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XC90 T8 Inscription Jahreswagen gekauft - Problem mit Händler

Volvo XC90 2 (L)
Themenstarteram 29. Juni 2023 um 10:10

Hallo zusammen,

ich habe mir letzten Samstag einen XC90 Jahreswagen gekauft. Der Händler ist 400km entfernt da es in meiner Umgebung kein Fahrzeug mit passender Ausstattung gibt. Zuhause angekommen, sind mir Mängel aufgefallen, die mir nicht mitgeteilt wurden und jetzt stellt sich der Händler bei der Regulierung quer. Könnt ihr mir bitte mal einen Blick auf die Bilder werfen und mir eure Einschätzung mitteilen?

Laut Händler ist es beim XC90 T8 ganz normal, dass die Heckschürze an einer Seite so weit absteht.

Zum Vergleich habe ich mal die linke Seite und die rechte Seite fotografiert.

Er bietet mir eine Erstattung von 300€ an für die Heckschürze und das Loch im hinteren Sitzbezug.

Vielen Dank!

Loch in hinteren Sitzbezug 1
Loch in hinteren Sitzbezug 1
Rückseite rechts (Abweichend)
+1
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15 Antworten
am 29. Juni 2023 um 11:15

Hallo

Also, aus meinen Erfahrungen bewertet, wirst du gegen den leichten Versatz nichts machen können. Da der Unterbau der Stoßstangenabdeckung aus Kunststoff ist und es zu thermisch bedingten Verzug kommen kann. Man sollte aber prüfen lassen ob ein Unfallschaden vorliegt.

Den Lederschaden kannst du aber geltend machen, professionelle Reparatur durch Sattler oder Austausch der Sitzkomponte.

Themenstarteram 29. Juni 2023 um 11:25

Vielen Dank für deine Einschätzung. Laut Händler wurde die Abdeckung aufgrund von Kratzern gegen eine neue Ausgetauscht. Der Versatz sollte doch in so einem Fall nicht innerhalb der Tolleranz liegen oder? Immerhin steht die Abdecking 3,8mm über und ist außerhalb der Flucht.

am 29. Juni 2023 um 11:32

Zitat:

@MightyMuh schrieb am 29. Juni 2023 um 13:25:38 Uhr:

Vielen Dank für deine Einschätzung. Laut Händler wurde die Abdeckung aufgrund von Kratzern gegen eine neue Ausgetauscht. Der Versatz sollte doch in so einem Fall nicht innerhalb der Tolleranz liegen oder? Immerhin steht die Abdecking 3,8mm über und ist außerhalb der Flucht.

Lass prüfen ob ein Unfallschaden vorliegt. Ca. 4mm finde ich auch zu viel.

am 29. Juni 2023 um 11:42

Alles sichbare Mängel, die beim Kauf hätten auffen können. Somit hat der Händler nicht verschweigen.

Was mich persönlich stutzig macht ist die Heckschürze.

Hier kann auch ein versteckter Unfallschaden dahinter liegen.

Ich würde daher eine Fachwerkstatt aufsuchen, die sich das anschaut.

Wenn Unfallschaden nicht angegeben ist, steht hier ein Rücktrittsrecht.

Die Bereitschaft des Händler für eine kleine Rückerstattung untermauert meinen Verdacht auf einen Schaden. Normal ist das ganz sicherlich nicht!!

Themenstarteram 29. Juni 2023 um 11:54

Zitat:

@Adler [Lothar] schrieb am 29. Juni 2023 um 13:42:27 Uhr:

Alles sichbare Mängel, die beim Kauf hätten auffen können. Somit hat der Händler nicht verschweigen.

Was mich persönlich stutzig macht ist die Heckschürze.

Hier kann auch ein versteckter Unfallschaden dahinter liegen.

Ich würde daher eine Fachwerkstatt aufsuchen, die sich das anschaut.

Wenn Unfallschaden nicht angegeben ist, steht hier ein Rücktrittsrecht.

Die Bereitschaft des Händler für eine kleine Rückerstattung untermauert meinen Verdacht auf einen Schaden. Normal ist das ganz sicherlich nicht!!

Es ist rechtlich nicht relevant ob die Schäden bei sehr genauem hinschauen sichtbar sind. Die Schäden hätten vor dem Verkauf erwähnt und im Vertrag dokumentiert werden müssen. Ich habe das Auto auch vorab nicht besichtigt. Es wurde mir vom Händler versichert, dass es bis auf kleine Steinschläge keine Beschädigungen gibt.

Ich habe dem Händler angeboten, dass ich das Auto zu einer Volvo Werkstatt in meinem Umkreis bringe und den Schaden dort, auf seine Kosten, instandsetzen lasse. Er hat dies abgelehnt weil er der Werkstatt nicht vertraut und dann evtl. noch mehr Schäden festgestellt werden.

am 29. Juni 2023 um 12:41

Zitat:

@MightyMuh schrieb am 29. Juni 2023 um 13:54:15 Uhr:

Zitat:

@Adler [Lothar] schrieb am 29. Juni 2023 um 13:42:27 Uhr:

Alles sichbare Mängel, die beim Kauf hätten auffen können. Somit hat der Händler nicht verschweigen.

Was mich persönlich stutzig macht ist die Heckschürze.

Hier kann auch ein versteckter Unfallschaden dahinter liegen.

Ich würde daher eine Fachwerkstatt aufsuchen, die sich das anschaut.

Wenn Unfallschaden nicht angegeben ist, steht hier ein Rücktrittsrecht.

Die Bereitschaft des Händler für eine kleine Rückerstattung untermauert meinen Verdacht auf einen Schaden. Normal ist das ganz sicherlich nicht!!

Es ist rechtlich nicht relevant ob die Schäden bei sehr genauem hinschauen sichtbar sind. Die Schäden hätten vor dem Verkauf erwähnt und im Vertrag dokumentiert werden müssen. Ich habe das Auto auch vorab nicht besichtigt. Es wurde mir vom Händler versichert, dass es bis auf kleine Steinschläge keine Beschädigungen gibt.

Ich habe dem Händler angeboten, dass ich das Auto zu einer Volvo Werkstatt in meinem Umkreis bringe und den Schaden dort, auf seine Kosten, instandsetzen lasse. Er hat dies abgelehnt weil er der Werkstatt nicht vertraut und dann evtl. noch mehr Schäden festgestellt werden.

Lass diesen Versatz erst prüfen!

Wenn ein Vorschaden vorliegt, hat der Verkäufer 2 Nachbesserungsversuche.

Erst dann können andere Maßnahmen eingeleitet werden.

Gib den Wagen zurück, da sparst fundier Ärger

Themenstarteram 30. Juni 2023 um 6:40

Zitat:

@Bernma schrieb am 29. Juni 2023 um 17:59:23 Uhr:

Gib den Wagen zurück, da sparst fundier Ärger

Vielleicht hast du recht, allerdings wird er das Auto dann abholen müssen.

Es besteht bei jedem Kauf ein 14tägiges Rücktrittsrecht und das sogar ohne Angabe von Gründen.

Diese Entscheidung kann dir aber keiner abnehmen, die musst du schon selber treffen.

Zitat:

@MightyMuh schrieb am 30. Juni 2023 um 08:40:54 Uhr:

Zitat:

@Bernma schrieb am 29. Juni 2023 um 17:59:23 Uhr:

Gib den Wagen zurück, da sparst fundier Ärger

Vielleicht hast du recht, allerdings wird er das Auto dann abholen müssen.

So funktioniert das aber nicht. Du wirst ihn schon wieder zurück bringen müssen.

Zitat:

@Huckis213 schrieb am 30. Juni 2023 um 13:06:24 Uhr:

Es besteht bei jedem Kauf ein 14tägiges Rücktrittsrecht und das sogar ohne Angabe von Gründen.

Diese Entscheidung kann dir aber keiner abnehmen, die musst du schon selber treffen.

Das gilt aber nur wenn der Vertrag außerhalb eines Geschäftsraums, im Internet oder am Telefon abgeschlossen wurde. Dann kann man den Kaufvertrag schriftlich ohne Angabe von Gründen widerrufen.

 

Bei einem Vertragsabschluss in den Geschäftsräumen eines Händlers gilt das nicht.

Themenstarteram 2. Juli 2023 um 20:29

Zitat:

@BANXX schrieb am 2. Juli 2023 um 17:37:39 Uhr:

Zitat:

@MightyMuh schrieb am 30. Juni 2023 um 08:40:54 Uhr:

 

Vielleicht hast du recht, allerdings wird er das Auto dann abholen müssen.

So funktioniert das aber nicht. Du wirst ihn schon wieder zurück bringen müssen.

Doch, genau so funktioniert es wenn der Händler die Mängel nicht nachbessern kann oder will. Im Grunde muss er das Auto selbst zur Nachbesserung abholen.

Themenstarteram 2. Juli 2023 um 20:30

Zitat:

@Aramith schrieb am 2. Juli 2023 um 18:03:53 Uhr:

Zitat:

@Huckis213 schrieb am 30. Juni 2023 um 13:06:24 Uhr:

Es besteht bei jedem Kauf ein 14tägiges Rücktrittsrecht und das sogar ohne Angabe von Gründen.

Diese Entscheidung kann dir aber keiner abnehmen, die musst du schon selber treffen.

Das gilt aber nur wenn der Vertrag außerhalb eines Geschäftsraums, im Internet oder am Telefon abgeschlossen wurde. Dann kann man den Kaufvertrag schriftlich ohne Angabe von Gründen widerrufen.

Bei einem Vertragsabschluss in den Geschäftsräumen eines Händlers gilt das nicht.

Der Vertrag wurde telefonisch geschlossen. Ich möchte allerdings keinen Rücktritt sondern Nachbesserung.

Da würde ich mich erstmal mit den konkreten AGB dieses Händlers beschäftigen. Wenn ich das richtig verstanden habe, hat der Händler die Mängel ja teilweise nicht anerkannt. Für die Betrachtung, ob sich ein Rücktrittsrecht wegen nicht erfolgter oder mehrfach erfolgloser Nachbesserung ergibt, ist ja auch wichtig, ob es ein wesentlicher Mangel ist. Dafür gibts haufenweise Urteile und kleinere optische Beeinträchtigungen zählen i.d.R. nicht dazu. Ich denke, die 300€ sind schon fast Kulanz. Ich würde sie nehmen und das Geld z.B. bei einem Aufbereiter in die Lederreparatur investieren (die können das eh besser).

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