probleme beim felgen eintragen
Nabend Leute
Hatte heute vor meine lenso bsx auf meinen golf 2 g60 einzutragen,ab zum tüv und dann meinte er geht nicht weil im Gutachten unter auflagen b18 Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen mit innenbelüfteten bremsscheiben wie geht das?der golf g60 mit 118 kw und der golf 16V mit 102 kw stehen beide im gutachten und die haben beide von werk aus innenbelüftete bremsscheiben das ist doch seltsam oder nicht.
45 Antworten
so habe noch mal mit dem händler gesprochen und er wird sie nicht zurücknehmen weil ich halt schon reifen aufgezogen habe und die felgen gefahren bin,habe ihn auch gesagt das ja zum tüv fahrem muß mit den felgen, und das es halt ein fehler von denen gewesen ist weil ich extra bevor ich die gekauft habegefragt ob die auch für den g60 passen sonst hätte ich die ja nicht gekauft.Werd wohl dann meinen anwalt einschalten mal schauen was der machen kann
Ruf bei der Prüforganisation an, die das Gutachten erstellt hat und lass dir erklären warum das so sein soll.
Alternativ suchst du dir ein Gutachten mit Felgen in der gleichen größe und ohne diese Auflage. Dann lässt du eine Einzelabnahme machen. Wäre es letztenendes mit deinen Spurplatten wohl eh geworden. Kostet auch nicht so unverschämt viel mehr.
ja das kann ich noch probieren aber meine alten ronal turbo habe ich auch mit spurplatten ohne problem eingetragen bekommen und die hatten et 28.naja mal schauen was die sagen.
Zitat:
Original geschrieben von fleck1984
und zu den größen,es sind 7 mal 15 zoll et 37 mit 195/50/R15und das es unfug ist weiß ich auch steht aber da so das als auflage beim g60 und 16v keine innenbelüftete scheiben zulässig sind
Ich kann mir nur vorstellen, das es an der großen Einpresstiefe liegt, der Stern kommt der Bremszange der Innenbelüfteten Scheibe wohl zu nah. Die ET ist eher für den Golf3 als den Golf2 gedacht.
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Zitat:
Original geschrieben von kitcar
Ich kann mir nur vorstellen, das es an der großen Einpresstiefe liegt, der Stern kommt der Bremszange der Innenbelüfteten Scheibe wohl zu nah. Die ET ist eher für den Golf3 als den Golf2 gedacht.Zitat:
Original geschrieben von fleck1984
und zu den größen,es sind 7 mal 15 zoll et 37 mit 195/50/R15und das es unfug ist weiß ich auch steht aber da so das als auflage beim g60 und 16v keine innenbelüftete scheiben zulässig sind
kann ja auch nicht sein der golf g60 steht doch im gutachten mit bei
warum soll das dann für den golf 3 sein.
Zitat:
Original geschrieben von fleck1984
kann ja auch nicht sein der golf g60 steht doch im gutachten mit beiZitat:
Original geschrieben von kitcar
Ich kann mir nur vorstellen, das es an der großen Einpresstiefe liegt, der Stern kommt der Bremszange der Innenbelüfteten Scheibe wohl zu nah. Die ET ist eher für den Golf3 als den Golf2 gedacht.
warum soll das dann für den golf 3 sein.
Rüste doch einfach auf starre Bremsscheiben um und leg dem Tüv das Gutachten hin. Danach wärs ja erlaubt 😁
Zitat:
Original geschrieben von Amok83
Rüste doch einfach auf starre Bremsscheiben um und leg dem Tüv das Gutachten hin. Danach wärs ja erlaubt 😁Zitat:
Original geschrieben von fleck1984
kann ja auch nicht sein der golf g60 steht doch im gutachten mit bei
warum soll das dann für den golf 3 sein.
ja klar und wie soll ich dann die leistung bremsen können?
felgen mit bereits genannter begründung zurückgeben und vernünftige räder kaufen.
Ich muss hier nochmal "nachbohren".
Bin am suchen nach neuen Felgen und da sind mir die lenso auch aufgefallen. Hab auf innenbelüftet umgerüstet bei meinem PN, check jetzt aber echt nicht warum das nicht gehen sollte, da der Sattel ja noch der selbe ist. Daran kann es ja garnicht liegen.
Aaaber ist denn die Eintragung per Einzelabnahme wirklich möglich? Falls ja wäre mir der Aufpreis egal und ich würde mir die Felgen besorgen.
Gruß
Möglich ist so einiges.
Besorg dir n Gutachten, geh damit zum Prüfer und frag ihn.
wenn dann solltest du sie dir eh in 16zoll holen..und ich gehe davon aus, dass diese passage dort dann nicht mehr im gutachten steht.
Gibts da eigentlich ein sinnbehaftetes Argument warum die Felgen lt. Gutachten nicht i.V. mit bel. Scheiben eintragbar sind? Klingt für mich ziemlich Sinnfrei.
Ruf doch einfach mal in Lambsheim an und erklär ihnen Deine Problematik. Die sind ganz in ordnung und werden Dir bestimmt versuchen weiter zu helfen.
Da ab 90PS einige, ab 108PS alle mit innenbelüfteten Scheibenbremsen ausgeliefert werden kann da was nicht stimmen. Denn bereits der 108PSler dürfte nimmer aufm Papier stehen.
Die beißen nicht. War bis vor zwei Jahren ab und an dort um Autos zum Abgasgutachten zu bringen oder sie wieder zu holen. Deren zweites Hauptgebiet neben Felgen prüfen.
Denke das es einfach noch keinem aufgefallen ist weil kein Prüfer so nen schlechten Tag hatte wie Deiner.
Die Prüfende Stelle war laut Gutachten folgende.
TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbHKönigsberger Str. 20 d
67245 Lambsheim
Tel.: 06233/35660Fax: 06233/356620
Zitat:
Original geschrieben von GiZMo69
Gibts da eigentlich ein sinnbehaftetes Argument warum die Felgen lt. Gutachten nicht i.V. mit bel. Scheiben eintragbar sind? Klingt für mich ziemlich Sinnfrei.
das einzig wirklich sinnvolle ist der abstand zum sattel....
Denke eher das es heißen sollte oder könnte bei Fahrzeugen ohne innenbelüftete Bremsscheiben nicht zulässig. Wenn aufgrund des Felgendesigns weniger Luftdurchsatz da ist.
@fleck1984
Hast mal bei der Prüfstelle in Lambsheim angerufen oder ist es Dir das Geld für das telefonat nicht wert.
Dann brauchen wir uns nämlich auch keine Gedanken drüber machen.