Problem nach Kauf mit unterschiedl. Dekra-Gutachten

BMW 3er E46

Hallo Leute ich wenee mich jetzt einfach noch mal an euch, da ihr mir schon mehrmals gut Rat gegeben habt. Ich habe mir einen 320D Touring BJ 2003 von einem Privatmann gekauft, mit der Vereinbarung im Kaufvertrag, dass der TüV neu gemacht wird und alles was dafür nötig ist (Kosten) zu lasten des Verkäufers fallen. Nun hat er bei der Dekra TüV gemacht und der Mäneglbericht wies lediglich Rostflecken im Rückspiegel auf, was ich bereits wusste. Nun erschien die Feststellbremse (die ich vorher schon bemerkt hatte mit zu langem Leerweg) nicht unter den Mängeln, was mich stutzig machte.

Ich bin dann einfach nochmal zu Dekra Koblenz bei mir in der Nähe gefahren und habe sicherheitshalber das ganze nochmal checken lassen. Dabei kam dann heraus das die Handbremse zumindest als "mangel" aufgeführt wurde, jedoch die benötigten TüV Werte erfüllte. Jedoch kam dabei auch zum Vorschein, dass vorne rechts die Stabilisator-Lagerung erhebliches Spiel hat, was eine ähnliche (leichte) Wirkung zeigt wie Querlenker oder falsch ausgewuchtete reifen (lenkrad zittern) Ich habe das auch schon bei der Probefahrt bemerkt, aber gehofft und gedacht das der TüV dies bemängelt und der Verkäufer es nachbessern muss... Und der Mega-Gau ist das auch die Warnblinkanlage (und daneben der Knopf für die ZV von Innen) nicht funktioniert und ich garkein TüV bekommen würde in dem jetzigen Zustand. Fakt ist die Dinge würden alle nicht viel Kosten (Blinker weiss ich nicht was es ist??) zu beheben nur wie ist da jetzt die Rechtslage? Ich habe mit dem Dekra-Ingenieur tel. der den TüV Bericht zuerst veranschlagt hat, nur der hat nach 9 Minütigem Gespräch auch nicht mehr heraus gebracht als das es alles nicht viel ist und recht günstig zu beheben. Ich habe gesagt das mir das latte ist wie teuer es ist, sondern dass es mich stutzig macht das (auch wenn es leichte sind) die Mängel erst garnicht auf seinem BEricht aufgeführt wurden??!?!! Er wollte sich dann dann mit dem VK kurzschlissen da nur der VK einen Rechtsanspruch aus seinem Bericht hätte. Das ist nun 3 Tage her. Jedenfalls kann ich glaube ich dem Verkäufer nichts, da er ja seine Pflicht eingehalten hat. Der Verdacht das die 2 sich kennen ist eher unglaubhaft, da der VK mir angeboten hat das ich das Auto vorbei bringen soll und er schaut danach (Aber das sind 250 KM und das würde ich gerne vermeiden). Ich merke das ist ziemlich viel Text, aber ich möchte eigentlich nur wissen, was ich machen kann. Ist die Dekra haftbar zu machen, muss ich einen Rechtsanwalt nehmen oder was meint ihr?

Viiiiiielen Dank schonmal im Voraus, hoffe ihr wisst einen Rat.

Greetz
Marco

10 Antworten

Tja, verworrene Situation...

Was steht denn im Kaufvertrag? HU neu, oder HU neu OHNE Mängel?

Wenn da steht HU neu, haste schlechte Karten irgendwas zu machen gegen den VK. Du könntest ein offizielles Gutachten erstellen lassen, und dann gegen die DEKRA vorgehen, da die Mängel nicht im Bericht erschienen sind. Selbst wenn das erfolg haben sollte...was ist dann? Ich glaube nicht das es durchsetzbar wäre, das die DEKRA die Mängel behebt. Der VK wird sich darauf berufen, das er laie ist, und davon ausgeht das die DEKRA ihre arbeit ordentlich macht...
Also im endefekt würd ich sagen, beheb die Mängel selbst..

Das ist auch der GRund, warum ich vom Händler mit Garantie gekauft hab, fährt man besser mit.

LG Roland

Hi Roland!

Da steht nur TüV "neu".. Aber ich finde das impliziert das keine so groben Mängel sind.
Ausserdem bekomme ich ja in dem Zustand keinen TüV wegen fehlender Warnblinkanlagenfunktion.
Es wäre doch ungerecht wenn der Vorige Dekra-Prüfer für seinen "schlampigen" Job nicht Haftbar zu machen ist... Denn ich weiss ja nicht woran das mit dem Blinker liegt, kann ja ne teurere Sache sein..?

Wie würde das laufen wenn ich vom Kaufvertrag zurücktretetn möchte? Das ist innerhalb von 14Tagen möglich oder? Rein theoretisch.. Ich bin aber ja auch schon knapp 1000 KM mit dem Auto gefahren...

Alles driss :-)

Ich will die Kiste einfach in die BMW Werkstatt bringen und die Rechnung an Dekra oder VK..
Oder die Dekra macht mir die Kiste wieder flott, mir bumms...

Danke nochmal.
Marco

Ok da steht HU neu, also ist der VK eigentlich raus, weil er wird sagen, er hat den Wagen vorgeführt, mit nur einem "geringen" Mangel hat der Wagen die HU bekommen, er ist Laie, also alles paletti.
Du kannst nur über die DEKRA gehen, aber das ganze wird nicht ohne den Rechtsweg funktionieren, und ob du dann noch durchsetzen kannst, das die DEKRA die Mängel behebt, bezweifle ich.
Da wird sich keiner irgendwie auf eine behebung der Mängel ohne weiteres einlassen, ich würde an deiner Stelle mal ein Beratungsgespräch beim Anwalt in Anspruch nehmen.

Aber alles in allem, kann ich dir leider keine großen Hoffnungen machen, das ist der scheiß wenn du von Privat kaufst! HU neu, heißt nie auch ohne Mängel, da wird viel Bockmist gemacht, eine Garantie vom Händler schafft da zusätzlicher Absicherung. DIe Wagen sind zwar teurer als von Privat, aber gibt weniger Ärger, hilft dir jetzt leider auch net weiter..

Also ich finde du machst einen Aufriss, wo keiner ist!

Also nach der Information aus dem Text, hast Du nun:

- Handbremsweg nachstellen (ca. 10.- EUR freie Werkstatt)
- Schalter Warnblinkanlage wechseln (Ca. 25 EUR Neuteil, oder Ebay für 10.- EUR)
- Stabilagerung ist die Koppelstange (BMW 20.- EUR / Ebay 10 EUR) Einbau selbst in 5 min

Über sowas kannst Du Dich aufregen? Dass Du erwägst wer nun haftbar ist? Deine Probleme hätte ich gerne!

Der Verkäufer hat seinen Teil perfekt eingehalten, also was solls. Das mal ein Prüfer genauer prüft und mal einer schlampiger, dass ist ja keine Neuigkeit. Selbst wenn Du ihn zu einer Inspektion bei BMW gestellt hättest wäre die Chance (min. 50% gewesen), dass nicht alle Fehler gefunden werden (siehe Werkstatt-Tests).

Also kauf die 2 Teile und lass die Handbremse nachstellen und fertig. Wenn Du ein Auto willst wo absolut alles perfekt ist, dann musst Du ihn neu bestellen und selbst da muss ständig was nachgebessert werden.

Viel Spaß mit dem neuen Auto.

@Roland: "Das ist der Grund Händlerkauf" , hallo Roland, wir reder hier von echten peanuts. Wenn Du den Kaufpreis Händler - Privat in die Berechnung einrechnest, sieht es mal ganz anders aus, aber das ist ja jedem seine Entscheidung und auch bei Garantie, kann es sein, dass er etwas nachbessern muss und bei der Garantie sind je nach Garantieart auch nur die Teilekosten drin, aArbeit muss dann noch bezahlt werden! In diesem Fall würde die Arbeit bei BMW mehr kosten, als die Teile zu kaufen und in einer freien Werkstatt einbauen zu lassen.

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Zitat:

Original geschrieben von peer1st


Also ich finde du machst einen Aufriss, wo keiner ist!

Also nach der Information aus dem Text, hast Du nun:

- Handbremsweg nachstellen (ca. 10.- EUR freie Werkstatt)
- Schalter Warnblinkanlage wechseln (Ca. 25 EUR Neuteil, oder Ebay für 10.- EUR)
- Stabilagerung ist die Koppelstange (BMW 20.- EUR / Ebay 10 EUR) Einbau selbst in 5 min

Über sowas kannst Du Dich aufregen? Dass Du erwägst wer nun haftbar ist? Deine Probleme hätte ich gerne!

Der Verkäufer hat seinen Teil perfekt eingehalten, also was solls. Das mal ein Prüfer genauer prüft und mal einer schlampiger, dass ist ja keine Neuigkeit. Selbst wenn Du ihn zu einer Inspektion bei BMW gestellt hättest wäre die Chance (min. 50% gewesen), dass nicht alle Fehler gefunden werden (siehe Werkstatt-Tests).

Also kauf die 2 Teile und lass die Handbremse nachstellen und fertig. Wenn Du ein Auto willst wo absolut alles perfekt ist, dann musst Du ihn neu bestellen und selbst da muss ständig was nachgebessert werden.

Viel Spaß mit dem neuen Auto.

@Roland: "Das ist der Grund Händlerkauf" , hallo Roland, wir reder hier von echten peanuts. Wenn Du den Kaufpreis Händler - Privat in die Berechnung einrechnest, sieht es mal ganz anders aus, aber das ist ja jedem seine Entscheidung und auch bei Garantie, kann es sein, dass er etwas nachbessern muss und bei der Garantie sind je nach Garantieart auch nur die Teilekosten drin, aArbeit muss dann noch bezahlt werden! In diesem Fall würde die Arbeit bei BMW mehr kosten, als die Teile zu kaufen und in einer freien Werkstatt einbauen zu lassen.

ich gebe dir da auf der ganzen Linie recht!! sehe das genauso! macht kein Drama wo keines zu machen ist.

grüße

@peer 1st

Ich habe leider wenig bis keine Ahung von Kfz-technischen Sachen, daher weiss ich nicht ob es mit dem Blinkerschalter Ausstausch getan ist, da der Schalter daneben wie erwähnt auch nicht funktioniert.
Die Sicherungen scheinen es auch nicht zu sein.

Ich will kein Drama daraus machen, nur die Dinge die ich vor dem Kauf ja bemerkt habe wie Lenkrad flattern und Spiel der handbremse (am Berg anfahren mit Handbremse ist nicht drin), habe ich halt
verbal mit dem VK vereinbart das es gemacht werden muss, da ich dachte das sowas beim TüV bemängelt wird. Ich habe halt für meine Verhaältnisse viel gezahlt und da erwarte ich ein Einwandfrei funktionierendes Fahrzeug. Kleine Mängel wie Rost im Spiegel sind mir ja auch egal.
Finds halt Schade das der Käufer da nicht mehr geschützt wird, aber so scheints zu sein :-)

Ich Danke trotzdem vielmals für eure Meinungen!

@cusoon:

Mein Kommentar war nicht gegen Dich gerichtet, deshalb nicht falsch verstehen!
Auch ist es keine Schande sich in manchen Dingen nicht perfekt auszukennen, jeder hat Stärken jeder hat Schwächen.

Aber ich fand den Ansatz falsch!

Wenn Du Dir ein Auto anschaust und bist mit etwas nicht zufrieden, dann musst Du das anders regeln. Entweder Du versuchst einen Nachlass zu bekommen und entscheidest Dich für eine eine Werkstatt die das richtet und akzeptierst die Mängel mit dem Nachlass, oder Du bist bereit den Wagen zu kaufen, und der Verkäufer muss sich um die Beseitigung kümmern.

Du hast mit dem VK anscheinend vereinbart, wenn der Wagen HU neu bekommt, dann ist das für Dich in Ordnung, weil Du halt sicher sein willst, dass nichts am Auto fehlt. Das ist grundsätzlich auch vollkommen in Ordnung, aber Du leitest aus einer HU den Sachverhalt ab, dass Du ein sonst perfektes Mängelfreies Auto erworben hast.

Die HU kümmert sich um einen strassensicheren Zustand und fertig. Die Koppelstange würde maximal erwähnt werden als geringer Mangel, na gut wurde sie halt vergessen.

Du hast lieber nochmal 50.- EUr bezahlt um das Erbenis überprüfen zu lassen, anstatt es für fast den identischen Betrag beheben zu lassen.

Wieso macht man den sowas?

Der Ansatz ist der Falsche und dann sich zu überlegen, wen man nun verklagt (wegen 50.- EUR), das halte ich einfach für totalen Blödsinn.

Man steckt in einem Auto nunmal nicht drin, es schützt Dich auch kein Händlerkauf und kein Neuwagenkauf, weil teilweise wird es kostenfrei behoben, aber den Aufwand hast Du ja trotzdem.

Deine Mängel sind echt innerhalb sehr kurzer Zeit behoben. Also fahr in eine Werkstatt lass es beheben und erfreue dich am neuen Auto und gut isses.

Der Verkäufer hat sich bemüht Dir entgegen zu kommen, der Dekra Mann ist keine Maschine sondern ein Mensch, also was solls!

Zitat:

Original geschrieben von cusoon


@peer 1st

Ich habe leider wenig bis keine Ahung von Kfz-technischen Sachen, daher weiss ich nicht ob es mit dem Blinkerschalter Ausstausch getan ist, da der Schalter daneben wie erwähnt auch nicht funktioniert.
Die Sicherungen scheinen es auch nicht zu sein.

Wenn beide Schalter nicht gehen liegt der Verdacht nahe dass vielleicht nur der Stecker unterm Schalter sich gelöst hat. Also erstmal am Schaltsack links und rechts den Rahmen etwas nach innen drücken und hochziehen, dann kann man den Schaltsack nach oben stülpen. Dann kannst das Kabel schon sehen.

Zitat:

Original geschrieben von peer1st


@Roland: "Das ist der Grund Händlerkauf" , hallo Roland, wir reder hier von echten peanuts. Wenn Du den Kaufpreis Händler - Privat in die Berechnung einrechnest, sieht es mal ganz anders aus, aber das ist ja jedem seine Entscheidung und auch bei Garantie, kann es sein, dass er etwas nachbessern muss und bei der Garantie sind je nach Garantieart auch nur die Teilekosten drin, aArbeit muss dann noch bezahlt werden! In diesem Fall würde die Arbeit bei BMW mehr kosten, als die Teile zu kaufen und in einer freien Werkstatt einbauen zu lassen.

in dem fall hier hast du mit deiner "rechnung" sicherlich recht. aber die geht auch nicht in jedem fall auf. aber das jetzt im detail auseinandersplitten brauchen wir jetzt nit denk ich.

@peer1st

Kein Ding! Ich habe die nachträgliche Inspektion aber aus den vorhin genannten Gründen gemacht, wenig Ahnung?! Und da mich die Sache nur Misstrauisch gemacht hat, wollte ich logischerweise Gewissheit haben das nicht mehr dran ist, was mir nunmal nur ein Sachverständiger vermitteln kann.
Das mit dem Schalter habe ich schon geschaut, da ist vorher rumgeklebt worden, da hatte sich unten die Platine gelöst. Der VK ist jetzt dabei und will mir einen neuen besorgen oder ich bestelle einen bei Ebay.
Ich weiss das immer nur das geschriebene Wort gilt, nur hatte ich mit dem VK vorher lang und breit diskutiert und da ich noch auf Ehrlichkeit hoffe und wahre Geschäftsmänner habe ich das mit dem VK diskutiert. Und scheinbar wird er ja jetzt auch dafür aufkommen.
Das mit dem Rücktritt vom Vertrag war in erster Linie einfach nur eine theoretisch allgemeine Wissensfrage "was wäre wenn.."

Danke euch für eure Beiträge!

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