problem mir ebay vollidioten wegen seinen 16"
das ist seine 1 mail:
hallo
gerne aber lesen sie vorher nochmal mein inserat
da habe ich bekannt gegeben das ich sie ausser der auktion verkaufe da ich sie wo anders auch inseriert habe!!
für sie enstehen auch keine kosten
die ebay gebühren muss so oder so ich zahlen!!
aber bitte wie sie wollen.
mfg JT
mail nr 2:
hallo nochmal
erstens ich bin selber rechtschutzversichert
zweitens ich habe trotzdem meinen kollegen angerufen und er hat gesagt das er am dienstag seine felgen bekommt.
das heisst wenn du noch interresse daran hast bringe ich sie dir persönlich am 23 juni 2007
um 220 euro inklusive versand bei dir vorbei er ist keinen einzigen km gefahren damit er hat nur sein auto draufgestellt
mfg jt
eigentlich brauch ich diese räder weil ich keine SR hab.aber für 220€ fahr ich nicht 200km und retour.
kann ebay dagegen was tun?
30 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von daniel1138
OK - das ist doch schon mal was:
In der Artikelbeschreibung steht:
---schnipp---
ich nehme mir das recht heraus die reifen auserhalb von der aktion zu verkaufen da ich sie wo anders auch inseriert habe
---schnapp--OK, das ist zwar nicht die feine englische Art, aber wenn Du darauf geboten hast, dann hast Du diesen Passus auch zur Kenntnis genommen.
So, und was ist jetzt Dein Problem?! Ich nehme mal an, dass sich der Verkäufer jetzt auf diesen Passus beruft, oder?
Ich denke eher, dass er damit gegen die Ebayrichtlinien verstößt.
Entweder ich biete eine Sache zu Auktion an oder nicht.
Sonst macht dass ja bald jeder, gewünschter Preis nicht erreicht “uppss sorry hab sie schon woanders verkauft“ oder wie?
Gruß Stephan
ok schliessen wir diesen thread, ob es wirklich bring 16" für dieses geld zu kaufen muss ich selbst noch überlegen.ich warte noch auf diese 18" mit gummi um 280 €.da schwanke ich noch.
ich danke euch allen das ihr mich bei dieser ebay auktion begleitet hab.es ist schön eure ünterstützung zu haben
Zitat:
Original geschrieben von samuel-stinger
Ich denke eher, dass er damit gegen die Ebayrichtlinien verstößt.
Entweder ich biete eine Sache zu Auktion an oder nicht.
Sonst macht dass ja bald jeder, gewünschter Preis nicht erreicht “uppss sorry hab sie schon woanders verkauft“ oder wie?Gruß Stephan
Interessanterweise verstößt das NICHT gegen die eBay-Grundsätze, hab gerade die AGB und die Verkäuferhinweise überflogen...das überrascht mich schon ein wenig...
Mmhh, ist es nicht vielmehr so, wenn die Auktion bis zum Ende durchläuft das beide Seiten einen verbindlichen Kaufvertrag eingegangen, also liegt hier ein klarer Verstoß vor.
Gruß Stephan
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anstatt das ich 140€ zahl ,zahle ich ihm jetzt 220€ ich weiss nicht was ich tun soll.um 190€ bekommst bei reifendirekt neue reifen in der gleichen dimension.UND DIE SIND DANN ECHT NEU.eigentlich ist es ein verstoss und das weiss er auch!
das ist kein ebay mehr und ich bin nicht rechtschutzversichert :-) echt ;-)
Zitat:
Original geschrieben von samuel-stinger
Mmhh, ist es nicht vielmehr so, wenn die Auktion bis zum Ende durchläuft das beide Seiten einen verbindlichen Kaufvertrag eingegangen, also liegt hier ein klarer Verstoß vor.
Gruß Stephan
Das ist dann aber ein zivilrechtliches Problem und keine eBay-Sache mehr. Ob sich aber wegen der paar Kröten eine gerichtliche Auseinandersezuung lohnt... außerdem weiss ich nicht wie der österreichische Gesetzgeber Auktionen beurteilt
Wieso zahlst du ihm 220 und nicht wie in der Auktion steht 141?
ich glaube kaum das ich ihm die 220€ zahlen werde.im moment brauche ich ein schönes ceranfeld für meine neue küche.ich hab halt auf gut glück versucht felgen mit reifen zu bekommen , und dann kam dieser depp und sagte er hatte die felgen schon verkauft.
ich glaube ,das jeder der so ähnlich lebt wie ich ,dieses angebot was er mir vorschlägt, nicht annehmen wird.220 ist nicht viel,ist aber auch kein ebay mehr.da sieht man was bei ebay alles möglich ist
Igor, Igor
wenn ich so alle Beiträge verfolge, bist du eigentlich schon mal einen Kilometer weit gekommen ohne irgendwelchen Problemen?
Schreib'n Buch, dann kriegst du noch ein paar Euros für.
Zitat:
Original geschrieben von daniel1138
Interessanterweise verstößt das NICHT gegen die eBay-Grundsätze, hab gerade die AGB und die Verkäuferhinweise überflogen...das überrascht mich schon ein wenig...
jo dann erzähl mal, kann ich mir nicht so recht vorstellen.
igor,du ziehst auch nur idioten an....🙄
Zitat:
Original geschrieben von MumiMB
jo dann erzähl mal, kann ich mir nicht so recht vorstellen.
Ich schrieb:
Interessanterweise verstößt das NICHT gegen die eBay-Grundsätze, hab gerade die AGB und die Verkäuferhinweise überflogen...das überrascht mich schon ein wenig...
Was soll ich dazu erzählen?!
Re: problem mir ebay vollidioten wegen seinen 16"
Zitat:
Original geschrieben von igor22
das ist seine 1 mail:
hallo
gerne aber lesen sie vorher nochmal mein inserat
da habe ich bekannt gegeben das ich sie ausser der auktion verkaufe da ich sie wo anders auch inseriert habe!!
für sie enstehen auch keine kosten
die ebay gebühren muss so oder so ich zahlen!!
aber bitte wie sie wollen.
mfg JTmail nr 2:
hallo nochmal
erstens ich bin selber rechtschutzversichert
zweitens ich habe trotzdem meinen kollegen angerufen und er hat gesagt das er am dienstag seine felgen bekommt.
das heisst wenn du noch interresse daran hast bringe ich sie dir persönlich am 23 juni 2007
um 220 euro inklusive versand bei dir vorbei er ist keinen einzigen km gefahren damit er hat nur sein auto draufgestellt
mfg jteigentlich brauch ich diese räder weil ich keine SR hab.aber für 220€ fahr ich nicht 200km und retour.
kann ebay dagegen was tun?
ey igore !
das ist VERARSCHUNG ! Der will die flegen einfach für den kurs nicht abgeben !
jedoch schreibt er, dass er die felgen vorbeibringt ! lass den typen antanzen, guck dir die felgen an und wenn die scheiße sind !!
ajdeeee caooooo heheheh ;D so würd ich es machen !!
Also es ist ein Kaufvertrag zustande gekommen §433 BGB.
Du hast ein Recht auf die Ware. Wenn er sie wo anders schon verkauft hat muss er dich entschädigen. Dann hätte er sie rechtzeitig rausnehmen müssen, eben bevor ein Kaufvertrag zustande gekommen ist.
Frag mal deinen Anwalt. Wenn du dir die Felgen bei ebay für 250€ nochmal ersteigerts, dann muss er dir sogar die Differenz auszahlen.
Aber Recht haben und Recht bekommen...
Zitat:
Original geschrieben von BMWTordi
Also es ist ein Kaufvertrag zustande gekommen §433 BGB.
ACHTUNG, der Käufer kommt aus dem Land mit dem weißen Adler auf weißem Grund auf der Nationalflagge! 😉 🙂 Nicht bös gemeint! 😉
Ich denk, in Ö gilt unser BGB nicht, oder? Gekauft auch über ebay.AT
Gruß
Jan
PS: Aber der "Tipp" vom dancro ist doch auchmal nicht schlecht, wenn du den Kameraden auch verarschen willst... (Ich würde es nicht machen, wobei ich da von Grund auf schon anders angefangen hätte...)