Probleme beim eintragen von Spurplatten
Hallo Männer,
ich bin grad etwas frustriert obwohl ich glücklich sein sollte. Hab eben auf Sommerräder gewechselt und hab in dem Zuge gleich auf der Hinterachse 20mm Spurplatten pro Seite montiert. Sind von H&R mit dem DRA-System. Die waren auch schon auf einem A5 montiert und eingetragen.
Jetzt war ich eben beim TÜV um die eintragen zu lassen da erzählt der mir ich müsse Bördeln oder Kunststoffverbreiterung dran machen. Die hintere Abdeckung vom Reifen passt nicht😕
Ich fahre die original FL-Felgen mit 8,5x19 ET32 mit 255-35/19.
Macht der seinen Job zu gut oder welche möglichkeiten hab ich nun die eingetragen zu bekommen?
Leute bitte helft mir🙁
Gruß,
der frustrierte Nesa
Beste Antwort im Thema
such nen anderen Prüfer!!!
27 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Thueringer Held
such nen anderen Prüfer!!!
Ja, ich fahre morgen bei Dekra vorbei.
Ich glaub das Problem kommt jetzt öfters......und liegt ganz wo anders begraben.
Ich hab auf meinem A5 Cabrio auch ohne Probleme die 20mm eingetragen bekommen ( bei 20" DS), aber da stand im Gutachten: ggf. muss Nachgearbeitet werden ( sinngemäß)
Jetzt war ich mit einer anderen Automarke beim TÜV um Sommeräder eintragen zu lassen. Ist ein SUV, der kann gar nicht so viel einfedern dass was streift, Räder stehen auch nicht über - aber was steht im Gutachten: Radhäuser müssen ( nix mehr von ggf.) nachgearbeitet werden.
Ergo sagt der Prüfer zu mir, Sie müssen die Radhäuser nacharbeiten...
Ich schalte schnell und sage, die wurden bereits nachgearbeitet, leicht ausgestellt soweit dies ohne Nachlackieren möglich war - dann sagt er: Gut dass sie das gemacht haben, in den neuen Gutachten steht nicht mehr ´Gegebenenfalls´ , sonder ´muß´ ....
Und genau deshalb werden die künftig die Freigängigkeit gar nicht mehr prüfen vermute ich
Zitat:
Original geschrieben von h-gweber
Ich schalte schnell und sage, die wurden bereits nachgearbeitet, leicht ausgestellt soweit dies ohne Nachlackieren möglich war
Also sollte ich den Satz morgen gegebenenfalls im petto haben?😛
Sagt mal, es kann doch sein, dass es den Prüfern gar nicht um die Freigängigkeit geht?! 😕
Dieses Ding mit 30' Abdeckung usw. klingt doch eher so, als müsse die Lauffläche nach hinten "ausreichend" abgedeckt sein, damit z. B. nicht übermäßig Straßendreck wie Steinchen etc. nach hinten - im Zweifel auf den dahinter fahrenden Wagen - weggeschleudert werden, sondern im Radkasten des Verursachers landen.
Das kommt im Ergebnis für die Optik zwar letztlich auf's Gleiche raus, weil auch die Flanke des Reifens damit weiter drinnen stehen muss, aber das hat dann eben nix mehr mit dem Einfedern und Kontakt zur Radhausschale zu tun.
Schaut Euch dazu mal das H&R Gutachten für die A5 Distanzscheiben an und vergleicht die Hinweise auf Seite 7, Nr. A2 und A2b mit den Hinweisen A3, A4, A5 und A5b.
Was meint Ihr, kann das sein?
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von SIB6274
Dieses Ding mit 30' Abdeckung usw. klingt doch eher so, als müsse die Lauffläche nach hinten "ausreichend" abgedeckt sein, damit z. B. nicht übermäßig Straßendreck wie Steinchen etc. nach hinten - im Zweifel auf den dahinter fahrenden Wagen - weggeschleudert werden, sondern im Radkasten des Verursachers landen.Das kommt im Ergebnis für die Optik zwar letztlich auf's Gleiche raus, weil auch die Flanke des Reifens damit weiter drinnen stehen muss, aber das hat dann eben nix mehr mit dem Einfedern und Kontakt zur Radhausschale zu tun.
Du willst damit jetzt aber nicht sagen, daß etwaige Zulassungsbestimmungen einen technischen Sinn haben müssen? Denn vor ein paar Jahren wär doch so ein Hype um die DTM Endrohre, die musste scheinbar jeder auf seiner Möhre haben. Aber ist von Euch schonmal jemand auf dem Motorrad hinter so ner Kiste gestanden, z.B. an der Ampel? Da bekommt man die Abgase wunderbar direkt in den Helm geblasen! Ich hatte daraufhin mit dem TÜV Süd Kontakt aufgenommen, um mir die Sinnhaftigkeit einer solchen Betriebserlaubnis derartiger Fahrzeuge zu erklären. Nach ein paar Wochen erhielt ich auf meine Anfrage einen Anruf, meine Einwände zwar technisch korrekt seien und auch nachvollziehbar wären, doch leider kann derartigen Produkten eine Zulassung nicht entzogen werden. Und die Vollpfosten, die mit sowas rumfahren, haben dann nichtmal die leiseste Ahnung über den Hintergrund, wieso man im Rennsport der DTM überhaupt derartige Endrohre einsetzt.
Deine Erklärung ist zwar logisch und für mich auch nachvollziehbar - vorallem auch im Hinblick auf das betroffene Fahrzeug selbst, da man sich sonst selbst genügend Steinschläge am eigenen Fahrzeug zufügt, aber ich kann mir nicht vorstellen, daß beim Erlass einer derartigen Zulassungsvorschrift tatsächlich soweit gedacht wurde...!!!
Gletscherweiße Grüße, Fussel.
Zitat:
Original geschrieben von Fussel_325i
Dann meldet sich mal ein ehemaliger Vollpfosten. Hatte 2x76 DTM auf einem E36. Man kauft es wegen der Optik und nicht wegen Sinnhaftigkeit. Ist genau wie 20 Zoll usw.Zitat:
Original geschrieben von SIB6274
Und die Vollpfosten, die mit sowas rumfahren, haben dann nichtmal die leiseste Ahnung über den Hintergrund, wieso man im Rennsport der DTM überhaupt derartige Endrohre einsetzt.Gletscherweiße Grüße, Fussel.
Diese Pauchalaussage von einem Mopedfahrer. Das sind doch meistens genau die, "nicht alle", die mit viel zu lauten Endschalldämpfern usw. rumfahren. Über die Sinnhaftigkeit eines 100db Carbonendschalldämpfers bin ich mal gespannt. Auch fahren diese Mopedfahrer meistens zu schnell. Riskieren damit ihr eigenes und das Leben anderer. Da kann ich den Ball mal gerne zurück werfen. Finde es immer wieder frech, wenn man mit 100 db an einem Sonntagabend durch ein Wohngebiet brettern muss. Oder der 50 jährige Harleyfahrer sich morgens um 5 Uhr auf seine Harley schwingt und die Nachbarn senkrecht im Bett stehen, weil dieser Herr auf seiner Harley den zweiten Frühling erlebt.
Ich denke vielen Prüfern fehlt das Feingefühl und die Lust sich mit dem Thema genauer auseinanderzusetzen. Hier müssen vorallem alle Prüforganisationen endlich mal eine einheitliche Auffassung vertreten. Es kann doch nicht sein, dass eine Tuningbetrieb alles eingetragen bekommt, und der Privatmann bei jeder Kleinigkeit ein "Nein" bekommt.
Hi Nes...Zitat:
Original geschrieben von Nesastor
Mal ein Paar Bilder
sieht bei mir aber auch nicht anders aus... Das mit der Lauffläche... Und ich habe "nur" 15mm Scheiben verbaut...
Übrigens... Ich dachte, die DEKRA sei nur im Osten der Republik für solche Abnahme zuständig?! Im Westen wohl eher der TÜV?! Oder irre ich mich.... 🙄
Ggf. mal zu nem anderen TÜV fahren?! 😉
Gruß Ninja
Irgendwo hatte ich mal gelesen, ggf. sogar hier im Forum, dass es eine Verschärfung zum Thema "Abdeckung der Lauffläche" aufgrund einer EU-weiten Klamotte oder so gegeben hat, vielleicht verwechsle ich da aber auch etwas. Eben so etwas, das auch diese Winkelbestimmung 30' etc. aufgreift ...
😕
Ich war heute bei der Dekra und der hatte seinen Terminkalender voll. Soll morgen wieder kommen.
15mm Scheiben wären ohne Auflagen eingetragen worden. Na mal abwarten was morgen passiert.
Kleines Update, war heut bei Dekra und auch er hat es mir mit den gleichen Begründungen nicht abgenommen. Er sagte aber: "Unter Kumpels, es gibt Prüfer die das abnehmen".
Nunja, gleich hab ich noch nen Termin aufm Nachbardorf, mal schauen ob der LKW-Prüfer andere Toleranzen hat😁
Steht denn der Zusatz A2 auch in älteren Gutachten drin oder nur in den neuen?
Dann könnte ich ja mit einem älteren Gutachten da hin fahren wo der mist mit Bördeln und Spoilerecken nicht drin steht. So meine Theorie😕
Ich würde noch ein paar Prüfer ausprobieren, ich hab gestern bei meinem A6 Spurverbreiterungen montiert und gleich von der Dekra eintragen lassen. Lt. Gutachten hätte ich zwingend Radlaufverbreiterungen montieren müssen, aber der Prüfer hat nur die Nummern verglichen und dann eingetragen.
Ich verstehe das eh nicht, da guckt nun wirklich nicht so viel vom Rad raus...
Ich habs nun endlich eingetragen bekommen. Hier kann also geschlossen werden.
Danke Euch nochmal für die Hilfe.
Gruß Nesa
Thread wird auf Wunsch des TE geschlossen.