Privatleasing | Fragen eines Newbies :-)

BMW 5er G31

Hallo Miteinander,
vielleicht kann der einer oder andere mir einen Tip geben bzw. Fragen beantworten. Und entschuldigt bitte, falls manches banal sein sollte, aber ich habe noch nie ein Fahrzeug geleast.
Eigentlich wollte ich das jetzt kommende Fahrzeug auch kaufen; der Händler hat mir aber ein Privatleasing Angebot unterbreitet. Hintergrund hier ist weniger eine Finanzierung, sondern eher eine Art „Risikoversicherung“, falls in 3 Jahren sich die Marktlage ändert und auch dann ein Euro6dTemp Diesel von Fahrverboten betroffen sein sollte und man somit dann entscheiden kann, ob man den Wagen übernimmt oder abstößt.
Folgende Eckdaten zum Angebot:
Privatleasing mit risikolosem Andienungsrecht.
Kaufpreis: 53570€; Anzahlung 14.500€; mtl. Rate 202€; Laufleistung 20000km; Restwert 34627€

Fragen:
a)
Habe ich das richtig verstanden, dass man dann nach 3 Jahren selbst überlegen kann, ob man den Wagen übernehmen will zum vorher fix vereinbarten Restwert oder nicht? Falls der Marktwert über dem Restwert liegt, muss der Händler einem dem Wagen trotzdem zum zugesicherten Restwert verkaufen.

b)
Was ist, wenn der Marktwert deutlich unter dem Restwert liegt. Hat der Händler dann auch die Option, den Wagen günstiger an mich zu verkaufen? Oder ist er hier an den Restwert mir gegenüber gebunden?

c)
Ich muss, wenn ich Mehr Kilometer fahre als die vereinbarten, ja pro Mehrkilometer x Cent bezahlen. Ist damit alles abgegolten oder verändert sich dadurch nicht auch noch der Restwert?

d)
Muss man was bei der KFZ-Versicherung beachten, wenn man ein Leasing Fahrzeug hat? Habe was von einer GAP-Abdeckung gelesen, falls das Fahrzeug z.b gestohlen wird, weil man da sonst nur den Zeitwert bekommt. Aber das wäre ja bei einem Kauf genauso, oder?

e)
Kann man bei dem Leasingangebot genauso verhandeln wie beim Autokauf bzgl. Prozente auf Liste? Wenn ja, was wäre der Hebel? Z.b. selbe monatliche Rate bei kleinerer Anzahlung?

f)
Was sagt ihr generell zu dem Angebot bzgl. Konditionen?

Danke für Eure Mühe

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@gk48 schrieb am 17. August 2019 um 15:13:48 Uhr:



Zitat:

@sPeterle schrieb am 17. August 2019 um 07:03:35 Uhr:


Vor allem die 10k km wuerden mich stören, ein teures Stehzeug

oh Mann, so viel Geld für ein Auto, welches so wenig genutzt wird? Käme mir sicher nicht in den Kopf. Ich habe vor einem knappen Jahr ein Downgrade gemacht auf 520i (was mir völlig reicht). Dafür zahle ich im Monat ca. 462,- (bei 10k km im Jahr). Auch dazu meinte meine Frau, dass dies doch eigentlich ziemlich viel Geld sei für ein Auto, welches während der meisten Zeit in der Garage steht. Ich habe es dann aber trotzdem gemacht, weil ich letztlich doch mehr fahre, als ich es zunächst erwartet habe.

und im übrigen: ich habe keine Lust, meine verbliebene Lebenszeit mit Tätigkeiten als Autohändler zu verschwenden. Wenn die drei Jahre um sind, stelle ich das Auto dem Händler auf den Hof und vergesse den Test.

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An sich ja.

Kennt einer von euch adressen oder links wo man anhand der leasing Parameter angebote einholen kann?

Zitat:

@slzbi schrieb am 10. Januar 2019 um 10:28:58 Uhr:


Kennt einer von euch adressen oder links wo man anhand der leasing Parameter angebote einholen kann?

@slzbi

www.leasingmarkt.de

https://www.bundk.de

Für Angebote für eine individuelle Konfigurationen musst du wohl zum Händler oder Verkäufer im Forum anschreiben.

www.ohne-anzahlung.de

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Zitat:

@Mojoy schrieb am 10. Januar 2019 um 06:34:39 Uhr:


Während der Leasingdauer ist die Bank Eigentümer des Fahrzeugs. Meistens ist es aber so, dass zwischen Händler und Bank die Vereinbarung besteht, dass der Händler das Fahrzeug zum vereinbarten Restwert abkauft, da dieser ja meist kein wirtschaftlichen Totalschaden für den Händler bedeutet. Man erwirbt dann das Fahrzeug auch wieder vom Händler, nicht der Bank.
Die Bank ist und bleibt der Finanzierungsdienstleister.

Das ist wiedesprochen vom Andienungsrecht des Leasingnehmer...

Zitat:

@frncsc schrieb am 10. Januar 2019 um 16:13:16 Uhr:



Zitat:

@Mojoy schrieb am 10. Januar 2019 um 06:34:39 Uhr:


Während der Leasingdauer ist die Bank Eigentümer des Fahrzeugs. Meistens ist es aber so, dass zwischen Händler und Bank die Vereinbarung besteht, dass der Händler das Fahrzeug zum vereinbarten Restwert abkauft, da dieser ja meist kein wirtschaftlichen Totalschaden für den Händler bedeutet. Man erwirbt dann das Fahrzeug auch wieder vom Händler, nicht der Bank.
Die Bank ist und bleibt der Finanzierungsdienstleister.

Das ist wiedesprochen vom Andienungsrecht des Leasingnehmer...

Naja in einem normalen Leasingvertrag hat der Leasingnehmer schlicht und ergreifend kein Andienungsrecht:
Hier die Bedeutung:

Zitat:

Demnach hat der Leasinggeber das Recht, die Leasingsache (zum Beispiel einen PKW) dem Leasingnehmer nach Ablauf der vertraglichen Laufzeit zum kalkulierten Restwert anzudienen. Dies bedeutet, dass der Leasingnehmer zum Kauf des Leasingobjekts verpflichtet ist, wenn ein Andienungsrecht vereinbart wurde.

Sonst wäre der Leasingnehmer gezwungen nachdem der Leasinggeber ihm das Fahrzeug andient, dieses auch zu übernehmen. Das ist aber sicherlich nicht im Interesse des Leasingnehmers.

Ein ähnliches Verhältnis entsteht aber zwischen Händler und Bank. Dieser ist gezwungen das Fahrzeug nach Ablauf für den Restwert der Bank abzukaufen.

Das ist eine Andienungspflicht kein Recht...

Ich habe eine Andienungsrecht

Andienung

Zitat:

@frncsc schrieb am 10. Januar 2019 um 16:23:43 Uhr:


Das ist eine Andienungspflicht kein Recht...

Ich habe eine Andienungsrecht

Nein.

Du hast ein

Risikoloses

Andienungsrecht.

Der Unterschied macht hier das Wort risikolos...
Das Andienungsrecht im normalen Sinne ist wie oben von mir beschrieben.

Andienen kann immer nur ein Verkäufer, hier also die Bank. Die Formulierung im Vertrag ist schon sehr komisch. Die Bank KANN dir das Auto andienen. Dies wird sie dann tun, wenn der vereinbarte Preis höher ist als ein erwarteter Verkaufspreis. Ist das nicht so, wird die Bank das Auto anderweitig verkaufen. Dient dir die Bank das Auto an, kannst du allerdings immer noch ablehnen. Deswegen "risikolos".

Genau.

Sorrie, dass ich noch mal Frage.
Mir hat der Händler ganz klar erklärt, dass ich alleine beim Privatleasing am Ende entscheide, ob ich den Wagen zum Restwert übernehme oder nicht. So entnehme ich das auch aus dem Bild von frncsc.
"...nach Ablauf der Zeit kann der Leasingnehmer...das geleaste Fahrzeug zum Restwert übernehmen".
Da steht doch nix von, dass die Bank es nur ggf. mir anbietet.

Du kannst es definitiv am Ende übernehmen, so ist es und nicht anders und zwar übernimmst du das Fahrzeug von der bmw Bank und nicht vom Händler. Und die Kohle überweist du auch der Bank, schreiben kommt von der Bank etc. Händler hat damit nichts zu tun soweit erst mal...

Das ist von der bmw FAQ:

Wenn Sie bei Abschluss des Vertrages ein risikoloses Andienungsrecht vereinbart haben (nur Privatkunden mit KM-Abrechnung) und hiervon Gebrauch machen möchten, dann informieren Sie uns bitte. Sie erhalten von uns umgehend ein Kaufangebot.

Und der Preis steht bereits im leasingvertrag drin.

BMW Financial Services Kundenbetreuung.

Telefon:+49-89-3184-1000

E-Mail:bmw.bank@bmw.de

Die helfen dir weiter, aber üblicherweise kriegst du gegen leasingende eh ein Schreiben vom financial Services, ob du von deinem Recht Gebrauch machen möchtest....

Scheint aber generell ein schwieriges thema zu sein bei sovielen unterschiedlichen antworten-🙂

Die meisten Antworten halt, auch wenn sie privat noch nie ein Auto geleast haben, gewerbliches leasing läuft halt etwas anders ab.

Das Risikolose Andienungsrecht gibt es ja auch nur im privaten Bereich.
Ich habe da schon Erfahrungen sammeln können...

Und die Erklärung vom Vorposter ist auch lustig, warum das Andienungsrecht Risikolos sei.

Es ist Risikolos für dich, weil du nach Leasingende entscheiden kannst, ob du das Fahrzeug zu dem von der Bank kalkulierten Restwert übernehmen möchtest oder nicht.
Wäre das Andienungsrecht nicht Risikolos, müsstest du es sogar nach Leasingende sogar zwangsläufig übernehmen zum vorher vereinbarten Restwert.

Zitat:

@nufu86 schrieb am 10. Januar 2019 um 20:30:46 Uhr:


Du kannst es definitiv am Ende übernehmen, so ist es und nicht anders und zwar übernimmst du das Fahrzeug von der bmw Bank und nicht vom Händler. Und die Kohle überweist du auch der Bank, schreiben kommt von der Bank etc. Händler hat damit nichts zu tun soweit erst mal...

Das ist von der bmw FAQ:

Wenn Sie bei Abschluss des Vertrages ein risikoloses Andienungsrecht vereinbart haben (nur Privatkunden mit KM-Abrechnung) und hiervon Gebrauch machen möchten, dann informieren Sie uns bitte. Sie erhalten von uns umgehend ein Kaufangebot.

Und der Preis steht bereits im leasingvertrag drin.

BMW Financial Services Kundenbetreuung.

Telefon:+49-89-3184-1000

E-Mail:bmw.bank@bmw.de

Die helfen dir weiter, aber üblicherweise kriegst du gegen leasingende eh ein Schreiben vom financial Services, ob du von deinem Recht Gebrauch machen möchtest....

Eine Frage hab ich noch an Dich @nufu86
Ich hatte es so verstanden, dass der Händler mir dann den Wagen verkauft, nachdem er noch mal Tüv und Inspektion gemacht hat. Dafür Zahle ich bei Kaufoption noch mal 500€ Gebühr und erhalte dann ach 1 Jahr Gebrauchtwagengarantie vom Händler. Das härt sich dann aber eher danach an, dass der Händler es verkauft, oder?

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