Privatleasing | Fragen eines Newbies :-)
Hallo Miteinander,
vielleicht kann der einer oder andere mir einen Tip geben bzw. Fragen beantworten. Und entschuldigt bitte, falls manches banal sein sollte, aber ich habe noch nie ein Fahrzeug geleast.
Eigentlich wollte ich das jetzt kommende Fahrzeug auch kaufen; der Händler hat mir aber ein Privatleasing Angebot unterbreitet. Hintergrund hier ist weniger eine Finanzierung, sondern eher eine Art „Risikoversicherung“, falls in 3 Jahren sich die Marktlage ändert und auch dann ein Euro6dTemp Diesel von Fahrverboten betroffen sein sollte und man somit dann entscheiden kann, ob man den Wagen übernimmt oder abstößt.
Folgende Eckdaten zum Angebot:
Privatleasing mit risikolosem Andienungsrecht.
Kaufpreis: 53570€; Anzahlung 14.500€; mtl. Rate 202€; Laufleistung 20000km; Restwert 34627€
Fragen:
a)
Habe ich das richtig verstanden, dass man dann nach 3 Jahren selbst überlegen kann, ob man den Wagen übernehmen will zum vorher fix vereinbarten Restwert oder nicht? Falls der Marktwert über dem Restwert liegt, muss der Händler einem dem Wagen trotzdem zum zugesicherten Restwert verkaufen.
b)
Was ist, wenn der Marktwert deutlich unter dem Restwert liegt. Hat der Händler dann auch die Option, den Wagen günstiger an mich zu verkaufen? Oder ist er hier an den Restwert mir gegenüber gebunden?
c)
Ich muss, wenn ich Mehr Kilometer fahre als die vereinbarten, ja pro Mehrkilometer x Cent bezahlen. Ist damit alles abgegolten oder verändert sich dadurch nicht auch noch der Restwert?
d)
Muss man was bei der KFZ-Versicherung beachten, wenn man ein Leasing Fahrzeug hat? Habe was von einer GAP-Abdeckung gelesen, falls das Fahrzeug z.b gestohlen wird, weil man da sonst nur den Zeitwert bekommt. Aber das wäre ja bei einem Kauf genauso, oder?
e)
Kann man bei dem Leasingangebot genauso verhandeln wie beim Autokauf bzgl. Prozente auf Liste? Wenn ja, was wäre der Hebel? Z.b. selbe monatliche Rate bei kleinerer Anzahlung?
f)
Was sagt ihr generell zu dem Angebot bzgl. Konditionen?
Danke für Eure Mühe
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@gk48 schrieb am 17. August 2019 um 15:13:48 Uhr:
Zitat:
@sPeterle schrieb am 17. August 2019 um 07:03:35 Uhr:
Vor allem die 10k km wuerden mich stören, ein teures Stehzeugoh Mann, so viel Geld für ein Auto, welches so wenig genutzt wird? Käme mir sicher nicht in den Kopf. Ich habe vor einem knappen Jahr ein Downgrade gemacht auf 520i (was mir völlig reicht). Dafür zahle ich im Monat ca. 462,- (bei 10k km im Jahr). Auch dazu meinte meine Frau, dass dies doch eigentlich ziemlich viel Geld sei für ein Auto, welches während der meisten Zeit in der Garage steht. Ich habe es dann aber trotzdem gemacht, weil ich letztlich doch mehr fahre, als ich es zunächst erwartet habe.
und im übrigen: ich habe keine Lust, meine verbliebene Lebenszeit mit Tätigkeiten als Autohändler zu verschwenden. Wenn die drei Jahre um sind, stelle ich das Auto dem Händler auf den Hof und vergesse den Test.
115 Antworten
Der F11-Tausch 3,5 Jahre, das Zitat der AGB aus dem aktuellen Leasingvertrag vom G31 (selber Händler wie F11 LCI).
Man kann ja auch nicht nur bei der BMW Bank leasen und außerdem wirds auch einen unterschied machen ob vertragshändler oder Niederlassung. Eigentümer des Autos ist ja der Leasinggeber und nicht der Händler
Ich gebe meinen im März bei dem Händler ab,wo ich das neue bestellt habe.
Alle anderen Händler die ich davor angefragt habe,hatten ebenfalls zugestimmt
Zitat:
@Kobil55 schrieb am 9. Januar 2019 um 15:35:36 Uhr:
Du musst das Auto bei dem Händler, bei dem Du es geleast hast, auch wieder zurückgeben. Vertragspartner ist ja der Händler, und nicht die AG oder die Bank.
Das ist so nicht richtig. Vertragspartner bist du und die BMW Bank der Händler ist nur Vermittler in dem Fall.
Es existiert eine getrennte Vereinbarung zwischen Händler und Bank bezüglich Kauf und Rückkauf. Deshalb ist meisten der Händler, bei dem man den Wagen abgeholt hat auch der Händler, bei dem man das Fahrzeug abgibt.
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Auch nochmal zum Verständnis
Ich habe das Auto konfiguriert und beim händler Kaufvertrag abgeschlossen.
Beim abholen entscheide ich mich für Leasing.
Dann kauft die leasing bank den wagen zu meinem verhandelten preis dem händler ab?
Und hinterher kann ich den wagen von der leasingbank kaufen oder verkauft die dann erst zwischen an den händler?
Zitat:
@slzbi schrieb am 9. Januar 2019 um 20:38:53 Uhr:
Auch nochmal zum Verständnis
Ich habe das Auto konfiguriert und beim händler Kaufvertrag abgeschlossen.
Beim abholen entscheide ich mich für Leasing.
Dann kauft die leasing bank den wagen zu meinem verhandelten preis dem händler ab?
Und hinterher kann ich den wagen von der leasingbank kaufen oder verkauft die dann erst zwischen an den händler?
Ich gehe mal davon aus, dass i. d. R. VOR dem unterzeichnen des Kaufvertrages bereits über die Frage der Bezahlung, bzw. Finanzierung oder Leasing gesprochen wird, nicht erst bei der Abholung.
Oder wie meinst Du das?
Du kannst in den Vertrag ein Risikoloses Andienungsrecht vereinbaren, bei Privatleasing bei bmw immer möglich. Das ist der geschätzte Restwert, zu dem du das Fahrzeug nach Leasing Ende übernehmen kannst.
Ist bei bmw sogar üblicherweise immer mit dabei.
Das ist inzwischwn klar
Meine Frage bezog sich wer m ende das auto bekommt wenn ich es nicht kaufen will.
Also auto bleibt im besitz leasingbank oder geht an händler?
Der Händler vermittelt doch nur und war nie Eigentümer des Fahrzeugs. Also geht es klar an die Bank. Ob und wie sie es im Nachhinein übernehmen oder nicht ist doch eigentlich egal...
Aber man hörte doch immer wieder das die Autohäuser auf den leasingfahrzeugwn bei rückgabe hängen bleiben
Wie das wenn sie nur vermittler sind?
Wieso sollte denn der ganze Risiko bei den autohausern liegen bleiben? Vielleicht können die es für günstiger auslösen, sonst macht es für mich kein Sinn. Vielleicht kann es ja aber einer erläutern vom Fach, welche Optionen die autohäuser haben.
Zitat:
@BerlinUser schrieb am 9. Januar 2019 um 18:33:20 Uhr:
Ich gebe meinen im März bei dem Händler ab,wo ich das neue bestellt habe.
Alle anderen Händler die ich davor angefragt habe,hatten ebenfalls zugestimmt
So wie ich gemacht habe, und in Vorfeld der Bmw Bank direkt gefragt. Eigentümer des Fahrzeug ist immer die BMW Bank
Während der Leasingdauer ist die Bank Eigentümer des Fahrzeugs. Meistens ist es aber so, dass zwischen Händler und Bank die Vereinbarung besteht, dass der Händler das Fahrzeug zum vereinbarten Restwert abkauft, da dieser ja meist kein wirtschaftlichen Totalschaden für den Händler bedeutet. Man erwirbt dann das Fahrzeug auch wieder vom Händler, nicht der Bank.
Die Bank ist und bleibt der Finanzierungsdienstleister.
Zitat:
@Mojoy schrieb am 10. Januar 2019 um 06:34:39 Uhr:
Während der Leasingdauer ist die Bank Eigentümer des Fahrzeugs. Meistens ist es aber so, dass zwischen Händler und Bank die Vereinbarung besteht, dass der Händler das Fahrzeug zum vereinbarten Restwert abkauft, da dieser ja meist kein wirtschaftlichen Totalschaden für den Händler bedeutet. Man erwirbt dann das Fahrzeug auch wieder vom Händler, nicht der Bank.
Die Bank ist und bleibt der Finanzierungsdienstleister.
D.h. der händler muss der bank den wagen wieder abnehmen und kann dann selber entscheiden ob er vom restwert noch rabatt abzieht bevor er ihn mir verkauft?
Also dann wenn der restwert deutlich höher als der marktwert ist