Problem mit der Vorderachse - Poltern

Volvo XC90 2 (L)

Ich eröffne diesen Thread, weil das Problem mit der Vorderachse recht viele haben. In meinem Fall äußert es sich durch ein recht lautes Poltern. Auf Kopfsteinpflaster hört man es extrem, aber auch schon bei geringeren Unebenheiten. Volvo hält sich diesbezüglich bedeckt und scheint nach einer kostengünstigen Lösung zu suchen. Meine Werkstatt führt die Reparatur erst einmal nicht durch. Ein konkreter Termin wurde nicht genannt.

Ich würde es begrüßen, wenn sich hier nur die User mit diesem Mangel zu Wort melden und folgende Fragen beantworten:

Ist eine Luftfederung vorhanden?
Wie genau äußert sich der Defekt?
Wurde repariert? Was genau wurde getan?
War die Reparatur dauerhaft erfolgreich?
Wie verhält sich die Werkstatt?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@moellerfm schrieb am 15. Januar 2016 um 07:42:01 Uhr:


Obwohl ich jetzt nicht weiß, ob das nicht "Stöhnen auf hohen Niveau ist".

Stöhnen auf hohem Niveau ist vielleicht, wenn sich der Innenspiegel nicht automatisch einstellt. Wenn ich aber so viel Geld für ein Auto ausgebe, dann möchte ich keine "Klapperkiste" fahren.

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@nilspaar: Nachbessern bringt Deinem RA eine 1,3fache Gebühr nach dem (geschätzten) Wert der Reparatur, der Rücktritt vom Vertrag eine 1,3fache Gebühr nach dem Gesamtkaufpreis + nutzlose Aufwendungen abzgl. gezogene Nutzungen (Km)
Ich erkläre auch lieber den Rücktritt vom KV, als das ich mit einer Werkstatt wegen Klappernachbesserungen lange rumdiskutiere - natürlich nur für meine Mandanten 😉

Zitat:

@Spartako schrieb am 10. Februar 2016 um 20:10:08 Uhr:


Vielleicht kann ja volvocitroen die Sounddatei anhängen.

Es selbst mit einem Handy aufzunehmen, wird schwierig.

Warum? Auf Aufnahme drücken und lospoltern. Da hat wohl einer keine Lust hinterher zu schneiden?

@ frank9-5

Welche Nutzungsentschädigung setzt Du an?

Der BGH macht das an der erwarteten Gesamtlaufleistung fest. Bei heute durchaus realistischen 300000km sind das 0,3% vom Kaufpreis pro 1000 km. Bei erwarteten 250000 nach meiner Erinnerung 0,4%, müsste ich aber bei Bedarf noch mal nachsehen.
Zurückzuzahlen ist übrigens der Kaufpreis + Zinsen auf den Nettobetrag. Der BGH argumentiert damit, dass gezogene Nutzungen (dazu zählen auch Zinsen) zu erstatten sind. Da der Händler aber die MwSt abführt, kann er darauf auch keine Zinsen gezogen haben

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Hab gerade mal im Reinking/Eggert - Der Autokauf - nachgesehen:
100.000 km 1 % des Kaufpreises je gefahrene 1.000 km,
125.000 km 0,8 %
150.000 km 0,67 %
200.000 km 0,5 %,
250.000 km 0,4 %,
300.000 km 0,3 %

Auch auf die Gefahr, hier als Alleinunterhalter aufzutreten: die obigen Werte sind von der Rechtsprechung in der Regel nach Gutachten für normale Verbrennungsmotoren entwickelt worden. Interessant wird es sein, wenn es um Hybridfahrzeuge geht, für die noch keine Erfahrungen damit vorliegen, wie lange die so REGELMÄSSIG halten. Aus dem einen Tesla, oder dem anderen Leaf, die dann xyz km geschafft haben, wird man noch keine Allgemeinverbindlichkeit machen können. Spannend... (Na ja, vielleicht nicht für jeden 😁)

Danke für die schnellen Antworten. Wäre jetzt noch interessant zu wissen, von welcher Gesamtleistung man beim XC90 ausgeht.

Ich zitiere noch mal aus dem Reinking/Eggert:
"Pkw/Kombis/SUV der mittleren und gehobenen Klasse erreichen aufgrund des hohen Qualitätsstandards heutzutage durchschnittliche Gesamtlaufleistungen bis 400.000km."

Wie gesagt: alle mir bekannten Urteile betreffen aber normale Verbrennungsmotoren - welche Gesamtlaufleistungen Hybridfahrzeuge haben werden, wissen zur Zeit vermutlich nur die Hersteller.
Ich würde aber im Falle einer Rückabwicklung gerade bei einem Volvo überhaupt keine Bedenken haben, wenn man 300.000km zugrunde legt.

Hab da was zu einem V70 aus jüngerer Zeit (2010) gefunden:

Volvo V 70 250.000 km (OLG Celle NJW-RR 2010, 356 [OLG Celle 01.07.2009 - 7 U 256/08]; OLG Nürnberg NJW 2005, 2019)

Schon wieder Alleinunterhalter 😉 😁
Bei dem V70 mit einem Preis von 44156,21 € funktionierte der Standheizungstimer nicht. Das Ganze spielt Anfang 2008, liegt also schon eine ganze Zeit zurück. Und seitdem sind die Autos natürlich langlebiger geworden 😉
Das OLG Celle hat im Urteil übrigens nicht ausgeführt, wie es auf die 250.000km gekommen ist, sondern hat das scheinbar für Dieselfahrzeuge unterstellt.

Danke dafür.
Sollst Dich ja nicht alleine fühlen;-)

@frank9-5: Ich lese auch interessiert mit. Rückabwicklung eines Volvos hatte ich allerdings noch nicht 🙂

Und dazu gab es dann noch die Beispiele von BMW wo in solchen Verfahren dann der Hersteller nur von einer Haltbarkeit des Wagens von 150.000 km ausgeht. 😰

Diese Kilometerangaben sind doch Mumpitz. Demnach müsste ich meine Autos über 40 Jahre abschreiben. Das Ganze hat am Ende auch immer was mit der jährlichen Fahrleistung und der normalen Lebenszeit des Produktes zu tun.

@Hoberger: ohne Dir nahe treten zu wollen; ich habe nur wiedergegeben, das der BGH die lineare Methode anwendet, mit "Mumpitz" oder Deiner Jahresfahrleistung hat der Ansatz nichts zu tun.

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