Problem mit gegnerischer Versicherung
Hallo Leute,
ich hatte vor ca. 4 Monaten einen Unfall, bei dem ich nicht dran schuld war. Ich habe daraufhin alles begutachten lassen usw. Alles läuft über einen Anwalt. Ich habe sowieso Rechtsschutz und es sollte schneller ablaufen. Tut es aber nicht.
Trotz vieler Schreiben vom Anwalt und mittlerweile eingereichter Klage, kommt nichts. Was hat die GV vor?
Der Anwalt meint die sparen sich Personalkosten. Ich bin da ziehmlich skeptisch.
Was meint ihr?
GV ist die Württem********
Beste Antwort im Thema
kannst nichts machen ausser warten.... die lassen sich schon zeit die versicherungen...
14 Antworten
Hallo
Versicherungen,das weiss man ja spielen immer mit der zeit wenns ums zahlen geht.
Hattest Du die Polizei gerufen zum Unfall ???
Wo stehst Du auf dem polizeilichen Protokoll ???
Falls auf zwei und so wie Du schreibst klage wurde schon eingereicht,brauchst Du Dir eigentlich keine sorgen machen.
Weil dann sollte die W... keine Chance haben !!!
Also abwarten auch wenns schwer fällt ist angesagt !!!
Deutsche Mühlen der gerechtigkeit mahlen halt langsamm !!!
Zitat:
Original geschrieben von E46FL
Ich habe sowieso Rechtsschutz und es sollte schneller ablaufen. Tut es aber nicht.
Wie kommst Du darauf, dass es schneller ablaufen würde?
All meine Versicherungsfälle habe ich selber in die Hand genommen und persönlich mit den Sachbearbeitern bei der Versicherung gesprochen, wann welcher nächste Schritt gemacht wird, ob ich Unterlagen einreichen muss oder ich von der Versicherung bekomme. Ich hab ein paar Tage nach dem Absenden angerufen ob alles angekommen ist oder noch was fehlt.
Ging alles super, man darf den Leuten nur nicht auf'n Sack gehen, sondern lediglich "am Ball" bleiben.
Hätte ich das meinen Anwalt machen lassen, dann hätte der nie mit denen telefoniert, sondern immer nur Briefe geschrieben. Die liegen dann natürlich erstmal bei der Versicherung bis die bearbeitet sind und einem Sachbearbeiter zugeordnet werden und so.
Falls zwischendurch ein Anruf von anderen Kunden reinkommt, bleiben die Anwaltssachen erstmal liegen, denn Anrufer werden immer direkt bedient. So kommt eine Verzögerung zur anderen.
Viel Spaß 😁
Vor 4 Jahren hatte ich einen Unfall und ich wusste nciht genau ob ich wirklich unschuldig bin. Hab dann mit der Versicherung gedealt, dass die die Kostenübernahme erstmal vornehmen, ich jedoch erstmal den Leihwagen vorstrecke. Je nachdem wie der Fall am Ende ausgeht, reiche ich meine Leihwagenrechnung ein oder die Versicherung holt sich das Geld wieder.
Vorteil für die Versicherung: Sie konnte den günstigen Privattarif bei der Leihwagenfirma nutzen und Vorteil für mich: Auto konnte bereits am Folgetag nach dem Unfall repariert werden.
Nach nur 14 Tagen war das alles geklärt und ich bekam meine Leihwagenrechnung erstattet.
Für's nächste Mal: selber machen beschleunigt das Ganze ungemein und vermeidet irrelange Totzeiten für anwaltlichen Schriftverkehr.
... versicherungen sind auch wenig erfreut darüber, wenn sie ihre eigene Rechtsabteilung für den anwaltlichen Schriftwechsel einsetzen müssen, das verlangsamt den ganzen Prozess deutlich!
Und wenn Dein Anwalt nun eine Klage angeschoben hat, na dann viel Spaß ... ein ziemlich schlechter Anwalt, der eher darauf aus ist Geld zu verdienen als Dir zu helfen.
Gruß, Frank
Zitat:
Original geschrieben von lncognito
All meine Versicherungsfälle habe ich selber in die Hand genommen und persönlich mit den Sachbearbeitern bei der Versicherung gesprochen, wann welcher nächste Schritt gemacht wird, ob ich Unterlagen einreichen muss oder ich von der Versicherung bekomme. Ich hab ein paar Tage nach dem Absenden angerufen ob alles angekommen ist oder noch was fehlt.
....genau so wirds gemacht! Der Anwalt macht bei klarer Schuldfrage nichts anderes, als die Unterlagen, die Du ihm zur Verfügung stellst weiter zu leiten (nur dass er sie vorher mit einer Kostennote versieht...)!
Der Sachbearbeiter ist auch kein Gegner, der Dir nur Böses will, sondern wird mit persönlicher Ansprache einfach schneller reagieren, als wenn er einen anonymen Anwaltsbrief in seinem Posteingang hat....
Ich habe täglich mit mehreren Schadenfällen bei verschiedensten Versicherern zu tun und kann nur sagen, dass eine Bearbeitungszeit von vier Monaten nicht allein der Versicherung zuzuschreiben ist...
Unabhängig davon, dass der gegnerische Versicherer innerhalb von vier Wochen regulieren muss, wenn er alle relevanten Unterlagen vorliegen hat... Hast Du einen Scheidungsanwalt beauftragt?
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Ich kann das so nicht bestätigen, letztes Jahr sind mir drei verschiedene Leute rein gefahren. Meine Vorgehensweise ist jedesmal dieselbe. Gutachter anrufen. Gutachten etc dem Anwalt geben, rest macht er. Nach max 4 Wochen hatte ich immer mein Geld. Ich würde nie mehr ohne einen Anwalt vorgehen. Die meisten versuchen dich immer zu bescheissen und zu drücken.
....naja, ich kenn halt beide Vorgehensweisen und kann nur meine Erfahrungen schildern, wo täglich bestätigt wird, dass sich das Hinzuziehen eines RA eher zeitverzögernd auswirkt....
Eine Schadenbearbeitung von vier Monaten ist indiskutabel und ist sicher auch auf mangelndes Engagement und/oder zögerliche Bearbeitung des RA zurück zu führen....
Danke für die Antworten.
Einiges muss ich genauer schildern.
Also auf dem Polizeibericht stehe ich auf Platz 2 mit zwei unparteiischen Zeugen von der Stadt (USB-Arbeiter). Der Andere hat keine Zeugen. Er ist über Rot und ich Grün. Es bestreitet das, aber natürlich sollte er keine Chance haben mit der Lüge.
Zum Anwalt. Er hat nicht sofort die Klage eingereicht, sondern nach 3 Monaten. Er hat 3-4 mal Mahnungen und Aufforderungen geschickt. Keine Antwort.
Das einzige, was die GV gemacht hat, war ein Angebot fur meinen Wagen abzugeben.( War ein wirtschaftlicher Totalschaden. Ich habe das Fahrzeug reparieren lassen und möchte/werde es behalten). Das Angebot haben wir (Anwalt und Ich) nicht angenommen, weil es nicht fur den regionalen Markt usw. war. Ich wohne im Ruhrgebiet und Angebot kam aus Baden-Wurt. oder so. Die möchten also den Restwert des Unfallwagens drücken. (ca. 800€ Unterschied zum höchsten regionalen Bieter). Und langsam werde ich auch skeptisch wegen Schuldfrage, wo eigentlich nichts anbrennen sollte.
Zitat:
Original geschrieben von E46FL
Das Angebot haben wir (Anwalt und Ich) nicht angenommen, weil es nicht fur den regionalen Markt usw. war. Ich wohne im Ruhrgebiet und Angebot kam aus Baden-Wurt. oder so.
....hiermit wirst Du imho nicht durchkommen, da es bereits mehrere Urteile gab, die der Versicherung Recht gaben, sprich, dass auch ein Aufkäufer vom anderen Ende Deutschlands vermittelt werden kann.... Das Angebot beinhaltet ja auch die kostenlose Abholung durch den Aufkäufer...
In Deinem Fall gibt es die sog. 130%-Regel, d.h., dass wenn Du das Fahrzeug reparieren hast lassen und weiter fährst, bekommst Du bis zu 130% der eigentlichen Schadenhöhe an Reparaturkosten erstattet....
Ich versteh trotzdem noch nicht ganz, woran eine Regulierung bis jetzt gescheitert ist.... Schuldfrage mit unabhängigen Zeugen zweifelsfrei geklärt, Schadenhöhe durch Gutachten ermittelt...
Wenn ich immer den Mumpitz mit :"wo steht man im Unfallprotokoll" höre....
Das ist auch eine LivingLegend die man nicht los wird.
Direkten Kontakt zur Versicherung suchen und nach dem Grund der Verzögerung fragen.
Zitat:
Original geschrieben von frantic_frenzy
Wenn ich immer den Mumpitz mit :"wo steht man im Unfallprotokoll" höre....
Das ist auch eine LivingLegend die man nicht los wird.Direkten Kontakt zur Versicherung suchen und nach dem Grund der Verzögerung fragen.
Das mit dem Polizeiprotokoll ist leider kein MUMPITZ und auch keine LIVING LEGEND !!!!
Sonst würde es ja das Protokoll nicht geben !!!
Ist ist und vieleicht meinst Du das damit keine 100% Sicherheit !!!
Es hilft halt vor Gericht wenn es dazu kommen sollte !!!!
Stelle eins auf dem Protokoll ( schuldig im anschein der polizei) 75 Teuro sollen fällig sein !!!
Stelle zwei unschuldig .........................
PS .Zahlt man die 75 Teuro nicht gehts so wie meistens zu den Anwälten .
Wer Zahlt ist selbst schuld und gibt damit schon fast ein Schuldgeständniss ein.
Genau und weil die Polizei Jura studiert hat, haben die grüne Mäntel an, sitzen zu zweit in Autos und brausen ums Eck.
Ich stand auch schonmal auf der berühmten Stelle 1 und bin ins Gerichtsverfahren gegangen, obwohl ich unter Vorbehalt die Ordnungsstrafe bezahlt habe.
Im Endeffekt stellte sich nach Gutachten und Verfahren heraus, dass ich die Unschuld vor dem Herrn war.
Somit war das gezahlte Bußgeld hinfällig, wurde erstattet (und wahrscheinlich meinem Unfallgegner aufgebrummt ??) und ich zog fröhlich hüpfend aus dem Glücksbarchiland.
Zitat:
Original geschrieben von frantic_frenzy
Genau und weil die Polizei Jura studiert hat, haben die grüne Mäntel an, sitzen zu zweit in Autos und brausen ums Eck.
Ich stand auch schonmal auf der berühmten Stelle 1 und bin ins Gerichtsverfahren gegangen, obwohl ich unter Vorbehalt die Ordnungsstrafe bezahlt habe.Im Endeffekt stellte sich nach Gutachten und Verfahren heraus, dass ich die Unschuld vor dem Herrn war.
Somit war das gezahlte Bußgeld hinfällig, wurde erstattet (und wahrscheinlich meinem Unfallgegner aufgebrummt ??) und ich zog fröhlich hüpfend aus dem Glücksbarchiland.
Selbst schuld das du schon gezahlt hast.
Glück gehabt das es sich zu Deinem gunsten gewandelt hat.
Ist leider nicht immer so.
Ich schreibe hier nicht nur zum spass ,ich bin Busfahrer höre von Koll. und hatte es auch schon selbst erlebt das solche sachen immer wieder vorkommen.
Selbst unser Cheff sagt immer wieder nie zahlen zur klärung sind Anwälte da.
Ok das ganze hier hilft dem Themenstarter nicht wirklich.
Ich wünsche ihm trotsdem viel Glück.
Achso...
Ich glaube Eher an die Unschuld einer Hure ,als an die Justiz in Deutschland !!!
... Erfahrungswärte...
...und ich glaube an die deutsche Rechtschreibung.
Es ist doch wohl so, dass in jedem Fall das Bußgeld gewandelt wird, wenn die Unschuld erwiesen ist (dafür hab ich jetzt keinen Beweis, wäre aber allgemein logisch).
Und irgendjemand steht immer auf Nr. Eins im Bogen (ausser Du wickelst Dein Auto alleine irgendwo drum). Dann wird unter Vorbehalt bezahlt, damit man hier nicht in Verzug gerät.
Dem Themenstarter hilft hier nur eins: der direkte Kontakt zur Versicherung!
Zitat:
Original geschrieben von frantic_frenzy
...und ich glaube an die deutsche Rechtschreibung.Es ist doch wohl so, dass in jedem Fall das Bußgeld gewandelt wird, wenn die Unschuld erwiesen ist (dafür hab ich jetzt keinen Beweis, wäre aber allgemein logisch).
Und irgendjemand steht immer auf Nr. Eins im Bogen (ausser Du wickelst Dein Auto alleine irgendwo drum). Dann wird unter Vorbehalt bezahlt, damit man hier nicht in Verzug gerät.
Dem Themenstarter hilft hier nur eins: der direkte Kontakt zur Versicherung!
Genau !!!
Richtig,irgendwer steht immer auf nummer eins...
und das ist immer der den die Uniformträger im ersten moment für schuldig halten.
Also wie gesagt ... Glück gehabt...
Ich wünsche dem Themenstarter auch viel Glück !!!!
Und Dir mit der D.R.S.
Gruss und Ende !!!