach getauscht.
Alles bestens.
Gruß
Am besten wiegst Du mal deine V Klasse nach und auch auf die Achslasten achten. Diese dürfen max. 1550 Kg betragen. Bei meiner V Klasse mit 4x4 ohne Panoramadach sonst aber ziemlich Vollausstattung sind es noch 390 Kg Zuladung wenn ich Vollgetankt habe und mit 85 Kg als Fahrer im Auto sitze. Wenn ich dann den Pferdeanhänge mit 100 Kg Stützlast im Schlepp habe reduziert sich die Zuladung um die Stützlast und es sind nur noch 290 Kg für einen 7-Sitzer. Da kann ich ja in einen Golf mehr reinladen. Als Anhaltspunkt kannst Du ja schon mal in den Papieren unter 13.2 schauen den da steht das tatsächliche Gewicht was Mercedes angibt (zu 90 % getankt und mit Fahrer 68 Kg) es steht nicht im Schein sondern in den COC Papieren. Wahrscheinlich damit es nicht jeder gleich mitbekommt ;-)
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Die Stützlast bleibt bei der Achslast unberücksichtigt. Heißt, die erhöht sich hinten auf 1650kg.
Zitat:
@globalchameleon schrieb am 8. Oktober 2016 um 18:43:46 Uhr:
Wenn ich dann den Pferdeanhänge mit 100 Kg Stützlast im Schlepp habe reduziert sich die Zuladung um die Stützlast und es sind nur noch 290 Kg für einen 7-Sitzer. Da kann ich ja in einen Golf mehr reinladen. Als Anhaltspunkt kannst Du ja schon mal in den Papieren unter 13.2 schauen den da steht das tatsächliche Gewicht was Mercedes angibt (zu 90 % getankt und mit Fahrer 68 Kg) es steht nicht im Schein sondern in den COC Papieren. Wahrscheinlich damit es nicht jeder gleich mitbekommt ;-)
Nicht nur bei 13.2 nachsehen sondern auch im Freitext auf der Rückseite! Steht da nichts?
Habe das eben mal bei mir nachgesehen - bei Anhängerbetrieb erhöht sich die zul. Last der Achse um 100 Kg. Wie im Beitrag vorher beschrieben!
Und ausreizen muss man die 100 ja auch nicht, mit 60 oder 70 geht es auch.
Wenn ich mich auf 160 Km/h beschränke (ww. = wahlweise) gehen 1670 auf A1 und 1650 auf A2.
Und oh Wunder, meine Reifen haben bis 160 auch einen höheren Loadindex.
Und ich habe noch einen "alten" 3050er aus 05/16 - aktuell gibt es ja nur noch 3100 oder 3200 Kg beim Vito.
Das wirkt auf mich beim aktuellen Serienstand schon alles sehr durchdacht.
Was für mich nicht durchdacht ist das das zulässige Gesamtgewicht bei Dir bei den 3050 Kg ( bzw. 3100 Kg) bleibt bei der V Klasse. Also reduziert die Stützlast die Zuladung der V Klasse. Beim T6 ist dies nicht der Fall hier wird das zulässige Gesamtgewicht bei Anhängerbetrieb erhöht um dies zu kompensieren. Hier haben die Ing. In Wolfsburg nachgedacht.
Auszug Vito Konfig Anzeige:
Die Anhängelast wird in Verbindung mit dem Motor OM 651 von 2.000 kg auf 2.500 kg bei gebremsten Anhängern erhöht. Im Zuge dessen erhöht sich auch das zulässige Zuggesamtgewicht (zZGG) auf 5.550 kg bzw. 5.300 kg (bei 2,8t zulässigen Gesamtgewicht –zGG-).
Also, darf ich locker einen 2to Anhänger ziehen.
Also darf mein Gespann 5550 bzw. 5300 wiegen. Da haben die Mercedes Ing. auch nachgedacht wie ich finde.
Gruß
Ja Du darfst locker den Anhänger ziehen. Aber nicht mehr alle Personen für die Sitzplätze mitnehmen. Weil bei einer Stützlast von 100 Kg sich bei meiner V Klasse die Zuladung auf 290 Kg reduziert. Wenn man dann 6 Erwachsene mitnehmen will müssen die alle an Magersucht erkrankt sein oder wie soll ich mit 290 Kg auskommen.? Da nützt mir auch nicht das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns was wenn das Zugfahrzeug überladen ist.
Stützlast ist Teil des Gewichtes des Anhängers; man darf das nicht doppelt rechnen!
Das zulässige Gesamtgewicht bei Hängerbetrieb ermittelt sich doch aus Zugfahrzeug + Anhänger = 16.4 Gewicht in der COC Erklärung. Und die ist bei mir z.B. 5050 Kg - es ist egal wie sich die Stützlast verteilt; die Heckachse darf es wg. der +100 Regelung tragen und die 16.4 Masse passt dann auch.
Die Stützlast reduziert deine Zuladung der V Klasse um ihren Betrag da das zulässige Gesamtgewicht bei 3050 kg bzw 3100 Kg bleibt !!! Denn die Stützlast wirkt auf die Anhängerkupplung des Zugfahrzeuges. Du kannst mit einem Gesamtgewicht des Zuges von z.B 4500 Kg schon das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges überschritten haben.
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Text0052.php
Nach dem Verbinden von Zugfahrzeug und Anhänger und dem Einfahren des Stützrades verlagert sich die Stützlast auf die Anhängerkupplung des Zugfahrzeugs und reduziert dessen Zulademöglichkeit. Deshalb darf bei Anhängerbetrieb das zulässige Gesamtgewicht des Zugwagens überschritten werden.
??? Falsch ???
Fassen wir zusammen, das schoema hier eine Einzelmeinung vertritt...
"Deshalb darf bei Anhängerbetrieb das zulässige Gesamtgewicht des Zugwagens überschritten werden."
Aber es ist nicht alles Falsch was er geschrieben hat.
Die Stützlast auf die Anhängerkupplung des Zugfahrzeugs und reduziert dessen Zulademöglichkeit.
Nichts anderes habe ich gesagt das sich meine Zuladung von 390 Kg bei Anhängerbetrieb auf 290 Kg reduziert
Anscheinend war er noch nie in einer Gewichtskontrolle und weiß nicht wie hier kontrolliert wird.
Zum Glück war ich nur alleine in der V-Klasse und hatte nur etwas Gepäck dabei. Mit der Familie und dem großen Wohnwagen im Schlepp hätte es schlecht ausgesehen.
Bei der Kontrolle bei der ich anwesend war wurden die Achslasten vom Zugfahrzeug und dem Anhänger kontrolliert.
Dann wurde die beiden Achslasten der V Klasse mit den zulässigen Achslasten des Zugfahrzeuges verglichen und daraus das Gesamtgewicht berechnet.
Anschließend das selbe für den Anhänger.
Nirgends steht in der STVZO das bei Anhängerbetrieb das Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges überschritten werden darf.
Volkswagen gibt beim T6 in den Papieren an das sich das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges bei Anhängerbetrieb um 100 kg erhöht.
Dieser entscheidende Zusatz fehlt bei der V-Klasse !!!!
Besteht bei der Erhöhung des zulässigen Gesamtgewichtes auf 3,2t eigentlich eine Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 160km/h? Da steige ich im Moment nicht ganz durch...
Das Thema Achslast wurde schon in einem anderen Thread ausgiebig diskutiert. Da kann man das alles auch schön nachlesen.