Privatparkplatz & Strafzettel???

BMW 3er E46

Ich hab grad ziemlich Wut.

Folgender Sachverhalt:
Bei uns in der Innenstadt gibt es (wie sicher überall) nur wenige kostenfreie Parkplätze.
Direkt im Innenstadtbereich liegt allerdings die Westsächsiche Hochschule, welche rund 10 Privatparkplätze (gekennzeichnet mit "Parken nur mit Genehmigung WHZ"😉 besitzt. Mit dieser besteht widerum eine Absprache, dass die PP wochentags nach 16:30 Uhr und am WoEnde ganztägig genutzt werden dürfen. So wird das seit mindestens 1 1/2 Jahren auch rege durchgeführt (auch von mir), was noch nie irgendeinen Ärger auslöste. Heute abend (ca. 21:15 Uhr bis 23 Uhr) stand ich wieder dort und zurück am Auto hatte ich eine nette Nachricht von der Ordnungsbehörde über 15 € Gebühr an meiner Scheibe! *grml*

Jetzt frag ich mich, ob es überhaupt rechtens ist, auf Privatparkplätzen Strafzettel zu verteilen oder ob dies nur durch Auftrag des Besitzers möglich ist!?

Kennt sich da jmd. genau aus - im www hab ich nichts passendes gefunden.

Danke schonmal - ich geh mich jetzt abregen!

MfG ...Tobias...

21 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


ähm...
im hier geschilderten fall, ist der parkplatz (trotz privatgelände) öffentlicher verkhersraum!

Entweder Privat oder öffentlich, anders geht nicht.

Wenn du aber so drauf fahren kannst, heißt es immer noch nicht das man es darf (einfach so), denn dann müßten sie diese Möglichkeit einschränken, um damit zu verhindern das 3. (unberechtigte) diesen Platz belegen können.

Tip:

In der Fahrschule die STVO Brochüre kaufen (ca.2,50€), nachlesen, dann weiß man was man wie darf 😉

gruß Christian

Würde mich auch mal extrem interessieren, wie die den Bußgeldbescheid begründen.

Gut, das Parken ist nur mit Genehmigung erlaubt. Nur: wie wollen die Politessen denn wissen, ob jemand eine Genehmigung hat oder nicht? Das wäre die einzige Begründung für eine Verwarnung, denn ansonsten gibt es dafür im Bußgeldkatalog keine Begründung. Die Schilder für die Straße gelten für das Gelände nicht mehr, nur die Schilder vor dem Gelände (also das eingeschränkte Parken) gilt dort.

Zwickau ist auch so Kulant bei ihren Parkverstößen, dass sie nur eine Woche Zeit geben um dagegen Einspruch einzulegen...
Hab hier auch schon nen Knöllchen bekommen über 5€...
Dachte sowas geht erst bei 15€ los, wenn man falsch parkt...

Re: Privatparkplatz & Strafzettel???

Zitat:

Original geschrieben von gsus


Folgender Sachverhalt:
Bei uns in der Innenstadt gibt es (wie sicher überall) nur wenige kostenfreie Parkplätze.
Direkt im Innenstadtbereich liegt allerdings die Westsächsiche Hochschule, welche rund 10 Privatparkplätze (gekennzeichnet mit "Parken nur mit Genehmigung WHZ"😉 besitzt. Mit dieser besteht widerum eine Absprache, dass die PP wochentags nach 16:30 Uhr und am WoEnde ganztägig genutzt werden dürfen. So wird das seit mindestens 1 1/2 Jahren auch rege durchgeführt (auch von mir), was noch nie irgendeinen Ärger auslöste. Heute abend (ca. 21:15 Uhr bis 23 Uhr) stand ich wieder dort

Abgesehen von dem was ein Ordnungsamt darf und was nicht, siehts ja mal so aus:

Innenstadt mit kostenpflichtigen Parkplätzen, nur 10 sind für die Lehrer gekennzeichnet, die komen während der Schulzeit umsonst Parken aber nur auf den 10 und und auch nicht abend, wenn sie hier z.B: einkaufen .

Eine Hochschule ist ja kein Privatunternehmen, sondern eine staatliche Einrichtung, deswegen ist da sicher kein Privatparkplatz, sondern die Lehrer haben hier für ihre Tätigkeit eine Ausnahmegenehmigung und das müßen sicher mit so einem Parkausweis belegen.

Wenn euch da mal gesagt wurde, daß ihr euch da hinstellen dürft, wenn sie nicht da sind, hatten sie wohl damit gemeint oder auch sagen sollen, daß es sie nur nicht stört - hat ihnen ja auch egal zu sein.

Wie ist es mit den Kostenpflichtigen nachts, kosten die weiterhin oder ist da dann frei ? Wenn nicht ist da jemanden aufgefallen das die nachts leer sein müßten und das bares Geld rumliegt, also sind es nacht kostenpflichtige wie die anderen, aber um 7.00 muß man weg sein.

Das sieht rein rechtlich bestimmt anders aus als du gehört hast und jetzt wird das strnger gehandhabt !

Wenn da 3 x ein Lehrer nicht Parken konnte weil um 8.00 immer noch einer auf seinem Parkplatz stand, dann war da wahrscheinlich gleich der Teufel los. die haben sich beschwert und ab jetzt ist Schluß mit Lustig. Die Lehrer haben mittlerweile Parkausweise die Sichtbar sein müssen weil tagsüber kontrolliert wird !

Immer das Hin- und Her mit Rätselraten !
Jetzt wurdest aufgeschreckt, da nützt das herumknauntsch nicht weiter ! Entwerder du Zahlst oder machst dir die Mühe und gehts das hin und klärst persönlich wie der Sachverhalt hier ist, Da mußt halt dranbleiben und dich nicht ohne eine Begründung abspeisen zu lassen !

Das wieder wie die sinnlose Frage, ob Polizei auf Privatparkplatz den Führerschein nehmen darf ?

Sinn wäre doch rechtzeitig zu wissen ob man auf dem Parkplatz überhaupt besoffen herumfahren darf !

Immer diese verzweifelten Versuche sich noch irgendwie aus der gebauten Scheiße rauszuwinden, obwohls eigentlich eh zu spät ist !

Darf das Ordnungsamt das ?

😁 gemacht haben sie auf jeden Fall

Wegen dein 15 Euro muß ich mich jetzt ärgern ! da kannst mal sehen ! 😁

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von schlodfeger


...Immer diese verzweifelten Versuche sich noch irgendwie aus der gebauten Scheiße rauszuwinden, obwohls eigentlich eh zu spät ist !
...
Wegen dein 15 Euro muß ich mich jetzt ärgern ! da kannst mal sehen ! 😁

Ich versuche meiner Meinung nicht, mich aus irgendwas rauszuziehen, da ich mir eben keiner Schuld bewusst bin - ich bin auch die Tage seit langen mal wieder geblitzt wurden (nichts schlimmes), aber abgesehen davon, ob ich das Vmax-Limit an der Stelle einsehe oder nicht, will ich daran nichts ändern und akzeptiere meinen Verstoss. Aber bei der PP-Frage fühle ich mich (immernoch) im Recht.

Und bitte, bitte - nicht ärgern - ich will nicht für deinen Infarkt verantwortlich gemacht werden! Auch wenn ich mir dann keiner Schuld bewusst wäre! 😁 😁

MfG ...Tobias...

wenn es hier eh schon um rechtliches geht, vielleicht hat einer von euch schon erfahrungen und kann hans helfen...

danke und gruss

Zitat:

Original geschrieben von gsus


Und bitte, bitte - nicht ärgern - ich will nicht für deinen Infarkt verantwortlich gemacht werden! Auch wenn ich mir dann keiner Schuld bewusst wäre! 😁 😁

Deshalb parke ich erst gar - niemals !! 😁

Geblitzt wurde ich auch - seit ewigkeiten mal wieder !
wegen weniger einen Bußgeldbescheid geht wahrscheinlich gar nicht 111 km/h - 4 abgezogen - 107 = 10 €

Da wenns 1x mal nicht Gas gibts und die Straße aus den Augen läßt schon ist man reingefahren und hat sie nicht gesehen !

Anemd stockdunkel auf schnurgerade Strecke !

bin kurz vom Gas, offene Schnappsflasche runtergefallen und untern Sitz gerollt ! 😁😁

Deine Antwort
Ähnliche Themen