probleme beim felgen eintragen
Nabend Leute
Hatte heute vor meine lenso bsx auf meinen golf 2 g60 einzutragen,ab zum tüv und dann meinte er geht nicht weil im Gutachten unter auflagen b18 Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen mit innenbelüfteten bremsscheiben wie geht das?der golf g60 mit 118 kw und der golf 16V mit 102 kw stehen beide im gutachten und die haben beide von werk aus innenbelüftete bremsscheiben das ist doch seltsam oder nicht.
45 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von SerialChilla
verglichen mit echten rs ist das sehr billig.
naja wen man den preis auf eine felge zu einem satz bezieht dann isses der selbe 😉
schon eigenartig..auch der gti 8V hat ja schon belüftete scheiben, der gt ebenso.
könntest du das gutachten mal einscannen?
ne habe leider keinen scanner,sonst hätte ich das gemacht.Selbst der Tüver hat sowas noch nich gesehen,er kann sich nur vorstellen das es ein druckfehler ist oder so.Und der händler will sich beim Tüv Pfalz mal schlau machen warum der g60 und die anderen nicht zugelassen sind obwohl die im gutachten stehen wegen der auflage B18.
Geht es da eventuell um die Problematik, dass die Girling-54-Bremssättel zu nahe an den Schrauben dieser mehrteiligen Felge sitzen? Die Dinger haben ja eine recht hohe ET...
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Ah ok, das sind einteilige Felgen, aber in mehrteiliger Optik... Hast du denn mal geschaut, wie es mit dem Platz zwischen Bremssattel und Felge ohne Spurverbreiterung aussieht?
entweder einen prüfer finden, der das übersieht oder die felgen zurück schicken.
alternativen sehe ich da keine..
Zitat:
der händler will die nicht zurücknehmen da ich die nschon 2 monate fahre
Wenn du schon 2 Monate ohne Betriebserlaubnis fährst, dann kannst du auch weiter ohne BE fahren.
Zitat:
Original geschrieben von fleck1984
der händler will die nicht zurücknehmen da ich die nschon 2 monate fahre
hast du ihm das auch so gesagt/geschrieben?
denn dass man mit den felgen am auto zum tüv fährt ist recht normal.
das ist ja keine normale retour - du willst sie ja zurück geben, weil die artikelbeschreibung nicht der wahrheit zu entsprechen scheint.
Zitat:
Original geschrieben von Eierlein2
Wenn du schon 2 Monate ohne Betriebserlaubnis fährst, dann kannst du auch weiter ohne BE fahren.Zitat:
der händler will die nicht zurücknehmen da ich die nschon 2 monate fahre
Das wird dem TE auch nicht helfen und ist kein sonderlich sinniger Ratschlag.
@TE:
Dein Prüfer scheint ja nicht ganz unverständig zu sein, wenn er schon einen Druckfehler vermutet. Ich würde an dieser Stelle nachbohren, ggf. bei Deinem Freundlichen nachfragen, ob er Dir schriftlich bescheinigt, dass die im Gutachten eingetragenen anderen 1,8l 8- bzw. 16V auch über innenbelüftete Scheiben verfügen.
Und wenn Du keinen Scanner hast: Mach doch mal ein Foto im Nahaufnahmemodus mit Deiner Handycam.
Zitat:
Original geschrieben von Kinixys
Ah ok, das sind einteilige Felgen, aber in mehrteiliger Optik... Hast du denn mal geschaut, wie es mit dem Platz zwischen Bremssattel und Felge ohne Spurverbreiterung aussieht?
die idee is doch netmal sooooo verkehrt! die innenbelüfteten bremsen sich ja auch n bissle dicker als normale...
ja habe den geschrieben das ich die zurück geben will aber er sagt geht halt nicht.hier ein paar bilder vom gutachten