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Preiserhöhung/Konfigurator-Preise explodiert bei Innovationspaket

BMW X1 U11

1. Im Konfigurator ist seit ca gestern etwas sehr Eigentümliches passiert: konfiguriert man einen X1 als x-line, so werden extrem hohe Preise für Premium/Innovation-Paket von 2.740 € bzw. 4.090,- € aufgerufen; die bisherigen Preise lagen bei 1.750/3.100 €. DIESE alten Preise erscheinen aber immer noch, wenn mein das Basismodell statt x-line konfiguriert. Weiß jemand eine sinnvolle Erklärung? Ein Fehler? Oder eine künftige Preiserhöhung?

2. Das bringt mich zur zweiten Frage:

ab wann gelten die nächsten Preiserhöhungen? Ich habe nach mehrere Carwow-Angebote zu den alten Preisen, die Angebote gelten noch 6 Tage. Weiß jemand Genaueres? Wenn man jetzt bestellt, aber erst in 5 Monaten beliefert wird, gelten dann die Preiserhöhungen?

Paketpreise für x-line
Paketpreise für Basismodell
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99 Antworten

15.03. war vergangener Mittwoch :-D

Gerade noch entdeckt, dass der Verkäufer den Vertrag erst am 15.11. unterschrieben hat..

Sorry, bin im Monat verrutscht. Ja, somit 15.03. Fristende, also alles tutti :-)

Update für alle die es interessiert: nach einem sehr unangenehmen Gespräch mit der Filialleitung des Autohauses wurde vom Autohaus ein "Kulanzantrag" bei BMW gestellt (obwohl weder die 4 Monate überschritten waren noch die Klausel überhaupt Anwendung findet weil es ja keinen vereinbarten Liefertermin gibt) welcher dann heute von BMW akzeptiert wurde. Die Zulassung wurde natürlich unterbrochen, sodass ich jetzt noch einige Tage auf das Auto warten muss. Insgesamt komme ich mir immer noch sehr verarscht vor und denke, dass BMW hier auf ganz üble Art und Weise Preiserhöhungen durchdringen möchte. Das nennt man übrigens "Cherry Picking", wenn man sich zum einen die Gefahr von Rücktritt und Schadensersatz nimmt indem man keinen Liefertermin mehr angibt und gleichzeitig eine Preiserhöhungsklausel rein bringt die Hersteller und Händler sehr stark beeinflussen können.

Kann deinen Frust total verstehen und es war absehbar, dass BMW einlenkt. Das Wort Kulanz finde ich in solchen Zusammenhängen immer witzig. Es soll den Eindruck eines "Entgegenkommens" erwecken, tatsächlich hat BMW sich einfach nur knallhart die Chancen ausgerechnet, wie das ausgeht. Das Risiko war ihnen schlicht zu hoch, daher die "Kulanz" (für die du gefälligst dankbar sein sollst).

Wie gesagt, dein Frust ist verständlich, aber ich würde es nicht persönlich nehmen. Ist einfach nur eine reine Business-Entscheidung für BMW...

Es freut mich für Dich, dass es gut ausgegangen ist. Was ich mich wirklich frage, ob dies ein Problem alleine mit dem Autohaus war.

Ich habe weder hier, noch im U 6 Forum ( da warten die Kunden bis 10 Monate ) dieses Geschäftsgebaren gelesen.

Auch ein Bekannter von mir hat einen U 6 im 06/22 bestellt und bekommt in nächsten Monat übergeben. ich habe ihn darauf angesprochen und er meinte er bezahlt den Bestellpreis. Und da waren mehr als eine Erhöhung in dieser Zeit.

Mein F48 war letztes Jahr im 5 Monat und ich habe Bestellpreis bezahlt.

Der U 11 soll nächsten Monat kommen, also wieder 5. Monat nach Bestellung und da denke ich auch dass es so bleibt.

Das Signal ist vom Verläufer da.

Laut dem Händler kam das natürlich alles von BMW, ich bezweifle das leider sehr stark.

Lass dir die Freude am Auto nicht nehmen. Und falls möglich, würde ich an deiner Stelle den BMW-Händler wechseln, vor allem für Services und Garantieansprüche usw. Du wirst sonst immer "vorbelastet" sein was deinen Händler angeht (und er auch!).

Hallo Chna, obwohl ich das schon durch habe interessiere ich mich sehr über solche sehr unangenehmen Dinge. Rechtlich ist mir das alles klar, allerdings ethisch verurteile ich solche Machenschaften. Du schreibst, dass du ein sehr unangenehmes Gespräch mit der Filialleitung hattest, würde mich sehr interessieren wie die argumentiert haben, schreib mal. Zu meiner Einstellung: Der Verbrecher ist in der Regel nicht der Händler, BMW schraubt die Preise meist für die Händler hoch und das die dann die Erhöhung weitergeben finde ich verständlich, die können das nicht stemmen, sind ja keine Einzelfälle. Seht ihr das auch so, oder ist euch das egal? Danke.

Zitat:

@Atan schrieb am 22. März 2023 um 01:4:32 Uhr:

Der Verbrecher ist in der Regel nicht der Händler, BMW schraubt die Preise meist für die Händler hoch und das die dann die Erhöhung weitergeben finde ich verständlich, die können das nicht stemmen, sind ja keine Einzelfälle. Seht ihr das auch so, oder ist euch das egal?

Absolut falsch, BMW gibt nur den Listenpreis vor, der Verkaufspreis liegt allein beim Händler, da hat BMW nichts damit zu tun. In dem Fall bei Anlieferung im Autohaus am 09.03? war zum Zeitpunkt der Preiserhöhung das Fzg sicher schon im Status 112 bzw. kurz davor, hier werden von BMW keine Preiserhöhungen mehr weitergegeben. In dem Fall lag die Erhöhung zu 99% ausschließlich beim Händler.

Mein Fzg ging z.B. erst nach der Preiserhöhung auf 111, ich weiß jetzt schon, dass ich die Preiserhöhung zahlen muss, was völlig legitim ist.

Zitat:

@lookslike schrieb am 22. März 2023 um 09:59:33 Uhr:

Zitat:

@Atan schrieb am 22. März 2023 um 01:4:32 Uhr:

Der Verbrecher ist in der Regel nicht der Händler, BMW schraubt die Preise meist für die Händler hoch und das die dann die Erhöhung weitergeben finde ich verständlich, die können das nicht stemmen, sind ja keine Einzelfälle. Seht ihr das auch so, oder ist euch das egal?

Absolut falsch, BMW gibt nur den Listenpreis vor, der Verkaufspreis liegt allein beim Händler, da hat BMW nichts damit zu tun. In dem Fall bei Anlieferung im Autohaus am 09.03? war zum Zeitpunkt der Preiserhöhung das Fzg sicher schon im Status 112 bzw. kurz davor, hier werden von BMW keine Preiserhöhungen mehr weitergegeben. In dem Fall lag die Erhöhung zu 99% ausschließlich beim Händler.

Mein Fzg ging z.B. erst nach der Preiserhöhung auf 111, ich weiß jetzt schon, dass ich die Preiserhöhung zahlen muss, was völlig legitim ist.

Die musst du nur zahlen, wenn du auch wirklich einen vereinbarten Liefertermin hast. Hast du diesen nicht, ist es absolut nicht legitim. BMW kann sich das Verbraucherrecht nicht so biegen wie sie es wollen. AGB-Recht ist super streng und Verbraucherfreundlich. Durch den Wegfall der Lieferterminnennung verhindert BMW einen Rücktritt des Kunden und vor allem Schadensersatzforderung. Man will sich aber noch eine weitere Rosine raus picken und möchte Preisentwicklungen weitergeben, macht dort den Liefertermin als Bedingung der Klausel und gibt ihn dann einfach nicht an, um mehr Möglichkeiten zu haben, die Preiserhöhung durch zu bringen. Absolut nicht legitim.

Fest vereinbarte Liefertermine gab es doch noch nie. Es zählen die 4 Monate, egal ob Wunschtermin, geplanter Termin etc... was die Preiserhöhung betrifft. Das mit dem Rücktritt ist allerdings korrekt, allerdings zeigt sich BMW da eher kulant und ein Rücktritt wäre meinerseits ohne weiteres möglich, der nächste wartet ja schon...

 

Edit: Da bin ich aber tatsächlich froh, wenn das Agentur Modell kommt, dann gibt es das hin und her mit den Händlern nicht mehr, da der Vertrag direkt mit BMW geschlossen wird und die Preiserhöhungen (falls es die dann überhaupt noch gibt für geschlossene Verträge) transparent werden. Heute weißt du gar nicht, ob der Händler von BMW die Preiserhöhung erhalten hat oder er einfach kurzfristig mehr rausholen will.

Zitat:

@lookslike schrieb am 22. März 2023 um 10:34:51 Uhr:

Fest vereinbarte Liefertermine gab es doch noch nie. Es zählen die 4 Monate, egal ob Wunschtermin, geplanter Termin etc... was die Preiserhöhung betrifft. Das mit dem Rücktritt ist allerdings korrekt, allerdings zeigt sich BMW da eher kulant und ein Rücktritt wäre meinerseits ohne weiteres möglich, der nächste wartet ja schon...

Dann hast du, was das Datum angeht, ein anderes Rechtsverständnis als meine Anwälte und ich ;)

Wenn für dich die Preiserhöhung legitim ist, dann gibt's ja für dich auch kein Problem. Für mich war sie es definitiv nicht.

In deinem Fall war es auch anders und BMW hat an den Händler auch sicher nichts weitergegeben. In meinem Fall bin ich deutlich über den 4 Monaten, daher brauche ich mich auch nicht beschweren (toll finde ich es natürlich trotzdem nicht).

Hmm, viele Meinungen aber irgendwie haben alle ein bisschen recht. Richtig ist natürlich, dass BMW die Einkaufspreise macht und der Händler dann seine Verkaufspreise macht, bis hierhin sind wir uns ja weitestgehend einig. Für mich stellt sich die wichtige Frage, berechnet BMW nach einer Preiserhöhung die bereits bestellten Fahrzeuge auch schon nach neuem Preis für die Händler oder ist es so, dass nur der Händler den Aufpreis für den Endkunden berechnet, da sind wir uns noch nicht ganz einig. Trifft letzteres zu würde ich versuchen vom Kauf zurückzutreten und diesen Händler zu meiden. Allerdings ist mir bekannt, dass das auch nicht so einfach geht, erst bei einer Preiserhöhung von mehr als 5% habe ich Rüktrittsrecht. Heißt wer über 4 Monate warten muss und die Preiserhöhung unter 5% liegt muss das Auto abnehmen, könnten wir uns so einigen?

Gruß

Ich lese hier ständig 4-Monatsregel. Ich verstehe was ihr damit behaupten möchtet, aber wo, in welchem Rechtstext-/ Vertragsbestandteil steht das?

In unserem Vertrag steht nichts davon, ich habe nun alles mehrfach durchgelesen und sogar zum Ausschluss der eigenen Dummheit eine PDF-Texterkennung durchlaufen lassen.

Verbraucherrecht? Ich finde nichts.

Sicherlich könnte man mit der Originalklausel mehr anfangen.

Wir haben am 11. Oktober 2022 bestellt und warten immernoch. Der Hobel ist noch nichtmal gebaut. Unser Händler meinte wir sind nicht von der Preiserhöhung betroffen, dafür etliche nach uns. Ja was denn nun.

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